Mandari Insight

2009/0092

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 30.1.2 - Martinsviertel Block 22.32 - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 23.02.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2009/0092

58.6 KB · application/pdf

Ansehen

2009/0092

4300 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.02.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0092 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 30.1.2 - Martinsviertel Block 22.32 - 
(Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 23.02.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Für die Grundstücke Flur 2, Flurstück Nr. 1080/1 (Lauteschlägerstraße 28) und 1081/3 
(Bennelbächer Weg) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB 
aufzustellen, mit der Zielsetzung, durch teilweise Änderung des Bebauungsplanes N 30.1, die 
kulturelle Einrichtung „Hoff-Art-Theater“ zu sichern, sowie die Errichtung eines neuen 
Wohngebäudes und der fußläufigen Wegeverbindung vom Bennelbächerweg zur Sch illerschule 
zu realisieren. 
2. Das Bauleitplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0092 vom 23.02.2009: 
 
 
Das Plangebiet liegt im Block 22.32 im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Martinsviertel der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Es umfasst das Grundstück Lauteschlägerstraße 28 (Flurstück 
1080/1) und den Bennelbächerweg (Flurstück 1081/3) mit einer Fläche von insgesamt ca. 2.315 m². 
Das Grundstück Flur 2, Flurstück Nr. 1081/3 Bennelbächerweg steht im Eigentum der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 30.1.2 ohne Maßstab 
 
 
Die im Bebauungsplan N 30.1 (rechtskräftig seit 1988) für das Grundstück Lauteschlägerstraße 28 
getroffenen Festsetzungen beruhen auf den damaligen Anregungen der Eigentümer und waren im 
Zusammenhang mit dem Nachbargrundstück Lauteschlägerstraße 30 getroffen worden. Inzwischen 
wurde jedoch für das Nachbargrundstück Lauteschlägerstraße 30 der Bebauungsplan N 30.1 durch 
den rechtskräftigen Bebauungsplan N 30.1.1 geändert und ein eigenständiges Bebauungskonzept 
umgesetzt. Dadurch änderten sich auch auf dem Grundstück Lauteschlägerstraße 28 die 
Planungsvoraussetzungen. 
Der Vorhabenträger wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan N 30.1.2 nach § 12 BauGB erstellen.  
 
 
Zu 1.: 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 30.1.2, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans 
N 30.1, wird  eine angemessene Nutzung des Grundstücks Lauteschlägerstraße 28 geschaffen. Dabei 
soll die wertvolle kulturelle und soziale Einrichtung „Hoff-Art-Theater“ gesichert, neuer Wohnraum 
geschaffen und eine bereits im Bebauungsplan N 30.1 angestrebte fußläufige Wegeverbindung vom 
Bennelbächerweg zur Schillerschule realisiert werden.

4 
... 
Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird durch diesen 
Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. 
 
 
Zu 2.: 
Für das geplante Vorhaben kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet 
werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da 
 es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung mit einer festgesetzten Grundfläche von nur 
2.315 (< 20.000 m²) handelt, 
 keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die eine Pflicht zur 
Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder Landesrecht auslöst 
 und auch keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten im 
Sinne des BNatschG zu erwarten ist. 
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem 
Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten 
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie und von der zusammenfassenden Erklärung 
nach § 10 BauGB abgesehen. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
 
Darmstadt, 23.02.2009 
 
VI/61.1 jw  Nst. 3936 
VI/61.4 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (5)

TOP 13
TOP 15
TOP 109
TOP 9
TOP 25

Orte (1)

  • Lauteschlägerstraße 28

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0092
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.02.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00