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0102/2023

Strukturförderfonds 2023/2024 - Förderprogramm für Zuwendungen des Dezernates VII – Kunst und Kultur und des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 25.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 31.01.2023, TOP 4.10

Anlage 1 Förderprogramm

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Förderprogramm

5254 Zeichen

Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des 
Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in 
Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023 
 
1. Ziel und Zweck der Zuwendung 
Zahlreiche kulturelle Träger, Vereine und Institutionen sind mit steigenden 
Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um 
diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender institutioneller Förderungen 
zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten 
Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 
2. Was kann gefördert werden? 
Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der 
Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2023 nicht berücksichtigte 
Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine-
Krieges).  
3. Wer erhält eine Zuwendung? 
Antragsberechtigt sind Vereine, Träger und Institutionen (juristische 
Personen), die im Jahr 2023 eine institutionelle Förderung durch das 
Kulturamt erhalten. Geförderte Betriebe in öffentlich-rechtlicher Verantwortung 
sind jedoch ausgeschlossen. 
 
Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung vollumfänglich aus 
kommunalen Mitteln erfolgt. Beim Erhalt von drittmittelgeförderten 
Zuschüssen, bei der beispielsweise neben der kommunalen Zuwendung auch 
Fördermittel des Bundes oder des Landes weitergeleitet werden, besteht 
bezogen auf diese Zuschüsse keine Berechtigung zur Antragstellung.  
 
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden 
Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes 
zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten. Dies gilt auch, 
wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2023 bewilligt 
werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann 
gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten. 
4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung?  
Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der 
Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023. Die 
Fördermittel stehen für das Jahr 2023 zur Verfügung und die Förderung muss 
bis zum 31.12.2023 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der 
Förderzeitraum wird auf den 01.01.2023 bis 31.12.2023 festgelegt. 
 
Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein 
kommunale, institutionelle Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im 
Jahr 2023 vom Kulturamt der Stadt Köln gemäß bestehender Rats- oder 
Ausschussbeschlüsse erhalten.

Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 80% der entstehenden 
Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 20% 
der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche 
Mittel bis zu einer Höhe von maximal 5% der ursprünglichen 
Gesamtfördersumme beantragt werden. 
 
Für das Jahr 2024 wird gegebenenfalls eine gesonderte Richtlinie zu 
gegebener Zeit veröffentlicht.  
 
Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher 
Kostensteigerungen werden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur 
Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen 
Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein 
Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu 
veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden 
5. Verfahren 
Antragstellung 
Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist 
antragsgebunden. Anträge sind beim Kulturamt der Stadt Köln zu stellen. Die 
Förderung kann im Jahr 2023 laufend beantragt werden. Anträge werden 
nach Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind.  
 
Anträge sind an: 
Kulturamt: per Email an die bekannte Sachbearbeitung oder an 
41PoststelleKulturamt@STADT-KOELN.DE 
zu richten. 
 
Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: 
 
- Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich Personal-  
  und/oder Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges  
- Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen  
- Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompensation der  
  steigenden Kosten ergriffen werden 
- Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen 
- Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturerhaltende Fördermittel für  
  den gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt  
  beziehungsweise bezogen wurden/werden. 
 
Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, 
insbesondere Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden 
Fördermitteln, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. 
 
Bewilligung 
Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. 
Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass

dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat.  
 
Verwendungsnachweis 
Die Fördermittelnehmer bestätigen im Verwendungsnachweis die 
zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden 
Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06.2024 parallel zu dem 
regulären Verwendungsnachweis der institutionellen Förderung vorzulegen. 
Die Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 
6. Schlussbestimmung 
Das Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Beschlussvorlage Ausschuss

6572 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0102/2023 
Freigabedatum 
 25.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Strukturförderfonds 2023/2024 - Förderprogramm für Zuwendungen aus dem 
Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und 
Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt das „Förderprogramm für Zuwendungen aus 
dem Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und 
Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023“ und beauftragt die Verwaltung 
mit der Umsetzung.  
2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan des Kultu-
ramtes in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen in Höhe von 370.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  370.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zahlreiche kulturelle Träger, Vereine und Institutionen, die von der Stadt Köln im Rahmen der 
Kulturförderung eine institutionelle Förderung erhalten, sind mit steigenden Personal- und 
Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges konfrontiert.  
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 im Rahmen seiner Be-
schlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 im Haushalt 2023 und 2024 jeweils 
5.000.000 € zur Verfügung gestellt, um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender städ-
tischer Förderungen zielgerichtet abzumildern. 
 
Entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige Förderungen 
wurden dem Dezernat Kunst und Kultur jährlich 370.000 Euro zugeteilt (siehe Mitteilung im 
Finanzausschuss am 05.12.2022 (3876/2022)). 
 
Unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten in der Förderstruktur der Kultur-
förderung sowie der im Ratsbeschluss vom 10.11.2022 formulierten Maßgaben hat das De-
zernat Kunst und Kultur bzw. das Kulturamt ein spezifisches Förderprogramm konzipiert (sie-
he Anlage).  
 
Förderberechtigt im Sinne des Förderprogrammes sind Vereine, Träger und Institutionen (ju-
ristische Personen), die im Jahr 2023 eine institutionelle Förderung durch das Kulturamt erhal-
ten.

3 
Geförderte Betriebe in öffentlich-rechtlicher Verantwortung sind jedoch im Rahmen dieses 
speziellen Förderprogrammes ausgeschlossen. Eine Zuwendung kann zudem grundsätzlich 
nur nachrangig zu strukturerhaltenden Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen 
des Bundes oder Landes zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten erfolgen. 
 
Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen für den hier neu zu beschließenden Struktur-
förderfonds sowie zur Höhe der möglichen Zuwendung sind dem im Anhang beigefügten För-
derprogramm für das Jahr 2023 zu entnehmen. Mit Blick auf die dort enthaltene Obergrenze 
der Strukturförderung von 5% der jeweils ursprünglichen Fördersumme für den/die Zuschuss-
empfänger*in soll auf eine erneute Vorlage zur Beschlussfassung der dann aufgestockten 
einzelnen institutionellen Förderungen im Ausschuss Kunst und Kultur wegen des damit ver-
bundenen Zeitbedarfs verzichtet werden (vgl. § 17 Absatz 1 Nr. 12 der Zuständigkeitsordnung 
der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln). 
 
Neben Ansätzen zur institutionellen Förderung von Trägern, Vereinen und Institutionen sind 
im Haushaltsplan des Kulturamtes auch Projektförderprogramme mit Sammelansätzen veran-
schlagt, aus denen Kulturakteure Mittel für erst bei Antragstellung konkret zu benennende 
Projekte und Maßnahmen beantragen können. In diesen Projektförderprogrammen können 
gestiegene Kosten 2023 im jeweiligen, aktuellen Förderantrag einkalkuliert werden, so dass 
sich ein ergänzender Antrag auf Hilfen aus dem Strukturförderfonds erübrigt. D.h. höhere Be-
darfe für Personal- oder Energiekosten von Empfänger*innen von Projektkostenzuschüssen 
2023 können im regulären Antragsverfahren im Rahmen der Bewilligung abgebildet werden. 
Die Kulturverwaltung wird 2023 die jeweils städtische Zuschusshöhe den ggf. angegebenen 
Kostensteigerungen wenn möglich anpassen. 
 
Für das Jahr 2024 wird zu gegebener Zeit ein Folgeprogramm für den Strukturförderfonds 
erstellt, in das notwendige Änderungen infolge von möglichen Landes-/ Bundesregelungen 
oder Erfahrungen im Verfahrensablauf einfließen werden. Dies gilt für die Bewilligungspraxis 
bei Projektkostenzuschüssen 2024 analog. 
 
Der Rat hat zusätzliche Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kos-
tensteigerungen nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt 
sich bei den daraus finanzierten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befris-
tete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 
2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden. 
 
Die Anträge auf Förderung im Rahmen dieses Förderprogrammes können voraussichtlich im 
Anschluss an die Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur gestellt werden. Der Finanzaus-
schuss wird im Nachgang durch eine gesonderte Mitteilung über den Beschluss des Aus-
schusses Kunst und Kultur informiert. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit  
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen 
abgeschlossen werden. Eine zeitnahe Beschlussfassung ist jedoch erforderlich, damit im An-
schluss an die Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur mit der Umsetzung begonnen wer-
den kann. Für die Zuschussnehmenden soll mit einer entsprechend früheren Bewilligung die 
benötigte wirtschaftliche Planungssicherheit für 2023 erreicht werden. 
 
 
Anlage 
Förderprogramm

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1426 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0102/2023
Stand: 09.01.2024 
Sachstandsbericht  
Strukturförderfonds 2023/2024 - Förderprogramm für Zuwendungen aus dem 
Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und 
Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt das „Förderprogramm für Zuwendungen aus 
dem Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und 
Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023“ und beauftragt die Verwaltung 
mit der Umsetzung.  
2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan des Kultu-
ramtes in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung in der Teilplanzeile 15-Transferaufwen-
dungen in Höhe von 370.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
In 2023 wurden insgesamt 109.600€ als Zuwendungen für den Förderzweck verausgabt. 
Siehe die beschlossene Vorlage Nr. 3238/2023 zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kul-
tur am 28.11.2023. Die vorrangigen Programme des Bundes und des Landes für den gleichen 
Förderzweck werden in 2024 nicht mehr aufgelegt. Der Ausschuss Kunst und Kultur hat die 
Fortschreibung des Strukturförderfonds des Kulturamtes für 2024 beschlossen. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

31.01.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0102/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.01.2023
Erstellt
09.01.2023 17:21