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2686/2020

Einsturz Historisches Archiv/Abschluss Regress mit der Provinzial Rheinland Versicherungs AG/Vergleich von Dezember 2009 (61,5 Mio € zzg. Zinsen abzgl. Kostenbeteiligung)

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 07.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 7.2.5

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5421 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/30 
 
Vorlagen-Nummer 07.09.2020 
 2686/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020 
 
Einsturz Historisches Archiv/Abschluss Regress mit der Provinzial Rheinland Versicherungs 
AG/Vergleich von Dezember 2009 (61,5 Mio € zzg. Zinsen abzgl. Kostenbeteiligung) 
Am 03.03.2009 stürzte das Historische Archiv der Stadt Köln vollständig ein. Von dem Einsturz des 
Gebäudes waren sämtliche dort gelagerten Archivalien betroffen. Die Stadt hatte zum Schadenszeit-
punkt mit der Provinzial Rheinland Versicherungs AG (Provinzial) einen Versicherungsvertrag. Der 
Rat der Stadt Köln hatte am 17.12.2009 (Vorlage 4965/2009) einem Vergleichsvertrag zwischen Stadt 
und Provinzial zugestimmt, wonach die Provinzial am 28.12.2009 die Versicherungssumme, einen 
Gesamtbetrag i. H. v. 61,5 Mio. €, an die Stadt Köln zur Abgeltung der Ansprüche aus dem o.g. Ver-
sicherungsvertrag zahlt. Im Vergleich war im Hinblick auf den Regress vereinbart, dass die Stadt Köln 
und die Provinzial die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Schadenfall gegenüber 
allen in Betracht kommenden Dritten - mit Ausnahme der KVB - gemeinsam durchsetzen. Diese ge-
meinsame Durchsetzung sollte enden, sobald die Provinzial einen Betrag von 61,5 Mio. € nebst ge-
gen die Schädiger bestehender Nebenforderungen (z.B. Zinsen) erhalten hat. Für das Innenverhältnis 
der Parteien war geregelt, dass die Provinzial einen Anteil der Kosten der Rechtsverfolgung über-
nimmt: Bis zu einem geltend gemachten Schaden an den Archivalien von 153,75 Mio. € sollten die 
Kosten der Rechtsverfolgung von der Stadt zu 60% und der Provinzial zu 40% getragen werden. Da 
sich der Versicherungsvertrag nur auf die Archivalien bezog, beteiligt sich die Provinzial nicht an den 
Kosten der Rechtsverfolgung für weitere Schäden (Neubau des Archivs, Schäden am Gleiswechsel-
bauwerk, Wiederherstellung des Grundstücks etc.). Die Kosten für die Geltendmachung eines 153,75 
Mio. € übersteigenden Schadens sollte die Stadt Köln allein tragen, so dass insoweit im Verhältnis 
zum geltend gemachten Schaden abzurechnen sei.  
 
Die Stadt hat mit Zustimmung des Rates (Vorlage 1887/2020) zur Vermeidung eines langjährigen 
Klageverfahrens mit der ARGE Los-Süd einen Vergleich geschlossen, in dem sich die ARGE ver-
pflichtet, der Stadt zum Ausgleich der finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ein-
sturz des Historischen Archivs einen Betrag von 600 Mio. EUR zu zahlen.  
 
Durch diesen, den Rechtsstreit beendenden Vergleich besteht nun auf der Grundlage des o.g. Ver-
gleichsvertrags zwischen Stadt und Provinzial von Dezember 2009 ein Anspruch der Provinzial auf 
Rückzahlung der Versicherungssumme in Höhe von 61,5 Mio. €. Nach dem Vergleich von 2009 mit 
der Provinzial ist diese Summe ab dem Auszahlungszeitpunkt 28.12.2009 zu verzinsen. Die Stadt hat 
in Gesprächen mit der Provinzial geklärt, dass als Zinssatz 2% - entsprechend des Vergleichs der 
Stadt - ARGE – zugrunde gelegt werden. Daraus ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt eine Zinsforde-
rung in Höhe von 13,1 Mio. €, somit ein Gesamtbetrag von 74,6 Mio. €.  
 
Hiervon abzuziehen ist die vertraglich vereinbarte Beteiligung der Provinzial an den Kosten der 
Rechtsverfolgung. Entsprechend der im Vergleich von 2009 vereinbarten Quote ergibt sich eine Kos-
tenbeteiligung der Provinzial von 8,35 Mio € an den Gesamtkosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 
122,1 Mio. € (Besichtigungsbauwerk, die Sachverständigen- und Gerichtskosten sowie die Rechts-

2 
 
anwaltskosten). 
 
Nach Abzug der Kostenbeteiligung der Provinzial von der verzinsten Forderung von 74,6 Mio. € ergibt 
sich ein Betrag von 66,25 Mio. € zugunsten der Provinzial. Dieser erhöht sich für eine in 2011 von der 
Provinzial an die Stadt geleistete Kostenbeteiligung (272.000 €) und für angefallene Anwaltskosten 
(228.000 €) für das sogenannte Regressmonitoring um insgesamt 0,5 Mio. EUR. Zum Abschluss des 
Regresses sind somit von der Stadt an die Provinzial 66,75 Mio € zu zahlen.  
 
Ein derartiger im Haushaltsplan 2020 bislang nicht veranschlagter Aufwand würde gem. § 81 Abs. 2 
Nr. 2 GO i. V. m. § 8 Nr. 5 Haushaltssatzung grundsätzlich die Verpflichtung zum Erlass einer Nach-
tragssatzung auslösen. Angesichts der derzeitigen Corona-Pandemie und im Hinblick auf das laufen-
de Gesetzgebungsverfahren für ein „Gesetz zur Isolierung der aus der CO-VID-19-Pandemie folgen-
den Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfä-
higkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (NKF-CIG) ist aktuell jedoch 
davon auszugehen, dass für das Haushaltsjahr 2020 die Verpflichtung zur Aufstellung von Nach-
tragssatzungen entfällt. 
 
Es ist daher beabsichtigt, die aus der rechtlichen Verpflichtung des Vergleichs von 2009 heraus resul-
tierende Zahlung an die Provinzial nach § 83 Abs. 2 GO i.V.m. § 8 Nr. 11 (3. Spiegelstrich) Haus-
haltssatzung als überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwand durch die Kämmerin abzuwi-
ckeln.  
 
Eine Darstellung der finanzwirtschaftlichen Abwicklung sämtlicher Teilaspekte des Vergleichs ARGE 
– Stadt von 2020 (insbesondere zur Sicherung der vereinnahmten Mittel für die Beseitigung der ent-
standenen Schäden) erfolgt in einer der nachfolgenden Sitzungen des Rates der Stadt Köln. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 7.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2686/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
07.09.2020
Erstellt
25.08.2020 17:46