2686/2020
Einsturz Historisches Archiv/Abschluss Regress mit der Provinzial Rheinland Versicherungs AG/Vergleich von Dezember 2009 (61,5 Mio € zzg. Zinsen abzgl. Kostenbeteiligung)
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/30 Vorlagen-Nummer 07.09.2020 2686/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 Einsturz Historisches Archiv/Abschluss Regress mit der Provinzial Rheinland Versicherungs AG/Vergleich von Dezember 2009 (61,5 Mio € zzg. Zinsen abzgl. Kostenbeteiligung) Am 03.03.2009 stürzte das Historische Archiv der Stadt Köln vollständig ein. Von dem Einsturz des Gebäudes waren sämtliche dort gelagerten Archivalien betroffen. Die Stadt hatte zum Schadenszeit- punkt mit der Provinzial Rheinland Versicherungs AG (Provinzial) einen Versicherungsvertrag. Der Rat der Stadt Köln hatte am 17.12.2009 (Vorlage 4965/2009) einem Vergleichsvertrag zwischen Stadt und Provinzial zugestimmt, wonach die Provinzial am 28.12.2009 die Versicherungssumme, einen Gesamtbetrag i. H. v. 61,5 Mio. €, an die Stadt Köln zur Abgeltung der Ansprüche aus dem o.g. Ver- sicherungsvertrag zahlt. Im Vergleich war im Hinblick auf den Regress vereinbart, dass die Stadt Köln und die Provinzial die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Schadenfall gegenüber allen in Betracht kommenden Dritten - mit Ausnahme der KVB - gemeinsam durchsetzen. Diese ge- meinsame Durchsetzung sollte enden, sobald die Provinzial einen Betrag von 61,5 Mio. € nebst ge- gen die Schädiger bestehender Nebenforderungen (z.B. Zinsen) erhalten hat. Für das Innenverhältnis der Parteien war geregelt, dass die Provinzial einen Anteil der Kosten der Rechtsverfolgung über- nimmt: Bis zu einem geltend gemachten Schaden an den Archivalien von 153,75 Mio. € sollten die Kosten der Rechtsverfolgung von der Stadt zu 60% und der Provinzial zu 40% getragen werden. Da sich der Versicherungsvertrag nur auf die Archivalien bezog, beteiligt sich die Provinzial nicht an den Kosten der Rechtsverfolgung für weitere Schäden (Neubau des Archivs, Schäden am Gleiswechsel- bauwerk, Wiederherstellung des Grundstücks etc.). Die Kosten für die Geltendmachung eines 153,75 Mio. € übersteigenden Schadens sollte die Stadt Köln allein tragen, so dass insoweit im Verhältnis zum geltend gemachten Schaden abzurechnen sei. Die Stadt hat mit Zustimmung des Rates (Vorlage 1887/2020) zur Vermeidung eines langjährigen Klageverfahrens mit der ARGE Los-Süd einen Vergleich geschlossen, in dem sich die ARGE ver- pflichtet, der Stadt zum Ausgleich der finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ein- sturz des Historischen Archivs einen Betrag von 600 Mio. EUR zu zahlen. Durch diesen, den Rechtsstreit beendenden Vergleich besteht nun auf der Grundlage des o.g. Ver- gleichsvertrags zwischen Stadt und Provinzial von Dezember 2009 ein Anspruch der Provinzial auf Rückzahlung der Versicherungssumme in Höhe von 61,5 Mio. €. Nach dem Vergleich von 2009 mit der Provinzial ist diese Summe ab dem Auszahlungszeitpunkt 28.12.2009 zu verzinsen. Die Stadt hat in Gesprächen mit der Provinzial geklärt, dass als Zinssatz 2% - entsprechend des Vergleichs der Stadt - ARGE – zugrunde gelegt werden. Daraus ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt eine Zinsforde- rung in Höhe von 13,1 Mio. €, somit ein Gesamtbetrag von 74,6 Mio. €. Hiervon abzuziehen ist die vertraglich vereinbarte Beteiligung der Provinzial an den Kosten der Rechtsverfolgung. Entsprechend der im Vergleich von 2009 vereinbarten Quote ergibt sich eine Kos- tenbeteiligung der Provinzial von 8,35 Mio € an den Gesamtkosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 122,1 Mio. € (Besichtigungsbauwerk, die Sachverständigen- und Gerichtskosten sowie die Rechts- 2 anwaltskosten). Nach Abzug der Kostenbeteiligung der Provinzial von der verzinsten Forderung von 74,6 Mio. € ergibt sich ein Betrag von 66,25 Mio. € zugunsten der Provinzial. Dieser erhöht sich für eine in 2011 von der Provinzial an die Stadt geleistete Kostenbeteiligung (272.000 €) und für angefallene Anwaltskosten (228.000 €) für das sogenannte Regressmonitoring um insgesamt 0,5 Mio. EUR. Zum Abschluss des Regresses sind somit von der Stadt an die Provinzial 66,75 Mio € zu zahlen. Ein derartiger im Haushaltsplan 2020 bislang nicht veranschlagter Aufwand würde gem. § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO i. V. m. § 8 Nr. 5 Haushaltssatzung grundsätzlich die Verpflichtung zum Erlass einer Nach- tragssatzung auslösen. Angesichts der derzeitigen Corona-Pandemie und im Hinblick auf das laufen- de Gesetzgebungsverfahren für ein „Gesetz zur Isolierung der aus der CO-VID-19-Pandemie folgen- den Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfä- higkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (NKF-CIG) ist aktuell jedoch davon auszugehen, dass für das Haushaltsjahr 2020 die Verpflichtung zur Aufstellung von Nach- tragssatzungen entfällt. Es ist daher beabsichtigt, die aus der rechtlichen Verpflichtung des Vergleichs von 2009 heraus resul- tierende Zahlung an die Provinzial nach § 83 Abs. 2 GO i.V.m. § 8 Nr. 11 (3. Spiegelstrich) Haus- haltssatzung als überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwand durch die Kämmerin abzuwi- ckeln. Eine Darstellung der finanzwirtschaftlichen Abwicklung sämtlicher Teilaspekte des Vergleichs ARGE – Stadt von 2020 (insbesondere zur Sicherung der vereinnahmten Mittel für die Beseitigung der ent- standenen Schäden) erfolgt in einer der nachfolgenden Sitzungen des Rates der Stadt Köln. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2686/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 07.09.2020
- Erstellt
- 25.08.2020 17:46