V/0078/2019
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit und E-Government
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Anlage A
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Anlage A zur V/0078/2019 Kurzüberblick Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Dazu zählt auch die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig GO NRW Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0078/2019 V/0078/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit und E-Government Beratungsfolge 12.02.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum stellvertretenden Schriftführer für die Sitzungen des Ausschusses für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government wird Herr Sebastian Knost bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Gem. § 58 Absatz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Nach § 58 Absatz 2 Satz 1 in Verbi n- dung mit § 52 Absatz 1 GO NRW ist dazu eine Schriftführu ng zu bestellen sowie eine generelle Ve r- tretungsregelung zu beschließen. Aufgrund eines Stellenwechsel der bisherigen stellvertretenden Schriftführerin ist eine Neubestellung der stellvertretenden Schriftführung erforderlich. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Personal- und Organisationsamt 24.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Havermeier Telefon: 492-1020 HavermeierSusanne@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0078/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37