0513/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion im Jugendhilfeausschuss vom 04.02.2025 bezgl. TOP Ö 6.2.1 "Fehlende Plätze für gefährdete Kinder in den Kölner Jugendämtern" (AN/0164/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 07.03.2025 0513/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 25.03.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion im Jugendhilfeausschuss vom 04.02.2025 bezgl. TOP Ö 6.2.1 "Fehlende Plätze für gefährdete Kinder in den Kölner Jugendämtern" (AN/0164/2025) I. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bringt im Jugendhilfeausschuss folgende Thematik ein: „Angesichts des kürzlich veröffentlichten Artikels in der Kölnischen Rundschau, der die drin- gende Problematik der fehlenden Plätze für gefährdete Kinder in den Kölner Jugendämtern beleuchtet, stellt sich die Frage, welche Maßnahmen derzeit ergriffen werden, um kurz- bis mittelfristig den Druck auf das System zu mindern. Besonders die Akquise neuer Pflegefami- lien und die Möglichkeit der Unterbringung im eigenen Familienkreis könnten hierbei geeig- nete Ansätze sein.“ Vor diesem Hintergrund bittet die FDP um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Informationsabende oder Workshops für potenzielle Pflegeeltern wurden in den letzten fünf Jahren organisiert und wie wurden diese angenommen? 2. Inwieweit und auf welchen Kanälen werden Geschichten und Erfahrungen von bestehen- den Pflegefamilien öffentlich geteilt, um andere zu inspirieren? 3. Inwiefern wird es Kooperationen mit lokalen Organisationen, Kirchen oder anderen Ge- meinschaftsgruppen geben, um potenzielle Pflegeeltern zu erreichen? 4. Wie oft wird die Möglichkeit geprüft, Kinder im eigenen Familienkreis unterzubringen, bevor eine Inobhutnahme erfolgt? 5. Wie wird die Zusammenarbeit mit den Familienangehörigen gestaltet, um eine erfolgreiche Unterbringung zu gewährleisten? II. Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln hat tatsächlich einen niedrigeren Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationä- ren Hilfefällen als die meisten anderen kreisfreien Städte in NRW. Aufgrund des im Vergleich insgesamt niedrigen Anteils an stationäre Hilfefällen erklärt sich dieses Verhältnis jedoch. Da sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Vollzeitpflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII rückläufig entwickelt, wird eine Steigerung der Attraktivität des Pflegekinderwesens insge- samt notwendig werden. Pflegeverhältnisse stellen vor allem für junge Kinder ein sinnvolles 2 familienanaloges Jugendhilfeangebot dar und stellen neben ihrer hohen pädagogischen Wirk- samkeit ein gutes Instrument zur Kostensenkung im Bereich der stationären Hilfen dar. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat im letzten Jahr eine Nachsteuerung mit der Zielset- zung des Ausbaus des Pflegekinderwesens beschlossen. Hier kommt auch dem ASD in sei- ner Steuerungsverantwortung eine besondere Bedeutung zu. Die Stadt Köln hat sich bereits 2019 entschieden, das Angebot der Vollzeitpflege gem. § 33 S.1 SGB VIII nicht mehr ausschließlich durch den stadteigenen Pflegekinderdienst (PKD) zu bedienen, sondern eine Öffnung an freie Träger zu ermöglichen. Das Konzept wird nach einer Projektphase seit 2023 umgesetzt. Der Bereich Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) ist seit einigen Jahren stark ausgelastet. Dies hat mit langen Verweildauern von Kleinstkindern in den FBBs zu tun, aufgrund von z.B. bei Gericht anhängenden Sorgerechtsverfahren oder weil keine adäquate Anschlusshilfe nach einer Inobhutnahme gefunden werden kann. 1. Es finden jährlich zwei Infoveranstaltungen für interessierte Bürger*innen statt. Hierbei werden unter anderem rechtliche Grundlagen aus dem Bereich der Pflegekinderhilfe vermittelt, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und evtl. dem Vormund themati- siert, der Ablauf der Überprüfung als Pflegestelle und welche Voraussetzungen zu- künftige Pflegeeltern mitbringen müssen (polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheits- atteste, genügend Wohnraum). Des Weiteren wird auf Besonderheiten von Pflegekindern eingegangen, z.B., dass je- des Pflegekind zwei Familiensystemen begegnet. Diese sind die Herkunftsfamilie und die Pflegefamilie. Auch über mögliche Beeinträchtigungen der Kinder, z.B. durch Alko- hol – oder Drogenmissbrauch der Mutter während der Schwangerschaft, wird infor- miert. Weiterhin werden die interessierten Bürger*innen in Kenntnis darüber gesetzt, dass regelmäßige familiäre Besuchskontakte stattfinden, bei denen es zu schwierigen Situationen kommen kann. Die Besuchskontakte werden jedoch überwiegend durch den PKD begleitet. Die Informationsveranstaltungen sind regelmäßig mit 10-20 Personen gut besucht. 2. Zur Öffentlichkeitsarbeit werden Presse-, Rundfunk- und TV-Formate genutzt. Radio –und Fernsehinterviews eignen sich auch dazu, den Pflegekinderdienst insge- samt bekannter zu machen und offene Fragen rund um das Thema zu beantworten. Auch befinden sich Angebote in den sozialen Medien in Planung. Der SkF Köln e.V. wurde beauftragt, einen Fachdienst familienanaloge Unterbringung in den Bereichen Pflegekinderdienst (Vollzeitpflege) und familiäre Bereitschaftspflege- stellen aufzubauen mit dem Ziel, die Anzahl der Plätze sowohl für die auf Dauer ange- legten Pflegeverhältnisse als auch für die familiäre Bereitschaftsbetreuung zu erwei- tern. Dabei versteht sich der SkF e.V. als Ergänzung zum städtischen Angebot. 3. Es besteht eine Kooperation mit dem SkF Köln e.V.: (Pflegekinder und Adoptionsver- mittlungsstelle), dem LVR und den PKD der größten Städte in NRW (u.a. Düsseldorf, Aachen, Essen, Dortmund, Neuss, Herne, Bochum). Mit dem SkF Köln e.V. erfolgt ein ständiger Austausch über freie Pflegestellen und zu vermittelnde Pflegekinder. Im Austausch mit den Großstadtjugendämtern erfolgt schwerpunktmäßig ein Austausch über Qualitätssteigerung im Bereich der Pflegekin- derhilfe. Über den LVR kann eine überregionale Suche nach freien Pflegestellen erfolgen. 4. Die grundsätzliche Möglichkeit Kinder im eigenen sozialen Umfeld unterzubringen, wird vom ASD vorrangig im Einzelfall überprüft. Derzeit sind 240 Pflegekinder in sog. Verwandten- und Netzwerkpflegestellen untergebracht. Verwandte sind in der Regel Großeltern sowie Personen aus dem weiteren Familien- kreis der Kinder. Netzwerkpflegestellen können Bekannte, Freunde der Familie, Leh- rer*innen oder Erzieher*innen sein, also Menschen die sich im gewohnten Umfeld der Kinder befinden. Der PKD erhält vom ASD den Auftrag entsprechende Familien auf ihre Geeignetheit zu überprüfen. 3 5. Im Rahmen der Hilfeplanung und den Elterngesprächen durch den ASD sowie von Be- suchskontakten durch den PKD erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit den Eltern der Kinder. In diesem Kontext werden auch weitere Hilfsangebote thematisiert. Zu diesen können Trauerbewältigung und Therapiemöglichkeiten ebenso wie die Unterstützung oder bei der Job- und Wohnungssuche gehören. Die dargestellten Maßnahmen tragen dazu bei, das System mittel- und langfristig zu entlas- ten. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0513/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.03.2025
- Erstellt
- 14.02.2025 10:34