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Baumaßnahme Umgestaltung der nördlichen Domumgebung Verlegung des Baubeginns nach die EM 2024
Mitteilung Ausschuss 0867/2023 vom 04.04.2023
Stand: Am 27.04.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 04.04.2023 0867/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 25.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 Baumaßnahme Neugestaltung der nördlichen Domumgebung hier: Verlegung des Baubeginns im Anschluss an die UEFA Fußball EM 2024 Nach der Ausschreibung der Abbruch- und Rohbauarbeiten zur Neugestaltung der nördlichen Domumgebung lag nur ein Angebot vor, das aus vergaberechtlichen Gründen allerdings nicht beauftragt werden konnte. Dies führt dazu, dass das Ausschreibungsverfahren für diese Bauleistungen wiederholt wer- den muss. Durch die hierdurch eintretende zeitliche Verzögerung würde, nach dem aktuellen Zeit- Maßnahmenplan, die Umsetzung der Maßnahme, im Falle einer sofortigen Neuausschrei- bung, in den Zeitraum der Fußball-Europameisterschaft 2024 (EM 2024) fallen, in deren Rahmen auch fünf Spiele in Köln stattfinden. Da während des laufenden Baubetriebs eine sichere Fußgängerführung durch das Baufeld nicht gewährleistet werden kann, muss für die Baumaßnahme die Durchgangsmöglichkeit über die Nordseite der Domplatte (vorbei am Domlädchen, Fotogeschäft, parallel zur Trank- gasse) gesperrt werden. Um dem sehr hohen internationalen Personenaufkommen während der EM 2024 gerecht zu werden, muss die zuvor beschriebene Durchgangsmöglichkeit jedoch für Fußgänger*innen uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wäre eine Bauunterbrechung und die Herrichtung eines verkehrssicheren Provisoriums (mit Asphaltbelag, Bauzaunumbau, u.a.) inklusive des Rückbaus der Baustelleneinrichtung erforderlich. Die zusätzlichen Kosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 430.000 € brutto geschätzt. Jedoch wird die provisorische Baustellenschließung, trotz des verhältnismäßig hohen Mitte- leinsatzes, dem hohen Anspruch an das dem Umfeld angemessene Erscheinungsbild nicht gerecht. Aus diesem Grund verschiebt die Verwaltung den Baubeginn der Maßnahme um ca. ein Jahr auf Mitte 2024, im Anschluss an die Spiele der EM. Im Gegensatz dazu sind die erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben für die Umsetzung der verkehrlichen Zwischenlösung (Änderung der Verkehrsführung im Bereich Trankgasse/ Komödienstraße gemäß Beschluss 1340/2022) erfolgreich abgeschlossen und die Baufirmen beauftragt worden. Neben den Markierungs- und Beschilderungsarbeiten handelt es sich hier auch um die Änderung der wegweisenden Beschilderung und des Parkleitsystems sowie um 2 Anpassungen an den Lichtsignalanlagen. Entsprechend des Bauzeitplans beginnen die Arbei- ten Mitte April 2023 und dauern voraussichtlich bis Mitte Mai 2023. Die geplante Verkehrsführung ist von der Baumaßnahme zur städtebaulichen Neuordnung der nördlichen Domumgebung nicht nur unabhängig, sie bietet sogar Vorteile. Ohne Baustellen- verkehr kann sich die neue Verkehrsführung leichter einspielen, besser bewertet und im end- gültigen Verkehrskonzept berücksichtigt werden. Die Markierungsarbeiten finden qualitativ hochwertig mit weißem Kaltplastik statt, die Beschilderung wird ortsfest vorgenommen, auch um der Lage im Domumfeld gerecht zu werden. Auch im Hinblick auf die EM 2024 ist die ver- besserte Fußverkehrsführung zwischen Bahnhofsvorplatz und Kardinal-Höffner-Platz ein gro- ßer Vorteil. Darüber hinaus führt eine Nichtdurchführung des Auftrages in Höhe von 230.180,46 Euro brutto zum Anspruch der betroffenen Baufirmen auf Schadenersatz. Aus diesem Grund hält die Verwaltung an der Umsetzung der verkehrlichen Zwischenlösung fest. Auch bei diesem Vorgehen wird dem Verkehrsausschuss regelmäßig eine Zwischeneva- luierung der neuen Verkehrsführung vorgelegt, auf deren Basis die Entscheidung zur endgül- tigen Verkehrsführung und dem damit verbundenen Umbau der Trankgasse und Komödienst- raße getroffen werden kann. Durch die zeitliche Entkopplung von der Neugestaltung der nörd- lichen Domumgebung und der verkehrlichen Zwischenlösung, entstehen somit keine Verzöge- rungen bei der Umgestaltung dieses stadträumlich bedeutenden Straßenraums. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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