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0335/2019

Neufelder Straße - Tempo 30 auf der gesamten Länge

Mitteilung BV 11.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 25.03.2019, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2154 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0335/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 
 
Neufelder Straße - Tempo 30 auf der gesamten Länge 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 10.12.2018, TOP 8.1.3 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 
km/h auf der Gesamtlänge der Neufelder Straße bis zum Kreisverkehrsplatz Neufelder Stra-
ße/Dellbrücker Mauspfad.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Neufelder Straße gehört zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem Netz von Vorfahrtsstraßen, die 
aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung und -funktion für den Individual-
verkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo-30-
Zonen liegen sollen. Hier wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h (oder mehr) zuge-
lassen. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und ent-
spricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. 
 
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen gemäß § 45 Absatz 9 Straßenver-
kehrs-Ordnung nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine 
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt oder aus 
Gründen des Umweltschutzes (Grenzwertüberschreitung). Mit der jüngsten Änderung der Straßen-
verkehrs-Ordnung wurde zudem die streckenbezogene Anordnung von Geschwindigkeitsbeschrän-
kungen auf 30 Stundenkilometer vor Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten sowie Senioren- und 
Pflegeheimen vereinfacht.  
Der Bereich der Neufelder Straße von der Heinz-Kühn-Straße bis zum Dellbrücker Mauspfad ist be-
züglich der Geschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig. Auch befindet sich hier 
keine der vorgenannten Einrichtungen.  
 
Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung ist festzustellen, dass die Anordnung 
einer Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich aus rechtlicher Sicht nicht möglich ist.

Beratungsverlauf (1)

25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Neufelder Straße
  • Heinz-Kühn-Straße
  • Dellbrücker Mauspfad

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Details

Aktenzeichen
0335/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.02.2019
Erstellt
24.01.2019 10:38