mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Neufelder Straße - Tempo 30 auf der gesamten Länge

Mitteilung BV 0335/2019 vom 11.02.2019

Stand: Am 25.03.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung BV

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 0335/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Neufelder Straße - Tempo 30 auf der gesamten Länge hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 10.12.2018, TOP 8.1.3 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Gesamtlänge der Neufelder Straße bis zum Kreisverkehrsplatz Neufelder Stra- ße/Dellbrücker Mauspfad.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Neufelder Straße gehört zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung und -funktion für den Individual- verkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo-30- Zonen liegen sollen. Hier wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h (oder mehr) zuge- lassen. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und ent- spricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen gemäß § 45 Absatz 9 Straßenver- kehrs-Ordnung nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt oder aus Gründen des Umweltschutzes (Grenzwertüberschreitung). Mit der jüngsten Änderung der Straßen- verkehrs-Ordnung wurde zudem die streckenbezogene Anordnung von Geschwindigkeitsbeschrän- kungen auf 30 Stundenkilometer vor Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten sowie Senioren- und Pflegeheimen vereinfacht. Der Bereich der Neufelder Straße von der Heinz-Kühn-Straße bis zum Dellbrücker Mauspfad ist be- züglich der Geschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig. Auch befindet sich hier keine der vorgenannten Einrichtungen. Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung ist festzustellen, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich aus rechtlicher Sicht nicht möglich ist.

Beratungsverlauf

  1. 25.03.2019

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz