0335/2019
Neufelder Straße - Tempo 30 auf der gesamten Länge
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Mitteilung BV
2154 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 0335/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Neufelder Straße - Tempo 30 auf der gesamten Länge hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 10.12.2018, TOP 8.1.3 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Gesamtlänge der Neufelder Straße bis zum Kreisverkehrsplatz Neufelder Stra- ße/Dellbrücker Mauspfad.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Neufelder Straße gehört zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung und -funktion für den Individual- verkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo-30- Zonen liegen sollen. Hier wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h (oder mehr) zuge- lassen. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und ent- spricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen gemäß § 45 Absatz 9 Straßenver- kehrs-Ordnung nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt oder aus Gründen des Umweltschutzes (Grenzwertüberschreitung). Mit der jüngsten Änderung der Straßen- verkehrs-Ordnung wurde zudem die streckenbezogene Anordnung von Geschwindigkeitsbeschrän- kungen auf 30 Stundenkilometer vor Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten sowie Senioren- und Pflegeheimen vereinfacht. Der Bereich der Neufelder Straße von der Heinz-Kühn-Straße bis zum Dellbrücker Mauspfad ist be- züglich der Geschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig. Auch befindet sich hier keine der vorgenannten Einrichtungen. Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung ist festzustellen, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich aus rechtlicher Sicht nicht möglich ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Neufelder Straße
- Heinz-Kühn-Straße
- Dellbrücker Mauspfad
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Details
- Aktenzeichen
- 0335/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 11.02.2019
- Erstellt
- 24.01.2019 10:38