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V/0427/2011

Abendgymnasium und Abendrealschule, Zwischenbericht

Vorlagen 09.06.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 05.07.2011, TOP 6.4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6303 Zeichen

V/0427/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abendgymnasium und Abendrealschule;  
hier: Zwischenbericht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.06.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Der Rat der Stadt Münster hat die Verwaltung im März 2010 beauftragt, ein Konzept zur Lösung 
des Sanierungsbedarfs des Abendgymnasiums (durch Neubau oder Sanierung des Bestandes) 
unter Einbeziehung des Raumbedarfs der Abendrealschule an einem Standort (Gelände des 
Abendgymnasiums/ Pascal-Gymnasiums) dem Rat zur Entscheidung vorzulegen (Vorlage 
V/0861/2009/1. Erg.).  
 
Die Verwaltung hat daraufhin zur Lösung der Raumprobleme der beiden Abendschulen mehrere 
Varianten untersucht und aus immobilienwirtschaftlicher Sicht beschrieben und bewertet. Dieser 
Bericht ist dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 16.11.2010 zur 
Kenntnis gegeben und mdl. erläutert worden. Es wurde zugesichert, auf dieser Grundlage eine 
Beschlussvorlage zu fertigen.  
 
Diese wurde dem Rat in seiner Sitzung am 08.12.2010 vorgelegt. Der Rat hat den Bericht über 
bauliche Perspektiven der Weiterbildungskollegs aus immobilienwirtschaftlicher Sicht zur Kennt-
nis genommen und beschlossen, die Planungen zur Lösung der Raumprobleme des Abendgym-
nasiums und der Abendrealschule voranzutreiben. Der Rat hat die Verwaltung u.a. beauftragt, 
ein Raumprogramm für das A bendgymnasium und die Abendrealschule zu entwickeln und die 
Planungen zur Realisierung dieses Raumprogramms auf der Grundlage der in dem Bericht dar-
gestellten Variante „D plus“, die einen Anbau und eine Aufstockung des Gebäudes des Pascal-
Gymnasiums vorsieht, weiterzuentwickeln. Gleichzeitig hat der Rat die Verwaltung beauftragt, 
innerhalb des Kostenrahmens eine Lösung zur Deckung des Raumbedarfs des Pascal-
Gymnasiums zu erarbeiten (vgl. Vorlage V/0891/2010). 
Vorlagen-Nr.: 
V/0427/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de 
Datum: 
08.06.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0427/2011 
 
 
Mit dem Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung hat der Rat dann am 16.02.2011 be-
schlossen, im Zuge der Planung für einen Neubau des Abendgymnasiums und der Abendreal-
schule die Voraussetzungen für die Einrichtung eines kommunalen Weiterbildungskollegs nach 
den Vorgaben des Schulgesetzes zu schaffen und diese Einrichtung dann im Einvernehmen mit 
den Schulen umzusetzen (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0678/2010/1). 
 
 
Bildung eines Weiterbildungskollegs 
 
Im Jahr 200
0 sind die vormals einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Abendreal-
schule, des Abendgymnasiums und des Kollegs in einer neuen gemeinsamen „Ausbildungs- und 
Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg“ zusammengefasst worden. Ein Weiterbildungskolleg 
muss mindestens zwei der Bildungsgänge Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg um-
fassen. (vgl. § 23 Schulgesetz NRW). Es ist keiner Schulstufe zugeordnet (vgl. § 10 Abs. 7 
SchulG). Die Bildungsgänge Abendrealschule und Abendgymnasium sind durchlässig. Die bei-
den letzten Semester der Abendrealschule und die beiden ersten Semester des Abendgymnasi-
ums können miteinander vernetzt sein. Je nach Einzelfall besteht die Möglichkeit des Übergangs, 
um von der Abendrealschule aus bis zum Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen 
Hochschulreife in den Bildungsgang Abendgymnasium zu gelangen. 
 
Der Bestand der Abendrealschule und des Abendgymnasiums in Münster ist historisch gewach-
sen. Da beide Schulen die erforderliche Mindestgröße haben, können sie getrennt als Weiterbil-
dungskolleg weitergeführt werden (§ 82 Abs. 9 SchulG). 
 
Eine Fusion erscheint jedoch sinnvoll und wurde auch bereits vom Landesrechnungshof gegen-
über der Schulaufsicht angeregt.  
 
Aus diesen Gründen sind sowohl mit dem Abendgymnasium als auch der Abendrealschule unter 
Beteiligung der Schulaufsicht Gespräche zur Bildung eines Weiterbildungskollegs geführt wor-
den. Die Schulkonferenzen haben sich in ihren Sitzungen am 08.04.2011 mit der Thematik be-
schäftigt. Beide Schulkonferenzen haben ein positives Votum abgegeben unter der Vorausset-
zung, dass für beide Schulen ein gemeinsames Gebäude geschaffen wird. 
Eine endgültige Entscheidung soll aber erst getroffen werden, wenn die gemeinsame Unterbrin-
gung in einem Gebäude feststeht. 
 
 
Weiteres Vorgehen bzgl. des Neubaus 
 
Nach dem Votum der beiden Schulkonferenzen zur Bildung eines Weiterbildungskollegs wird 
nunmehr ein gemeinsames Raumprogramm erarbeitet. Es bestehen keine vom Land vorgegebe-
nen Musterraumprogramme für Weiterbildungskollegs. In Abstimmung mit beiden Schulleitungen 
muss deshalb ein individuelles Raumprogramm aufgestellt werden. Es wird davon ausgegangen, 
dass sich durch die Bildung eines Weiterbildungskollegs auch hinsichtlich der Raumplanung 
Synergien ergeben werden. 
 
Entsprechend dem Ratsbeschluss soll auch eine Lösung zur Deckung des Raumbedarfs des 
Pascal-Gymnasiums erarbeitet werden. Mit der Schulleitung wurde inzwischen abgestimmt, dass 
dies durch Erweiterung des vorhandenen Lehrerzimmers und Umbaumaßnahmen im vorhande-
nen Verwaltungsbereich erfolgen soll. 
 
Es ist beabsichtigt, den erforderlichen Beschluss über das Raumprogramm und die Bereitstellung 
der Investitions- und Folgekosten spätestens zeitgleich mit den Etatberatungen herbeizuführen. 
Parallel zu den Etatberatungen wird eine Investitionsliste erstellt, in der die möglichen finanziellen 
Konsequenzen der Beschlüsse im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zusammengefasst 
werden.

3 
V/0427/2011 
 
 
Eine Entscheidung über die Finanzierung des Neubaus der Weiterbildungskollegs kann dann 
unter Berücksichtigung der Finanzbedarfe für di e übrigen im Rahmen der Schulentwicklungspla-
nung vorgesehenen Maßnahmen getroffen werden. 
 
Sofern vorab die Finanzierung von Planungsleistungen für den Neubau des Weiterbildungskol-
legs erforderlich ist, kann dies entsprechend dem Ratsbeschluss vom 08.12.2010 aus den bei 
der Investitionsmaßnahme 4250 „Strukturrelevante Infrastrukturmaßnahmen“, Produktgruppe 
0301 “Leistungen für Schule“ veranschlagten Mitteln erfolgen (Vorlage V/0861/2009/1. Erg.).  
 
 
I.V.  
 
 
 
Dr. Hanke

Beratungsverlauf (2)

28.06.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0427/2011
Typ
Vorlagen
Datum
09.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37