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V/0962/2012

Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2013 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personal)

Vorlagen 05.12.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 30.01.2013, TOP 14

Organigramm_2012_11_30_Übersichten

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Organigramm_2012_11_30_Übersichten

4533 Zeichen

Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen  (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
24 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
28 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger   
Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung, 
Finanzmanagement und 
Betriebskosten 
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe in der 
Richard-von-
Weizsäcker-Schule
Leitung: Jürgen Hoppe-Suhr
Fachstelle
Kinder- und 
Jugendförderung / 
Offener Ganztag
Leitung: Sven Kentrup
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
28 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Verwaltung / 
Organisation
Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung 
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle 
Stadtteilhaus
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Marie-Theres Petring,
Manfred Julitz)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeldstelle
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Marie-Theres Petring
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin WeinlichKonzeptionelle
Grundsatz-
angelegenheiten 
Clemens Homann
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro
Koord.: Heidemarie Neumair-Otto, 
Fachstelle 
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendsozialarbeit
Leitung: Heike Nees / 
Andreas Wildemann
Fachcontrolling
Silke Thesing
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT  MÜNSTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
Mitte II
Leitung: 
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Rita Kreuchauff
Fachstelle
Präventionsteam,
Schwanger-
schaftsberatung
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und 
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Frank Museler
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften
Alwin vor der Brüggen
Betreuungsstelle
Jörg Espei
Eingliederungs-
hilfen
Udo Hartmann KSD-Bezirk
Mitte I
Leitung: 
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 40 Schulen
Stand: 30.11.2012
Bundesinitiative 
„Netzwerk Frühe Hilfen“
Carmen Hack
Saskia Dartmann
Modellvorhaben 
„Kein Kind 
zurücklassen!“
Carmen Hack

Berichtsvorlage

20191 Zeichen

V/0962/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu 
Beginn des Jahres 2013 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personal) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Seit dem J ahr 2003 erstellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen jährlichen G e-
schäftsbericht, mit dem umfassend über die Leistungsdaten und Ressourcen der Kinder - und 
Jugendhilfe berichtet wird. Zu Beginn jedes Jahres werden für den Fachausschuss ergän zend 
aktuelle Hinweise zu folgenden Bereichen aufbereitet: 
 
- Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr 
 
- Aktuelle Personalsituation 
 
-  Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres  
 
In Verbindung mit den gerade abgeschlossenen Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf soll 
der Ausschuss die Möglichkeit einer Bewertung haben, ob die erfo rderlichen Aufgaben der Ki n-
der- und Jugendhilfe in ihrer Gesamtheit durch die Stadt Münster mit dem vorhandenen Re s-
sourcenrahmen realisiert werden können. 
Diese Berichterstattung geht auf die im Jahr 1996 begonnenen Berichte zu den wichtigsten En t-
wicklungen in den Bereichen Organisation, Finanzen und Per sonalressourcen der städtischen 
Kinder- und Jugendhilfe zurück. 
 
 
1. Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr 
 
Die aktuellen Strukturen des Amtes sind in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt, 
das zeigt, welche Organisationseinheiten mit welchen Funktionen an der Bereitstellung der Lei s-
tungen des Amtes mitwirken (Aufbauorganisation). 
 
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen haben sich im a bgelaufenen 
Jahr 2012 ergeben: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0962/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Hagel 
Ruf: 
492-5102 
E-Mail: 
HagelC@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.01.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0962/2012 
 
 Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wurde das bedarfsgerechte Angebot zur Kindertage sbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 263 u3-Plätzen und 198 ü3 -Plätzen in mehre-
ren Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege weiterentwickelt. Hierfür wurden im 
Rahmen des Stellenplans 2012 insgesamt 27,41 Stellen für Erzieher/ -innen und hauswir t-
schaftliche Gehilfen/-innen in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen sowie ei n-
richtungsübergreifend weitere 8,00 Stellen für den Einsatz von Springerkräften zur Gewäh r-
leistung einer qualitativ und quantitativ adäquaten Betreuung in Krankheitszeiten eingerichtet. 
 Im u3-Bereich stieg damit die Versorgungsquote auf 34,1 %. In dem Bewusstsein, dass diese 
Versorgungsquote bei weitem nicht ausreichen wird, wurde über diverse Errichtungs - und 
Baubeschlussvorlagen (Erweiterungs - und Neubauten) der darüber hin ausgehende Ausbau 
weiter vorangetrieben, um den aktuell prognostizierten Bedarf von über 50 % so schnell wie 
möglich decken zu können. 
 
 Die Betreuungsangebote an offenen Ganztagsschulen  wurden im Rahmen eines bedarf s-
gerechten Ausbaus zum 01.08.2012 durch Einrichtung von 10 weiteren Gruppen ausgeweitet. 
Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl auf 126  Gruppen im Rahmen der Offenen Ganztag s-
schule erhöht, in denen derzeit 3.543 OGS -Kinder betreut werden (Offizielle Oktoberstatistik). 
Dem entsprechend wurden zum 01.08.2012 insgesamt 5,00 Stellen für Erzieher/-innen einge-
richtet, von denen 4 ,15 Stellen zur Besetzung städtischer Mitarbeiter/-innen freigegeben wur-
den. Darüber hinaus wurde über den Stellenplan 2012 die Einrichtung von 1,50 Stellen für den 
schulübergreifenden Einsatz von Springerkräften beschlossen, um - analog zum Kindertages-
betreuungsbereich - auch hier eine qualitativ und quantitativ adäquate Betreuung in Kran k-
heitszeiten gewährleisten zu können. 
 
 Nachdem noch in 2011 mit der Vorlage V/0728/2011 die Umsetzung des Projektes „Schulso-
zialarbeit im Rahmen des Bildungs - und Teilhabepaketes“ auf den Weg gebracht wurde, 
konnte die Aufteilung der insgesamt 20 Vollzeitstellen mit der Maßgabe, mindestens 50 % an 
freie Träger der Jugendhilfe zu vergeben, umges etzt werden. So wurde der Großteil der Ste l-
len bereits zu Beginn des Jahres 2012 besetzt, so dass der überwiegende Teil der Beschäftig-
ten bereits am 09.01.2012 bzw. am 01.02.2012 seinen Dienst aufnehmen konnte. Aufgrund 
von Kündigungsfristen bei bestehenden Arbeitsverhältnissen wurden 2,5 Stellen bei der Stadt 
und bei den Freien Trägern etwas später besetzt. Alle Fachkräfte wurden im Bildungs - und 
Teilhabepaket fortgebildet.  
 
 Im Zusammenhang mit dem zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzge setz 
(BKiSchG) hat der Bund die auf 4 Jahre befristete „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen 
und Familienhebammen" (2012 - 2015) gem. § 3 Abs. 4 KKG - BKiSchG ins Leben gerufen. 
Hiermit möchte der Bund den Aus - und Aufbau sowie die Weiterentwicklung der  Netzwerke 
Frühe Hi lfen und den Einsatz von Familienhebammen, auch unter Einbeziehung ehren -
amtlicher Strukt uren, unterstützen. Die Bundesinitiative wendet sich an alle Eltern ab der 
Schwangerschaft und an Eltern mit Kleinkindern, um über Unterstützungsmög lichkeiten zu in-
formieren und insbesondere Eltern in belasteten Lebenslagen spezifische Hilfen anzubieten. 
Der Bund gewährt im Rahmen der Bundesinitiative zweckgebundene Finanzmittel zunächst 
für die Aus - und Aufbauphase sowie die Evaluation des Modellproj ekts bis zum 31.12.2015. 
Im Anschluss hieran wird mit der Einrichtung eines ausschließlich aus Bundesmitteln finanzier-
ten Fonds die psychosoziale Unterstützung von Familien in den Ländern und Kommunen ab 
2016 dauerhaft sichergestellt. 
 
 Nach dem aktuellen Stand zur Umsetzung der Bundesinitiative und dem aktuellen Förder - 
bzw. A ntragsverfahren wird sich die Förderung der Stadt Münster für das Jahr 2012 auf 
87.228 € und für das Jahr 2013 auf 122.600 € belaufen.  
 
Das Land NRW gibt einen Rahmen für die Förderu ng vor. Unterschieden wird zwischen drei 
Förderkomplexen:

3 
V/0962/2012 
 
1. Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen 
2. Familienhebammen und vergleichbare Berufe im Gesundheitswesen im Kontext Früher Hil-
fen 
3. Ehrenamtsstrukturen und eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Früher Hilfen 
 
Für die Stadt Münster ist vorgesehen, alle drei Felder mit Finanzmitteln auszustatten. 
 
 Mit der Vorlage V/0216/2012 hat der Rat im März 2012 beschlossen, dass die Stadt Mün ster 
am Modellvorhaben des Landes „Kommunale Präventionsketten“ unter Federführung des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien teilnimmt, nachdem die Landesregierung und die 
Bertelsmann Stiftung die Stadt Münster aus einem Bewerberfeld von 52 interessierten Ko m-
munen als Modellkommune für das Modellvorhaben des Landes ausgewählt und ein mehrheit-
liches Votum des Rates der Stadt Münster zur Bedingung für eine Beteiligung als Modellko m-
mune am Modellvorhaben gemacht hatten. Für den erhöhten Aufwand für die Aufgaben der 
Koordination, Transfer und Evaluation stellt das Land NRW einen G esamtzuschuss für die 
Personal- und Sachkosten in Höhe von 64.000 € für den Zeitraum von drei Jahren zur Verf ü-
gung. Der Zuschuss setzt eine Eigenbeteiligung der Kommune voraus, der in Münster mit b e-
reits etatisierten Maßnahmen und Angeboten im präventiven Bereich erfüllt ist. 
 Ziel des Modellvorhabens, dessen erste Phase von 2012 bis 2015 dauert, ist es, laufende und 
zukünftige Maßnahmen auf Landes - und kommunaler Ebene auf ihre vorbeugende Wirkung 
zu untersuchen und besser aufeinander abzus timmen. Auf der Grundlage der am 22.03.2012 
stattgefundenen Präventionskonferenz „Starke Kinder: begleiten - fördern - schützen“ haben 
im September sowie im Oktober 2012 zwei sogenannte Zielkonkretisierungsworkshops mit j e-
weils ca. 50 Fachkräften aus unter schiedlichen Bereichen der Jugend - und Gesundheitshilfe, 
Bildung und Soziales stattgefunden. Ausgehend von den Zwischenergebnissen des ersten 
Zielkonkretisierungsworkshops konnten unter der Devise „Vom Kind her denken!“ mittlerweile 
konkrete Vorgehensziele in einem terminiertem Zeitplan übersetzt und verbindlich festgelegt 
werden.  
 
 Im Rahmen des Modellvorhabens der Stadt Münster sind folgende Ziele bereits realisiert: 
 
1. In Münster wird erstmalig eine gesamtstädtische „Präventionskonferenz“ durchgeführt. 
2. In Münster besteht eine Qualitätszirkel „Prävention“. 
3. In Münster besteht eine Lenkungsgruppe für das Modellvorhaben. 
4. In Münster ist eine Koordinationsstelle für das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! 
Kommunen in NRW beugen vor“ installiert. 
 
 Folgende Ziele wurden mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verabredet, in Maßna h-
menabfolgen gegliedert und terminiert: 
 
1. Die Stadt Münster verfügt über eine kindzentrierte und Ressort übergreifende Prävention s-
strategie. 
2. In Münster besteht eine nachhaltige Finanzierung bestehender Präventionsmaßnahmen 
und -angebote „Frühe Hilfen/Kinderarmut“. 
3. In Münster bestehen effektive und handlungsfähige Netzwerke. 
4. In Münster besteht eine Datenbank „Präventive Angebote in der Stadt Münster“. 
 
 Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordiniert die Durchführung und Erfüllung der 
verabredeten Ziele und Maßnahmen und kooperiert diesbezüglich sowohl mit dem Amt für 
Schule und Weiterbildung, dem Gesundheitsamt und Sozialamt als auch mit den freien Tr ä-
gern der Jugendhilfe.

4 
V/0962/2012 
 
 Vorgesehen ist, dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien eine Gesamtdokume n-
tation der Zielkonkretisierungsworkshops als Berichtsvorlage im ersten Quartal 2013 zur Ve r-
fügung zu stellen. 
 
 Mit der Vorlage V/0146/2012 hat das A mt für Kinder, Jugendliche und Familien zum Jahre s-
beginn 2012 zum zweiten Mal einen Bericht „Hilfen zur Erziehung in Münster“  vorgelegt. 
Nachdem dieser in der AKJF-Sitzung am 14.03.2012 zunächst eingebracht wurde, bot sich al-
len Mitgliedern des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien in dem am 23.03.2012 
stattgefundenen Workshop „Hilfen zur Erziehung in Münster“ in nicht -öffentlicher Sitzung die 
Möglichkeit zu einem intensiven fachlichen Austausch. Im Ergebnis wurde unter anderem 
festgehalten, dass  alle Beteiligten fortlaufend und gemeinsam an der Qualitäts - und Ang e-
botsentwicklung arbeiten sollen. 
 
 In der Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII „Hilfen zur Erziehung“ hat sich darauf hin 
eine Unterarbeitsgruppe aus freien ambulanten und stationäre n Trägern der Jugendhilfe und 
Mitarbeitern des Amtes aus den Bereichen Fachliches Controlling, KSD und Wirtschaftliche 
Jugendhilfe gebildet, um das Thema „Weiterentwicklung der Jugendhilfe - Entwicklung eines 
Fahrplanes zur Aktualisierung der Rahmenkonzept e“ zu bearbeiten. Im Ergebnis wurden vier 
Schwerpunktbereiche identifiziert: 
 
1. Methoden / Instrumente der HzE 
2. Zielgruppen / Partizipation 
3. Elternarbeit / Rückführung 
4. Frühe Hilfen / Resilienz 
 
Zu diesen Modulen wurden in einem gemeinsamen dialogis chen Prozess Gedanken, Ideen 
und Impulse diskutiert und verankert. Geplant ist, Anfang 2013 zu einem Runden Tisch einz u-
laden, in dem erste Ergebnisse vorgestellt und diskutiert werden können. 
 
2. Aktuelle Personalsituation 
 
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter sowie geringfügig Beschäftigten ist weiter gestiegen. So arbeiteten zum Jahre s-
ende 2012 (Stand: 30.11.2012) insgesamt 1.511 Personen im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien. Das entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von knapp 6,0 % . Hiervon entfie-
len 820 auf den Bereich der hauptamtlich Beschäftigten sowie 691 auf den Bereich der gering-
fügig Beschäftigten. Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung nach Geschlec ht und Vol l-
zeit-/Teilzeitbeschäftigung dar: 
 
 
hauptamtlich Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte 
Vollzeit Teilzeit Gesamt Vollzeit Teilzeit Gesamt 
männlich 84 31 115 --- 190 190 
weiblich 298 407 705 --- 501 501 
Gesamt 382 438 820 --- 691 691

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Im Bereich der hauptamtlich Beschäftigten haben sich die bereits im Geschäftsbericht 2011 d o-
kumentierten Trends auch im Jahr 2012 weiter verfestigt: 
 
 Der Anteil der weiblichen hauptamtlich Beschäftigten liegt aktuell bei 86 % (Vorjahr: 85,1 %). 
 53,4 % aller hauptamtlich Beschäftigten sind teilzeitbeschäftigt (Vorjahr: 52,9 %). 
 92,9 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind Frauen (Vorjahr: 92,6 %). 
 45,6 % aller Beschäftigten sind älter als 46 (Vorjahr: 46 %). 
 Die Gruppe der Erzieher/ -innen stellt mit 43,7  % die stärkste im Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien vertretene Profession dar (Vorjahr: 42,4 %). 
 
Eine Gesamtübersicht über die G eschlechter- und Altersverteilung sowie die im Amt für Ki nder, 
Jugendliche und Familien vertretenen Professionen kann d en b eiden nachfolgenden Grafiken  
entnommen werden. 
 
 
0
20
40
60
80
100
120
140
160
weiblich 57 65 75 95 102 116 117 67 11
männllich 1 10 14 11 16 15 18 25 5
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
Übersicht über die hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen im Amt 51
nach Alter und Geschlecht

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V/0962/2012 
 
Hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im Amt 51 nach Professionen
Hausmeister; 2
Koch/Köchin; 1Krankenschwester; 1Schreibkraft; 14
Sonstige; 10
Verwaltungskraft; 86
Dipl.-Pädagoge/-in; 3
Dipl.-Sozialarbeiter/-in; 164
Dipl.-Sozialpädagoge/-in; 39
Erzieher/-in; 358
Haus. Gehilfe/-in; 15
Kinderpfleger/-in; 103
Heilpädagoge/-in; 1
Heilerzieher/-in; 13
Hauswirtschafter/-in; 10
 
 
 
Wie schon im Geschäftsbericht 2011 dargestellt, spielt die Gruppe der geringfügig Beschäftigten 
auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerledigung. Die nachfolgende Grafik gibt e i-
nen Überblick über die unterschiedlichen Beschäftigungsumfänge (Wochenstunden) im diesem 
Bereich: 
 
 
0
20
40
60
80
100
120
weiblich 1 17 30 24 56 67 57 81 91 75 2
männllich 1 14 21 14 18 32 24 25 21 19 1
bis 2 WStD. bis 3 WStD. bis 4 WStD. bis 5 WStD. bis 6 WStD. bis 7 WStD. bis 8 WStD. bis 9 WStD. bis 10 WStD. bis 11 WStD. bis 12 WStD.
Übersicht über die geringfügig Beschäftigten im Amt 51
nach Umfang der Beschäftigung und Geschlecht

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V/0962/2012 
 
Die dargestellten Zahlen, Daten, Fakten sollen einen ersten Einblick in die Entwicklungen im Per-
sonalbereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen dieser Vorlage geben. 
Detailliertere Aussagen hierzu werden im Rahmen des Geschäftsberichts 2012 veröffentlicht. 
 
 
3. Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres  
 
Die Verwaltung hat das folgende Beratungsprogramm für den Ausschuss für Kinde r, Jugendliche 
und Familien auf Grund von Beschlüssen der parlamentarischen Gremien und orientiert am i n-
ternen Arbeitsprogramm sowie den geplanten fachlichen Schwerpunkten für das neue Jahr z u-
sammengestellt. Zu den unten aufgeführten Themen sollen Berichts - oder Beschlussvorlagen 
erarbeitet und dem Ausschuss zur Beratung bzw. zur Entscheidung vor gelegt werden. Der j e-
weils angegebene Zeitrahmen (I. - IV. Quartal) kann sich ändern, wenn auf Grund von aktuellen 
Entwicklungen oder Anforderungen andere Prioritäten erforderlich sind. 
Auch in diesem Jahr wird darauf hingewiesen, dass die Themen von der Verwaltung neben der 
täglichen Aufgabenerfüllung mit ihren umfangreichen fachlichen Fragestellungen bearbeitet we r-
den müssen. Bei den inzwischen äußerst begrenzten f inanziellen und personellen Ressourcen 
gilt, dass die Umsetzung notwendiger Maßnahmen Vorrang gegenüber der Vorlage von Beric h-
ten hat. 
 
Übergreifende Aufgabenbereiche: 
 Modellvorhaben/-projekte: „Frühe Hilfen/Prävention“(Bund) und „Kein Kind zurücklassen“  
(Land) (I-IV) 
 Zwischenbericht: Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster 
(II) 
 Inklusion, d.h. Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern, im B e-
reich der Kindertagesbetreuung, der Kinder - und Jugendförderung und der Hilfen zur Erzi e-
hung (insbesondere Eingliederungshilfen gemäß § 35 a SGB VIII) (I-IV) 
 Integration von Kindern mit Migrationsvorgeschichte (I-IV) 
 Aufstellen des Haushaltsplanentwurfs 2014ff. und Vorbereitung der parlamentarischen Ber a-
tung für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (II-IV) 
 Vorlage „Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes 51 zu Beginn des Jahres 2013“  
(I-IV) 
 Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 2012 (I-II) 
 Infrastrukturentwicklung auf Konversionsflächen (Begleitung) (I-IV) 
 Umsetzung von Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm 2012 - 2017 (u.a. durch diverse 
Beschlussvorlagen) (I-IV) 
 
Tagesbetreuung für Kinder: 
 Kindertagesbetreuungsbericht 2013 (I-II) 
 Ausbauprogramm (Umbau- und Neubaumaßnahmen) zur Schaffung zusätzlicher u3 - und ü3-
Angebote (I-IV) 
 Anmelde- und Aufnahmeverfahren Kindertagesbetreuung (Kita-Navigator) (I-IV) 
 Qualifizierung des Übergangs von der Kita in die Schule - Konkrete Maßnahmen zum Übe r-
gang von d er Kita und Schule unter Berücksichtigung der „Grundsätze zur Bildungsförd e-
rung…“ (I-IV) 
 Entwicklung eines Konzeptes zur Randzeitenbetreuung/ Flexible Kindertagesbetreuung (I-IV) 
 Entwicklung von Qualitätsstandards für die Mittagsverpflegung in städtischen Kitas (I-IV) 
 Qualitäts- und Ausbildungsoffensive für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung/ Zusamme n-
arbeit mit den Fachschulen (I-IV) 
 Weiterentwicklung Familienzentren (I-IV) 
 Zusammenarbeit mit dem Jugendamtselternbeirat (I-IV) 
 Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung (I-IV)

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V/0962/2012 
 
 Abstimmung der Betreuungsangebote für schulpflichtig werdende Kinder in den Schulsommer-
ferien (I-II) 
 
Kinder- und Jugendarbeit, Offener Ganztag, Jugendsozialarbeit: 
 Zwischenbericht über die Umsetzung der Handlungse mpfehlungen des Kinder - und Jugend-
förderplans 2010 - 2014 (I) 
 Neufassung des Rechtsrahmens und des finanziellen Teils der Leistungsvereinbarungen mit 
freien Trägern der Jugendarbeit (I-II) 
 Vorbereitung und Durchführung der Jugendratswahl am 21. März 20 13 / partizipative Weite r-
entwicklung des Jugendrats (I-II) 
 Evaluation der Alkoholpräventionskampagne „VOLL IST OUT“ (durch das Beratungslabor der 
WWU Münster) (I-IV) 
 Jugendhilfe an Förderschulen - Anpassung der Angebote/ Entwicklung neuer Konzepte (I-IV) 
 Weiterer Ausbau des Offenen Ganztags (II-IV) 
 Zwischenbericht „Förderinseln“ (II) 
 
Familienförderung, Familien- und Erziehungshilfen, Kinderschutz: 
 Kindeswohlgefährdung / Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII (I-IV) 
 Bundeskinderschutzgesetz: Integration der Veränderungen in das örtliche Schutzkonzept (I -
IV) 
 Evaluation des Projektes „Villa Interim“ (II) 
 Vertiefung der Kooperationsbezüge zu den Grund - und Förde rschulen (KSD -Konzeptfort-
schreibung) (I-IV) 
 Kooperationsmodell Jugendhilfe - Psychiatrie  
 Weiterentwicklung der HzE in Münster (I-IV) 
 Evaluation der HzE: vertiefte Auswertungen aus den Verfahren zur wirkungsorientierten Ste u-
erung erzieherischer Hilfen (WIMES) (I-IV) 
 Einführung des Betreuungsgeldes zum 01.08.2013 (I-III) 
 
 
4. Ausblick 
 
Die bisherigen Geschäftsberichte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien lieferten sy s-
tematisch Grundinformationen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Ressourcenverbräuche und 
Kennzahlen des Amtes. Die aktuelle Vorlage informiert über einige wichtige Neuerungen (u p-
date). 
Der Geschäftsbericht wird in der bisherigen Erscheinungsform letztmalig im Frühsommer 2013 
zur Verfügung stehen. Der Rat hat im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 (Nac h-
haltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017; V/0702/2012/1. Erg.; 
Anlage 1) mit der Konsolidierungsmaßnahme Nr. 3 beschlossen, dass die verschiedenen G e-
schäftsberichte der Ämter zu einem zentralen Leistungsbericht zusammengefasst werden. Dieser 
zentrale Leistungsbericht der Verwaltung soll voraussichtlich erstmalig im Jahr 2014 erscheinen. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage: 
 
Organigramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien

Beratungsverlauf (1)

30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0962/2012
Typ
Vorlagen
Datum
05.12.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37