3006/2019
Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft – Ergebnisse des Gewerbe- und Industrieflächengutachtens
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Kurzfassung Gewerbe- und Industrieflächengutachten
44051 Zeichen
Stadt Köln Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten Kurzfassung Dipl Dipl Dipl Köln l.‐Ing. Do l.‐Ing. Ve l.‐Geogr. , August 2 ominik G erena He . Timo Gr 2019 Geyer einz M. Sc rebe Geschäftsführe Gesellschafter Dipl.‐Geogr. Ur Stadt‐ und Reg Dipl.‐Ing. Domi Stadtplaner AK Stadt‐ und Reg Gesellschafter Dr. Paul G. Jans c. ende : rsula Mölders gionalplanerin S inik Geyer K NW, Bauasses gionalplaner SR /Seniorpartner sen SRL ssor L r: Stadt‐ u Dr. Jans Neumar 50667 K Fon 022 Fax 022 info@s t www.st und Regionalpla sen GmbH rkt 49 Köln 21 94072‐0 21 94072‐18 tadtplanung‐dr tadtplanung‐dr‐ anung ‐jansen.de ‐jansen.de Stadt Köln – Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten – Kurzfassung Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 1 2 Flächenbedarfe und Flächenreserven 2 2.1 Berechnungen zum Gewerbe‐ und Industrieflächenbedarf der Stadt Köln 2 2.2 Differenzierung nach GE‐ und GI‐Flächen 3 2.3 Flächenreserven und ‐bilanz 4 3 Vertiefte Untersuchung relevanter Gewerbe‐ und Industrieflächen 6 3.1 Standorttypen Kölner Gewerbe‐ und Industrieflächen 6 3.2 Reserveflächenanalyse 7 4 Handlungsempfehlungen 10 4.1 Flächentransformation 10 4.2 Geringe Ausnutzung vorhandener Flächen bzw. geringe Dichtewerte 10 4.3 Fremdnutzung vorwiegend durch Handel 10 4.4 Fehlbelegung 11 4.5 Fehlende Flächen‐Entwicklungspotenziale 11 In dem nachfolgenden Text verwenden wir eine geschlechtsneutrale Sprache. Bei der konkreten Ansprache von Personen werden sowohl die weiblichen, männlichen als auch diverse Personen genannt, z. B. „Bewohnerinnen, Bewohner, Bewohnende“. Sollte aus Versehen oder aus Gründen der besseren Lesbarkeit an einigen Stellen nur die männliche Form, z. B. „Akteure“ gewählt sein, meinen wir immer auch die weiblichen und diversen Perso‐ nen. Selbstverständlich sind für uns immer Männer, Frauen und Diverse gleichzeitig, gleichgestellt und chancen‐ gleich angesprochen. Das Urheberrecht für dieses Gutachten verbleibt ausschließlich bei der Stadt Köln. Der Stadt Köln wird das un‐ entgeltliche Recht eingeräumt, die Arbeitsergebnisse sowohl unverändert als auch mit Kommentaren versehen zu veröffentlichen und diese uneingeschränkt zur Erfüllung der ihr obliegenden öffentlichen Aufgaben zu nutzen. Stadt Köln 1 Vor Köln ist e Stadt. Ein ten Wirt gewerblic gleich Mo mik. Für den w mit einh Diversität Niveau z wicklungs nen. Hier trale Roll und wen lungen o stehen, w der Kons Neuansie gerungen in ander zwangslä Dabei ist weisen: S versicher kerungsza ein gefra konkurre Stadt wie von Gew Gewerbe Wohn‐ o met und Zentrale den Gew Köln ist Wirtschaf denen Flä tende Na Dabei ist zu verwe als Reserv Erschließ Planungs erforderl tobahnen nisse, Im n – Gewerbe‐ un rbemerkun eine wirtscha n sehr weites schaftsfeldern ch‐industrielle otor einer po weitgefächert hergehende g t ist es sehr u halten und sspielräume f rbei spielt die e: Unternehm n Flächen nic oder Weitere wird auch di sequenz nach edlungen wer n oder die Au re Kommune ufig. auf eine zent Sowohl die E rungspflichtig ahlen machen gter Standort nzen, die gera e Köln sehr hä erbe‐ und Ind e‐ und Industr oder Dienstle fehlen in der Frage im Rah werbe‐ und I zunächst, we ft in Zukunft ächenreserve achfrage zu be auf einen we eisen: Flächen ven dokumen ung und Ve prozess: um iche Abstand n), technische missionskonf nd Industriefläc g ftlich äußerst s Spektrum a n und ein br er Sektor sin sitiven wirtsc ten Branchen gegenseitige r wichtig, das d darüber hin für die Untern e Flächendispo men wirtschaf cht für Unter entwicklungen e wirtschaftli hlassen. Neug rden nicht sta uslagerung vo en oder Reg trale Herausfo ntwicklungsza Beschäftigten n deutlich, da t ist. Damit be ade in einer r äufig zu Verdr dustriebetrieb riestandorte w eistungsstando Folge für die hmen des Fa ndustriefläch elche Flächen bestehen und n geeignet sin edienen. eiteren wicht n, die im Fläch ntiert sind, du rmarktung e mweltrelevan dsflächen (z. B e Restriktione likte, Erschlie chengutachten t prosperieren n wissensbas reit aufgestel d Basis und chaftlichen Dy nmix und die Ergänzung u s wirtschaftli nausgehend E nehmen zu er osition eine z ften auf Fläch rnehmensansi n zur Verfüg iche Dynamik ründungen o attfinden; Ve on Betriebste gionen erfolg orderung zu v ahlen der soz n wie die Bev ss die Stadt K estehen Fläch äumlich „eng rängungseffek ben führen. Ku werden häufig orten umgew Bedarfsdecku chgutachtens en in der St nbedarfe für d ob die vorh nd, die zu erw igen Sachverh hennutzungsp rchlaufen bis inen komple te Bindung B. zu Bundes n, Bodenverh eßungsplanung – Kurzfassung nde sier‐ llter zu‐ yna‐ da‐ und che Ent‐ röff‐ zen‐ hen, ied‐ ung k in oder erla‐ ilen gen ver‐ zial‐ völ‐ Köln hen‐ gen“ kten urz: g zu wid‐ ung. s zu tadt die han‐ war‐ halt plan zur xen gen, sau‐ hält‐ gen un koo ein Flä rei Nu Be Zie de die me sch Da fü r de flä All st a sem sch Qu d Eigentums ordinieren un n. Insoweit is äche im plane ner Bedarfsla ur so besteht a darfslage zu d el des Fachbe s aktuellen S e Vorbereitun en aufgrund hließlich notw rüber hinaus r die Neuaufs n in diesem P chen (Gewer gemeine Sied and gestellt. D m Kontext die he Positionsbe elle: Stadt‐ und verhältnisse nd grenzen d st es zwinge erischen Portf age erforderli ausreichend F decken. itrags ist dem Status quo de g der planeri der erforde wendiger Planu dient das Gut stellung des R Planverfahren be‐ und Indu dlungsbereich Das Fachguta e wirtschaftlic estimmung de d Regionalplanu sind abschli die Flächens end erforderl folio zu halten ich (Planungs Flexibilität, die mnach die Be er Reserveflä ischen Handl erlichen Bed ungszuschläge tachten als Fa Regionalplans sämtliche W ustriebereiche he ASB) auf achten definie che und fläch er Stadt Köln. ung Dr. Jansen G 1 eßend zu pielräume ich, mehr n als nach szuschlag). e faktische stimmung chen und ungsmaxi‐ darfe ein‐ e. achbeitrag s. Es wer‐ irtschafts‐ e GIB und den Prüf‐ ert in die‐ henspezifi‐ GmbH Stadt Köln 2 Fläc 2.1 Be In Zur Ermi chenbeda Berechnu angewan Aktu das Stad aus Der Wer Gew Jahr Stei ben zont bun ban Tabelle 1 Quelle: Sta n – Gewerbe‐ un chenbedarf erechnungen dustriefläche ttlung des zu arfs in der S ungsmethode dt: ualisierung bz Büro Planqua dt Köln angep dem Jahr 200 zweite Berec rte, die auf Gr werbeflächen‐ re ermittelt w gerungsraten (extrapoliert) t aufaddiert. G g der Kataste k : Künftige Bed adt‐ und Region nd Industriefläc fe und Fläch zum Gewerbe enbedarf der S ukünftigen ge Stadt Köln w n und Trendf zw. Fortschrei adrat/Prof. Bo asste ILS‐GIFP 08 hnungsansatz rundlage der I ‐Belegung der wurden. Die jah werden fortg und bis zum Grundlage ist rflächen der L darfslagen für nalplanung Dr. J chengutachten henreserve e‐ und Stadt Köln ewerblichen werden folgen fortschreibung bung der durc onny für die PRO Berechnu z stützt sich au ndustrie‐ und r letzten zehn hresbezogene geschrie‐ Prognosehori die Fortschre Landesdaten‐ r Gewerbe‐ un Jansen GmbH a – Kurzfassung en Flä‐ nde gen ch ung uf d en i‐ ei‐ Zu s in gre un üb Di e wä da re g Re er g nd Industrieflä auf Basis der zit Ebenfalls ü Fortschreib geführten Berechnun planungsbe Methode a Landesdate in einer we durch die S daten Bedarfsber Aachen („M sammenfasse der nachfolg enzung der k d Industrieflä liche Planun eser Planungs ägbarkeiten so mit einhergeh gelmäßig im gionalplan bi geben. ächen in Köln tierten Fachgut ber diese Me bung der durc Realnutzungs g auf Basis de ehörde Köln v anhand der Ar enbank sowie eiteren Berech Stadt Köln gef rechnung nach Methode Vallé end ergibt sich genden Tabel ünftigen Bed chen. Dabei is ngszuschlag v szuschlag erg owie Entwick henden Fläch Zuge des Pl s zur verbind (Basisjahr 2018 = tachten ethode erfolgt ch die Stadt Kö kartierung er durch die R vorgelegten G rbeitsmarktda e hnung anhand führten Arbeit h der Method ée“) h für die Stad lle dokument darfslage für st der landesp von 20 % a gibt sich aus klungshemmn henabschlägen lanungsproze dlichen Baule = Zeitraum 17 Jah 2 eine öln Regional‐ IFPRO‐ aten der d der tsmarkt‐ de des ISB dt Köln die tierte Ein‐ Gewerbe‐ planerisch ufaddiert. den Un‐ issen und n, die sich sses vom eitplanung hre) Stadt Köln Grafisch z Abbildun (Basisjahr 2 Quelle: Da sen GmbH In der B nungsme Berechnu niedrigen vollziehba des Höh wurden u daten e gewählt i In der Ei Fortschre bzw. der zuhalten, rung an d Monitorin nicht rea Wenn z. schiedene Immissio Umland z genannte Unterneh Unterneh realisiert bleiben. Die Bere aufgrund n – Gewerbe‐ un zeichnen sich g 1: Flächenb 2018 = Zeitraum 1 arstellung Stadt H Bewertung de ethoden ist d ung von Plan n Werten ans ar, da die Be hepunkts der und mit den A her eine vo st. inordnung de eibungen der Realnutzung , dass hier zw die durch die ng‐Methode alisierte Nac B. ein Kölner er Gründe (m nskonflikte et zieht, bildet s en Datenreihe hmen einen re hmen den Be hat, kann die echnungsmeth der immanen nd Industriefläc die Bedarfe w edarfe bis 203 17 Jahre) t‐ und Regionalp er unterschie davon auszug quadrat/Prof. setzt. Dies ist rechnungsgru r Wirtschafts Abschlägen d orsichtige He er Bedarfe, d r Katasterfläc gskartierung e war am eheste e Landesplanu gegeben ist, hfrage nicht r Unternehme mangelnde Flä tc.) aus Köln ich dieser Be en ab. Gleichw ealen Bedarf, edarf nicht in eser Bedarf nic hode des IS nten Prognos chengutachten wie folgt ab: 35 planung Dr. Jan edlichen Bere gehen, dass . Bonny eher durchaus na undlagen im J skrise abgele er Arbeitsma erangehenswe die sich aus d chenentwickl ergeben, ist fe en eine Annä ung vorgegebe gleichwohl abgebildet en auf Basis v ächendispositi ins benachba darf nicht in d wohl hatte die und nur weil n der Stadt K cht ausgeblen B Aachen b erechnungen – Kurzfassung n‐ ech‐ die r zu ach‐ Jahr eitet rkt‐ eise den ung est‐ ähe‐ ene die ist. ver‐ ion, arte den eses das Köln ndet birgt zur Flä Be kü zu In s GIF die zug Be zus Die sog Flä flä ch e Die de W e che bir ver die We be w e gen 2.2 Die für Ins na gru de sam be te n So Su Ve sc h Kle vo Gr da s fra me ste ächenzahl und schäftigten z nftige Bedarfs können. sgesamt empf FPRO‐Berechn e aktuellen A grunde zu leg darf von ca. 6 schlags von 20 e Bezirksregie gar von einer ächenzahl bez chen, die au en (ASB) liege eser Bedarfsw n Gutachten ert von 600 h erheiten, die rgt, soll der rmieden werd eser 600 ha im ert innerhalb sseren Lesba eiteren Ausfü nannten 600 h 2 Differenz e bloße Bedar r die konkrete soweit wird ei ch Gewerbe u und ist, dass i utlich höhere mmenhängen betriebe. Auc ns ein besti llte sich im E mme der Fläc rfügung steh hließlich auf einstflächen a rwiegend gr undstücksmar ss die vorhan gestrukturen erische Fläche ehen sollte. d zu den sozia u viele Unsic sbestimmung fehlen wir, au nungsergebnis Arbeitsmarktd en. Insoweit i 612 ha (einsc 0 %) bis zum J erung Köln ge r Bedarfszahl zieht sich alle uch in Allgem en können. wert von 612 auf einen a gerundet. I jede Berech Eindruck eine den. Weiterh mmer bedacht eines Korrido rkeit beschrä ührungen auf ha. zierung nach G rfszahl ist nur e Flächenplan ne Bedarfsab und Industrie n der Regel I en Flächenbed den Einzelfläc ch ist aufgrun mmtes Fläch Ergebnis hera chen zwar aus t, dieses Pot gewerblich o ufaddiert und roßflächige N rkt auftreten, ndenen Poten entsprechen engröße im Ei alversicherung cherheiten, u g herangezoge uf den dokum ssen aufzuba daten der St ist im Mittel v chließlich des Jahr 2035 aus eht bis zum J von 815 ha a rdings auf W meinen Siedlu ha wird im einheitlich d n Anbetracht hnungsmethod er „Scheinge hin soll mit B t sein, dass die ors ist. Zuguns änken wir un f die Benen GE‐ und GI‐Fl bedingt auss nung in der S bschätzung dif vorgenomme ndustriebetri darf von grö chen haben a nd des Emissio henprofil erf ausstellen, da sreichend Pot tenzial sich orientierte K d auf der ande Nachfrager , wird erkenn nziale nicht d n – auch wen nklang mit de 3 gspflichtig m für die en werden mentierten auen und tadt Köln von einem Planungs‐ zugehen. Jahr 2040 aus. Diese irtschafts‐ ungsberei‐ vorliegen‐ definierten der Unsi‐ de in sich nauigkeit“ enennung es nur der sten einer ns in den nung der ächen agekräftig tadt Köln. fferenziert en. Hinter‐ ebe einen ßeren zu‐ als Gewer‐ onsverhal‐ forderlich. ass in der tenzial zur aber aus‐ Klein‐ und eren Seite auf dem nbar sein, den Nach‐ nn die nu‐ em Bedarf Stadt Köln – Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten – Kurzfassung 4 Die differenzierte Bedarfsermittlung für Gewerbe‐ und Industrieflächen wird abgeschätzt über die Anzahl der Beschäftigten. Dabei werden die nach Wirtschaftszweigen typischerweise der jeweiligen Betriebsart (GE oder GI) zuzuordnenden Beschäftig‐ ten ermittelt und mit den für Köln relevanten Flä‐ chenzahlen je sozialversicherungspflichtig Beschäf‐ tigtem multipliziert. Unter der Annahme des sich daraus ergebenden Schlüssels ist davon auszuge‐ hen, dass aktuell ca. 67 % der Beschäftigten eher gewerblichen und ca. 33 % den industriellen Nut‐ zungen zugeordnet werden können. Unter der An‐ nahme einer äquivalenten Flächenkennziffer ergibt sich für die definierte Bedarfslage von 600 ha ein Gewerbeflächenbedarf von ca. 400 ha und ein Industrieflächenbedarf von ca. 200 ha. Evident ist, dass diese Herangehensweise mit ge‐ wissen Unsicherheiten behaftet ist. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass mit der dargestellten Schätzung ein Annäherungswert an die tatsächli‐ chen Bedarfszahlen, differenziert nach GE und GI, belegt ist. 2.3 Flächenreserven und ‐bilanz Die Reserven an freien gewerblich‐industriellen Flächen belaufen sich zum Stand 31.12.2018 gemäß Gewerbeflächenbereitstellungskonzept auf insge‐ samt ca. 221 ha. Dabei wird unterschieden nach Potenzialflächen, d. h. Flächen, für deren Baureife noch eine Bauleitplanung, ggf. Bodenordnung oder Erschließung erforderlich ist und baureifen Flächen, die sich wiederum unterteilen in Flächen, die dem Markt zur Verfügung stehen, solchen, die bereits reserviert sind und solchen, die aus anderen Grün‐ den dem Markt nicht zur Verfügung stehen (z. B. betriebsgebundene Flächen oder anderweitig be‐ plant). Differenziert nach der planungsrechtlichen Gebiets‐ ausweisung Gewerbegebiet (GE) und Industriege‐ biet (GI) im Rahmen der Bauleitplanung und diffe‐ renziert nach der Verfügbarkeit zeigt sich folgende Disposition: Tabelle 2: Im Gewerbeflächenbereitstellungskon‐ zept erfasste Flächen differenziert nach GE und GI in ha Quelle: Geodaten Stadt Köln – Stand 31.12.2018, Auswer‐ tung Stadt‐ und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Die vorhandenen Reserveflächen von ca. 221 ha für Gewerbe und Industrie in der Stadt Köln decken weniger als die Hälfte der faktischen Bedarfslage von ca. 600 ha bis zum Jahr 2035 ab. Dabei ist zu bedenken, dass von diesen 221 ha lediglich 60,5 ha „echte“ Reserven sind. 68 ha stehen dem Markt nicht zur Verfügung und weitere 92,9 ha sind noch nicht baureif. Gewerbeflächen Für Gewerbeflächen zeigt sich, dass bei einem Be‐ darf von 400 ha und Reserven in Höhe von ca. 161 ha ein Fehlbedarf von 239 ha festzuhalten ist. Damit sind lediglich ca. 40 % der Bedarfe durch vorhandene Reserveflächen gesichert. Darüber hinaus ist darauf zu verweisen, dass von den 161 ha an Reserveflächen 54 ha dem Markt nicht zur Ver‐ fügung stehen, da sie betriebsgebunden, bereits für andere Nutzungen vorgesehen sind oder anderwei‐ tige Hemmnisse vorliegen. Weitere 58 ha sind noch nicht baureif. Insoweit sind aktuell lediglich 49 ha als „echte“ Reserven zu bezeichnen. Handlungsbe‐ darf in der gewerblichen Flächendisposition ist in jeder Hinsicht geboten, insbesondere wenn bedacht wird, dass speziell für die nicht baureifen Flächen noch Abschläge, die sich im Rahmen der Planungs‐ prozesse regelmäßig ergeben, vorzunehmen sind. Industrieflächen Vergleichbares gilt für die Industrieflächen. Den Reserven von ca. 60 ha steht ein Bedarf von 200 ha gegenüber, was einen Fehlbedarf von 140 ha ergibt. Damit sind lediglich 30 % der zu erwartenden Be‐ darfe durch Reserveflächen gedeckt. Auch hier gilt, dass von den 60 ha Reserveflächen 14 ha dem Markt nicht zur Verfügung stehen, da sie Entwick‐ Stadt Köln – Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten – Kurzfassung 5 lungshemmnisse aufweisen. Weitere 35 ha sind noch nicht baureif. Hier sind ebenfalls planerische und erschließungstechnische Abschläge vorzuneh‐ men, sodass diese Flächenzahl nicht eins zu eins als Reserve gewertet werden kann. Im Ergebnis ist demnach auch im Bereich Industrie deutlicher Handlungsbedarf in der Flächendisposition gege‐ ben. Weitere regionalplanerische Reserven In den genannten Reserveflächen sind ausschließ‐ lich Flächen verankert, die mindestens im Flächen‐ nutzungsplan der Stadt Köln dargestellt sind, d. h. nicht alle regionalplanerischen Gewerbe‐ und In‐ dustriebereiche (GIB) sind bilanziert. Im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung beim Abgleich des Regionalplans mit dem städtischen Flächennut‐ zungsplan (Modul I) wurden im Regionalplan weite‐ re GIB‐Flächen identifiziert, die noch nicht in den Flächennutzungsplan der Stadt Köln übersetzt und demnach in den dargestellten Bilanzen nicht aufge‐ führt sind. Insgesamt sind dies ca. 60 ha Gewerbe‐ und Industriebereiche (GIB) ohne FNP‐Darstellung. Die Überprüfung dieser Flächen und die Übernahme in die kommunale Bauleitplanung können zu einem gewissen Teil zur weiteren Bedarfsdeckung beitra‐ gen. Dabei ist allerdings davon auszugehen, dass diese zusätzlichen regionalplanerischen Flächen nicht eins zu eins in nutzbare Bauflächen übersetzt werden können. Der Regionalplan stellt aufgrund seiner Maßstäblichkeit Flächen sehr abstrakt dar. Insoweit sind bei diesen Gewerbe‐ und Industriebe‐ reichen (GIB) maßgebliche Abschläge vorzunehmen, deren Größenordnung aktuell allerdings noch nicht beziffert werden kann. Fazit Die Berechnungsmethoden zur Ermittlung des Bedarfs an Gewerbe‐ und Industrieflächen sind mit Unsi‐ cherheiten behaftet. Insoweit kann jede Berechnung nur eine Momentaufnahme abbilden, die einen Hin‐ weis auf künftige Flächendispositionen gibt. Eine Überprüfung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass mit einer Bedarfszahl von 400 ha für Gewerbe und 200 ha für In‐ dustrie eine realistische Eingrenzung der Bedarfslage in der Stadt Köln bis zum Jahr 2035 vorliegt. In der Bilanzierung zu den vorhandenen Reserveflächen unterschiedlicher Verfügbarkeit zeigt sich, dass sowohl im gewerblichen wie im industriellen Bereich deutliche Fehlbedarfe gegeben sind. Im gewerblichen Bereich sind aktuell 40 % der Bedarfslage und im industriellen Bereich 30 % der Bedarfslage durch Flächen‐ reserven abgedeckt. Dabei ist zu beachten, dass für die reinen Potenzialflächen noch die verbindliche Bau‐ leitplanung, ggf. Bodenordnung oder Erschließung erforderlich sind, was erfahrungsgemäß mit Flächenab‐ schlägen einhergeht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein großer Anteil der baureifen Flächen dem Markt nicht zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite sind im Regionalplan noch ca. 60 ha als Gewerbe‐ und Industriebereiche dargestellt, die noch nicht in der kommunalen Bauleitplanung verankert sind. Hier besteht noch (Teil‐)Potenzial zur Bedarfsdeckung. Allerdings wäre selbst bei vollständiger Aktivierung die‐ ser regionalplanerischen „Suchräume“ die Bilanz zwischen Bedarf und Reserve bei weitem nicht ausgegli‐ chen. Deutlicher Handlungsbedarf ist gegeben. Stadt Köln – Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten – Kurzfassung 6 3 Vertiefte Untersuchung relevanter Gewerbe‐ und Industrieflächen 3.1 Standorttypen Kölner Gewerbe‐ und Industrieflächen Für die Kölner Wirtschaftsflächen, die nennenswer‐ te Flächenreserven aufweisen, wurde eine dezi‐ dierte Analyse zur Charakterisierung der Gebiete und zur Bewertung der Reservefläche durchge‐ führt. Ziel ist es, für die Stadt Köln relevante Ge‐ biets‐ und Standorttypen abzuleiten und die Eig‐ nung der Reserveflächen hinsichtlich einer zukünf‐ tigen Nutzung und auch Profilierung der Gebiete einzuschätzen. Dabei ist darauf zu verweisen, dass die Standorttypen nicht deckungsgleich mit den Bauflächen gemäß Flächennutzungsplan (FNP) sind. Der FNP stellt lediglich die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung dar und die Standort‐ typen spiegeln bereits sehr dezidiert die Profilie‐ rung eines Gebietes wider. Die oben dokumentier‐ te Bedarfsberechnung und Bilanzierung, differen‐ ziert nach Gewerbe und Industrie, bezieht sich auf die Gebietskategorien Gewerbe‐ und Industriege‐ biet i. S: d. bauleitplanerischen Kategorien nach den §§ 8 und 9 BauNVO. Für die Stadt Köln wird in einer vertiefenden Untersuchung relevanter Wirt‐ schaftsflächen eine weitere Differenzierung für die zusätzlichen Kategorien Wissenschafts‐ und Tech‐ nologiestandorte sowie Büro und Dienstleistungs‐ standorte vorgenommen. Beide Kategorien sind zwar in der bauleitplanerischen Nutzungsart GE nach § 8 BauNVO beinhaltet, werden aber für die spezifischen Anforderungen der Stadt Köln separat betrachtet. Insoweit wird von vier Standorttypen Kölner Wirtschaftsflächen ausgegangen: Industriegebiet Gewerbegebiet Wissenschafts‐ und Technologiestandorte Büro‐ und Dienstleistungsstandorte (einschl. Standorte für Medien‐, Kultur‐ und/oder Kreativwirtschaft) Im Ergebnis der Gebietscharakterisierung und ‐analyse lassen sich die Flächenreserven nach den Kölner Standorttypen wie folgt zusammenfassen: Tabelle 3: Flächenreserven in ha nach Gebietstypen Quelle: Geodaten Stadt Köln – Stand 31.12.2018, Auswertung Stadt‐ und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Auf die bilanzierten Defizite im industriellen wie im gewerblichen Sektor war bereits eingegangen worden. Für die Nutzungsarten Wissenschafts‐ und Technologie‐ sowie Büro‐ und Dienstleistungs‐ standorte ist eine Bilanzierung nach Hektarzahl aufgrund fehlender Prognoseparameter nicht mög‐ lich. Im Rahmen der Gutachtenerarbeitung wurden Gespräche mit ausgewählten Unternehmen und Experten geführt. Es können lediglich anhand der vorhandenen Reserveflächen für die Nutzungsar‐ ten Wissenschaft und Technologie sowie Büro und Dienstleistung im Ergebnis dieser Expertengesprä‐ che sowie der Unternehmensbefragungen qualita‐ tive Schlussfolgerungen gezogen werden: Die Stadt Köln hat eine deutschlandweit herausragende Position als Messe‐ und Hochschulstandort. Mit diesem Profil sollte im Hinblick auf wissensbasierte Tätigkeiten auch eine entsprechende Flächendis‐ position nachgewiesen werden. 12,5 ha Reserve‐ flächen für Wissenschafts‐ und Technologiestand‐ orte sind in diesem Kontext deutlich zu wenig. Vor allem, wenn bedacht wird, dass selbst diese Flä‐ chenzahl zum größten Teil nur in einer langfristigen Perspektive zur Verfügung steht. Stadt Köln – Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten – Kurzfassung 7 Vergleichbares gilt für die 20,4 ha an Reserveflä‐ chen für Büro‐ und Dienstleistungsstandorte: Köln hat ein starkes Profil in diesem Segment und zur Sicherung und Weiterentwicklung dieses Profils ist diese Größenordnung nicht ausreichend. Vor allem wenn bedacht wird, dass regelmäßig deutlich mehr Fläche zur Auswahl gestellt werden muss, wenn eine bedarfsgerechte Disposition von Grundstü‐ cken ermöglicht werden soll. Insbesondere auf‐ grund der hohen umweltrechtlichen Bindungen sowie des zunehmend schwieriger werdenden Grunderwerbs sollten daher deutlich mehr Flächen in einer planerischen Perspektive stehen, als es sich aus der Bedarfslage heraus ergibt. Eigentlich kann gerade im Hinblick auf diese Faktoren beina‐ he schon die Aussage getroffen werden, dass in Köln nur noch rudimentär Reserveflächen für die genannten Profile vorhanden sind. 3.2 Reserveflächenanalyse Im Hinblick auf ihr Aktivierungspotenzial wurden – aufbauend auf dieser Bilanz – alle Kölner Gebiete mit relevanten Flächenreserven im Hinblick auf die aktuell vorherrschende Nutzung (gebietsprägende Unternehmen, Nutzungsstruktur, ggf. Fremdnut‐ zungen), Lage und Anbindung (Autobahn‐ und Schienenanschluss, MIV und ÖPNV), Größe und Flächenreserve sowie Profil des Gebiets/Standort‐ typ analysiert. Über Ortsbegehungen wurden un‐ genutzte Flächenpotenziale erhoben und gebiets‐ spezifisch erkennbare Standortortoptimierungs‐ möglichkeiten erfasst. Dies dient insbesondere der Herleitung der Entwicklungsmöglichkeiten der jeweiligen Gewerbe‐ und Industriegebiete sowie dem Abgleich, ob die bestehenden Strukturen den unternehmerischen Ansprüchen bzw. der Nachfra‐ gestruktur entsprechen. Tabelle 4: Flächenreserven Gebietstypus unabhängig von derzeit gültiger FNP‐Darstellung (Stand: 31.12.2018) Gebietstypus Gebietsbezeichnung gem. Gewerbeflä‐ chenbereitstellungskonzept Flächen‐ reserve 31.12.2018 Hinweise Industrie‐ gebiet ROW/Basell 11,8 ha Betriebsgebundene Flächen Industriepark Köln‐Nord 14,2 ha GI 2 ha GE Noch nicht baureife Flächen, artenschutz‐ rechtliche Konflikte, z. T. befriedigende Anbindung an Autobahn, z. T. befriedigen‐ de ÖPNV‐Anbindung, Aufschüttungen erforderlich, z.T. reservierte Flächen Feldkassel‐Langel III. BA 1,6 ha GI 2,1 ha GE 2,7 ha noch nicht baureif, B‐Plan Ände‐ rung im Verfahren AirportBusinessPark 1,4 ha GI 4,1 ha GE Südliche Fläche ist im B‐Plan als Fläche besonderer Zweckbestimmung „Fläche für Anlagen“ festgesetzt August‐Horch‐Straße 2,2 ha Betriebsgebundene Fläche Im Schlehenfeld 6 ha GI Noch nicht baureife Fläche, Planungsbe‐ darf, VEP in Vorbereitung Südlich Meschenich 11,1 ha GI Noch nicht baureife Flächen – Erschlie‐ ßung über Wesselinger Industriegebiet/ interkommunale Abstimmung und Ent‐ wicklung sowie Planungsrecht erforder‐ lich Vogelsanger Straße 2,2 ha GI Betriebsgebundene Fläche Gewerbe‐ gebiet Kiesgrubenweg 3,7 ha GE Flächen liegen im Privateigentum z.T. nicht baureif, Resterschließung ist über Erschließungsvertrag erforderlich Gewerbegebiet Pierstraße 0,3 ha Marsdorf/Horbell I.BA, Marsdorf Westfäli‐ sche Allee 10,7 ha z.T. Reservierung als Ausweichfläche für das Frischezentrum GE Lövenich 8,3 ha GE Flächen überwiegend in Privateigentum, befriedigende ÖPNV‐Anbindung, schlech‐ te Anbindung an Autobahn Stadt Köln – Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten – Kurzfassung 8 Venloer Straße– Nord I. BA, Venloer Straße– Nord II. BA, Venloer Straße– Nord III. BA 1,2 ha GE 10,5 ha GI z. T. nicht baureife Flächen, B‐Plan‐ Änderung erforderlich, minderwertige Nutzungen, Umlegung im Verfahren Mathias‐Brüggen‐Straße, Gunther‐Plüschow‐ Straße, GE Hugo‐Eckener‐Straße, Heinrich‐ Rohlmann‐Straße 3,1 ha z.T. Privatflächen, eine Teilfläche als Park‐ platz genutzt, 2,2 ha sind städtisch Feldkassel‐Langel I. BA, Feldkassel‐Langel II. BA 2,2 ha Befriedigende ÖPNV‐Anbindung und An‐ bindung an Autobahn Causemannstraße/Merkenich 1,8 ha z. T. Privateigentum, alle Flächen sind vermarktet bzw. reserviert Gewerbepark Poll 10,0 ha Nicht baureife Flächen, Fläche des Ver‐ kehrsübungsplatzes wird als solcher noch genutzt, B‐Plan im Verfahren, Altlast pro‐ blematisch AirportBusinessPark 0,3 ha Maarhäuser Feld 9,4 ha GE Noch nicht baureif, z. T. § 34 BauGB, Planungsbedarf Steinstraße 1,0 ha Betriebsgebundene Fläche eingeschränkte Nutzung wegen kreuzender Leitungsrechte Technologie‐ und Industriepark Kalk‐Süd 1,2 ha GI Herkenrathweg/Ostheim 2,3 ha § 34 BauGB, Erschließung problematisch, z. T. Privateigentum, schlechte Anbindung Autobahn, eingeschränkte Nutzung durch Hochspannungsfreileitungen Rösrather Straße (Im alten Garten) 1,4 ha Noch nichtbaureife Flächen, Planungsbe‐ darf, Erschließung problematisch, über‐ wiegend Privateigentum Im Lüsch 1,6 ha Noch nichtbaureife Fläche, Planungsbedarf Rösrather Straße 2,5 ha GE Mülheim – Berliner Straße, Gehölz – Berliner Straße, Neurather Ring 2,4 ha GE 2,6 ha GI Überwiegend noch nichtbaureife Fläche, z. T. Planungsbedarf, B‐Plan im Verfahren Buchheim I. BA/II. BA 2,7 ha Teilweise nicht überbaubare Grünflächen GE Immendorf 9,4 ha Noch nicht baureife Flächen – Erschlie‐ ßungsarbeiten laufen Venloer Straße/Bickendorf 2,0 ha Betriebsgebundene Fläche GE Brasseur 3,4 ha GE Wahn‐Süd 5,9 ha Befriedigende ÖPNV‐Anbindung, Restflä‐ chen mit eingeschränkten Nutzungsmög‐ lichkeiten Am Linder Kreuz 5,6 ha Schutzzone Hochspannungsfreileitung, z. T. Privateigentum Höhenhauser Ring 2,8 ha GE Keine Baureife (Planungsbedarf; einge‐ schränkte Nutzung durch Versorgungslei‐ tungstrassen), anhängig von Dünnwalder Kommunalweg Wissen‐ schafts‐ und Technologie‐ standorte BioCampus Cologne, BioCampus Cologne/Süd 2 ha GE 1,4 ha GI Eine betriebsgebundene Fläche, z. T. noch nicht baureife Flächen im Privateigentum, Erschließung problematisch, Erschlie‐ ßungsvertrag erforderlich GE Dünnwalder Kommunalweg (im Kontext zum Chempark) 9,1 ha Fehlende Baureife (Kanal und Straßenpla‐ nung in Umsetzung), Überlegungen zum Bau eines barrierefreien Sportzentrums, daher bis zur Klärung nicht vermarktbar Büro‐ und Dienstleis‐ tungsstandort GE Butzweiler Hof 9,8 ha z. T. Privateigentum, hoher Bodenrichtwert AirportBusinessPark 2,1 ha z. T. Privateigentümer Mercedes‐Allee 0,9 ha Antoniusstraße I. BA, Antoniusstraße II. BA 7,6 ha Flächen liegen im Privateigentum Quelle: Stadt‐ und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Stadt Köln – Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten – Kurzfassung 9 Selbstverständlich handelt es sich bei der tabellari‐ schen Darstellung lediglich um eine Momentauf‐ nahme, die die Marktdynamik nicht abbilden kann. Gleichwohl ist zusammenführend festzuhalten, dass auch im Rahmen der Entwicklungshinweise die Flächendisposition mit einer Vielzahl an Schwierig‐ keiten behaftet ist. Fazit Für alle relevanten Kölner Strukturtypen – Industriegebiet, Gewerbegebiet, Wissenschafts‐ und Technolo‐ giestandorte sowie Büro‐ und Dienstleistungsstandorte (einschl. Standorte für Medien‐, Kultur‐ und/oder Kreativwirtschaft) – sind Flächenengpässe festzuhalten. Darüber wird anhand der dokumentierten Hinwei‐ se sehr deutlich, dass selbst die Aktivierung vorhandener Flächenreserven mit Schwierigkeiten behaftet ist. Die Hemmnisse unterscheiden sich im Einzelfall sehr und determinieren die zeitliche Entwicklungsperspek‐ tive maßgeblich. Nochmals sei darauf verwiesen, dass die Kölner Standorttypen nicht deckungsgleich mit den bauleitplanerischen Kategorien sind. Vielfach gibt es (wie dokumentiert) Überschneidungen, d. h. in einem bauleitplanerisch festgesetzten Industriegebiet finden sich Gewerbe‐ und Dienstleistungsnutzungen oder auch Wissenschafts‐ und Technologiestandorte und in Gewerbegebieten finden sich industrielle Nut‐ zungen. Stadt Köln – Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten – Kurzfassung 10 4 Handlungsempfehlungen Mit den nachgewiesenen negativen Bilanzen zwi‐ schen Bedarf und Reserve und vor allem auch in Anbetracht der regelmäßig aufkommenden Ent‐ wicklungshemmnisse wird empfohlen, eine lang‐ fristig angelegte Entwicklungsstrategie zu etablie‐ ren. Ziel ist, bedarfsorientiert Flächen zu disponie‐ ren. Jenseits der dokumentierten und auf den Einzelfall bezogenen Entwicklungshemmnisse stellt sich zunächst die grundsätzliche Frage nach allgemei‐ nen Gründen für die Flächenengpässe. Erkennbar sind zunächst verschiedene Entwicklungstrends und Faktoren, die über gewisse Maßgaben zumin‐ dest abgemildert werden können. 4.1 Flächentransformation Hintergrund Ein erkennbarer Trend in der Stadt Köln ist, dass industrielle und gewerbliche Flächen transformiert werden bzw. brachfallende Flächen keine entspre‐ chende Nachnutzung im gewerblich‐industriellen Profil erfahren. Prominente Beispiele sind unter anderem das Clouth‐Gelände, die Industrie‐ und Gewerbeflächen am Standort Parkstadt Süd oder auch der Mülheimer Hafen. Entwicklungen, die in ihrer städtebaulichen und städtischen Qualität durchaus positiv zu werten sind, denn die Trans‐ formationen bieten wichtige Impulse für die Stadt‐ entwicklung insgesamt. Gleichwohl fallen mit die‐ sen Entwicklungen industriell nutzbare Flächen aus der Perspektive. Fakt ist, dass regelmäßig Büronut‐ zungen und z. T. auch Wohnnutzungen frei wer‐ dende gewerblich industrielle Flächen belegen. Empfehlung Jeder Transformationsprozess soll Ergebnis einer intensiven Prüfung über die Standortprämissen sein, in deren Rahmen die Nutzungen Gewerbe und Industrie gleichermaßen zu beachten sind wie bei Wohnen oder Standorten für wissensbasierte Tätigkeiten. Es wird empfohlen, ein Kriterienraster zur Flächenprüfung zu entwickeln, in dessen Rah‐ men nicht allein die vordergründigen Standortfak‐ toren eine Rolle spielen, vielmehr auch die Oppor‐ tunitätsfaktoren unter der Fragestellung, welche arbeitsmarktrelevanten Auswirkungen bei gewerb‐ lich‐industrieller Nachnutzung möglich wären bzw. welche Auswirkungen wirtschafts‐ und arbeits‐ marktrelevant sind, wenn eine gewerblich‐ industrielle Nachnutzung eben nicht erfolgt. Im Ergebnis dieser gleichgewichteten Abwägung aller Nutzungsansprüche wird voraussichtlich erreicht, dass deutlich weniger wichtige Gewerbe‐ und In‐ dustrieflächen einen Transformationsprozess in Richtung Mischnutzung oder Wohnen erfahren. 4.2 Geringe Ausnutzung vorhandener Flächen bzw. geringe Dichtewerte Hintergrund In vielen Gewerbe‐ und Industriegebieten ist er‐ kennbar, dass nur bedingt adäquat mit wertvollen Gewerbe‐ und Industrieflächen umgegangen wird. Ebenerdige und flächige Stellplatzanlagen, geringe bauliche Höhen und teilweise ungenutzte Flächen prägen viele Gewerbe‐ und Industriegebiete der Stadt Köln. Der sparsame Umgang mit dem be‐ grenzten Gut Fläche ist eher selten gegeben. Empfehlung Es können über die Bauleitplanung erhöhte Dich‐ tewerte ermöglicht werden. Gleichwohl ist zu be‐ denken, dass die Umsetzung immer beim Eigentü‐ mer bzw. Nutzer liegt, die jeweils ihren Partikular‐ interessen folgen. Flächenrelevante Ergebnisse werden in Anbetracht der vorhandenen planungs‐ rechtlichen Instrumente nur eingeschränkt erzielt werden können. Insoweit wird dieser strategische Ansatz zwar als wichtiger Baustein angesehen, den Flächenverbrauch über eine erhöhte Ausnutzbar‐ keit zu minimieren, gleichwohl kann er andere relevante Strategien nur flankieren und ergänzen. 4.3 Fremdnutzung vorwiegend durch Handel Hintergrund In den vergangenen 25 Jahren hat zunehmend der Einzelhandel die gute Erreichbarkeit von Gewerbe‐ und Industriestandorten als wesentlich positiven Standortfaktor erkannt und Flächen entsprechend belegt. Im Ergebnis sind viele wertvolle Flächen heute nicht mehr für Gewerbe und Industrie ver‐ fügbar. Stadt Köln – Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten – Kurzfassung 11 Empfehlung Strategisch bestehen über eine konsequente Bau‐ leitplanung weitgreifende Möglichkeiten, Fehlbe‐ legungen im Handel zu verhindern. Mit dem Ein‐ zelhandels‐ und Zentrenkonzept der Stadt Köln samt seiner Steuerungsregeln und der konsequen‐ ten Umsetzung ist der Fehlbelegung durch Handel bereits heute ein wesentlicher Riegel vorgescho‐ ben. Bei der aktuellen Fortschreibung werden aktuelle Entwicklungen am Markt und neue lan‐ desplanerische Vorgaben berücksichtigt. Abgesehen von der Empfehlung, die genannten Instrumente weiterhin konsequent um‐ und einzu‐ setzen, wird im Rahmen des vorliegenden Fach‐ gutachtens ein darüber hinausgehender Hand‐ lungsbedarf zunächst nicht gesehen. 4.4 Fehlbelegung Hintergrund Es ist erkennbar, dass (neben dem Handel) gebiets‐ fremde Nutzungen wertvolle Flächen belegen und damit klare Gewerbe‐ und Industrieflächenprofile „verwässert“ werden. Es ist vielfach erkennbar, dass in industriell nutzbaren Gebieten nicht stö‐ rende Gewerbebetriebe angesiedelt sind und um‐ gekehrt. Damit entfallen wertvolle Flächen durch eine nicht flächenadäquate Nutzung. Empfehlung Es wird empfohlen, einen konsistenten Kriterienka‐ talog zur Grundstücks‐ bzw. Flächenvergabe poli‐ tisch zu beschließen und konsequent umzusetzen. Als Vergabekriterien können Arbeitsplatzdichte, Gewerbesteuerleistungen und die Konformität mit dem jeweiligen Gebietsprofil definiert werden. Damit kann erreicht werden, dass die Flächen ein eindeutiges Profil erhalten, Nutzungscluster entwi‐ ckelt werden und damit effektiver genutzt werden können. Wichtig ist, dass die Kriterien transparent und die Spielräume definiert sind, und dass ein politischer Beschluss das entsprechende Verwaltungshandeln in der Grundstücksvergabe legitimiert. Die Verga‐ bekriterien sollten nach vorgesehenem Profil für jedes Baugebiet individuell definiert werden. 4.5 Fehlende Flächen‐Entwicklungspotenziale Hintergrund Ein sehr maßgeblicher und wichtiger Grund für die negative Flächenbilanz ist darin zu sehen, dass es in einer dicht bebauten Metropole wie der Stadt Köln zunehmend schwerfällt, geeignete Flächen für eine gewerblich‐industrielle Perspektive zu identi‐ fizieren. Immissionskonflikte, Schutzregimes, Ver‐ kehrs‐ oder Leitungstrassen, erforderliche Abstän‐ de zu schutzwürdigen Nutzungen etc. sind typische Restriktionen, die nicht ohne Weiteres überwun‐ den werden können. Fläche ist in Köln ein äußerst knappes Gut und unterliegt entsprechend hohen Nutzungskonkurrenzen. Neuflächen zu disponie‐ ren, ist mit extrem hohem Aufwand verbunden und benötigt lange Zeiträume. Mit dem Gewerbe‐ flächenbereitstellungskonzept sind vor diesem Hin‐ tergrund bereits wichtige Impulse gegeben wor‐ den. Gleichwohl zeigen die Bilanzen, dass der Handlungsbedarf darüber hinausgehend bereits auf Ebene der Regionalplanung anzusetzen ist. Neue Gewerbe‐ und Industriebereiche (GIB) sollen in den neuen Regionalplan übernommen werden. Empfehlung Zum einen gilt es, im Stadtgebiet von Köln neue Flächen zu identifizieren, die eine künftige gewerb‐ lich‐industrielle Perspektive erhalten können. Da dies aber aus den genannten Gründen mit Schwie‐ rigkeiten behaftet ist, gilt es, den Blick auch über die Stadtgrenzen von Köln zu werfen und die Flä‐ chendisposition im Umland über kooperative Stadt‐Umland‐Netzwerke rechts‐ und linksrhei‐ nisch einer Überprüfung zu unterziehen. Grundverständnis der aktuellen und künftigen Gewerbe‐ und Industrieflächendisposition sollte demnach sein, dass das Halten der Unternehmen in der Region nicht allein eine kommunale, viel‐ mehr in zunehmendem Maße eine regionale Auf‐ gabe ist. Hierfür wird eine strategische Reihenfolge gesehen: Zunächst besteht die Prämisse, im eigenen Stadtgebiet die noch möglichen Flächen zu disponieren. Nachdem die Flächenverfügbarkeit und die räumlichen Möglichkeiten im Ergebnis der Flächenrecherche nur theoretisch möglich sind, soll die interkommunale Zusammenar‐ beit in der Region angestrebt werden. Stadt Köln – Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten – Kurzfassung 12 Fazit Die Gründe für Flächenengpässe für Gewerbe‐ und Industrieflächen in der Stadt Köln sind vielfältig. Die po‐ sitiven Entwicklungen der Beschäftigten‐ wie der Bevölkerungszahlen machen deutlich, dass die Stadt Köln ein überaus gefragter Standort ist. Damit bestehen Flächenkonkurrenzen, die gerade in einer räumlich „en‐ gen“ Stadt wie Köln sehr häufig zu Verdrängungseffekten von Gewerbe‐ und Industriebetrieben führen. Kurz: Gewerbe‐ und Industriestandorte werden häufig zu Wohn‐ oder Dienstleistungsstandorten umge‐ widmet und fehlen in der Folge für die Bedarfsdeckung. Insgesamt leiten sich aus den genannten Empfeh‐ lungen für die Bestandssituation folgende Grundstrategien ab: Flächentransformationen sollen auch anhand von Opportunitätskriterien kritisch hinterfragt werden Planungsrechtliche Voraussetzungen zur Nachverdichtung (erhöhte GRZ, GFZ, bauliche Höhe) schaffen Unternehmen priorisieren und Gebiete profilieren über nachvollziehbare Vergabekriterien Eine ausschließlich an den Bestandsflächen orientierte Strategie wird allerdings kaum ausreichend sein, die hohen Bedarfe der Stadt Köln zu decken. Insoweit ist die Disposition von Neuflächen und damit die Flä‐ chenrecherche im Stadtgebiet von Köln eine der wichtigsten Handlungsmaximen. Hierfür gilt es zunächst, die im Regionalplan dargestellten Gewerbe‐ und Industriebereiche, die noch nicht in den Flächennutzungs‐ plan übernommen sind, zu überprüfen und bei Eignung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung zu schaffen. Nachdem allerdings diese noch vorhandenen regionalplanerischen „Suchräume“ auch nicht ausreichend sind, die erforderlichen Bedarfe zu decken, gilt es darüber hinausgehend neue Ge‐ werbe‐ und Industriebereiche in den Prozess der Regionalplanüberarbeitung für den Regierungsbezirk Köln einzubringen. Absehbar ist allerdings bereits heute, dass auch hier nicht ausreichend Flächen identifiziert werden können. Insoweit wird empfohlen, eine regionale Wirtschaftsflächenstrategie in interkommunaler Kooperation vorzubereiten. Es wird angeregt, in enger Abstimmung mit den Umlandgemeinden die dort vorhandenen Flächenmöglichkeiten im Hinblick auf interkommunale Kooperationen zu überprüfen. Hierfür bietet es sich an, die Stadt‐Umland‐Netzwerke mit den rechts‐ wie linksrheinischen Nachbarkommunen zu nutzen und in einen regionalen Dialog über Gewerbe‐ und Industrieflächen einzutreten. Die Städte und Gemeinden um Köln sowie die Stadt Köln selbst sind jeweils Teil einer gemeinsamen Wirtschaftsregion und in diesem Sinne gilt es, die Wirtschaftskräfte regional zu binden und erforderliche Entwicklungen zu ermög‐ lichen. Stadt Köln – Gewerbe‐ und Industrieflächengutachten – Kurzfassung 13 Tabellen und Abbildungen Abbildung 1: Flächenbedarfe bis 2035 (Basisjahr 2018 = Zeitraum 17 Jahre) 3 Tabelle 1: Künftige Bedarfslagen für Gewerbe‐ und Industrieflächen in Köln (Basisjahr 2018 = Zeitraum 17 Jahre) 2 Tabelle 2: Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept erfasste Flächen differenziert nach GE und GI in ha 4 Tabelle 3: Flächenreserven in ha nach Gebietstypen 6 Tabelle 4: Flächenreserven nach Gebietstypus (Stand: 31.12.2018) 7
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 03.09.2019 3006/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 05.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft – Ergebnisse des Gewerbe- und Industrieflächengutachtens Derzeit wird erstmals für Köln ein Stadtentwicklungskonzept (StEK) Wirtschaft erarbeitet. Das Konzept wird aus drei aufeinander aufbauenden Modulen bestehen: Modul I Analyse und Prognose Modul II Strategie und Qualifizierung Modul III Umsetzung Neben der bereits vorgelegten Büroflächenerhebung (Drs. Nr. 1491/2019) ist das nun vorliegen- de Gewerbe- und Industrieflächengutachten zweiter, maßgeblicher Bestandteil von Modul I. Eine Kurzfassung des Gutachtens wird für die Ausschusssitzung als Tischvorlage bereitgestellt. Das vom Kölner Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH erstellte Gutachten dient zusätzlich im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung durch die Bezirksregierung Köln als wichti- ger Fachbeitrag für wirtschaftsrelevante Themen. Zu Beginn des Gutachtens wird anhand mehrerer gebräuchlicher Berechnungsmethoden ein Kor- ridor für den künftigen Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen eingegrenzt. Der Bedarfszahl werden anschließend die noch vorhandenen baureifen Wirtschaftsflächen sowie Potenziale aus dem Gewerbeflächenbereitstellungskonzept (GFBK) zum Stichtag 31.12.2019 (Drs. Nr. 0155/2019) gegenübergestellt. Außerdem wird für die im GFBK erfassten Flächen eine gut- achterliche Einschätzung zu Entwicklungsmöglichkeiten abgegeben. Die aktuell bestehenden Flächenengpässe und die allgemein vorhandenen Nutzungskonflikte erfordern einen nachhalti- gen und wohlüberlegten Umgang mit dem knappen Gut Fläche. Um künftig sowohl die noch vor- handenen, im GFBK erfassten Flächen als auch die im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung neu auszuweisenden Flächen bestmöglich zu nutzen, werden abschließend gutachterliche Emp- fehlungen ausgesprochen. Diese sind im Modul II des StEK Wirtschaft weiter zu qualifizieren. 2 Wesentliche Ergebnisse Künftiger Gewerbe- und Industrieflächenbedarf Die durch das Büro Dr. Jansen nach wissenschaftlich etablierten Methoden durchgeführten Be- darfsberechnungen führten zu dem Ergebnis, dass die Stadt Köln bis zum Jahr 2035 einen Be- darf von rd. 600 ha an Fläche für gewerbliche und industrielle Nutzungen hat. Aufgrund der aktu- ellen wirtschaftlichen Struktur und der Nachfrage wird dabei von einem Verhältnis 1/3 Industrie- (GI) zu 2/3 Gewerbeflächen (GE) ausgegangen, wobei im Bereich der Industrieflächen die Nach- frage nach größeren, zusammenhängenden Flächen größer ist, als bei Flächen mit einer GE- Ausweisung. Die Bezirksregierung Köln nutzt eine etwas andere Berechnungsgrundlage und sieht –jedoch bis zum Jahr 2040 - einen endogenen Bedarf für Gewerbe/ Industrie in einer Größenordnung von 815 ha (siehe Drs. Nr. 0621/2019). Flächenreserven Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept sind zum Stichtag 31.12.2018 Flächen in einer Grö- ßenordnung von 221,4 ha erfasst (Drs. Nr. 0155/2019). 128,5 ha hiervon sind grundsätzlich bau- reif, wenngleich sie dem Markt aus verschiedenen Gründen z. T. nicht zur Verfügung stehen. Da in jüngerer Vergangenheit keine neuen Potenzialflächen in das GFBK aufgenommen wurden, sind die Flächen für eine gewerbliche und industrielle Nutzung rückläufig. Der Regionalplanüberarbeitung ist ein informeller Planungsprozess vorgeschaltet. In diesem Zu- ge wurden u. a. die Reserveflächen im aktuellen Regionalplan einer Bewertung unterzogen, in- dem ein Abgleich zwischen Regionalplan und städtischem Flächennutzungsplan vorgenommen wurde. Nach Prüfung aller Einzelflächen wurden 41 Flächen in einer Größe von rd. 198 ha (da- von rd. 60 ha GIB (Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen)) identifiziert, bei denen Regionalplan und FNP voneinander abweichen und die sich grundsätzlich für eine weitere Ent- wicklung eignen (siehe Drs. Nr. 0621/2019). Bilanz Der Vergleich der vom Gutachter errechneten Bedarfszahlen mit den Flächenreserven aus dem GFBK und dem Regionalplan zeigt, dass die Gewerbe- und Industrieflächen auf Kölner Stadtge- biet nicht ausreichend sind. Um auch künftig Flächen für an- und umsiedlungsinteressierte sowie erweiterungswillige Unternehmen anbieten zu können, sind im Rahmen der Regionalplanüberar- beitung Flächen mit einer gewerblich-industriellen Perspektive zu finden, für die mittelfristig Pla- nungs- und Baurecht geschaffen werden kann. Sowohl für Gewerbe- als auch für Industrieflächen fällt die Bilanz negativ aus. Vor dem Hinter- grund des breiten wirtschaftlichen Profils der Stadt Köln wird zusätzlich ausdrücklich darauf hin- gewiesen, dass die Flächenreserven für Wissenschafts- und Technologie- sowie für Büro- und Dienstleistungsstandorte ebenfalls als äußerst knapp zu bewerten sind. Die durch die Büroflä- chenerhebung ermittelte, sehr niedrige Leerstandquote bestätigt diesen Befund. Gutachterliche Handlungsempfehlungen Aus gutachterlicher Sicht wird es selbst im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung nicht gelin- gen, die rechnerisch ermittelten rd. 600 ha Gewerbe- und Industrieflächen in eine realistische Planungsperspektive zu bringen. Die Flächenkonkurrenzen zwischen Wohnen, Verkehr, sozialer Infrastruktur, Erholung, Gewerbe etc. bewertet der Gutachter als sehr groß. Zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Köln werden insbesondere folgende Handlungsempfeh- lungen ausgesprochen: 3 Flächentransformationen kritisch hinterfragen Jeder Transformationsprozess soll Ergebnis einer intensiven Prüfung sein, in deren Rah- men die Nutzungen Gewerbe und Industrie gleichermaßen zu beachten sind wie bei Wohnen, Bürostandorten oder ähnlichem. Es wird empfohlen, ein Kriterienraster zur Flä- chenprüfung zu entwickeln, in dessen Rahmen nicht allein die vordergründigen Standort- faktoren eine Rolle spielen, vielmehr auch Opportunitätsfaktoren und arbeitsmarktrelevan- ten Auswirkungen. Im Ergebnis dieser gleichgewichteten Abwägung aller Nutzungsan- sprüche würde aus gutachterlicher Sicht voraussichtlich erreicht, dass deutlich weniger Gewerbe- und Industrieflächen einen Transformationsprozess in Richtung Mischnutzung oder Wohnen erfahren. Planungsrechtliche Voraussetzungen zur Nachverdichtung schaffen Es können über die Bauleitplanung erhöhte Dichtewerte ermöglicht werden. In Industrie- und Gewerbegebieten sollten Flächen optimaler genutzt werden, indem geringe bauliche Höhen und ebenerdige Stellplätze vermieden werden. Allerdings sei zu bedenken, dass die Umsetzung immer beim Eigentümer bzw. Nutzer liegt, sodass nur eingeschränkte flä- chenrelevante Ergebnisse erwartet werden. Dennoch wird dieser strategische Ansatz als wichtiger, flankierender Baustein angesehen und empfohlen. Fehlbelegungen vermeiden und Gebiete profilieren Es wird empfohlen, einen transparenten und nachvollziehbaren Kriterienkatalog zur Grundstücks- bzw. Flächenvergabe konsequent umzusetzen. Damit kann erreicht wer- den, dass Fehlbelegungen (auch durch Einzelhandel in Gewerbe- und Industriegebieten) vermieden werden, die Flächen ein eindeutiges Profil erhalten, Nutzungscluster entwickelt werden und damit effektiver genutzt werden können. Um dennoch für alle Branchen adä- quate Flächen anbieten zu können, sollten die Vergabekriterien aus gutachterlicher Sicht für jedes Gebiet nach vorgesehenem Profil individuell definiert werden. Neuausweisung von Flächen und interkommunale Zusammenarbeit Im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung werden zunächst auf Kölner Stadtgebiet neue Flächen identifiziert, die eine künftige gewerblich-industrielle Perspektive erhalten können. Da aufgrund der großen Nutzungskonkurrenzen nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine ausreichende Anzahl von Flächen gefunden werden kann, wird als zweiter Schritt empfohlen, den Blick auch über die Stadtgrenzen von Köln zu werfen und gemein- sam mit den Umlandkommunen Gewerbe- und Industrieflächen zu entwickeln. Dabei soll- te das Halten der Unternehmen in der Region nicht allein als eine kommunale, sondern in zunehmendem Maße als eine regionale Aufgabe verstanden werden. Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft: Weiteres Vorgehen Die vorläufigen, vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH entwickelten Hand- lungsempfehlungen werden im weiteren Verlauf durch die Verwaltung überprüft und qualifiziert. Dies geschieht sowohl eng verzahnt mit den Leitsätzen und Zielen der Stadtstrategie Kölner Per- spektiven 2030 (Drs. Nr. 1080/2019) als auch in enger Zusammenarbeit mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH. Auf Basis der durch das Gewerbe- und Industrieflächengutachtens sowie der Büroflächenanalyse erlangten Erkenntnisse wird unter Einbeziehung weiterer sektoraler Konzepte eine Strategie für den Wirtschaftsstandort Köln erarbeitet. Es ist beabsichtigt, Vorschläge zur zukünftigen Ausrich- tung der Nutzung und Mobilisierung von Wirtschaftsflächen zu entwickeln. Anlage: Kurzfassung Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3006/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.09.2019
- Erstellt
- 28.08.2019 14:44