AN/0397/2019
Kann die Stadt Köln über die Widerspruchsmöglichkeiten zur Weitergabe von Meldedaten durch das Einwohnermeldeamt informieren?
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Bunt Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.03.2019 AN/0397/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 Kann die Stadt Köln über die Widerspruchsmöglichkeiten zur Weitergabe von Meldedaten durch das Einwohnermeldeamt informieren? Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Aus- schusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) zu setzen: Auf der Internetseite der Stadt Köln wird unter http://www.stadtkoeln.de/service/produkt/meldeauskunft über die Möglichkeit informiert, eine Melde- auskunft zu erhalten. Demnach kann jede*r Bürger*in auf Antrag eine Melderegisterauskunft über eine dritte Person erhalten. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig: Eine einfache Online- Meldeauskunft kostet sechs Euro, eine erweiterte 15 Euro, und die Preise für eine Archivauskunft mit Recherche kann bis zu 24,50 Euro kosten. Bürgerinnen und Bürger, die nicht wollen, dass Dritte ihre Personeninformationen wie Namen oder Adresse erhalten, müssen der Weitergabe durch das Einwohnermeldeamt explizit widersprechen. Auf diese Möglichkeit machte die Stadt Köln am 17. Februar 2015 in einer Pressemitteilung auf- merksam. Dabei verwies sie auf das Formular „Erklärung über Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NRW)“. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wann und wieso wurden die Gebühren erhöht? - 2 - 2. Wie viele Meldeauskünfte hat die Stadt Köln von April 2018 bis Februar 2019 pro Monat erteilt? 3. Auf welchen Betrag belaufen sich die eingenommenen Gebühren durch Meldeauskünfte April 2018 bis Februar 2019? (Bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln.) 4. Wie viele Einwohner Kölns haben seit April 2018 der Weitergabe ihrer Meldedaten widerspro- chen? (Bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln.) 5. Kann die Stadt Köln über die Widerspruchsmöglichkeiten zur Weitergabe von Meldedaten durch das Einwohnermeldeamt informieren? gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0397/2019
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 20.03.2019
- Erstellt
- 20.03.2019 11:35