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AN/0397/2019

Kann die Stadt Köln über die Widerspruchsmöglichkeiten zur Weitergabe von Meldedaten durch das Einwohnermeldeamt informieren?

Parteilos Anfrage nach § 4 20.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.03.2019, TOP 6.3

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

2560 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.03.2019 
 
AN/0397/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 25.03.2019 
 
Kann die Stadt Köln über die Widerspruchsmöglichkeiten zur Weitergabe von Meldedaten 
durch das Einwohnermeldeamt informieren? 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Aus-
schusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) zu setzen: 
 
Auf der Internetseite der Stadt Köln wird unter 
http://www.stadtkoeln.de/service/produkt/meldeauskunft über die Möglichkeit informiert, eine Melde-
auskunft zu erhalten. Demnach kann jede*r Bürger*in auf Antrag eine Melderegisterauskunft über 
eine dritte Person erhalten. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig: Eine einfache Online-
Meldeauskunft kostet sechs Euro, eine erweiterte 15 Euro, und die Preise für eine Archivauskunft 
mit Recherche kann bis zu 24,50 Euro kosten. 
  
Bürgerinnen und Bürger, die nicht wollen, dass Dritte ihre Personeninformationen wie Namen oder 
Adresse erhalten, müssen der Weitergabe durch das Einwohnermeldeamt explizit widersprechen. 
Auf diese Möglichkeit machte die Stadt Köln am 17. Februar 2015 in einer Pressemitteilung auf-
merksam. Dabei verwies sie auf das Formular „Erklärung über Widerspruch und Einwilligung nach 
dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NRW)“. 
  
  
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:   
  
1. Wann und wieso wurden die Gebühren erhöht?

- 2 - 
 
2. Wie viele Meldeauskünfte hat die Stadt Köln von April 2018 bis Februar 2019 pro Monat erteilt? 
 
3. Auf welchen Betrag belaufen sich die eingenommenen Gebühren durch Meldeauskünfte April 
2018 bis Februar 2019? (Bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln.) 
 
4. Wie viele Einwohner Kölns haben seit April 2018 der Weitergabe ihrer Meldedaten widerspro-
chen? (Bitte nach Jahr und Monat aufschlüsseln.) 
 
5. Kann die Stadt Köln über die Widerspruchsmöglichkeiten zur Weitergabe von Meldedaten durch 
das Einwohnermeldeamt informieren? 
 
 
gez. Thomas Hegenbarth    gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

25.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0397/2019
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
20.03.2019
Erstellt
20.03.2019 11:35