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AN/0615/2023

Antrag zur Verabschiedung einer Resolution zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 06.04.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 18.04.2023, TOP 6.5

Antrag Resolution Staatsbürgerrecht

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Antrag Resolution Staatsbürgerrecht

7107 Zeichen

Tayfun Keltek          05.04.2023 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 18.04.2023 
 
Antrag zur Verabschiedung einer Resolution zur Novellierung des Staatsangehörig-
keitsgesetzes 
Beschluss: 
Der Integrationsrat beschließt, das angefügte Schreiben an die/den Abgeordnete/n des Bun-
destages des Wahlkreises Köln zu richten. 
„Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht muss künftig der bestehenden Lebensrealität in 
Deutschland gerecht werden! 
Der Integrationsrat Köln unterstützt deshalb den Beschluss des Landesintegrationsrates 
NRW und seiner Mitgliedsgremien und fordert dazu auf, die Reform des Staatsangehörig-
keitsgesetzes wie angekündigt umzusetzen. 
Dies gilt insbesondere hinsichtlich 
 der Verkürzung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts von acht Jahren auf fünf Jahre, 
 der Verkürzung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts auf drei Jahre bei „besonderen 
Integrationsleistungen“, 
 dem Verzicht auf einen Einbürgerungstest und einen Sprachnachweis ab dem 67. Le-
bensjahr, 
 der generellen Hinnahme von Mehrstaatigkeit. 
Die Einführung des so genannten „Generationenschnitts“ wird ausdrücklich abgelehnt. 
Begründung: 
Die von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesreform des Staatsangehörigkeitsgeset-
zes ist im Sinne der Einwohner*innen unseres Staates mit internationaler Familiengeschichte 
und kommt zugleich der gesamten Gesellschaft zugute. Dieser dringend notwendige Schritt 
darf keinesfalls machtpolitischen Interessen und rassistischen Tendenzen zum Opfer fallen. 
Längst ist Deutschland ein Einwanderungsland, dessen Reichtum sich aus einer Vielzahl 
kultureller Einflüsse und gegenseitiger Bereicherung speist. Ein modernes Einwanderungs-
land zeichnet sich durch ein Staatsangehörigkeitsrecht aus, das allen Einwohner*innen, die 
es zu ihrem Lebensmittelpunkt gemacht haben und auf vielerlei Arten und Weisen einen ge-
sellschaftlichen Beitrag leisten, einen adäquaten Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft 
ermöglicht.  
Ein Großteil der Menschen mit internationaler Familiengeschichte lebt bereits seit Generatio-
nen in der Bundesrepublik Deutschland und identifiziert sich mit diesem Land, seiner Verfas-
sung, seiner Sprache, seinen Traditionen, seinen Werten und seiner Geschichte. Diese 
Menschen bereichern unsere Gesellschaft nicht nur durch ihre spezifischen Ressourcen, 
sondern sie erziehen ihre Kinder hierzulande, zahlen Steuern und Sozialabgaben und enga-

gieren sich gesellschaftlich oder politisch für dieses Land. Kurz: Sie prägen unsere gemein-
same Geschichte und unser Zusammenleben. 
Durch die Pläne der Regierungskoalition kann endlich eine angemessene Erweiterung der 
Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit internationaler Familiengeschichte realisiert wer-
den. Damit kann die bislang bestehende und für unser demokratisches Selbstverständnis 
bedenkliche Lücke zwischen Wohnbevölkerung und Wahlbevölkerung geschlossen werden 
und Menschen, die hier leben und arbeiten, können das aktive und passive Wahlrecht auf 
allen Ebenen wahrnehmen und unsere Gesellschaft mitgestalten. Das ist ein enormer Ge-
winn für unserer Demokratie! 
Durch einen verbesserten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit wird der Einbürge-
rungswille weiter gestärkt und das Zugehörigkeitsgefühl zum deutschen Staat bekräftigt. 
Dass die Einbürgerung künftig zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt, nach fünf Jahren 
erfolgen können -bei besonders schneller Integration sogar schon nach drei Jahren- ist ein 
wichtiger und richtiger Schritt. Mit dem Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit gehen auch 
bessere Teilhabemöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, auf dem Wohnungsmarkt sowie in den 
Bereichen Schule und Bildung einher – dies ist ein wichtiger Beitrag zum friedvollen Zusam-
menleben. 
So wird die Novellierung nicht nur der seit Generationen gelebten Realität der Individuen mit 
internationalen Background gerecht, sondern es erfolgt auch eine längst überfällige Wert-
schätzung der Menschen mit all ihrem kulturellen Reichtum und ihrer Herkunftsidentität.  
Die Wertschätzung der Menschen mit ihren bi- und mehrkulturellen Identitäten, die Anerken-
nung ihrer Potenziale wie auch ihrer Lebensrealität wirkt zudem Ideologien von der Un-
gleichwertigkeit von Menschen und ihrer Unterteilung in „echte Deutsche“ und „Migranten“ 
bzw. „Menschen mit Migrationshintergrund“ entgegen. Es kann damit eine effektive und 
nachhaltige Rassismus-Prävention installiert werden. 
Die Gesetzesnovellierung rührt nicht an den bestehenden grundsätzlichen Voraussetzungen 
zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Dazu gehören gute Sprachkenntnisse im 
Deutschen sowie die Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes durch ein geregeltes 
Einkommen. Behauptungen, die Menschen würden bei einer Novellierung des Gesetzes in 
die deutschen Sozialsysteme „einwandern“ und der Deutsche Pass würde dadurch entwer-
tet, sind wohl kalkulierte Falschaussagen. Schlimmer noch, sie sind rechtspopulistischer und 
rassistischer Natur. 
Die geplante erleichterte Einbürgerung von Seniorinnen und Senioren u.a. durch Verzicht auf 
einen Sprachnachweis, ist mehr als angemessen. So haben die durch Anwerbeabkommen 
eingewanderten Menschen ihre ganze Arbeitskraft für den gemeinsamen Wohlstand in unse-
rer Bundesrepublik eingesetzt, ohne dass damals Wert auf wie auch immer geartete Sprach-
förderangebote im Deutschen gelegt wurde. Auch sind Senior*innen, z.B. solche mit 
Fluchterfahrung, oftmals aufgrund ihres Alters kognitiv nicht mehr imstande diesen Sprach-
erwerb zu leisten – gleichwohl sind sie vollwertige und Wert zu schätzende Mitglieder unse-
rer Gesellschaft. 
Die Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts der Bundesrepublik Deutschland ist nicht 
allein im Interesse der Einbürgerungswilligen. Vielmehr wird dadurch das Selbstverständnis 
als demokratischer Rechtsstaat gestärkt und das friedliche gleichberechtigte Zusammenle-
ben in der Gesellschaft befördert. Es handelt sich damit um einen Gewinn für die gesamte 
vielfältige deutsche Bevölkerung! 
Dieser Gewinn und Fortschritt darf nicht durch einen „Generationenschnitt“, der die Enkelge-
neration der Menschen mit „Doppelter Staatsbürgerschaft“ ausschließt, zurückgeworfen wer-
den. Dies umso mehr, als dass dieser „Generationenschnitt“ für EU-Bürgerinnen und Bürger 
nicht existiert und für diese Personengruppe bereits seit Jahrzehnten völlig selbstverständ-
lich die Möglichkeit einer Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit besteht.  
Eine derartige Regelung eines „Generationenschnittes“ hätte zur Folge, dass deutsche 
Staatsbürger*innen mit Wurzeln in sogenannten Drittstaaten, gegenüber deutschen Staats-
bürgern*innen deren Herkunftsland innerhalb der Europäischen Union liegt, benachteiligt

werden. Dies steht in einem eklatanten Gegensatz zu den Werten unseres Grundgesetzes. 
Auch derlei Vorstöße sind klar als Rechtspopulismus einzuordnen.“ 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

18.04.2023 Integrationsrat
TOP 6.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0615/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
06.04.2023
Erstellt
06.04.2023 20:04