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V/0185/2009

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Vorlagen 10.03.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 17.03.2009, TOP 5.3

Vorlage 185 - Anlage 1

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Vorlage 185 - Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Vorlage 185 - Anlage 1

5095 Zeichen

FB23-02_07-03_Dringlichtkeitsentscheidung// 30.05.2008// Änd.00 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gemäß § 60 (2) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an 
der Idaschule in Münster Gremmendorf, Vörnste Esch 19, aus Fördermitteln des 
zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)  
  Baubeschluss und B eauftragung der Architektenleistungen 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. An der Idaschule Gremmendorf, Vörnste Esch 19, wird eine grundlegende energetische 
Gebäudesanierung einschl. begleitender Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die 
Sanierungsmaßnahme soll von einem fachlich versierten Architekturbüro geplant, 
ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden. 
 
 
2. Den Planungsauftrag für
 die Architektenleistungen erhält das Architekturbüro Bukowski, 
Münster 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 
1.400.000,00 € einschl. Planungskosten entstehen.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Aufwands- bzw. Auszahlungs-
ermächtigungen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch die 
Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009). 
 
5.   Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt Münster die  
      entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes bereitstellt.  
 
 
Begründung 
 
Die Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes, aus dem die Stadt Münster eine Summe von 
31,2 Mio. € erhalten soll, wird derzeit in einer Ratsvorlage (V/0137/2009) beraten. 
 
In der Ratsvorlage werden unter anderem Fördermittel für energetische Gesamtsanierungs-
maßnahmen vorgesehen. 
 
Bei den vorgeschlagenen energetischen Investitionsmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen 
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infrastrukturstandorte benötigt werden, die allerdings 
durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ hohen 
Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen ohnehin in den nächsten Jahren 
Dringlichkeitsentscheidung

- 2 -  
FB23-02_07-03_Dringlichtkeitsentscheidung// 30.05.2008// Änd.00 
Instandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchzuführen wären. Die Umsetzung dieser 
energetischen Investitionen erfolgt mit der Zielsetzung, die Sanierungsmaßnahmen und  
zukünftigen Aufwendungen zu reduzieren und insbesondere die Energieverbrauchswerte durch 
geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle deutlich zu senken. Es wird angestrebt, einen 
Zielwert von 70 kWh / m² im Jahr für den Heizwärmebedarf zu erreichen.  
 
 
Zu Punkt 1  
 
Die Idaschule weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbrauch (2005-2007) von jährlich 
148 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert von Schulgebäuden ähnlicher Nutzung 
und Größe. Aufgrund  des bereits guten technischen Standards der Wärmeverteilung sowie der 
Versorgung mit Fernwärme ist eine Absenkung des Energieverbrauches auf ca. 70 kWh/m² mit 
wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maßnahmen, wie die Erneuerung des 
unzureichend gedämmten Flachdaches, sind Maßnahmen die  in den nächsten Jahren ohnehin 
erforderlich wären. 
Die in der Anlage 1 nachrichtlich genannten, notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen am 
Standort werden begleitend zur energetischen Sanierung umgesetzt. Die genannten Kosten hierzu 
sind in den Gesamtansätzen enthalten. 
 
 
Zu Punkt 2 – Planungsaufträge 
 
Die erwartete Honorarsumme zu dem Planungsauftrag liegt unterhalb des Schwellenwertes für ein 
europaweites VOF-Vergabeverfahren, so dass eine Direktbeauftragung erfolgen kann. 
 
Das vorgeschlagene Architekturbüro hat sich neben anderen für die Erbringung von 
Planungsleistungen im Rahmen des Konjunkturprogramms beworben.  
 
Das Architekturbüro Bukowski hat für die Stadt Münster zuletzt die Kindertagesstätte Ledgenweg 
in Gievenbeck mit hoher architektonischer Qualität unter dem Aspekt einer energiesparenden 
Bauweise realisiert. Aufgrund der besonderen  Qualität der Schule erfordert die Sanierung einen 
sensiblen Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz. Das Büro hat die für das Projekt 
erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit.   
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Ziel ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen, um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch 
mit Beginn der Sommerferien 2009 zu beginnen und damit eine Beeinträchtigung der Nutzung 
möglichst gering zu halten.  
 
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Münster Südost am 17.03.09 eingeholt werden. 
 
Münster, den 
 
 
gez.                                                                  gez. 
Markus Lewe                                                    Johann Schulte           
Bezirksbürgermeister                                       Bezirksvertreter 
 
 
Anlage 1:
 Sanierungsbegleitende Instandhaltungsmaßnahmen

Vorlage 185 - Anlage 2

605 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement Konjunkturprogramm 2
Synergieeffekte bei energetischer Sanierung
1
ObjektStandort Anschrift Projektbezeichnung Kosten
Schule
Idaschule Vörnste Esch 19
2010ff
Erneuerung der ELA Anlage und Teilerneuerung der Beleuchtung 37.000 €
Erneuerung der Kellersohle im Bereich der Theaterwerkstätten 25.000 €
Flachdachsanierung über Klassentrakt einschl. Verbesserung der Wärmedämmung 221.000 €
Kellerwandabdichtung im Verwaltungstrakt zweiter Bauabschnitt 45.000 €
WC Sanierung im Verwaltungstrakt EG + OG, und in der ehem. Kleiderkammer 40.000 €
Summe von Kosten: 368.000 €
 
368.000 €

Beschlussvorlage

1346 Zeichen

V/0185/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 
Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an der Idaschule 
in Münster Gremmendorf, Vörnste Esch 19, aus Fördermitteln des zweiten Konjunkturprogramm 
des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)  
Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleistungen / Fachplanerleistungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung zum Gr undsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen 
Gebäudesanierung an der Idaschule in Münster Gremmendorf, Vörnste Esch 19, aus Fördermitteln 
des zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)  
 
- Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleistungen / Fachplanerleistungen  
 
wird gemäß § 60 GO NW genehmigt.  
 
 
Begründung: 
 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung vom 10.03.09 zu ent-
nehmen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage: Dringlichkeitsentscheidung  
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0185/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Heitmann 
Ruf: 
492-2304 
E-Mail: 
HeitmannA@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.03.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Vörnste Esch 19

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0185/2009
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37