V/0185/2009
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
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Vorlage 185 - Anlage 1
5095 Zeichen
FB23-02_07-03_Dringlichtkeitsentscheidung// 30.05.2008// Änd.00
gemäß § 60 (2) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an
der Idaschule in Münster Gremmendorf, Vörnste Esch 19, aus Fördermitteln des
zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)
Baubeschluss und B eauftragung der Architektenleistungen
Beschlussvorschlag
I. Sachentscheidung
1. An der Idaschule Gremmendorf, Vörnste Esch 19, wird eine grundlegende energetische
Gebäudesanierung einschl. begleitender Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die
Sanierungsmaßnahme soll von einem fachlich versierten Architekturbüro geplant,
ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden.
2. Den Planungsauftrag für
die Architektenleistungen erhält das Architekturbüro Bukowski,
Münster
II. Kosten/Folgekosten
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von
1.400.000,00 € einschl. Planungskosten entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Aufwands- bzw. Auszahlungs-
ermächtigungen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch die
Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009).
5. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt Münster die
entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes bereitstellt.
Begründung
Die Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes, aus dem die Stadt Münster eine Summe von
31,2 Mio. € erhalten soll, wird derzeit in einer Ratsvorlage (V/0137/2009) beraten.
In der Ratsvorlage werden unter anderem Fördermittel für energetische Gesamtsanierungs-
maßnahmen vorgesehen.
Bei den vorgeschlagenen energetischen Investitionsmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infrastrukturstandorte benötigt werden, die allerdings
durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ hohen
Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen ohnehin in den nächsten Jahren
Dringlichkeitsentscheidung
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Instandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchzuführen wären. Die Umsetzung dieser
energetischen Investitionen erfolgt mit der Zielsetzung, die Sanierungsmaßnahmen und
zukünftigen Aufwendungen zu reduzieren und insbesondere die Energieverbrauchswerte durch
geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle deutlich zu senken. Es wird angestrebt, einen
Zielwert von 70 kWh / m² im Jahr für den Heizwärmebedarf zu erreichen.
Zu Punkt 1
Die Idaschule weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbrauch (2005-2007) von jährlich
148 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert von Schulgebäuden ähnlicher Nutzung
und Größe. Aufgrund des bereits guten technischen Standards der Wärmeverteilung sowie der
Versorgung mit Fernwärme ist eine Absenkung des Energieverbrauches auf ca. 70 kWh/m² mit
wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maßnahmen, wie die Erneuerung des
unzureichend gedämmten Flachdaches, sind Maßnahmen die in den nächsten Jahren ohnehin
erforderlich wären.
Die in der Anlage 1 nachrichtlich genannten, notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen am
Standort werden begleitend zur energetischen Sanierung umgesetzt. Die genannten Kosten hierzu
sind in den Gesamtansätzen enthalten.
Zu Punkt 2 – Planungsaufträge
Die erwartete Honorarsumme zu dem Planungsauftrag liegt unterhalb des Schwellenwertes für ein
europaweites VOF-Vergabeverfahren, so dass eine Direktbeauftragung erfolgen kann.
Das vorgeschlagene Architekturbüro hat sich neben anderen für die Erbringung von
Planungsleistungen im Rahmen des Konjunkturprogramms beworben.
Das Architekturbüro Bukowski hat für die Stadt Münster zuletzt die Kindertagesstätte Ledgenweg
in Gievenbeck mit hoher architektonischer Qualität unter dem Aspekt einer energiesparenden
Bauweise realisiert. Aufgrund der besonderen Qualität der Schule erfordert die Sanierung einen
sensiblen Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz. Das Büro hat die für das Projekt
erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit.
Begründung der Dringlichkeit:
Ziel ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen, um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch
mit Beginn der Sommerferien 2009 zu beginnen und damit eine Beeinträchtigung der Nutzung
möglichst gering zu halten.
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Münster Südost am 17.03.09 eingeholt werden.
Münster, den
gez. gez.
Markus Lewe Johann Schulte
Bezirksbürgermeister Bezirksvertreter
Anlage 1:
Sanierungsbegleitende Instandhaltungsmaßnahmen
Vorlage 185 - Anlage 2
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Amt für Immobilienmanagement Konjunkturprogramm 2 Synergieeffekte bei energetischer Sanierung 1 ObjektStandort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Schule Idaschule Vörnste Esch 19 2010ff Erneuerung der ELA Anlage und Teilerneuerung der Beleuchtung 37.000 € Erneuerung der Kellersohle im Bereich der Theaterwerkstätten 25.000 € Flachdachsanierung über Klassentrakt einschl. Verbesserung der Wärmedämmung 221.000 € Kellerwandabdichtung im Verwaltungstrakt zweiter Bauabschnitt 45.000 € WC Sanierung im Verwaltungstrakt EG + OG, und in der ehem. Kleiderkammer 40.000 € Summe von Kosten: 368.000 € 368.000 €
Beschlussvorlage
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V/0185/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an der Idaschule in Münster Gremmendorf, Vörnste Esch 19, aus Fördermitteln des zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009) Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleistungen / Fachplanerleistungen Beratungsfolge 17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung zum Gr undsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an der Idaschule in Münster Gremmendorf, Vörnste Esch 19, aus Fördermitteln des zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009) - Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleistungen / Fachplanerleistungen wird gemäß § 60 GO NW genehmigt. Begründung: Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung vom 10.03.09 zu ent- nehmen. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage: Dringlichkeitsentscheidung Vorlagen-Nr.: V/0185/2009 Auskunft erteilt: Herr Heitmann Ruf: 492-2304 E-Mail: HeitmannA@stadt-muenster.de Datum: 10.03.2009 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Vörnste Esch 19
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0185/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37