AN/0063/2023
Sanktionierung des illegalen Gehwegparkens
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Gehwegparken
3385 Zeichen
Anfrage
17.01.2023
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende
Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.
Anfrage: Sanktionierung des illegalen Gehwegparkens
Illegal zugeparkte Gehwege sind nicht nur ein Ärgernis, sondern behindern tagtäglich unzählige
Menschen in ihrer Mobilität. Insbesondere Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren und sonstigen
Hilfsmitteln sowie Fahrrad fahrende Kinder bzw. Familien sind auf ausreichend breite, freie Gehwege
zwingend angewiesen.
Dabei bieten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung ausreichend Mittel, das illegale
Gehwegparken zu sanktionieren. Die Straßenverkehrsordnung sieht für das einstündige, gefährdende
oder behindernde Gehwegparken Bußgelder zwischen 70 und 80 Euro sowie die Registrierung eines
Punktes im Fahreignungsregister ("Punkt in Flensburg") vor. Gleichwohl weist das Kölner
Ordnungsamt die Ordnungskräfte an, das Gehwegparken regelmäßig überhaupt nicht zu
sanktionieren, sofern eine Gehwegbreite von 1,20 Metern frei bleibt. Der Grünen Fraktion wurde
mündlich darüber hinaus mitgeteilt, dass in Mülheim je nach Einzelfall Restgehwegbreiten von
lediglich 0,8 Metern ebenfalls geduldet würden.
Derartige Restgehwegbreiten sind allerdings für viele Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend (vgl. Antrag AN/0850/2022). Die Praxis der Stadt führt dazu,
dass viele Verkehrswege für viele Verkehrsteilnehmer*innen schlicht unbenutzbar sind. Die Stadt
weigert sich beharrlich, hiergegen effektive Maßnahmen zu ergreifen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Auf welcher rechtlichen oder tatsächlichen Grundlage beruht die Bewertung, dass eine
Restgehwegbreite von 1,20 Metern ausreichend wäre? Ist der Verwaltung z.B. bekannt, dass
das technische Regelwerk „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ die Platzbedarfe
einer blinden Person mit Begleitperson im Straßenverkehr mit 1,30 Metern angibt?
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
- Stadtbezirk Mülheim-
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
-Rathaus-
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Wiener Platz 2 a, Zimmer 642
51065 Köln
Telefon: (02 21) 221 99 309
Fax: (02 21) 221 99 486
Mail: www.gruenekoeln.de/veedel/muelheim
Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard
Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim
2. Hält es die Verwaltung für erforderlich, dass auf Mülheimer Fußwegen ein
Begegnungsverkehr zwischen Menschen mit Behinderung und/oder Rollator und/oder
Kinderwagen stattfinden kann?
3. Wie oft wurden in Mülheim aufgrund von Parkverstößen Punkte im Fahreignungsregister
registriert (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVG i.V.m. Nr. 3.2.7b 3. Spalte der Anlage 13 zu § 40
FeV)?
4. Wie oft wurden illegal parkende Fahrzeuge in den Jahren 2020 und 2021 im Stadtbezirk
Mülheim aufgrund einer Verfügung der Stadt abgeschleppt?
5. Wie viele sog. Fremdanzeigen wurden in den Jahren in Mülheim erstattet (bitte
aufschlüsseln, in wie vielen Fällen Fremdanzeigen nicht zu einer Sanktion führten)?
gez. Winfried Seldschopf gez. Jonas Höltig
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Wiener Platz 2a
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0063/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 17.01.2023
- Erstellt
- 17.01.2023 10:38