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AN/0063/2023

Sanktionierung des illegalen Gehwegparkens

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 17.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.01.2023, TOP 7.2.8

Gehwegparken

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Gehwegparken

3385 Zeichen

Anfrage                                                                                         
            17.01.2023 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende 
Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. 
Anfrage: Sanktionierung des illegalen Gehwegparkens 
Illegal zugeparkte Gehwege sind nicht nur ein Ärgernis, sondern behindern tagtäglich unzählige 
Menschen in ihrer Mobilität. Insbesondere Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren und sonstigen 
Hilfsmitteln sowie Fahrrad fahrende Kinder bzw. Familien sind auf ausreichend breite, freie Gehwege 
zwingend angewiesen.  
Dabei bieten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung ausreichend Mittel, das illegale 
Gehwegparken zu sanktionieren. Die Straßenverkehrsordnung sieht für das einstündige, gefährdende 
oder behindernde Gehwegparken Bußgelder zwischen 70 und 80 Euro sowie die Registrierung eines 
Punktes im Fahreignungsregister ("Punkt in Flensburg") vor. Gleichwohl weist das Kölner 
Ordnungsamt die Ordnungskräfte an, das Gehwegparken regelmäßig überhaupt nicht zu 
sanktionieren, sofern eine Gehwegbreite von 1,20 Metern frei bleibt. Der Grünen Fraktion wurde 
mündlich darüber hinaus mitgeteilt, dass in Mülheim je nach Einzelfall Restgehwegbreiten von 
lediglich 0,8 Metern ebenfalls geduldet würden. 
Derartige Restgehwegbreiten sind allerdings für viele Verkehrsteilnehmerinnen und 
Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend (vgl. Antrag AN/0850/2022). Die Praxis der Stadt führt dazu, 
dass viele Verkehrswege für viele Verkehrsteilnehmer*innen schlicht unbenutzbar sind. Die Stadt 
weigert sich beharrlich, hiergegen effektive Maßnahmen zu ergreifen. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Auf welcher rechtlichen oder tatsächlichen Grundlage beruht die Bewertung, dass eine 
Restgehwegbreite von 1,20 Metern ausreichend wäre? Ist der Verwaltung z.B. bekannt, dass 
das technische Regelwerk „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ die Platzbedarfe 
einer blinden Person mit Begleitperson im Straßenverkehr mit 1,30 Metern angibt? 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus- 
 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2 a, Zimmer 642 
51065 Köln 
Telefon: (02 21) 221 99 309 
Fax: (02 21) 221 99 486 
Mail:         www.gruenekoeln.de/veedel/muelheim 
Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard  
Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim

2. Hält es die Verwaltung für erforderlich, dass auf Mülheimer Fußwegen ein 
Begegnungsverkehr zwischen Menschen mit Behinderung und/oder Rollator und/oder 
Kinderwagen stattfinden kann? 
3. Wie oft wurden in Mülheim aufgrund von Parkverstößen Punkte im Fahreignungsregister 
registriert (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVG i.V.m. Nr. 3.2.7b 3. Spalte der Anlage 13 zu § 40 
FeV)?  
4. Wie oft wurden illegal parkende Fahrzeuge in den Jahren 2020 und 2021 im Stadtbezirk 
Mülheim aufgrund einer Verfügung der Stadt abgeschleppt? 
5. Wie viele sog. Fremdanzeigen wurden in den Jahren in Mülheim erstattet (bitte 
aufschlüsseln, in wie vielen Fällen Fremdanzeigen nicht zu einer Sanktion führten)? 
gez. Winfried Seldschopf gez. Jonas Höltig

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wiener Platz 2a

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Details

Aktenzeichen
AN/0063/2023
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
17.01.2023
Erstellt
17.01.2023 10:38