V/1013/2008
Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
7072 Zeichen
V/1013/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 03.12.2008 Sportausschuss Entscheidung 04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 1. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretungen Münster-West und Münster-Ost genehmigt die Stadt Münster den folgenden vier Mitgliedsver- einen des Stadtsportbund Münster e. V. für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Bau- beginn nach der Sportförderrichtlinie. Nr. Sportverein Maßnahme Antrag vom Ca. Aufwand Bezirksverwaltung Münster-West 1. BSV Roxel Bau einer Bouleanlage, SpZ Tilbe- cker Straße 19.05.08 8.000 € 2. FC Mecklenbeck Sanierung Clubhausheizung 05.12.07 2.500 € Bezirksvertretung Münster-Ost 3. RC St. Mauritz Sanierung Heizung, Stalltrakt, Mist- platte, Erneuerung Reithallenboden, 18.05.08 31.000 € 4. Paddelsportclub Münster Erneuerung Pumpe Hauswasserwerk 28.10.08 2.000 € 2. Die Stadt Münster genehmigt den Sportvereinen den förderungsunschäd- lichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung über die Baukos- tenzuschüsse vollständig unbeeinflusst, die die Sportvereine beantragt hatten. Vorlagen-Nr.: V/1013/2008 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 18.11.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1013/2008 2.2 Die Sportvereine werden sich ei genverantwortlich und sachbezogen dar- um bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für ihre Aufwen- dungen für die bezeichneten Maßnahmen zu erhalten. 2.3 Die Sportvereine werden bei der sachgemäßen Durchführung der Bau- maßnahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Die Sportvereine werden sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 2.4 Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweise darauf, wie sie die Vereinsanträge auf Förderung der Baumaß- nahmen bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln entscheiden wird, den die Sportvereine für die genannten Baumaßnahmen beantragten, ist offen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Be- schlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mit- telbare Kosten entstehen werden. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen Die Sportvereine FC Mecklenbeck e. V., BSV Roxel Münster e. V., RC St. Mauritz Münster e. V. beantragten im November 2007 bzw. im Mai 2008 Zuschüsse aus der städtischen Sportförderung zu geplanten Baumaßnahmen auf ihren Sport- anlagen. FC Mecklenbeck muss im Clubhaus die defekte Heizung instandsetzen. BSV Roxel Münster e. V. möchte eine Bouleanlage im Sportzentrum Tilbecker Straße bauen. RC St. Mauritz Münster e. V. muss seine Heizungsanlage, den Stalltrakt, die Mistplatte sanieren, den Reithallenboden erneuern. Die Sportver- eine beantragten, außer dem Baukostenzuschuss aus der Sportförderung den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Vor der Entscheidung müssen die Vereine die Antragsunterlagen vollständig machen. Paddelsport Münster von 1923. e. V. muss kurzfristig die defekte Pumpe seines Hauswasserwerks instand setzen. Zu dem Aufwand dafür beantragte er am 28.10.08 einen Baukostenzuschuss aus der Sportförderung und die Genehmi- gung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 2. Die städtische Sportförderung Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand städtische Zuschüsse nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster erhalten; evtl. kommt ein Bau- kostenzuschuss aus Sportfördermitteln in Betracht. - 3 - V/1013/2008 Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit den geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für die betreffenden Sportvereine ist frühestens 2009/2010 eine Entscheidung der Stadt Münster über die Sportför- derung möglich. Bis dahin müssen sie mit der Bauausführung warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschuss- entscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Mit der Genehmigung dürfen die Sportverei- ne ihre Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung starten. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben FC Mecklenbeck, BSV Roxel Münster, RC St. Mauritz Münster, Paddelsport Münster für ihre geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und bis- lang damit nicht begonnen. Aus Wirtschaftlichkeits- und vereinstrukturellen Gründen möchten die Sportvereine die Baumaßnahmen zügig fachgerecht um- setzen. Um die Baumaßnahmen möglichst ohne Zeitverzug umsetzen zu kön- nen, beantragten die Sportvereine mit der Förderung die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 4. Der Baubeginn und die st ädtische Sportförderung Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, weil sie damit in die Lage versetzt werden, nach ihrem Zeitplan, unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzu- schüsse aktiv zu werden. Der Stadt Münster entstehen aus der Entscheidung über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn keine Nachteile. Mit der Entscheidung der Stadt Münster zum förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn kommt sie den Sportvereinen allein bezogen auf den Baubeginn entgegen. Die Stadt Münster signalisiert damit keineswegs einen Zusammen- hang zur möglichen Förderung der geplanten Baumaßnahmen aus dem Sport- etat. Über die beantragten Baukostenzuschüsse wird die Stadt Münster unab- hängig von ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen Baubeginn ent- scheiden. Sie wird die Sportvereine über diese Regelungen informieren und sich schriftlich vom jeweils zeichnungsberechtigten Vereinsvorstand bestätigen las- sen, dass er sie zur Kenntnis genommen hat. Damit die Sportvereine zeitlich so frei als möglich werden, trägt die Verwaltung ihr Anliegen dem Sportausschuss vor, obwohl die anhörungsberechtigten Be- zirksvertretungen erst nach dem Ausschuss tagen. Sie schlägt daher eine Be- schlussfassung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretungen vor. Solch eine Entscheidung haben in der Vergangenheit im Vereinsinteresse politische Gremien wiederholt einvernehmlich getroffen. I. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin - 4 - V/1013/2008
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Tilbecker Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1013/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37