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V/1013/2008

Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.

Vorlagen 18.11.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 12.02.2009, TOP 4.8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7072 Zeichen

V/1013/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2008 Sportausschuss Entscheidung 
04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
 
1.  Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretungen Münster-West und 
Münster-Ost genehmigt die Stadt Münster den folgenden vier Mitgliedsver-
einen des Stadtsportbund Münster e. V. für die geplanten Baumaßnahmen 
auf den Vereinssportanlagen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Bau-
beginn nach der Sportförderrichtlinie. 
 
Nr. Sportverein  Maßnahme Antrag 
vom 
Ca.  
Aufwand 
Bezirksverwaltung Münster-West 
1. BSV Roxel Bau einer Bouleanlage, SpZ Tilbe-
cker Straße 
19.05.08 8.000 € 
2. FC Mecklenbeck Sanierung Clubhausheizung 05.12.07 2.500 € 
Bezirksvertretung Münster-Ost 
3. RC St. Mauritz Sanierung Heizung, Stalltrakt, Mist-
platte, Erneuerung Reithallenboden,  
18.05.08 31.000 €  
4. Paddelsportclub 
Münster 
Erneuerung Pumpe Hauswasserwerk 28.10.08 2.000 € 
 
2.  Die Stadt Münster genehmigt den Sportvereinen den förderungsunschäd-
lichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1  Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt 
ihre parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung über die Baukos-
tenzuschüsse vollständig unbeeinflusst, die die Sportvereine beantragt 
hatten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/1013/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1013/2008 
2.2  Die Sportvereine werden sich ei genverantwortlich und sachbezogen dar-
um bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für ihre Aufwen-
dungen für die bezeichneten Maßnahmen zu erhalten. 
 
2.3  Die Sportvereine werden bei der sachgemäßen Durchführung der Bau-
maßnahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Die 
Sportvereine werden sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der 
Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos 
möglich ist. 
 
2.4 Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei 
Hinweise darauf, wie sie die Vereinsanträge auf Förderung der Baumaß-
nahmen bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster 
über die Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln entscheiden wird, 
den die Sportvereine für die genannten Baumaßnahmen beantragten, ist 
offen. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Be-
schlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mit-
telbare Kosten entstehen werden. 
 
Begründung: 
1. Die Baumaßnahmen 
 
Die Sportvereine FC Mecklenbeck e. V., BSV Roxel Münster e. V., RC St. Mauritz 
Münster e. V. beantragten im November 2007 bzw. im Mai 2008 Zuschüsse aus 
der städtischen Sportförderung zu geplanten Baumaßnahmen auf ihren Sport-
anlagen. FC Mecklenbeck muss im Clubhaus die defekte Heizung instandsetzen. 
BSV Roxel Münster e. V. möchte eine Bouleanlage im Sportzentrum Tilbecker 
Straße bauen. RC St. Mauritz Münster e. V. muss seine Heizungsanlage, den 
Stalltrakt, die Mistplatte sanieren, den Reithallenboden erneuern. Die Sportver-
eine beantragten, außer dem Baukostenzuschuss aus der Sportförderung den 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Vor der Entscheidung müssen 
die Vereine die Antragsunterlagen vollständig machen. 
 
Paddelsport Münster von 1923. e. V. muss kurzfristig die defekte Pumpe seines 
Hauswasserwerks instand setzen. Zu dem Aufwand dafür beantragte er am 
28.10.08 einen Baukostenzuschuss aus der Sportförderung und die Genehmi-
gung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
2. Die städtische Sportförderung 
 
Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand städtische Zuschüsse 
nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster erhalten; evtl. kommt ein Bau-
kostenzuschuss aus Sportfördermitteln in Betracht.

- 3 - 
V/1013/2008 
Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie 
mit den geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss 
über die Sportförderung entschieden hat. Für die betreffenden Sportvereine ist 
frühestens 2009/2010 eine Entscheidung der Stadt Münster über die Sportför-
derung möglich. Bis dahin müssen sie mit der Bauausführung warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschuss-
entscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Mit der Genehmigung dürfen die Sportverei-
ne ihre Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung starten. 
 
3. Das Anliegen der Sportvereine  
 
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben FC 
Mecklenbeck, BSV Roxel Münster, RC St. Mauritz Münster, Paddelsport Münster 
für ihre geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und bis-
lang damit nicht begonnen. Aus Wirtschaftlichkeits- und vereinstrukturellen 
Gründen möchten die Sportvereine die Baumaßnahmen zügig fachgerecht um-
setzen. Um die Baumaßnahmen möglichst ohne Zeitverzug umsetzen zu kön-
nen, beantragten die Sportvereine mit der Förderung die Genehmigung zum 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
4. Der Baubeginn und die st ädtische Sportförderung  
 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn, weil sie damit in die Lage versetzt werden, nach ihrem 
Zeitplan, unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzu-
schüsse aktiv zu werden. Der Stadt Münster entstehen aus der Entscheidung 
über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn keine Nachteile. 
Mit der Entscheidung der Stadt Münster zum förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn kommt sie den Sportvereinen allein bezogen auf den Baubeginn 
entgegen. Die Stadt Münster signalisiert damit keineswegs einen Zusammen-
hang zur möglichen Förderung der geplanten Baumaßnahmen aus dem Sport-
etat. Über die beantragten Baukostenzuschüsse wird die Stadt Münster unab-
hängig von ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen Baubeginn ent-
scheiden. Sie wird die Sportvereine über diese Regelungen informieren und sich 
schriftlich vom jeweils zeichnungsberechtigten Vereinsvorstand bestätigen las-
sen, dass er sie zur Kenntnis genommen hat. 
Damit die Sportvereine zeitlich so frei als möglich werden, trägt die Verwaltung 
ihr Anliegen dem Sportausschuss vor, obwohl die anhörungsberechtigten Be-
zirksvertretungen erst nach dem Ausschuss tagen. Sie schlägt daher eine Be-
schlussfassung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretungen 
vor. Solch eine Entscheidung haben in der Vergangenheit im Vereinsinteresse 
politische Gremien wiederholt einvernehmlich getroffen. 
I. V. 
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

- 4 - 
V/1013/2008

Beratungsverlauf (3)

03.12.2008 Sportausschuss
TOP 3.8 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Tilbecker Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1013/2008
Typ
Vorlagen
Datum
18.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37