Anwohnerparken in Porz
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1791/2019 vom 22.05.2019
Stand: Am 13.06.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 1791/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.06.2019 Anwohnerparken in Porz; hier: Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.05.2019, TOP 2.1 Frage: In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.05.2019 wurde die Vorlage 1348/2019 mit der Frage „ob es möglich ist, Bewohnerparken von 18 Uhr bis 06:00 Uhr anzuordnen“ in die nächste Sitzung vertagt. Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich ist eine nächtliche Anwohnerreservierung möglich, wenn die verkehrliche Situation dies erfordert. Die Zeiten sollten dann im Anschluss an die Bewirtschaftungszeiten erfolgen. Es gibt in der Rathausstraße zwei Möglichkeiten: 1. Kurzzeitparken mit rotem Punkt Mo-Fr. 9-19 Uhr (Status heute) und nächtliche Bewohnerre- servierung (19-9h, ausschließlich für Bewohner/innen mit Bewohnerparkausweis/ Status heu- te: freies Parken für jedermann). 2. Kurzzeitparken mit rotem Punkt Mo-Fr. 9-18 Uhr (Reduzierung der Gebührenpflicht um eine Stunde) und nächtliche Bewohnerreservierung 18-9h. Eine Bewohnerreservierung sollte das Zeitfenster zwischen Ende der Bedienpflicht des Parkschein- automaten und Beginn der Bedienpflicht am Folgetag füllen. Ansonsten entsteht ein Zeitfenster zwi- schen 6 und 9 Uhr morgens, in dem uneingeschränkt geparkt werden darf und das für keine Nutzer- gruppe interessant ist. An Samstagen läuft der Parkscheinautomat von 9-16 Uhr, von einer nächtlichen Bewohnerreservie- rung Samstag 16 Uhr bis Sonntag rät die Verwaltung ab. Die Verwaltung erwartet dort Leerstände, wenn die Stellplätze von Samstag 16 Uhr bis Montag 9 Uhr für die Bewohner/innen reserviert werden. Der Parkdruck entsteht, wenn während der Woche Ange- stellte/Berufspendelnde dieselben Stellplätze nachfragen wie die Bewohner/innen. Am Wochenende fallen diese Konkurrenten um freie Stellplätze weg, daher ist eine Bewohnerreservierung nicht zielfüh- rend. Die Besucherinnen/Besucher dürfen dann diese Stellplätze nicht nutzen, was ebenfalls Be- schwerdepotential birgt.
Beratungsverlauf
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13.06.2019
TOP 2.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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