A-N/0025/2007
Fragen zum Grunderwerb der Entlastungsstraße Nord
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Fragen zum Grunderwerb der Entlastungsstraße Nord
1847 Zeichen
31. Aug. 2007
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung berichtet der BV-Nord eingehend und schriftlich, was sich im Rahmen der weiteren
Planung der III. Nordtangente hinter der Aussage „erforderlicher Grunderwerb problematisch“ verbirgt
(lfdNr. 3 der Anlage 2 zur Vorlage V/0585/2007 – Üb ersicht über zuschussfähige Verkehrsprojekte -).
Dabei ist zusätzlich auf folgende Fragen einzugehen:
1. Von welcher Größenordnung ist bei einem möglichen Flächenerwerb auszugehen?
2. Wie groß ist der Anteil der Flächen, die bereits im Eigentum der Stadt Münster sind?
3. Wie kommt die Aussage zustande, dass die Gesamtkosten (inkl. Grunderwerb) und die Zuwendun-
gen noch offen sind, obwohl in der Vorlage V/0502/2007 in der dortigen Anlage 2 die Gesamtkosten
(inkl. Grunderwerb) und die zuwendungsfähigen Kosten mit jeweils 7 Millionen Euro angegeben
sind?
4. Welche Angabe ist nun zutreffend?
5. Wenn die Verwaltung unter „Bemerkungen“ mitteilt, „Planungs- und Baurecht nicht bis 2011
erreichbar, von welcher Zeitachse geht sie denn heute aus?
Begründung
Für die Beurteilung und politische Bewertung der Ge samtmaßnahme, die im Stadtbezirk Nord nicht
unumstritten ist, reicht ein so globaler und dezent er Hinweis „Grunderwerb problematisch“ in keiner
Weise aus. Auch die differierenden Angaben zu den K osten leisten keinen Beitrag zur Erhellung des
Sachverhaltes und sind weder nachvollziehbar noch z u akzeptieren. Die politisch vor Ort Handelnden
und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht dara uf, die notwendigen Fakten zu kennen. Daher
ist der geforderte Bericht nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig.
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Frese Herholz Igelbrink Lamken Langela Urbscheit
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0025/2007
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 12.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37