1649/2017
Kleingartenanlage An der Ling
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1667 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 1649/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 Kleingartenanlage An der Ling hier Erneuerung Wasserleitung - 2809/2016 Herr Erkelenz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Kann der Verein den Eigenanteil i. H. v. 71.000,-- € aufbringen bzw. sind dafür ausreichend Rücklagen gebildet worden? 2. Wenn ja wurden diese Gelder den Mitgliedern (Gartenpächtern) gegenüber als Rücklage für die Wasserleitung ausgewiesen oder aus den allgemeinen Beitragsmitteln finanziert? 3. Wenn nein, ist es rechtens, wenn ein e. V. eine (solch große) Instandsetzungsmaßnahme aus dem allgemeinen Vereinsbeitrag finanziert, ohne den späteren Verwendungszweck zu ver- deutlichen? (Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung bei Vereinen). Antwort der Verwaltung: Alle städtischen Kleingartenanlagen sind darüber informiert, dass sie bei Neubau einer Wasserleitung einen Eigenanteil zu leisten haben. Laut aktuellem Generalpachtvertrag § 6 (3): In jedem Fall ist der Zwischenpächter (weiter übertragen an die Vereine) bei Erneuerung der Wasser- leitungsnetze zur Übernahme des Gewerkes Erdarbeiten (Ausführung und Finanzierung) verpflichtet. Viele Vereine haben vorausschauend (über Jahre) schon einen Vereinsbeschluss (Gelder aus- schließlich für die Wasserleitung) gefasst, in dem eine zusätzliche Zahlung für einen Neubau der Wasserleitung geleistet wird. Der Verein An der Ling hat ebenfalls lange im Voraus angefangen, eine entsprechende Summe an- zusparen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1649/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 31.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27