0882/2020
Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radwegerampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbeschluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity
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Anlage 5 - Ansicht und 3D-Ansicht Variante 2
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Anlage 5 zu Beschlussvorlage 0882/2020 Ansicht Variante 2: 3D-Ansicht Variante 2:
Anlage 1 - Gesamtübersichtslageplan Bereich Hohenzollernbrücke
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Anlage 1 zu Beschlussvorlage 0882/2020
Anlage 3 - Ansicht und 3D-Ansicht Variante 1
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Anlage 3 zu Beschlussvorlage 0882/2020 Ansicht Variante 1: 3D-Ansicht Variante 1:
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 02/2026
1786 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/692/10
Vorlagen-Nummer
0882/2020
Stand: 20.02.2026
Sachstandsbericht
Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radwegerampe an der
Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbeschluss zur weiterführenden
Fahrradtrasse MesseCity
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der
rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter Berücksich-
tigung Variante 1 mit einer Verbindung in Richtung Auenweg und der Variante 2 mit ei-
ner Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leistungsphase 6 HOAI) wei-
terzuverfolgen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG.
Die aus dieser Variante entstehenden Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1-Ersatz -
werden von der Stadt Köln getragen. Die Stadt wird dazu eine Umsetzungs- und Fi-
nanzierungsvereinbarung mit der DB abschließen.
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radwegbrücke
zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise-Straus-Ernst-
Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten.
….
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Derzeit befindet sich die Planung der rechtsrheinischen Fuß- und Radwegrampe an der Ho-
henzollernbrücke zum Auenweg sowie die weiterführende Fahrradtrasse zur MesseCity (Lu-
ise-Straus-Ernst-Straße) am Ende der Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 HOAI).
Nächste Schritte:
Zurzeit wird der erweiterte Planungsbeschluss für die weiterführende Fahrradtrasse zur Mess-
eCity vorbereitet. Der erweiterte Planungsbeschluss ist für das II. Quartal 2026 avisiert.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
15.12.2026
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/692/10 Vorlagen-Nummer 0882/2020 Freigabedatum 05.06.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radwegerampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbeschluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter Berücksichti- gung der Variante 2 mit einer Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leis- tungsphase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. 2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise-Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die außerplan- mäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan- zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 10.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.08.2020 Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Alternative: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter Berücksichti- gung der Variante 1 mit einer Verbindung in Richtung Auenweg bis zur Vergabe (Leistungs- phase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. 2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt die weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise-Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die außerplan- mäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan, in der Teilplanzeile 8, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brü- cke. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1,2 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Förderung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bestandssituation Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.09.2009 (Vorlagen-Nr. 0914/2009) wurde die Ver- waltung mit der Planung einer barrierefreien Geh- und Radwegebrücke vom Eingangsbereich der Koelnmesse bis zur Hohenzollernbrücke beauftragt. Da seitens der Deutschen Bahn AG (DB AG) der Ausbau der S-Bahn-Stammstrecke schon zu die- sem Zeitpunkt angedacht war, aber noch keine belastbare Planung des Gleisbereiches vorlag, wurde die Planung des Rampen- und Brückenbauwerks zurückgestellt. Seit 2017 haben sich die Planungen der DB AG konkretisiert. Im Zuge des Ausbaus des Bahnknotens Köln (Projekt S11 – Ausbau der S-Bahn-Stammstrecke) sollen unter anderem im nördlichen Bereich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz zwei zusätzliche Gleise und ein Mittelbahnsteig errichtet werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die bestehende Fahrrad- und Fußwegerampe vom rechtsrheini- schen Widerlager der Hohenzollernbrücke zum Auenweg sowie die Spindeltreppe zum Charles-de- Gaulle-Platz abzubrechen. Diese Bauwerke sind von der DB AG durch neue Bauwerke zu ersetzen. 4 Die Verwaltung hat im Jahr 2018 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, um die Verein- barkeit der langfristigen Planung der Stadt Köln bezüglich des Ausbaus des Radwegenetzes mit der Planung der DB AG sicher zu stellen. Im Rahmen dieser Studie wurde der Bereich zwischen Kennedy-Ufer und dem Tunnel zu den Auf- gängen zu den Gleisen der DB AG (A-Passage) und zur Stadtbahn im Bereich der MesseCity (B- Passage) betrachtet. Die architektonische Gestaltung des Rampen- und Brückenbauwerks ist nicht Gegenstand der durchgeführten Untersuchung und muss im weiteren Verlauf der Planung festgelegt werden. Stand der Planung In der Machbarkeitsstudie wurde zwischen zwei Teilbauwerken unterschieden: - Fuß- und Radwegrampe von der Hohenzollernbrücke zum Auenweg - Weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließen- der Rampe zur Luise-Straus-Ernst-Straße (MesseCity) Grundsätzlich wurde bei den Bauwerken mit einer Nutzbreite von mindestens 4,50 m und einer Ge- länderhöhe von 1,30 m geplant. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde für die Rampen von einer Unterteilung in 6,00 m lange Abschnitte mit jeweils 5 % Längsneigung ausgegangen, die von Zwischenpodesten mit 1,50 m Länge und 1,5 % Längsneigung unterbrochen werden. Diese Ram- penneigungen wurden am 02.07.2018 mit den Behindertenverbänden vorabgestimmt. Aufgrund der bestehenden Randbedingungen ist eine Projektbearbeitung unabhängig von dem Aus- bauprojekt der S-Bahnstammstrecke durch die DB AG nicht zielführend. Die Planung, Genehmigung und Bauausführung kann technisch und wirtschaftlich sinnvoll nur in enger Abstimmung mit der DB AG erfolgen. Es ist daher vorgesehen, dass die weitere Planung parallel für beide Teilbauwerke in enger Abstim- mung mit der DB AG erfolgt. Es wird ein gemeinsames Genehmigungsverfahren für beide städtischen Teilbauwerke und die S-Bahn-Erweiterung angestrebt. Weiterhin soll die anschließende Bauausfüh- rung gleichzeitig für die städtischen Teilbauwerke und die S-Bahn-Erweiterung federführend durch die DB AG erfolgen. Zu der Kostenteilung und Projektkoordinierung sind mit der DB AG separate Verein- barungen zu treffen. Fuß- und Radwegrampe zum Auenweg In der Machbarkeitsstudie wurden für die Fuß- und Radwegrampe zum Auenweg verschiedene Vari- anten untersucht und hinsichtlich der Kosten, der entfallenden Bäume und Parkplätze sowie des Trassierungskomforts bewertet. Hierbei haben sich die Varianten 1 und 2 als Vorzugsvarianten her- ausgestellt. - Variante 1 (siehe Anlagen 2 und 3) Der Fuß- und Radweg führt ähnlich des jetzigen Verlaufs in Ost-West-Richtung bis zum Au- enweg. Die abgehende Rampe schwenkt dabei unmittelbar nach dem Brückenpodest parallel zur weiterführenden Fuß- und Radwegbrücke zur MesseCity aus und wird dann unter das wei- terführende Bauwerk geführt. Diese Rampenvariante weist eine Gesamtlänge von ca.160 m auf. Durch die Errichtung der Fuß- und Radwegrampe zum Auenweg und der weiterführenden Fuß- und Radwegbrücke entfallen im Bereich des südlichen Charles-de-Gaulle-Platzes 17 Bäume und 20 Parkplätze. - Variante 2 (siehe Anlagen 4 und 5) Die Rampe schwenkt nach dem Brückenpodest aus und wird, sobald die lichte Durchfahrts- höhe von 2,50 m unter der weiterführenden Fuß- und Radwegbrücke zur MesseCity erreicht ist, in Richtung Rheinufer zum Kennedy-Ufer geführt. Die Rampe in Richtung Kennedy-Ufer 5 weist eine Gesamtlänge von ca.170 m auf. Durch die Errichtung der Fuß- und Radwegrampe in Richtung Rheinufer (Variante 2) und der weiterführenden Fuß- und Radwegbrücke entfallen im Bereich des südlichen Charles-de-Gaulle-Platzes 20 Bäume und 6 Parkplätze. Variantenbewertung Die Varianten 1 und 2 sind in Hinblick auf die Baukonstruktion und die Baukosten annähernd als gleichwertig zu betrachten. Es wird erwartet, dass die Verkehrsströme verstärkt in Rich- tung Rheinufer verlaufen werden. Daher ist die Variante 2 mit dem Fußpunkt der Rampe in der Nähe des Rheinufers aus Sicht der Verwaltung zu bevorzugen. Weiterführenden Fuß- und Radwegbrücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließen- der Rampe zur Luise-Straus-Ernst-Straße (MesseCity) Die weiterführende Trasse des Fuß- und Radweges wird über eine Brücke parallel zu den geplanten S-Bahngleisen über den Auenweg und die Fernbahngleise des Bahnhofs Köln Messe/Deutz (tief) geführt und hat eine Gesamtlänge von ca. 290 m. Im Anschluss an das Brückenbauwerk wird eine Rampe in Richtung der Luise-Straus-Ernst-Straße geführt. Da die Planungen der Außenbereiche der MesseCity und die Planungen der DB AG in diesem Bereich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aus- sage zur endgültigen Nutzung des Platzes zulassen, werden die Lage und die Gestaltung des Ram- penbauwerks im Zuge der weiteren Planungen festgelegt. Die Wegeführung für (Groß-) Messen ist ergänzend zu betrachten. Die DB Station & Service hat Anregungen zu einer alternativen Lage der Rampe vorgelegt, diese werden zurzeit verwaltungsintern geprüft. Eine mögliche Erweiterung der Fernbahngleise im Bahnhof Köln Messe/Deutz (tief) ist bei der weite- ren Planung des Ingenieurbauwerks zu berücksichtigen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde zunächst ein gerader Rampenverlauf in Ost-West- Richtung parallel zu den geplanten S-Bahngleisen angenommen. Die Rampe hat hierbei eine Ge- samtlänge von ca.160 m. Der Fußpunkt der Rampe bei dieser Variante liegt ca. 55 m westlich des Eingangs zum Stadtbahntunnel, so dass es hier nicht zu Kollisionen im Verkehr der Rampe mit den querenden Fahrgästen kommt. Bei der weiteren Planung ist die langfristige Fortführung des Fuß- und Radweges über die Deutz- Mülheimer-Straße in Richtung Kalk zu berücksichtigen. Zeitplanung Die weiteren Planungen müssen von der Verwaltung eng mit den Planungen der DB AG zum Ausbau der S11/S-Bahn-Stammstrecke abgestimmt werden und sind terminlich an die Zeitplanung der DB AG gekoppelt. Es ist beabsichtigt, beide Teilbauwerke gleichzeitig mit dem Ausbau der S11/S-Bahn- Stammstrecke auszuführen. Über den Baubeginn und die Bauzeit können aus diesem Grund noch keine gesicherten Angaben gemacht werden. Vor Beginn des Rückbaus der vorhandenen Rampe zum Auenweg soll, zur bauzeitlichen Nutzung des Geh- und Radweges auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke am Rampenbeginn Nähe Ken- nedy-Ufer, eine neue provisorische Treppenanlage mit Fahrradschiebehilfe durch die DB AG errichtet werden. Externe Vergabe Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen für die Objekt- und Tragwerksplanung mit der Architekten- leistung für beide Teilbauwerke gemeinsam an ein externes Büro zu vergeben. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung, gemäß Honorarordnung für Architekten und 6 Ingenieure (HOAI), sind vom ausgewählten Büro Gestaltungsvarianten zu den Brücken und Rampen auszuarbeiten, die den politischen Gremien im Rahmen einer Entscheidungsvorlage vorgestellt wer- den. Mit der Planung soll nach Vergabe der Planungsleistungen Ende 2020 begonnen werden. Für den Bereich der MesseCity wurden Wettbewerbsverfahren zur Fassadengestaltung durchgeführt. Um diese Bemühungen an der Nahtstelle zwischen der KölnMesse, dem Bahnhof Köln Messe/Deutz und der MesseCity weiter zu unterstützen, wird auch für die in den Stadtraum zu integrierenden Fuß- und Radwegebrücken ein Qualifizierungsverfahren empfohlen. Die Vorgaben aus dem städtischen Gestaltungshandbuch einschließlich der Bedeutungsräume werden bei der weiteren Planung berück- sichtigt Eine Nutzung der Flächen unterhalb der Ingenieurbauwerke wird begrüßt und wird im weiteren Ver- fahren geprüft. Kosten Die Kosten wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelt. Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich um prognostizierte Kostenorientierungswerte, jeweils unter der Annahme, dass beide Teilbauwerke gleichzeitig realisiert werden. Bei einer getrennten Ausführung muss aufgrund des Wegfalls von Synergieeffekten mit einer deutlichen Erhöhung der Gesamtkosten gerechnet werden. Weitere Kosten für ein Qualifizierungsverfahren, die Baufeldfreimachung sowie eventuelle Leitungs- umlegungen und weitere unvorhersehbare Rahmenbedingungen sind hierin nicht berücksichtigt und werden im Rahmen der nächsten Planungsschritte und mit weiteren Baugrunderkundungen näher analysiert. Rampe zum Auenweg Der prognostizierte Kostenorientierungswert für Variante 1 beträgt rund 3 Mio. € brutto. Hierin sind Planungskosten in Höhe von rund 500.000 € brutto enthalten. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für Variante 2 beträgt rund 2,8 Mio. € brutto. Hierin sind Planungskosten in Höhe von rund 450.000 € brutto enthalten. Weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur MesseCity Der prognostizierte Kostenorientierungswert beträgt rund 7 Mio. € brutto. Hierin sind Planungskosten in Höhe von rund 1,2 Mio. € brutto enthalten. Finanzierung und Kostenanteil der Stadt Köln Der Neubau einer Rampe zum Auenweg (Planungsabschnitt 1 der DB in Köln Messe-Deutz) ist durch die S-Bahn-Gleiserweiterung bedingt. Hier wird für Planung und Bau der Rampe ein „1 zu 1 – Ersatz“ zu Grunde gelegt. Die Kosten hierfür trägt die DB AG. Etwaige Mehrkosten für einen mögli- chen Zusatznutzen, den Anschluss an das weiterführende Bauwerk der städtischen Planung (Über- führung der Gleise Köln Messe/Deutz [tief} Richtung städtischer Tunnel), Gestaltungsaspekte etc. werden über eine separate Vereinbarung zur Kostenteilung und Projektkoordination zwischen Stadt und DB AG zugewiesen. Die weiterführende Fuß- und Radwegbrücke ist alleinig von der Stadt Köln zu finanzieren. Entspre- chende Vereinbarungen mit der DB AG müssen noch erstellt werden. Die Planungskosten für alle Leistungsphasen der HOAI für die weiterführende Fuß- und Radwege- brücke und die Rampe an der MesseCity betragen insgesamt rund 1,2 Mio. €. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, 7 bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke im Haushalts- jahr 2020 erforderlich. Die Deckung erfolgt entsprechend der erforderlichen Mittel innerhalb des o. g. Teilfinanzplanes, in der gleichen Teilplanzeile, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brü- cke. Auf Grund von Anpassungen der Bauabläufe bei der Grunderneuerung der Mülheimer Brücke ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die dort im Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten Mittel nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe abfließen werden. Förderung: Die Verwaltung prüft derzeit, welche Fördermittel zur Finanzierung der Projektkosten akquiriert wer- den können. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Rad- und Fußverkehr und bie- tet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt der Brücken- bzw. Rampenneubau zu einer Reduktion des Treibhausgas- ausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1 - Gesamtübersichtslageplan Projekte im Bereich der Hohenzollernbrücke Anlage 2 - Lageplan Variante 1 Anlage 3 - Ansicht und 3D- Ansicht Variante 1 Anlage 4 - Lageplan Variante 2 Anlage 5 - Ansicht und 3D-Ansicht Variante 2
Anlage 2 - Lageplan Variante 1
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Anlage 2 zu Beschlussvorlage 0882/2020 Lageplan Variante 1 Rampe zum Auenweg Weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur MesseCity Rampe zur MesseCity
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Deutsche Bahn AG (DB AG) plant mit hoher Dringlichkeit die Gleiserweiterung der S- Bahnanlage im Bereich des Hauptbahnhofes und des Bahnhofes Messe/Deutz. Im Zuge dieser Planung ist die Planungsvariante des Ersatzneubaus der rechtsrheinischen Fuß- und Radwegerampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg durch einen Beschluss der Stadt Köln kurzfristig festzulegen. Nur bei einem Beschluss im September 2020 können die von der Stadt Köln gewünschten Planungsvarianten durch die DB AG berücksichtigt werden, ohne den Gesamtprojektfortschritt des Großprojektes zu gefährden.
Anlage 9 - Auszug StEA 03.09.2020
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Anlage 9 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-22344 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 04.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 50. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 öffentlich 6.3 Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radweger- ampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbe- schluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity 0882/2020 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem geänderten Beschluss des Ver- kehrsausschusses an und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter Berücksichtigung Variante 1 mit einer Verbindung in Richtung Auenweg und der Variante 2 mit einer Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leis- tungsphase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. Die aus dieser Variante entstehenden Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1- Ersatz - werden von der Stadt Köln getragen. Die Stadt wird dazu eine Um- setzungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB abschließen. 2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radweg- brücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise- Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Aus- zahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, 2 bei Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrü- cke, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi- nanzplan aus der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 7 - Auszug BV Innenstadt 26.08.2020
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Anlage 7 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 28.08.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksve rtretung Innenstadt vom 26.08.2020 öffentlich 3.15 Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radweger- ampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbe- schluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity 0882/2020 Geänderter Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter Berücksichtigung Variante 1 mit einer Verbindung in Rich- tung Auenweg und der Variante 2 mit einer Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leistungsphase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. 2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise-Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungspha- se 2 HOAI) vorzubereiten. 3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investi- ven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radweger- ampe Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teil- finanzplan aus der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fi- nanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 10, Auszug aus FA 07-09-2020 zu 0882-2020
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 07.09.2020 öffentlich 10.33 Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radweger- ampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbe- schluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity 0882/2020 Geänderter Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter Berücksichtigung Variante 1 mit einer Verbindung in Richtung Auenweg und der Variante 2 mit einer Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leis- tungsphase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. Die aus dieser Variante entstehenden Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1- Ersatz - werden von der Stadt Köln getragen. Die Stadt wird dazu eine Um- setzungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB abschließen. 2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radweg- brücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise- Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Aus- zahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrü- cke, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi- nanzplan aus der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4 - Lageplan Variante 2
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Anlage 4 zu Beschlussvorlage 0882/2020 Lageplan Variante 2 Rampe zum Rheinufer Weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur MesseCity Rampe zur MesseCity
Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 01.09.2020
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Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 02.09.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 59. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.09.2020 öffentlich 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radweger- ampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbe- schluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity 0882/2020 RM Sterck zeigt sich seitens der FDP -Fraktion sehr erfreut, dass die BV Innenstadt den im hiesigen 1. Beratungsgang einvernehmlich diskutierten Vorschlag aufgegrif- fen und auch so beschlossen habe. Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, teilt mit, dass die Verwaltung die geänderte Planung aufnehmen und untersuchen könne. Bei ei- nem etwaigen Bau würden sich jedoch die Kosten ändern, so dass sie vorschlagen müsse, den Beschlusstext wie folgt zu ändern: „Die aus dieser Variante entstehenden Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1-Ersatz - werden von der Stadt Köln getragen. Die Stadt wird dazu eine Umsetzungs- und Fi- nanzierungsvereinbarung mit der DB abschließen.“ Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern der Stadtentwick- lungsausschuss uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter Berücksichtigung Variante 1 mit einer Verbindung in Richtung Auenweg und der Variante 2 mit einer Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leis- tungsphase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. 2 Die aus dieser Variante entstehenden Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1- Ersatz - werden von der Stadt Köln getragen. Die Stadt wird dazu eine Um- setzungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB abschließen. 2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radweg- brücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise- Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Aus- zahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901 -1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrü- cke, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi- nanzplan aus der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 10.06.2020
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Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 29.06.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 58. Sitzung/13. Sondersitzung des Verkehrsausschusses vom 10.06.2020 öffentlich 2.7 Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radweger- ampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbe- schluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity 0882/2020 SE Kissenbeck begrüßt seitens der SPD-Fraktion die vorliegende Verwaltungsvorla- ge – insbesondere Variante 2 - ausdrücklich. Die Weiterführung der Trasse Richtung MesseCity sei ebenfalls sinnvoll. Dennoch möchte er in Erinnerung rufen, dass eine Weiterführung Richtung Kalk oder sogar Bergisch Gladbach wünschenswert wäre. Auch RM Sterck äußert Lob für die vorliegenden Planungen, die viele Verbesserun- gen mit sich bringen werde. Etwas bedauerlich sei, dass es sich hier um eine „oder“- Maßnahme handele; entweder die Rampe werde zur Rheinuferpromenade führen oder die Rampe werden zum Auenweg führen. Beide Verbindungen seien jedoch sehr wichtig; insofern sei es schade, dass Variante 1 und Variante 2 nicht miteinan- der verbunden werden. Ggf. werde die FDP-Fraktion im weiteren Beratungslauf ei- nen entsprechenden Änderungsantrag einreichen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0882/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.06.2020
- Erstellt
- 17.03.2020 09:32