Mandari Insight

0882/2020

Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radwegerampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbeschluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.20

Anlage 5 - Ansicht und 3D-Ansicht Variante 2

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Anlage 1 - Gesamtübersichtslageplan Bereich Hohenzollernbrücke

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Anlage 3 - Ansicht und 3D-Ansicht Variante 1

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 02/2026

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Lageplan Variante 1

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 9 - Auszug StEA 03.09.2020

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Anlage 7 - Auszug BV Innenstadt 26.08.2020

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Anlage 10, Auszug aus FA 07-09-2020 zu 0882-2020

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Anlage 4 - Lageplan Variante 2

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Ansehen

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 01.09.2020

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Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 10.06.2020

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Ansehen

Anlage 5 - Ansicht und 3D-Ansicht Variante 2

94 Zeichen

Anlage 5 zu Beschlussvorlage 0882/2020 
 
Ansicht Variante 2:  
 
 
 
 
3D-Ansicht Variante 2:

Anlage 1 - Gesamtübersichtslageplan Bereich Hohenzollernbrücke

38 Zeichen

Anlage 1 zu Beschlussvorlage 0882/2020

Anlage 3 - Ansicht und 3D-Ansicht Variante 1

96 Zeichen

Anlage 3 zu Beschlussvorlage 0882/2020 
 
 
Ansicht Variante 1:  
 
 
 
 
3D-Ansicht Variante 1:

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 02/2026

1786 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/692/10 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0882/2020
Stand: 20.02.2026 
Sachstandsbericht  
Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radwegerampe an der 
Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbeschluss zur weiterführenden 
Fahrradtrasse MesseCity 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der 
rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter Berücksich-
tigung Variante 1 mit einer Verbindung in Richtung Auenweg und der Variante 2 mit ei-
ner Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leistungsphase 6 HOAI) wei-
terzuverfolgen. 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. 
Die aus dieser Variante entstehenden Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1-Ersatz - 
werden von der Stadt Köln getragen. Die Stadt wird dazu eine Umsetzungs- und Fi-
nanzierungsvereinbarung mit der DB abschließen. 
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radwegbrücke 
zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise-Straus-Ernst-
Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 
…. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Derzeit befindet sich die Planung der rechtsrheinischen Fuß- und Radwegrampe an der Ho-
henzollernbrücke zum Auenweg sowie die weiterführende Fahrradtrasse zur MesseCity (Lu-
ise-Straus-Ernst-Straße) am Ende der Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 HOAI).  
Nächste Schritte: 
Zurzeit wird der erweiterte Planungsbeschluss für die weiterführende Fahrradtrasse zur Mess-
eCity vorbereitet. Der erweiterte Planungsbeschluss ist für das II. Quartal 2026 avisiert.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
15.12.2026

Beschlussvorlage Rat

16850 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/692/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 0882/2020 
Freigabedatum 
05.06.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radwegerampe an der 
Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbeschluss zur weiterführenden 
Fahrradtrasse MesseCity 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der 
rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter Berücksichti-
gung der Variante 2 mit einer Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leis-
tungsphase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. 
 
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur 
Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise-Straus-Ernst-Straße 
(MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 
 
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die außerplan-
mäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan-
zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und 
Radwegerampe Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020.  
 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus 
der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, 
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt und der 
Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. 
Verkehrsausschuss 10.06.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
 
Alternative: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der 
rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter Berücksichti-
gung der Variante 1 mit einer Verbindung in Richtung Auenweg bis zur Vergabe (Leistungs-
phase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. 
 
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt die weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur 
Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise-Straus-Ernst-Straße 
(MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 
 
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die außerplan-
mäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0270, 
Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020.  
 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan, in der 
Teilplanzeile 8, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brü-
cke.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1,2 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Förderung 
   % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bestandssituation 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.09.2009 (Vorlagen-Nr. 0914/2009) wurde die Ver-
waltung mit der Planung einer barrierefreien Geh- und Radwegebrücke vom Eingangsbereich der 
Koelnmesse bis zur Hohenzollernbrücke beauftragt. 
 
Da seitens der Deutschen Bahn AG (DB AG) der Ausbau der S-Bahn-Stammstrecke schon zu die-
sem Zeitpunkt angedacht war, aber noch keine belastbare Planung des Gleisbereiches vorlag, wurde 
die Planung des Rampen- und Brückenbauwerks zurückgestellt. 
 
Seit 2017 haben sich die Planungen der DB AG konkretisiert. Im Zuge des Ausbaus des Bahnknotens 
Köln (Projekt S11 – Ausbau der S-Bahn-Stammstrecke) sollen unter anderem im nördlichen Bereich 
des Bahnhofs Köln Messe/Deutz zwei zusätzliche Gleise und ein Mittelbahnsteig errichtet werden. 
Aus diesem Grund ist es erforderlich, die bestehende Fahrrad- und Fußwegerampe vom rechtsrheini-
schen Widerlager der Hohenzollernbrücke zum Auenweg sowie die Spindeltreppe zum Charles-de-
Gaulle-Platz abzubrechen. Diese Bauwerke sind von der DB AG durch neue Bauwerke zu ersetzen.

4 
Die Verwaltung hat im Jahr 2018 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, um die Verein-
barkeit der langfristigen Planung der Stadt Köln bezüglich des Ausbaus des Radwegenetzes mit der 
Planung der DB AG sicher zu stellen.  
 
Im Rahmen dieser Studie wurde der Bereich zwischen Kennedy-Ufer und dem Tunnel zu den Auf-
gängen zu den Gleisen der DB AG (A-Passage) und zur Stadtbahn im Bereich der MesseCity (B-
Passage) betrachtet. Die architektonische Gestaltung des Rampen- und Brückenbauwerks ist nicht 
Gegenstand der durchgeführten Untersuchung und muss im weiteren Verlauf der Planung festgelegt 
werden. 
 
 
Stand der Planung 
In der Machbarkeitsstudie wurde zwischen zwei Teilbauwerken unterschieden: 
 
- Fuß- und Radwegrampe von der Hohenzollernbrücke zum Auenweg 
- Weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließen-
der Rampe zur Luise-Straus-Ernst-Straße (MesseCity) 
 
Grundsätzlich wurde bei den Bauwerken mit einer Nutzbreite von mindestens 4,50 m und einer Ge-
länderhöhe von 1,30 m geplant. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde für die Rampen von 
einer Unterteilung in 6,00 m lange Abschnitte mit jeweils 5 % Längsneigung ausgegangen, die von 
Zwischenpodesten mit 1,50 m Länge und 1,5 % Längsneigung unterbrochen werden. Diese Ram-
penneigungen wurden am 02.07.2018 mit den Behindertenverbänden vorabgestimmt. 
 
Aufgrund der bestehenden Randbedingungen ist eine Projektbearbeitung unabhängig von dem Aus-
bauprojekt der S-Bahnstammstrecke durch die DB AG nicht zielführend. Die Planung, Genehmigung 
und Bauausführung kann technisch und wirtschaftlich sinnvoll nur in enger Abstimmung mit der DB 
AG erfolgen. 
 
Es ist daher vorgesehen, dass die weitere Planung parallel für beide Teilbauwerke in enger Abstim-
mung mit der DB AG erfolgt. Es wird ein gemeinsames Genehmigungsverfahren für beide städtischen 
Teilbauwerke und die S-Bahn-Erweiterung angestrebt. Weiterhin soll die anschließende Bauausfüh-
rung gleichzeitig für die städtischen Teilbauwerke und die S-Bahn-Erweiterung federführend durch die 
DB AG erfolgen. Zu der Kostenteilung und Projektkoordinierung sind mit der DB AG separate Verein-
barungen zu treffen. 
 
 
Fuß- und Radwegrampe zum Auenweg 
 
In der Machbarkeitsstudie wurden für die Fuß- und Radwegrampe zum Auenweg verschiedene Vari-
anten untersucht und hinsichtlich der Kosten, der entfallenden Bäume und Parkplätze sowie des 
Trassierungskomforts bewertet. Hierbei haben sich die Varianten 1 und 2 als Vorzugsvarianten her-
ausgestellt.  
 
- Variante 1 (siehe Anlagen 2 und 3) 
Der Fuß- und Radweg führt ähnlich des jetzigen Verlaufs in Ost-West-Richtung bis zum Au-
enweg. Die abgehende Rampe schwenkt dabei unmittelbar nach dem Brückenpodest parallel 
zur weiterführenden Fuß- und Radwegbrücke zur MesseCity aus und wird dann unter das wei-
terführende Bauwerk geführt. Diese Rampenvariante weist eine Gesamtlänge von ca.160 m 
auf. Durch die Errichtung der Fuß- und Radwegrampe zum Auenweg und der weiterführenden 
Fuß- und Radwegbrücke entfallen im Bereich des südlichen Charles-de-Gaulle-Platzes 17 
Bäume und 20 Parkplätze. 
 
- Variante 2 (siehe Anlagen 4 und 5) 
Die Rampe schwenkt nach dem Brückenpodest aus und wird, sobald die lichte Durchfahrts-
höhe von 2,50 m unter der weiterführenden Fuß- und Radwegbrücke zur MesseCity erreicht 
ist, in Richtung Rheinufer zum Kennedy-Ufer geführt. Die Rampe in Richtung Kennedy-Ufer

5 
weist eine Gesamtlänge von ca.170 m auf. Durch die Errichtung der Fuß- und Radwegrampe 
in Richtung Rheinufer (Variante 2) und der weiterführenden Fuß- und Radwegbrücke entfallen 
im Bereich des südlichen Charles-de-Gaulle-Platzes 20 Bäume und 6 Parkplätze.  
 
 
Variantenbewertung 
Die Varianten 1 und 2 sind in Hinblick auf die Baukonstruktion und die Baukosten annähernd 
als gleichwertig zu betrachten. Es wird erwartet, dass die Verkehrsströme verstärkt in Rich-
tung Rheinufer verlaufen werden. Daher ist die Variante 2 mit dem Fußpunkt der Rampe in der 
Nähe des Rheinufers aus Sicht der Verwaltung zu bevorzugen. 
 
 
Weiterführenden Fuß- und Radwegbrücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließen-
der Rampe zur Luise-Straus-Ernst-Straße (MesseCity) 
 
Die weiterführende Trasse des Fuß- und Radweges wird über eine Brücke parallel zu den geplanten 
S-Bahngleisen über den Auenweg und die Fernbahngleise des Bahnhofs Köln Messe/Deutz (tief) 
geführt und hat eine Gesamtlänge von ca. 290 m. Im Anschluss an das Brückenbauwerk wird eine 
Rampe in Richtung der Luise-Straus-Ernst-Straße geführt. Da die Planungen der Außenbereiche der 
MesseCity und die Planungen der DB AG in diesem Bereich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aus-
sage zur endgültigen Nutzung des Platzes zulassen, werden die Lage und die Gestaltung des Ram-
penbauwerks im Zuge der weiteren Planungen festgelegt. Die Wegeführung für (Groß-) Messen ist 
ergänzend zu betrachten. Die DB Station & Service hat Anregungen zu einer alternativen Lage der 
Rampe vorgelegt, diese werden zurzeit verwaltungsintern geprüft. 
 
Eine mögliche Erweiterung der Fernbahngleise im Bahnhof Köln Messe/Deutz (tief) ist bei der weite-
ren Planung des Ingenieurbauwerks zu berücksichtigen. 
 
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde zunächst ein gerader Rampenverlauf in Ost-West-
Richtung parallel zu den geplanten S-Bahngleisen angenommen. Die Rampe hat hierbei eine Ge-
samtlänge von ca.160 m. Der Fußpunkt der Rampe bei dieser Variante liegt ca. 55 m westlich des 
Eingangs zum Stadtbahntunnel, so dass es hier nicht zu Kollisionen im Verkehr der Rampe mit den 
querenden Fahrgästen kommt. 
 
Bei der weiteren Planung ist die langfristige Fortführung des Fuß- und Radweges über die Deutz-
Mülheimer-Straße in Richtung Kalk zu berücksichtigen.  
 
 
Zeitplanung 
 
Die weiteren Planungen müssen von der Verwaltung eng mit den Planungen der DB AG zum Ausbau 
der S11/S-Bahn-Stammstrecke abgestimmt werden und sind terminlich an die Zeitplanung der DB AG 
gekoppelt. Es ist beabsichtigt, beide Teilbauwerke gleichzeitig mit dem Ausbau der S11/S-Bahn-
Stammstrecke auszuführen. Über den Baubeginn und die Bauzeit können aus diesem Grund noch 
keine gesicherten Angaben gemacht werden.  
 
Vor Beginn des Rückbaus der vorhandenen Rampe zum Auenweg soll, zur bauzeitlichen Nutzung 
des Geh- und Radweges auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke am Rampenbeginn Nähe Ken-
nedy-Ufer, eine neue provisorische Treppenanlage mit Fahrradschiebehilfe durch die DB AG errichtet 
werden.  
 
 
Externe Vergabe  
 
Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen für die Objekt- und Tragwerksplanung mit der Architekten-
leistung für beide Teilbauwerke gemeinsam an ein externes Büro zu vergeben.  
 
Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung, gemäß Honorarordnung für Architekten und

6 
Ingenieure (HOAI), sind vom ausgewählten Büro Gestaltungsvarianten zu den Brücken und Rampen 
auszuarbeiten, die den politischen Gremien im Rahmen einer Entscheidungsvorlage vorgestellt wer-
den. Mit der Planung soll nach Vergabe der Planungsleistungen Ende 2020 begonnen werden. 
 
Für den Bereich der MesseCity wurden Wettbewerbsverfahren zur Fassadengestaltung durchgeführt. 
Um diese Bemühungen an der Nahtstelle zwischen der KölnMesse, dem Bahnhof Köln Messe/Deutz 
und der MesseCity weiter zu unterstützen, wird auch für die in den Stadtraum zu integrierenden Fuß- 
und Radwegebrücken ein Qualifizierungsverfahren empfohlen. Die Vorgaben aus dem städtischen 
Gestaltungshandbuch einschließlich der Bedeutungsräume werden bei der weiteren Planung berück-
sichtigt 
Eine Nutzung der Flächen unterhalb der Ingenieurbauwerke wird begrüßt und wird im weiteren Ver-
fahren geprüft. 
 
 
Kosten  
 
Die Kosten wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelt. Bei den nachfolgenden Angaben 
handelt es sich um prognostizierte Kostenorientierungswerte, jeweils unter der Annahme, dass beide 
Teilbauwerke gleichzeitig realisiert werden. Bei einer getrennten Ausführung muss aufgrund des 
Wegfalls von Synergieeffekten mit einer deutlichen Erhöhung der Gesamtkosten gerechnet werden. 
Weitere Kosten für ein Qualifizierungsverfahren, die Baufeldfreimachung sowie eventuelle Leitungs-
umlegungen und weitere unvorhersehbare Rahmenbedingungen sind hierin nicht berücksichtigt und 
werden im Rahmen der nächsten Planungsschritte und mit weiteren Baugrunderkundungen näher 
analysiert. 
 
Rampe zum Auenweg  
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für Variante 1 beträgt rund 3 Mio. € brutto. Hierin sind 
Planungskosten in Höhe von rund 500.000 € brutto enthalten. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für Variante 2 beträgt rund 2,8 Mio. € brutto. Hierin sind 
Planungskosten in Höhe von rund 450.000 € brutto enthalten. 
Weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur MesseCity 
 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert beträgt rund 7 Mio. € brutto. Hierin sind Planungskosten 
in Höhe von rund 1,2 Mio. € brutto enthalten. 
 
 
Finanzierung und Kostenanteil der Stadt Köln 
 
Der Neubau einer Rampe zum Auenweg (Planungsabschnitt 1 der DB in Köln Messe-Deutz) ist 
durch die S-Bahn-Gleiserweiterung bedingt. Hier wird für Planung und Bau der Rampe ein „1 zu 1 – 
Ersatz“ zu Grunde gelegt. Die Kosten hierfür trägt die DB AG. Etwaige Mehrkosten für einen mögli-
chen Zusatznutzen, den Anschluss an das weiterführende Bauwerk der städtischen Planung (Über-
führung der Gleise Köln Messe/Deutz [tief} Richtung städtischer Tunnel), Gestaltungsaspekte etc. 
werden über eine separate Vereinbarung zur Kostenteilung und Projektkoordination zwischen Stadt 
und DB AG zugewiesen. 
 
 
Die weiterführende Fuß- und Radwegbrücke ist alleinig von der Stadt Köln zu finanzieren. Entspre-
chende Vereinbarungen mit der DB AG müssen noch erstellt werden. 
 
Die Planungskosten für alle Leistungsphasen der HOAI für die weiterführende Fuß- und Radwege-
brücke und die Rampe an der MesseCity betragen insgesamt rund 1,2 Mio. €. Zur Umsetzung der 
Maßnahme ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen,

7 
bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke im Haushalts-
jahr 2020 erforderlich.  
 
Die Deckung erfolgt entsprechend der erforderlichen Mittel innerhalb des o. g. Teilfinanzplanes, in der 
gleichen Teilplanzeile, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brü-
cke. Auf Grund von Anpassungen der Bauabläufe bei der Grunderneuerung der Mülheimer Brücke ist 
bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die dort im Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten 
Mittel nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe abfließen werden. 
 
 
Förderung: 
 
Die Verwaltung prüft derzeit, welche Fördermittel zur Finanzierung der Projektkosten akquiriert wer-
den können.  
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Rad- und Fußverkehr und bie-
tet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des 
privaten Pkw. Somit trägt der Brücken- bzw. Rampenneubau zu einer Reduktion des Treibhausgas-
ausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Gesamtübersichtslageplan Projekte im Bereich der Hohenzollernbrücke 
Anlage 2 - Lageplan Variante 1 
Anlage 3 - Ansicht und 3D- Ansicht Variante 1 
Anlage 4 - Lageplan Variante 2 
Anlage 5 - Ansicht und 3D-Ansicht Variante 2

Anlage 2 - Lageplan Variante 1

155 Zeichen

Anlage 2 zu Beschlussvorlage 0882/2020 
 
 
Lageplan Variante 1 
Rampe zum Auenweg 
Weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur MesseCity 
Rampe zur MesseCity

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

622 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) plant mit hoher Dringlichkeit die Gleiserweiterung der S-
Bahnanlage im Bereich des Hauptbahnhofes und des Bahnhofes Messe/Deutz. Im Zuge 
dieser Planung ist die Planungsvariante des Ersatzneubaus der rechtsrheinischen Fuß- und 
Radwegerampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg durch einen Beschluss der Stadt 
Köln kurzfristig festzulegen. Nur bei einem Beschluss im September 2020 können die von 
der Stadt Köln gewünschten Planungsvarianten durch die DB AG berücksichtigt werden, 
ohne den Gesamtprojektfortschritt des Großprojektes zu gefährden.

Anlage 9 - Auszug StEA 03.09.2020

2238 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-22344 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 04.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 50. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 03.09.2020  
öffentlich 
6.3 Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radweger-
ampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbe-
schluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity 
0882/2020 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem geänderten Beschluss des Ver-
kehrsausschusses an und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an 
der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter 
Berücksichtigung Variante 1 mit einer Verbindung in Richtung Auenweg und der 
Variante 2 mit einer Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leis-
tungsphase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG.  
Die aus dieser Variante entstehenden Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1-
Ersatz - werden von der Stadt Köln getragen. Die Stadt wird dazu eine Um-
setzungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB abschließen. 
 
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radweg-
brücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise-
Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) 
vorzubereiten. 
 
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die 
außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Aus-
zahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen,

2 
 
bei Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrü-
cke, im Haushaltsjahr 2020.  
 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi-
nanzplan aus der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 
6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 7 - Auszug BV Innenstadt 26.08.2020

1859 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 28.08.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksve rtretung 
Innenstadt vom 26.08.2020  
öffentlich 
3.15 Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radweger-
ampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbe-
schluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity 0882/2020 
Geänderter Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe 
an der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am 
Auenweg unter Berücksichtigung Variante 1 mit einer Verbindung in Rich-
tung Auenweg und der Variante 2 mit einer Verbindung in Richtung 
Rheinufer bis zur Vergabe (Leistungsphase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. 
 
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und 
Radwegbrücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe 
zur Luise-Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungspha-
se 2 HOAI) vorzubereiten. 
 
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme 
die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investi-
ven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 
- Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radweger-
ampe Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020.  
 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teil-
finanzplan aus der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Fi-
nanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 10, Auszug aus FA 07-09-2020 zu 0882-2020

2182 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 07.09.2020  
öffentlich 
10.33 Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radweger-
ampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbe-
schluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity 
0882/2020 
 
 
Geänderter Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:  
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an 
der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter 
Berücksichtigung Variante 1 mit einer Verbindung in Richtung Auenweg und der 
Variante 2 mit einer Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leis-
tungsphase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. 
Die aus dieser Variante entstehenden Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1-
Ersatz - werden von der Stadt Köln getragen. Die Stadt wird dazu eine Um-
setzungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB abschließen. 
 
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radweg-
brücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise-
Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) 
vorzubereiten. 
 
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die 
außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Aus-
zahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen,

bei Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrü-
cke, im Haushaltsjahr 2020.  
 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi-
nanzplan aus der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 
6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 4 - Lageplan Variante 2

157 Zeichen

Anlage 4 zu Beschlussvorlage 0882/2020 
 
 
Lageplan Variante 2 
Rampe zum Rheinufer 
Weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur MesseCity 
Rampe zur MesseCity

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 01.09.2020

2963 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 02.09.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 59. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 01.09.2020  
öffentlich 
4.2 Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radweger-
ampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbe-
schluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity 
0882/2020 
RM Sterck zeigt sich seitens der FDP -Fraktion sehr erfreut, dass die BV Innenstadt 
den im hiesigen 1. Beratungsgang einvernehmlich diskutierten Vorschlag aufgegrif-
fen und auch so beschlossen habe.  
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, teilt mit, dass 
die Verwaltung die geänderte Planung aufnehmen und untersuchen könne. Bei ei-
nem etwaigen Bau würden sich jedoch die Kosten ändern, so dass sie vorschlagen 
müsse, den Beschlusstext wie folgt zu ändern: 
 
„Die aus dieser Variante entstehenden Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1-Ersatz - 
werden von der Stadt Köln getragen. Die Stadt wird dazu eine Umsetzungs- und Fi-
nanzierungsvereinbarung mit der DB abschließen.“ 
Geänderter Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern der Stadtentwick-
lungsausschuss uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu 
beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an 
der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter 
Berücksichtigung Variante 1 mit einer Verbindung in Richtung Auenweg und der 
Variante 2 mit einer Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leis-
tungsphase 6 HOAI) weiterzuverfolgen. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG.

2 
 
Die aus dieser Variante entstehenden Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1-
Ersatz - werden von der Stadt Köln getragen. Die Stadt wird dazu eine Um-
setzungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB abschließen. 
 
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radweg-
brücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise-
Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) 
vorzubereiten. 
 
3. Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die 
außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Aus-
zahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
bei Finanzstelle 6901 -1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrü-
cke, im Haushaltsjahr 2020.  
 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfi-
nanzplan aus der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 
6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 10.06.2020

1513 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 29.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 58. Sitzung/13. 
Sondersitzung des Verkehrsausschusses  vom 10.06.2020  
öffentlich 
2.7 Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radweger-
ampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg und Planungsbe-
schluss zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity 
0882/2020 
SE Kissenbeck begrüßt seitens der SPD-Fraktion die vorliegende Verwaltungsvorla-
ge – insbesondere Variante 2 - ausdrücklich. Die Weiterführung der Trasse Richtung 
MesseCity sei ebenfalls sinnvoll. Dennoch möchte er in Erinnerung rufen, dass eine 
Weiterführung Richtung Kalk oder sogar Bergisch Gladbach wünschenswert wäre.  
 
Auch RM Sterck äußert Lob für die vorliegenden Planungen, die viele Verbesserun-
gen mit sich bringen werde. Etwas bedauerlich sei, dass es sich hier um eine „oder“-
Maßnahme handele; entweder die Rampe werde zur Rheinuferpromenade führen 
oder die Rampe werden zum Auenweg führen. Beide Verbindungen seien jedoch 
sehr wichtig; insofern sei es schade, dass Variante 1 und Variante 2 nicht miteinan-
der verbunden werden. Ggf. werde die FDP-Fraktion im weiteren Beratungslauf ei-
nen entsprechenden Änderungsantrag einreichen. 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden 
Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (6)

10.06.2020 Verkehrsausschuss
TOP 2.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.15 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.33 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0882/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.06.2020
Erstellt
17.03.2020 09:32