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AN/1293/2021

Sachstand Sanierungsstau an der Tages- und Abendschule (TAS) Köln, Genovevastr. 64-66 und 72 (städtische Gebäude)

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 15.06.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 06.09.2021, TOP 1.2

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

6588 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Die Linke – Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende 
des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft 
Stefanie Ruffen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.06.2021 
 
AN/1293/2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 
 
Sachstand Sanierungsstau an der Tages- und Abendschule (TAS) Köln, Genovevastr. 
64-66 und 72 (städtische Gebäude) 
Sehr geehrte Frau Ruffen, 
sehr geehrte Frau Reker, 
 
die Tages- und Abendschule Köln (TAS) ist als Einrichtung des Zweiten Bildungsweges ein 
staatlich anerkanntes Weiterbildungskolleg (Abendrealschule bis zur Fachhochschulreife). 
Schulträger ist der Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbil-
dung e.V. (VFJ e.V.). Jährlich erhalten ca. 1.100 überwiegend benachteiligte Jugendliche 
und Erwachsene die Möglichkeit, in unterschiedlichen Zeit- und Organisationsformen einen 
nachträglichen Schulabschluss zu erwerben. Zusätzlich wird die Vermittlung einer An-
schlussperspektive in Ausbildung, Arbeit oder weiterführende Qualifizierung unterstützt. Etwa 
71% aller Teilnehmenden haben einen Migrationshintergrund, 49% sind Neuzugewanderte 
und Geflüchtete. 
Um den Schülerinnen und Schülern einen möglichst bedarfsgerechten Zugang zur Schulbil-
dung der 2. Chance zu gewährleisten, ist die TAS sowohl linksrheinisch (Müngersdorf), als 
auch rechtsrheinisch (Mülheim) vertreten. Der Standort in Müngersdorf ist von einem priva-
ten Vermieter angemietet. Der Hauptstandort Mülheim ist seit 01.08.1996 von der Stadt Köln 
angemietet, wird von der Gebäudewirtschaft (GW) verantwortlich verwaltet; sie weist aber 
seit 2002 einen hohen Sanierungsbedarf auf. 
 
Sachstand Gebäudesanierungsbedarf laut VFJ e.V. 
Zur besseren Orientierung hinsichtlich des Gebäudebestandes einigte man sich mit der GW 
darauf, das Schulgebäude Genovevastraße 64-66 mit Gebäude A, den eingeschossigen 
Zwischentrakt mit  
Gebäude B und das Hauptgebäude Genovevastraße 72, mit Gebäude C zu benennen.

- 2 - 
 
Anlässlich der am 22.10.2014 durchgeführten Brandschau, wurden u.a. die veralteten Elekt-
roleitungen erneut thematisiert.  
Die sich aus dieser Brandschau ergebenden Haupt-Handlungsfelder sind: 
 der 1. Flucht- und Rettungsweg 
 der 2. bauliche Rettungsweg 
 Aufrüstung diverser Türen zu Brandschutz- und/oder Rauchschutztüren 
 Erneuerung der Elektroinstallation 
 
Im Dezember 2015 wurden die Planungen und teilweise Umsetzung zur dringend notwendi-
gen Elektrosanierung wieder aufgenommen, auf Rechnung der Stadt Köln. Zum aktuellen 
Stand ist diese Sanierung in den Gebäuden A und B nahezu abgeschlossen („Nacharbeiten“ 
und Abnahme stehen noch aus). 
Die ebenfalls notwendige Elektrosanierung des Hauptgebäude C wurde bisher nicht vorge-
nommen. 
 
Die Brandschutzmaßnahmen hinsichtlich des 1. Fluchtweges (Verantwortungsbe-
reich/Kosten Vermieter) wurden besprochen. In den Gebäuden A und B sind die Installatio-
nen für die notwendige Brandmeldeanlage und eine Amokalarmierung vorbereitet, jedoch 
soll die Brandmeldeanlage erst nach entsprechender Installation im Hauptgebäude C ge-
meinsam in Betrieb genommen werden; dies ist entgegen einer zwischenzeitlichen Überle-
gung seitens der GW, eine Zwischenlösung (auf separatem Rechner aufgelegt), zu realisie-
ren. 
 
Die Maßnahmen des 2. Fluchtweges im Hauptgebäude C (die laut Mietvertrag im Verantwor-
tungsbereich des Mieters liegen) beinhalteten u.a. die Einrichtung des Feuer- und Amokal-
arms (notwendig bei Nutzung als Schulgebäude). Diese erweist sich jedoch aufgrund der 
fehlenden Elektrosanierung (Verantwortungsbereich Vermieter) des Hauptgebäudes C als 
nicht erfüllbar. 
 
Der 2. bauliche Fluchtweg in Form einer „Außen-Fluchttreppe“ wurde durchgeplant und vor-
ab seitens der GW mit einem Aufwand von ca. 100 T€ geschätzt. Inzwischen beläuft sich die 
Vorplanung per Stand 03.2020 auf ca. 1.650 T€, inklusive einer 6%igen Preissteigerung bei 
Baubeginn in 2022. Zurzeit wird der 2. Fluchtweg durch ein von der GW fest installiertes und 
von der Feuerwehr abgenommenes Stahlgerüst sichergestellt. 
Die dringend notwendigen Sanierungen des Wasserleitungssystems und der Sanitäranlagen 
sind in den Gebäudeteilen A und B bereits erfolgt, jedoch wurden sie im Hauptgebäude C bis 
heute nicht durchgeführt. Ein großes Problem der Toilettenanlage. 
Sämtliche Sanierungsbedarfe im Hauptgebäude C sind an das Ergebnis einer Prüfung durch 
die GW hinsichtlich der Gesamtwirtschaftlichkeit gekoppelt. Das Ergebnis dieser Gesamt-
wirtschaftlichkeitsprüfung wurde bereits für Ende 2019 / Anfang 2020 zugesichert und nach 
mehrfacher Verschiebung nunmehr für Februar 2021 zugesagt. Dies ist aber nicht erfolgt.  
Vor diesem Hintergrund der Stellungnahme des VfJ e. V. bitten wir um Beantwortung der 
nachfolgenden Fragen bzw. Stellungnahme zu den einzelnen Punkten: 
 
1. Wann ist mit einem zeitnahen Ergebnis der Prüfung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit 
der Generalsanierung des Hauptgebäudes C zu rechnen? 
2. Warum ist die Brandmeldeanlage für die Gebäude A und B nicht, wie bisher von der 
Gebäudewirtschaft vorgeschlagen, mittels Zwischenlösung in Betrieb genommen 
worden, um den brandschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen?  
3. Warum wurde mit der für 2020 geplanten und zugesagten Sanierung der Sanitäran-
lagen des Hauptgebäudes C, Erdgeschoss, nicht begonnen und wann ist mit dieser 
verbindlich zu rechnen?

- 3 - 
 
4. Wie kommt es bei dem 2. Fluchtweg zu der Abweichung der Kostenschätzungen sei-
tens der GW und dem Ingenieurbüro von zunächst ca. 100 T€ zu nunmehr ca. 1.650 
T€, was eine nicht darstellbare Belastung für den Trägerverein VFJ e.V. darstellt? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer                                                    gez. Mike Homann 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer                            SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Niklas Kienitz                                                     gez. Michael Weisenstein 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer                                  DIE LINKE Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite                                                       gez. Lucas Sickmöller 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer                                   Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

30.08.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
06.09.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1293/2021
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
15.06.2021
Erstellt
02.06.2021 16:04