2376/2021
Sachstand: Öffentliche Toiletten, hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt AN/1478/2021
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
4293 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 24.06.2021 2376/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 24.06.2021 Sachstand: Öffentliche Toiletten hier: Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt AN/1478/2021 Mit Schreiben vom 21.06.2021 stellten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Volt unter der Vorlagen-Nummer AN/1478/2021 eine Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Sit- zung am 24.06.2021. Fragen: 1. Wurden seit 2015 alle geplanten barrierefreien 30 Toiletten der AWB gebaut, wie es der Rats- beschluss 2594/2013 vorsah? 2. Warum wurde das Angebot mit dem neuen Werbenutzungsvertrag nicht verlängert? 3. Wie viele saisonale Toiletten werden jährlich wo aufgestellt? 4. Ist in Zukunft geplant, die bisher saisonalen Toiletten in den Kölner Parks ganzjährig stehen zu lassen? 5. Wie viele der mobilen Toiletten sind barrierefrei? Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: Antwort zu Frage 1: Bislang konnten 13 City-WC-Anlagen errichtet werden. Antwort zu Frage 2: Diesbezüglich wird auf die Begründung des im Antrag zitierten Ratsbeschlusses vom 17.12.2013 verwiesen: „Das öffentliche Toilettenangebot – 5 sog. Stein-auf-Stein Toiletten, 15 City-Toiletten und 3 Urinale – wird über den mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) zum 31.12.2014 auslaufenden Werbenutzungs- vertrag angeboten. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt über nicht konkretisierbare Minderein- nahmen für die überlassenen Werberechte. Gemäß dem Beschluss des Rates vom 19.03.2013 ist mit den Stadtwerken ein neuer Werbenut- zungsvertrag mit Wirkung ab dem 01.01.2015 abgeschlossen worden. Sollte die Stadt beabsichtigen, öffentliche Toilettenanlagen ganz oder teilweise durch die Stadtwerke errichten und betreiben zu las- sen, bedarf es nach dem Werbenutzungsvertrag eines gesonderten Vertrages. In Gesprächen mit den Stadtwerken wurde deutlich, dass diese mangels eigener Kenntnis und Erfah- 2 rungen über Errichtung und Betrieb von Toilettenanlagen auf umfassende städtische Vorgaben an- gewiesen sein würden. Die Übertragung der Errichtung und des Betriebes öffentlicher Toiletten lässt sich vor diesem Hintergrund unabhängig von rechtlichen Aspekten daher weder fachlich noch wirt- schaftlich begründen.“ Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) mit der Übernahme der Toilettenbewirtschaftung beauftragt. Antwort zu Frage 3: Es werden an folgenden Standorten mobile Toiletten saisonal aufgestellt. 1 Merheimer Heide Pilz 2 Merheimer Heide Spielplatz 3 Merheimer Platz 4 Rodenkirchener Riviera Ost 5 Rodenkirchener Riviera West 6 Poller Wiesen Nord 7 Poller Wiesen Süd 8 Nippeser Thälchen / Altenberger Hof 9 Aachener Weiher / Biergarten 10 Aachener Weiher / Museum 11 Aachener Weiher / Slackline 12 An der Groov rechtsrheinisch 13 Friedenswald 14 Leidenhausen 15 Rheinufer Sürth 16 Volksgarten 17 Park am Akazienweg 18 Rochuspark 19 Nordpark 20 Rathenauplatz Antwort zu Frage 4: Auf Grund von Kostensteigerungen im Bestand ist das Toilettenkonzept unterfinanziert. Durch Um- schichtungen im konsumtiven Bereich konnte dieser konsumtive Mehraufwand in den Vorjahren aus dem Amtsbudget bzw. Dezernatsbudget gedeckt und Kostensteigerungen aufgefangen werden. Mit Beginn der Pandemie 2020 und der deutlichen Verschlechterung der Haushaltslage ist ein solcher Ausgleich nur noch für das laufende Haushaltsjahr 2021 möglich. Hier arbeitet die Verwaltung derzeit an einer Lösung. Für die Haushaltsjahre 2022 ff. kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden, wie sich eventuel- le Einsparungen auf die Angebote des Toilettenkonzeptes auswirken werden. Die Verwaltung ist be- strebt das vorhandene Angebot für die Bevölkerung in Gänze aufrecht zu halten. Weitere Mehrausgaben für die Ausweitung des saisonalen Angebotes auf das ganze Jahr sind aus heutiger Sicht ohne Zusatzmittel aus dem allgemeinen Haushalt nicht finanzierbar. Antwort zu Frage 5: Alle saisonalen Mobilstandorte sind mit einer Standardmobiltoilette und einer behindertenfreundli- chen, rollstuhlgerechten Mobiltoilette ausgestattet. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2376/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 24.06.2021
- Erstellt
- 22.06.2021 06:39