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2376/2021

Sachstand: Öffentliche Toiletten, hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt AN/1478/2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 24.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4293 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 24.06.2021 
 2376/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 24.06.2021 
 
Sachstand: Öffentliche Toiletten 
hier: Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt AN/1478/2021 
Mit Schreiben vom 21.06.2021 stellten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Volt unter der 
Vorlagen-Nummer AN/1478/2021 eine Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Sit-
zung am 24.06.2021. 
 
Fragen: 
 
1. Wurden seit 2015 alle geplanten barrierefreien 30 Toiletten der AWB gebaut, wie es der Rats-
beschluss 2594/2013 vorsah? 
2. Warum wurde das Angebot mit dem neuen Werbenutzungsvertrag nicht verlängert? 
3. Wie viele saisonale Toiletten werden jährlich wo aufgestellt? 
4. Ist in Zukunft geplant, die bisher saisonalen Toiletten in den Kölner Parks ganzjährig stehen 
zu lassen? 
5. Wie viele der mobilen Toiletten sind barrierefrei? 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: 
 
Antwort zu Frage 1: 
Bislang konnten 13 City-WC-Anlagen errichtet werden. 
 
 
Antwort zu Frage 2: 
Diesbezüglich wird auf die Begründung des im Antrag zitierten Ratsbeschlusses vom 17.12.2013 
verwiesen: 
 
„Das öffentliche Toilettenangebot – 5 sog. Stein-auf-Stein Toiletten, 15 City-Toiletten und 3 Urinale – 
wird über den mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) zum 31.12.2014 auslaufenden Werbenutzungs-
vertrag angeboten. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt über nicht konkretisierbare Minderein-
nahmen für die überlassenen Werberechte. 
 
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 19.03.2013 ist mit den Stadtwerken ein neuer Werbenut-
zungsvertrag mit Wirkung ab dem 01.01.2015 abgeschlossen worden. Sollte die Stadt beabsichtigen, 
öffentliche Toilettenanlagen ganz oder teilweise durch die Stadtwerke errichten und betreiben zu las-
sen, bedarf es nach dem Werbenutzungsvertrag eines gesonderten Vertrages. 
 
In Gesprächen mit den Stadtwerken wurde deutlich, dass diese mangels eigener Kenntnis und Erfah-

2 
 
rungen über Errichtung und Betrieb von Toilettenanlagen auf umfassende städtische Vorgaben an-
gewiesen sein würden. Die Übertragung der Errichtung und des Betriebes öffentlicher Toiletten lässt 
sich vor diesem Hintergrund unabhängig von rechtlichen Aspekten daher weder fachlich noch wirt-
schaftlich begründen.“ 
 
Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) mit 
der Übernahme der Toilettenbewirtschaftung beauftragt. 
 
 
Antwort zu Frage 3: 
Es werden an folgenden Standorten mobile Toiletten saisonal aufgestellt. 
1 Merheimer Heide Pilz 
2 Merheimer Heide Spielplatz 
3 Merheimer Platz 
4 Rodenkirchener Riviera Ost 
5 Rodenkirchener Riviera West 
6 Poller Wiesen Nord 
7 Poller Wiesen Süd 
8 
Nippeser Thälchen / Altenberger 
Hof 
9 Aachener Weiher / Biergarten 
10 Aachener Weiher / Museum 
11 Aachener Weiher / Slackline 
12 An der Groov rechtsrheinisch 
13 Friedenswald 
14 Leidenhausen 
15 Rheinufer Sürth 
16 Volksgarten 
 17 Park am Akazienweg 
18 Rochuspark 
 19 Nordpark 
 20 Rathenauplatz 
 
 
Antwort zu Frage 4: 
Auf Grund von Kostensteigerungen im Bestand ist das Toilettenkonzept unterfinanziert. Durch Um-
schichtungen im konsumtiven Bereich konnte dieser konsumtive Mehraufwand in den Vorjahren aus 
dem Amtsbudget bzw. Dezernatsbudget gedeckt und Kostensteigerungen aufgefangen werden. Mit 
Beginn der Pandemie 2020 und der deutlichen Verschlechterung der Haushaltslage ist ein solcher 
Ausgleich nur noch für das laufende Haushaltsjahr 2021 möglich. Hier arbeitet die Verwaltung derzeit 
an einer Lösung. 
 
Für die Haushaltsjahre 2022 ff. kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden, wie sich eventuel-
le Einsparungen auf die Angebote des Toilettenkonzeptes auswirken werden. Die Verwaltung ist be-
strebt das vorhandene Angebot für die Bevölkerung in Gänze aufrecht zu halten. 
 
Weitere Mehrausgaben für die Ausweitung des saisonalen Angebotes auf das ganze Jahr sind aus 
heutiger Sicht ohne Zusatzmittel aus dem allgemeinen Haushalt nicht finanzierbar. 
 
Antwort zu Frage 5: 
Alle saisonalen Mobilstandorte sind mit einer Standardmobiltoilette und einer behindertenfreundli-
chen, rollstuhlgerechten Mobiltoilette ausgestattet. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2376/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
24.06.2021
Erstellt
22.06.2021 06:39