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KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH und AchtBrücken GmbH - Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1467/2017 vom 17.05.2017

Stand: Am 18.05.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1467/2017 Freigabedatum 17.05.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH AchtBrücken GmbH hier: Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet anstelle von Herrn Manfred Ropertz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker …………………………………………………………. (gemäß § 113 Abs. 2 GO die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) als Mitglied in den Aufsichtsrat der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH und der Acht- Brücken GmbH. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder entsandt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei den von der Ober- bürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln ist am Stammkapital der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH mit 89,93 % beteiligt. Weiterer Gesellschafter ist der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) mit einem Ge- schäftsanteil von 10,07 %. Die für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsver- trages lautet: § 11 Zusammensetzung des Aufsichtsrates (1) Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern. (2) Dem Aufsichtsrat gehört kraft Amtes der Kulturdezernent/die Kulturdezernentin der Stadt Köln an. (3) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden wie folgt entsandt: Vom Rat der Stadt Köln fünf Mitglieder, vom WDR ein Mitglied. An der AchtBrücken GmbH sind die Stadt Köln mit 51% und die KölnMusik GmbH mit 49% beteiligt. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der AchtBrücken GmbH besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern und ist personengleich mit dem Aufsichtsrat der KölnMusik GmbH. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde da- zuzählen. Vor diesem Hintergrund wurde auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin Herr Manfred Ropertz vom Rat der Stadt Köln in der Sitzung am 15.12.2015 in die Aufsichtsräte der KölnMusik GmbH und der Acht- Brücken GmbH entsandt. Anstelle von Herrn Manfred Ropertz soll nunmehr gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW Frau Oberbürger- meisterin Henriette Reker in die Aufsichtsräte der beiden Gesellschaften entsandt werden. Um Frau Oberbürgermeisterin Reker die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen am 10.07.2017 zu ermöglichen, muss die Entsendung in der Sitzung des Rates am 18.05.2017 erfolgen.

Beratungsverlauf

  1. 18.05.2017

    Rat

    TOP 17.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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