1467/2017
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH und AchtBrücken GmbH - Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes
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Beschlussvorlage Rat
3066 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
II/20/201/2
Vorlagen-Nummer
1467/2017
Freigabedatum
17.05.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
AchtBrücken GmbH
hier: Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln entsendet anstelle von Herrn Manfred Ropertz
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
………………………………………………………….
(gemäß § 113 Abs. 2 GO die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr
vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)
als Mitglied in den Aufsichtsrat der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH und der Acht-
Brücken GmbH.
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder entsandt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem
Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei den von der Ober-
bürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt
Köln.
Rat 18.05.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH mit 89,93
% beteiligt. Weiterer Gesellschafter ist der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) mit einem Ge-
schäftsanteil von 10,07 %.
Die für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsver-
trages lautet:
§ 11
Zusammensetzung des Aufsichtsrates
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern.
(2) Dem Aufsichtsrat gehört kraft Amtes der Kulturdezernent/die Kulturdezernentin der Stadt Köln
an.
(3) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden wie folgt entsandt:
Vom Rat der Stadt Köln fünf Mitglieder,
vom WDR ein Mitglied.
An der AchtBrücken GmbH sind die Stadt Köln mit 51% und die KölnMusik GmbH mit 49% beteiligt.
Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der AchtBrücken GmbH besteht der Aufsichtsrat aus sieben
Mitgliedern und ist personengleich mit dem Aufsichtsrat der KölnMusik GmbH.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten
von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen
sind, muss der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde da-
zuzählen.
Vor diesem Hintergrund wurde auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin Herr Manfred Ropertz vom Rat
der Stadt Köln in der Sitzung am 15.12.2015 in die Aufsichtsräte der KölnMusik GmbH und der Acht-
Brücken GmbH entsandt.
Anstelle von Herrn Manfred Ropertz soll nunmehr gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW Frau Oberbürger-
meisterin Henriette Reker in die Aufsichtsräte der beiden Gesellschaften entsandt werden.
Um Frau Oberbürgermeisterin Reker die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen am 10.07.2017 zu
ermöglichen, muss die Entsendung in der Sitzung des Rates am 18.05.2017 erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1467/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27