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3742/2024

Vergabe der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2024 im Stadtbezirk Rodenkirchen - 3. Runde

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.12.2024, TOP 9.1.4

3742-2024 Anlage 2 3 Runde BOM 2024

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

3742-2024 Anlage 2 3 Runde BOM 2024

2274 Zeichen

3742-2024 Anlage 2 3 Runde BOM 2024
Nr. Antragsteller Maßnahme Arbeitshinweise  Zuschuss 
14/24 Turnverein Rodenkirchen 
1898 e. V. 
Sicherheit beim Turnen Antrag muss in 2025 
beim Sportamt 
neugestellt werden, 
Antrag Sportamt 
vorrangig, deshalb 
Ablehnung durch BV-2 
                  -   € 
85/24 Kölner Rudergesellschaft 
1891 e. V. 
Neuanschaffung eines 
Ruderbootes 
Antrag muss in 2025 
beim Sportamt 
neugestellt werden, 
Antrag Sportamt 
vorrangig, deshalb 
Ablehnung durch BV-2 
                  -   € 
86/24 Förderverein der Schule IM 
Süden e. V. 
Kostüm- und Wurfmaterial        3.000,00 € 
99/24  Förderschule Wilhelm- 
Leyendecker-Schule 
Sozialtraining 
Sozialtraining - 
Trainerkosten 
       2.200,00 € 
100/24 Jugendzentrum Zollstock Anschaffung Sitzgarnit ur 
für Jugendcafé 
       1.000,00 € 
101/24 Vereinigung der Förderer 
der Brüder-Grimm-Schule 
Sürth e. V. 
Kunst am Bau(Zaun) 
          950,00 € 
102/24 Kölner Imkerverein von 
1882 e. V. 
Trickfilm Workshop 
Finkens Garten 
Kostenaufstellung liegt 
vor 12.11.2024, 
Zahlung 
erfolgt aus den Klima- 
Restmitteln 2023 in 
Höhe von 6.500 € 
       6.500,00 € 
103/24 Gemeinnützige 
Werkstätten Köln GmbH 
30 jähriges Jubiläum der 
WfbM Rodenkir. 
          600,00 € 
104/24 Turnverein Rodenkirchen 
1898 e. V. 
Late-Night-Sport Hinweis in Bewilligung, 
dass keine weitere 
Förderung geplant ist. 
       3.900,00 € 
105/24 Förderverein der Schule IM 
Süden e. V. 
Sehschule 2.0 an der 
Schule IM Süden 
Screening Gerät soll 
dem gesamten Bezirk 
Rodenkirchen zur 
Verfügung gestellt 
werden. 
       5.500,00 € 
106/24 Vivimos/Freie 
Naturschulen Köln 
Insektenhotel Zahlung aus 
Klimamitteln 2024 
       4.500,00 € 
107/24 Rheinischer Kulturverein 
Euterpe e. V. 
Let Me LIED You - All 
About Love 
       1.000,00 € 
108/24 Sankt Sebastianus 
Schützenbruderschaft 
Godorf 1851 e. V. 
Anpassungen an das neue 
Waffengesetz 
          300,00 € 
109/24 treffpunkt rodenkirchen e. 
V. 
Auf- und Abhängen 
Weihnachtsbeleuchtung 
Antrag ist verfristet                   -   €

3742-2024 Anlage 2 3 Runde BOM 2024
Nr. Antragsteller Maßnahme Arbeitshinweise  Zuschuss 
110/24 Blau-Gelbes Kreuz 
Deutsch-Ukrainischer 
Verein e. V. 
Weihnachtsfeier           200,00 € 
Rest 3. Runde      29.650,00 €

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4933 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3742/2024 
Freigabedatum 
29.11.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2024 im Stadtbezirk Rodenkirchen 
- 3. Runde  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 2 – Rodenkirchen beschließt die anteilige Ver-
wendung der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NW für 2024 
wie folgt: 
(Anlage wird in der Sitzung freigegeben) 
2. Es werden Restmittel BOM 2024 und Restmittel Klima 2024 in Höhe von circa 5.500 € 
für die Pflanzung von Bäumen auf dem Spielplatz im Forstbotanischen Garten als Kli-
maschutz/Sonnenschutz zur Verfügung gestellt. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 29.650,00 € 
      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass 
die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge-
stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils 
dieses Haushaltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt 
Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 05.05.2022 die 
Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbe-
zirke auf insgesamt 1.417.800 € - jeweils für die Haushaltsjahre 2023/2024 festgesetzt hat. 
 
Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk für die Haushaltsjahre 2023/2024 jeweils folgende 
Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2021): 
 
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag gerundet 
2 108.941 1,07 € 116.567 € 30.000 € 146.567 € 146.600 €

3 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat am 13.06.2022 gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über 
die sachliche Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haus-
haltsrechtlichen Bestimmungen (Vorlage 1530/2022) entscheiden. 
 
Für die Haushaltsjahre 2023/2024 stehen für die Bezirksvertretung Rodenkirchen bezirksori-
entierte Haushaltsmittel jeweils somit in Höhe von 146.600,- € zur Verfügung. 
 
Über die Verwendung dieses Betrages hat die Bezirksvertretung Rodenkirchen zu entschei-
den.  
 
Zusätzlich stehen für 2024 insgesamt 5.555,55 € als „Sonstige Kulturmittel“, sowie Mittel für 
Zuschüsse für Bürgervereine in Höhe von 2.857,53 € und Mittel für den Verwendungszweck 
Ehrenamt, Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung in Höhe von insgesamt 10.000,00 € zur Ver-
fügung. 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.06.2024 wurde über 61 Anträge be-
raten und Einigkeit über Zuschüsse in Höhe von 91.994,96 € erzielt. 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 04.11.2024 wurde über 39 Anträge be-
raten und Einigkeit über Zuschüsse in Höhe von 47.875,00 € erzielt. 
 
In einer Sonder-FVB am 19.11.2024 wurde über 14 Anträge beraten und Einigkeit über die in 
der beigefügten Liste (Anlage 2) aufgeführten Zuschüsse in Höhe von 29.650,00 € erzielt.  
 
Es verbleiben Restmittel Klima in Höhe von ca. 5.500 €, welche für die Pflanzung von Bäumen 
auf dem Spielplatz im Forstbotanischen Garten genutzt werden sollen. 
 
Die vorgeschlagenen Projekte haben einen positiven Einfluss auf das Stadtklima. Die Maß-
nahmen tragen vor Ort der besonderen Bedeutung lokaler, bezirklicher Strukturen Rechnung 
und dienen der Sicherung bestehender Strukturen.  
 
Der Antrag 69/24 aus der 2. BOM-Runde wurde zurückgezogen, so dass 200 € zur Verfügung 
stehen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die bezirksorientierten Mittel müssen in diesem Haushaltsjahr 2024 durch das Bürgeramt Ro-
denkirchen verausgabt werden. Die Mittel werden in einem mehrstufigen Verfahren im Vier-
Augen-Prinzip ausbezahlt. Um vor Haushaltsjahresabschluss die Mittel zu verausgaben zu 
können, ist als Arbeitsgrundlage die Beschlussfassung am 02.12.2024 erforderlich.  
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Vergabe 3. Runde BOM-Mittel 2024

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1385 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt 
auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Rodenkirchen festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für 
die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender 
Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3742/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.11.2024
Erstellt
22.11.2024 09:58