1403/2018
Beteiligung des Integrationsrates - AN/0626/2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3166 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510 Vorlagen-Nummer 02.05.2018 1403/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 07.05.2018 Beteiligung des Integrationsrates- AN/0626/2018 Mit schriftlicher Anfrage (AN/0626/2018) vom 20.04.2018 stellt Herr Özküçük dar, dass aus seiner Sicht: „Es bereits in der laufenden Legislaturperiode mehrfach vorgekommen ist, dass die Jugendverwal- tung das gesetzliche Recht des Integrationsrates geschnitten und seine Beteiligungsrechte bei meh- reren Vorlagen missachtet hat“. In diesem Zusammenhang bittet er um die Beantwortung folgender Fragen: Liegt eine Absicht vor? Wenn ja, was ist der Grund dafür? Wenn nein, a) Warum ist dann die Jugendverwaltung nicht in der Lage die Beteiligungsrechte des Integrationsrates zu beachten? b) Was gedenkt die Jugendverwaltung in der Zukunft zu tun damit diese Rechte ge- wahrt werden? Diese Fragen lassen sich wie folgt beantworten: Zu Frage 1.) Eine absichtliche Nichtbeteiligung des Integrationsrates durch die Verwaltung des Jugendamtes liegt nicht vor. Zu Frage 3a.) Die Jugendverwaltung beachtet die Beteiligungsrechte des Integrationsrates im Rahmen der beste- henden Regelungen. Nach § 22 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Köln kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegen- heiten der Gemeinde, insbesondere wenn sie die Interessen der Kölner Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, befassen und Vorschläge und Anregungen machen. Der Integrationsrat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Kölner Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, zu informieren und vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen. Der Integrationsrat ist nach dem Sinn der Regelung immer dann einzubeziehen, wenn Migran- ten/innen als solche, d.h. allein oder insbesondere aufgrund ihrer Stellung als Migrant/in betroffen sind. Handelt es sich um Vorlagen oder Mitteilungen in denen auch Migranten/innen betroffen sind, dies 2 jedoch nicht mehr oder weniger als andere Kinder oder Jugendliche, besteht daher keine Vorlage- pflicht an den Integrationsrat. Weder aus der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln noch aus der Gemeindeordnung NRW ergeben sich weitergehende Beteiligungsrechte. Nur beispielhaft und daher nicht abschließend seien folgenden Vorlagen aus dem Jahr 2017 genannt, bei denen der Integrationsrat von der Jugendverwaltung beteiligt wurde: - Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer-Flüchtlingsfamilien (Sessi- on-Nr. 0233/2017 und IR/0024/2017) - Zuschussvergabe 2017 zur Förderung von Familienbildungsstätten und interkultureller Eltern- arbeit sowie Förderung von Angeboten interkultureller Familienbildung (Session-Nr. 0925/2017 und IR/0023/2017) - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in Kindertageseinrichtungen in Köln (Session-Nr. 3782/2017). Zu Frage 3b) An der nächsten Sitzung des Integrationsrates wird Herr Glaremin teilnehmen und Fragen zum weite- ren Vorgehen beantworten. Gez. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1403/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.05.2018
- Erstellt
- 26.04.2018 15:49