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3927/2017

Quantitative Erweiterung begleiteter Umgang durch SKM Köln e. V.

Beschlussvorlage Ausschuss 09.01.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 16.01.2018, TOP 2.2.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3269 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/511/2 
511/2 
Vorlagen-Nummer 
 3927/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Quantitative Erweiterung begleiteter Umgang durch SKM Köln e. V. 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt, dem Träger 
„SKM Köln e. V.“ einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 50.000 Euro für die quantitative Erweiterung 
des begleiteten Umgangs in Trennungs- und Scheidungsverfahren beim Familiengericht bzw. im 
Rahmen der Beratung durch die Mitarbeiter*innen der Bezirksjugendämter im Haushaltsjahr 2018 zu 
gewähren. 
 
Jugendhilfeausschuss 16.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 50.000 €     
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
       Im Jahr 2016 wurde aus dem Modellprojekt „Geschützter Umgang“ das Regelangebot zum „Be-
gleiteten Umgang“. Die bisher zur Verfügung stehenden quantitativen Kapazitäten im Bereich 
„Begleiteter Umgang“ wurden vom Familiengericht Köln als nicht ausreichend zurückgemeldet. 
Es erfolgte die Zusage des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, dieses Angebot auszubauen. 
Aufgrund dessen wurde dieser Bedarf in mehrere Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
hineingegeben, mit der Bitte um Rückmeldung, welcher Träger sich diese Arbeit zusätzlich zum 
SKF vorstellen kann. Der SKM gab als einziger Träger eine positive Rückmeldung.  
Der zukünftigen Arbeit des SKM liegt das bisherige Konzept des SKF zu Grunde, modifiziert wur-
den Angaben zu räumlichen Kapazitäten und trägerspezifischen Anpassungen. Der SKM soll vor-
rangig die Anfragen für rechtsrheinisch wohnende Eltern bedienen, da seine Räumlichkeiten (ei-
ne Kindertagesstätte) rechtsrheinisch liegen. Der SKF wird vorrangig Anfragen für linksrheinisch 
wohnende Eltern bedienen. Zwischen beiden Anbietern wird ein intensiver Austausch stattfinden, 
um reibungslose Abläufe und gleiche Qualität zu gewährleisten. 
Das Familiengericht und die Bezirksjugendämter Köln können den Begleiteten Umgang auferle-
gen / in Anspruch nehmen. Bei der Notwendigkeit zusätzlicher angeordneter Beratung wird nach 
dem abgesprochenen und erprobten Modell mit den Familienberatungsstellen kooperiert. Das 
Familiengericht, die Bezirksjugendämter und die Beratungsstellen werden über den hinzukom-
menden Anbieter des BU informiert.  
 
Im Haushaltsjahr 2018 stehen im Produktbereich 0606, Hilfe für junge Menschen und Familien, 
Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) Mittel für die Ausweitung des Angebots in  Höhe von 
50.000 € zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

16.01.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3927/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.01.2018
Erstellt
13.12.2017 14:10