3927/2017
Quantitative Erweiterung begleiteter Umgang durch SKM Köln e. V.
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Beschlussvorlage Ausschuss
3269 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/51/511/2
511/2
Vorlagen-Nummer
3927/2017
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Quantitative Erweiterung begleiteter Umgang durch SKM Köln e. V.
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt, dem Träger
„SKM Köln e. V.“ einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 50.000 Euro für die quantitative Erweiterung
des begleiteten Umgangs in Trennungs- und Scheidungsverfahren beim Familiengericht bzw. im
Rahmen der Beratung durch die Mitarbeiter*innen der Bezirksjugendämter im Haushaltsjahr 2018 zu
gewähren.
Jugendhilfeausschuss 16.01.2018
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50.000 €
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Im Jahr 2016 wurde aus dem Modellprojekt „Geschützter Umgang“ das Regelangebot zum „Be-
gleiteten Umgang“. Die bisher zur Verfügung stehenden quantitativen Kapazitäten im Bereich
„Begleiteter Umgang“ wurden vom Familiengericht Köln als nicht ausreichend zurückgemeldet.
Es erfolgte die Zusage des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, dieses Angebot auszubauen.
Aufgrund dessen wurde dieser Bedarf in mehrere Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
hineingegeben, mit der Bitte um Rückmeldung, welcher Träger sich diese Arbeit zusätzlich zum
SKF vorstellen kann. Der SKM gab als einziger Träger eine positive Rückmeldung.
Der zukünftigen Arbeit des SKM liegt das bisherige Konzept des SKF zu Grunde, modifiziert wur-
den Angaben zu räumlichen Kapazitäten und trägerspezifischen Anpassungen. Der SKM soll vor-
rangig die Anfragen für rechtsrheinisch wohnende Eltern bedienen, da seine Räumlichkeiten (ei-
ne Kindertagesstätte) rechtsrheinisch liegen. Der SKF wird vorrangig Anfragen für linksrheinisch
wohnende Eltern bedienen. Zwischen beiden Anbietern wird ein intensiver Austausch stattfinden,
um reibungslose Abläufe und gleiche Qualität zu gewährleisten.
Das Familiengericht und die Bezirksjugendämter Köln können den Begleiteten Umgang auferle-
gen / in Anspruch nehmen. Bei der Notwendigkeit zusätzlicher angeordneter Beratung wird nach
dem abgesprochenen und erprobten Modell mit den Familienberatungsstellen kooperiert. Das
Familiengericht, die Bezirksjugendämter und die Beratungsstellen werden über den hinzukom-
menden Anbieter des BU informiert.
Im Haushaltsjahr 2018 stehen im Produktbereich 0606, Hilfe für junge Menschen und Familien,
Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) Mittel für die Ausweitung des Angebots in Höhe von
50.000 € zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3927/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.01.2018
- Erstellt
- 13.12.2017 14:10