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2678/2019

Beantwortung der Anfrage AN/0674/2019 - WC - Anlage Endhaltestelle Zündorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.12.2019, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2227 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 2678/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0674/2019 - WC - Anlage Endhaltestelle Zündorf 
Die CDU Fraktion der Bezirksvertretung Porz stellte zum 02.05.2019 folgende Fragen im Zusammen-
hang mit der Endhaltestelle Zündorf: 
 
 
Frage 1: Warum ist die Anlage geschlossen und warum dauert der Zustand so lange an? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die WC-Anlage wurde seinerzeit im Zusammenhang mit dem alten Werbenutzungsvertrag vom da-
maligen Vertragspartner errichtet. Im Rahmen der Abwicklung wurden alle Altanlagen zunächst außer 
Betrieb genommen und dann teilweise zurückgebaut. Ein kleiner Teil der Anlagen wurden als soge-
nannte „Fahrertoilette“ von der KVB übernommen und weitergenutzt. Dies geschah in Absprache zwi-
schen Aufsteller und KVB. Mittlerweile ist aber auch die Anlage an der Endhaltestelle Zündorf stillge-
legt, da eine Instandsetzung der Technik nicht mehr möglich ist. Die KVB wird die restlichen Altanla-
gen planmäßig bis Mitte 2020 abbauen. Auf Grund der CDU-Anfrage ist der Zustand der Verwaltung 
bekannt geworden. Es wird nun geprüft, ob der Bedarf vor Ort eine Ersatzaufstellung analog des Ur-
bacher Marktplatzes mit einer City-WC-Anlage rechtfertigt.  
 
Frage 2: Wann wird die Anlage endlich wieder für die Bevölkerung geöffnet? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im letzten Erhebungszeitraum im Jahr 2015 wurde die Anlage von 100 Nutzern pro Jahr genutzt. Eine 
Veränderung dieses Nutzungsverhalten wird aktuell geprüft. Sollte sich kein ausreichender Bedarf vor 
Ort ermitteln lassen, wird es keine Neuerrichtung an dieser Stelle geben. 
 
Frage 3:  Wann wird die Verwaltung die Säuberung des stark verunreinigten Umfeldes veranlas-
sen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Reinigung der besagten Fläche liegt im Zuständigkeitsbereich der KVB. Auf Grund der Anfrage 
wurde eine Ortsbesichtigung seitens der Verwaltung durchgeführt, dabei konnte lediglich eine leichte 
Streuvermüllung festgestellt werden. Gleichwohl wurde ein Hinweis an die zuständige Stelle der KVB 
abgegeben.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2678/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.11.2019
Erstellt
06.08.2019 09:40