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Beantwortung der Anfrage AN/0674/2019 - WC - Anlage Endhaltestelle Zündorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2678/2019 vom 14.11.2019

Stand: Am 10.12.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693 Vorlagen-Nummer 2678/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 Beantwortung der Anfrage AN/0674/2019 - WC - Anlage Endhaltestelle Zündorf Die CDU Fraktion der Bezirksvertretung Porz stellte zum 02.05.2019 folgende Fragen im Zusammen- hang mit der Endhaltestelle Zündorf: Frage 1: Warum ist die Anlage geschlossen und warum dauert der Zustand so lange an? Antwort der Verwaltung: Die WC-Anlage wurde seinerzeit im Zusammenhang mit dem alten Werbenutzungsvertrag vom da- maligen Vertragspartner errichtet. Im Rahmen der Abwicklung wurden alle Altanlagen zunächst außer Betrieb genommen und dann teilweise zurückgebaut. Ein kleiner Teil der Anlagen wurden als soge- nannte „Fahrertoilette“ von der KVB übernommen und weitergenutzt. Dies geschah in Absprache zwi- schen Aufsteller und KVB. Mittlerweile ist aber auch die Anlage an der Endhaltestelle Zündorf stillge- legt, da eine Instandsetzung der Technik nicht mehr möglich ist. Die KVB wird die restlichen Altanla- gen planmäßig bis Mitte 2020 abbauen. Auf Grund der CDU-Anfrage ist der Zustand der Verwaltung bekannt geworden. Es wird nun geprüft, ob der Bedarf vor Ort eine Ersatzaufstellung analog des Ur- bacher Marktplatzes mit einer City-WC-Anlage rechtfertigt. Frage 2: Wann wird die Anlage endlich wieder für die Bevölkerung geöffnet? Antwort der Verwaltung: Im letzten Erhebungszeitraum im Jahr 2015 wurde die Anlage von 100 Nutzern pro Jahr genutzt. Eine Veränderung dieses Nutzungsverhalten wird aktuell geprüft. Sollte sich kein ausreichender Bedarf vor Ort ermitteln lassen, wird es keine Neuerrichtung an dieser Stelle geben. Frage 3: Wann wird die Verwaltung die Säuberung des stark verunreinigten Umfeldes veranlas- sen? Antwort der Verwaltung: Die Reinigung der besagten Fläche liegt im Zuständigkeitsbereich der KVB. Auf Grund der Anfrage wurde eine Ortsbesichtigung seitens der Verwaltung durchgeführt, dabei konnte lediglich eine leichte Streuvermüllung festgestellt werden. Gleichwohl wurde ein Hinweis an die zuständige Stelle der KVB abgegeben.

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 9.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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