A-N/0006/2018
Weiterführung des Programms "Soziale Stadt Kinderhaus" (unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse, der aktuellen Fördermöglichkeiten, der veränderten Rahmenbedingungen sowie der in diesem Antrag formulierten Ziele)
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Originalantrag
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A-N-0006/2018 CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Bündnis90/Grüne/GAL Die Linke Gemeinsamer Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung Münster - Nord Weiterführung des Programms „Soziale Stadt Kinderhaus“ (unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse, der aktuellen Fördermöglichkeiten, der veränderten Rahmenbedingungen sowie der in diesem Antrag formulierten Ziele) A. Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen: Die Bezirksvertretung Münster-Nord hält die Weiterführung des Programms „Soziale Stadt Kinderhaus“ unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse, der aktuellen Fördermöglichkeiten, der veränderten Rahmenbedingungen sowie der in diesem Antrag formulierten Ziele für erforderlich. Die Bezirksvertretung bittet darum die Verwaltung, die Weiterführung des Programms „Soziale Stadt Kinderhaus“ vorzubereiten und zeitnah Gespräche mit dem Land und möglichen anderen Fördergebern über eine entsprechende (weitere) Förderung führen. Die Bezirksvertretung erachtet sowohl die Aufnahme von Coerde als auch die Weiterführung in Kinderhaus in einer Programmatik „Soziale Stadt“ angesichts der sozialen und baulich- städtebaulichen Situation für dringlich. B. Die Bezirksvertretung Münster-Nord beauftragt die Fachverwaltung, unmittelbar nach Erhalt positiver Rückmeldung durch den Fördergeber eine frühestmögliche Beteiligung der Akteure vor Ort und der beteiligten Träger abzusichern. Die Grundlage des Programms Soziale Stadt ist Partizipation, Deshalb sind Bewohner*innen, Mietervertreter*innen, die Träger vor Ort, Kirchengemeinden, Verbände, Initiativen sowie die städtischen Einrichtungen umgehend einzubinden, um eine hohe Akzeptanz abzusichern und das Programm in bewährter Form breit aufzustellen. Dabei sind die angedachten Querschnittsprojekte gemeinschaftlich zu prüfen und ggf. zu erweitern bzw. zu ergänzen sowie die Ergebnisse des workshops '10 Jahre Soziale Stadt' aufzunehmen. C. Die Bezirksvertretung Münster-Nord regt an, dass der Rat der Stadt Münster die Weiterführung des Programms „Soziale Stadt Kinderhaus“ beschließt und entsprechende Haushaltsmittel bereitstellt. Bei der Weiterführung sollen die bisherigen Ergebnisse, die aktuellen Fördermöglichkeiten, die veränderten Rahmenbedingungen sowie die in diesem Antrag formulierten Ziele berücksichtigt werden. 1. Hierfür erforderliche Querschnittsprojekte für das gesamte Quartier 1.1. Quartiersmanagement, Prozesssteuerung, Moderation, Beteiligung Es wird ein effektiv agierendes, unabhängiges Quartiersmanagement eingerichtet. Prozessinitiierung, -koordination und -lenkung insbesondere auch im Bereich baulicher / städtebaulicher Veränderung und lokaler Ökonomie; Kommunikation intern / extern; das Einwerben von Fördermitteln; Moderationsaufgaben, die Steuerung von Betreuungs- und Evaluationsprozessen sowie Beteiligung und Hilfestellung beim Aufbau selbsttragender Strukturen, sowie Einrichtung und Verwaltung eines Verfügungsfonds werden wesentliche Aufgaben sein. Bei der Beteiligung im Quartier und in Kinderhaus soll sich dieses auf die vorhandenen (und weiter zu entwickelnden) Strukturen z.B. BGZ, ImageWerkstattSchleife, Beirat, Mieter*innengruppen, Arbeitsgruppen... stützen und diese ergänzen. 1.2. Quartiers- und stadtteilbezogene lokale Ökonomie / Wirtschaftsförderung Neben Fortführung und Intensivierung von geförderten Stellen (insbes. beim BGZ) z.B. zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt müssen hier die – auch im Stadtteilentwicklungskonzept 2016 – beschriebenen Projekte „lokaler Ökonomie“ realisiert werden. Die Eingliederung Jugendlicher in ein „normales“ Berufsleben, der Übergang von Schule zu Beruf sind dabei im Fokus. Weitere Punkte: Die Sicherung und Stärkung dezentraler Nahversorgung, Handwerksbetriebe, kreative „Start-ups“, Dienstleistungen, Ärzte, Pflege, „Trittsteine“ an der Achse zwischen Zentrum und Sprickmannplatz, Attraktivierung der Geschäftsgestaltung, Mischung von Arbeiten + Wohnen, Förderung der Mikroökonomie u.a. sollten Bestandteil der Schaffung örtlicher Arbeitsplätze sein. 1.3. Integration, Prävention, Soziales/Gemeinwesen, Jugend, Kultur, Bildung, Image Insbesondere folgende Projekte sollen weitergeführt bzw. zusätzlich durchgeführt werden: Integration Weiterführung und Fokussierung Gewaltprävention, Deutsch lernen vor Ort, nationalitäts- bzw. herkunftsübergreifende Projekte, Projekte gegen Rechtsradikalismus und religiösen Fundamentalismus Prävention Themen Gesundheit, Armut im Rahmen „Modellstadt kommunale Präventionsketten“, Kriminalprävention Gemeinwesen Bewohner*innentreffs, -aktivierung, Stärkung Schuldnerberatung, Sozialberatung / Sozialpaten – Lotsen, Fähigkeitenbörse, Engagementmöglichkeiten für Studierende, Angebote für die zunehmende Zahl älterer, zunehmend unterstützungsbedürftiger Menschen Jugend Weiterführung Jugendprojekte am Sprickmannplatz, Jugendsozialarbeit, Mädchenarbeit, Drogenprävention, vereinsungebundener Sport im Nahbereich Kultur Weiterführung Atrium, interreligiöse und statusübergreifende Kulturarbeit, kulturelle Integration, Kinderhauser Jugendkultur u.a. Bildung Verstetigung / Ergänzung der Projekte z.B. beim BGZ, Familienzentrum, Kitas, Grundschule Identitätsstiftung Förderung eines positiven Images, Quartiersevents, „Branding“, Kinderhaus als positive ‚Marke‘ Die Arbeits- und Rollenteilung zwischen den beteiligten Vereinen / Einrichtungen ist dabei zu präzisieren. 1.4. Soziale Sicherung Wohnen Insbesondere folgende Zielsetzungen sollen Bestandteil sein: Kontinuierliche Einflussnahme auf Sanierungen / Modernisierungen im Bestand sowie der Zielsetzungen für städtebauliche Ergänzungen unter Nutzung aller wohnungs- und baurechtlichen Instrumente. Umsetzungsmaßnahmen zur Nebenkostensenkung (Energieeffizienz, Heizungssanierung, solare Projekte) Weitere Stärkung der Kooperation Wohnungsamt – Unternehmen im Hinblick z.B. auf die Belegung Weiterführung und Stärkung der Mieterarbeit und Mietermitsprache; Kooperation mit Mieterverein(en); Infos / Schulung zur Wohngeldberechnung: verbesserter Umgang mit Härtefällen (Bereich „Kosten der Unterkunft“) Förderung von Nachbarschaften / kollektiver Verantwortung/Hauseingangsverantwortlichen Unterstützung genossenschaftlicher Modelle Erlangung / Verbesserung Barrierefreiheit 1.5. Städtebaulich–räumliche Querschnittsaufgaben 1.5.1. Energieeffizientes Quartier: Quartierskonzept energetische Stadtsanierung + Mobilität. Entspr. den Masterplänen Klimaschutz und Mobilität als Grundlage für weitere solare und energieeffiziente Entwicklung und für Maßnahmen in diesem Bereich (Energieverbrauch und Erzeugung, umweltgerechte Mobilität, bauliche Sanierungen im modernen Standard, Nebenkosten) 1.5.2. Licht + Farbe ins Quartier Sanierung schwarzer Fassaden, ggfl. eine Fassade im Rahmen Skulpturenausstellungen gestalten, Beleuchtung öffentliche / halböffentliche Bereiche + Wegeverbindungen, gestalterische Elemente und künstlerische Effekte 1.5.3. Stärkung des Grünraumes und der Wegebeziehungen; insbes. der grünen Fuß- Radverbindungen im Quartier und zur Nachbarschaft (z.B. dem neuen „Quartier Moldrickx“, dem Zentrum, dem Freiraum). Gliederung des Wohnumfeldes in private / halböffentliche und öffentlich zugängliche Bereiche und aneignungsfreundliche Gestaltung, weitere Aneignungsprojekte in der Grünschleife, Stärkung von Bewohner*innenverantwortung durch Mitarbeit, Grüne Achse Grünschleife – Sprickmannplatz – Brüningheide – Zentrum. Abbruch der Fußgängerbrücke Brüningheide (die Fußgängerbrücke stellt eine räumliche (Ab-)Trennung der Schleife zu Kinderhaus dar und wirkt der gewünschten stärkeren Integration dieses Quartiers in den Stadtteil entgegen. Da die Brücke kaum genutzt wird und zu erwarten ist, dass die Brücke in den nächsten 10-20 Jahren ohnehin entfernt werden muss, sollte diese Maßnahme vorgezogen werden) 1.5.4. Städtebaulich - bauliche Ergänzungen z.B. im Bereich jetziger Parkdecks mit Schwerpunkt des Wohnungsbaus für Schwellenhaushalte bzw. geförderter Wohnungen in den Förderwegen. Je nach Lage sollen diese aber auch der Nutzungsmischung (siehe lokale Ökonomie) dienen. Letzteres sollte in Ausnahmefällen auch im Rahmen von Sanierungen / Umbauten im Bestand ermöglicht werden. 1.6. Nutzung rechtlicher Instrumente und Konzepte 1.6.1. Städtebauliches Sanierungsverfahren, „Wiederbelebung“ des Sanierungsgebietes als Grundlage für eine Förderkulisse 1.6.2. Mit Befreiungen vom Bebauungsplan Ermöglichung punktueller städtebauliche Ergänzungen, jedoch keine Bebauungsplanänderung im Hinblick auf mögliche Abbruch-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen. 1.6.3. Soziale Erhaltungssatzung zur Erlangung der Kontrolle über Umwandlungen Miet- in Eigentumswohnungen und der Mitbestimmung sozialer Inhalte bei baulichen Maßnahmen und dem Erhalt des Mietwohnungsbestandes 1.6.4. Belegungs- und Benennungsrecht zur sozialverträglichen Verteilung / Mischung der Belegung und Einfluss auf die Mietenentwicklung 1.6.5. Stellplatzsatzung für das Quartier mit bedarfsangemessener Verringerung des Stellplatzschlüssels zur Gewinnung von nutzbaren (z.B. Wegebeziehungen, Freiraum) bzw. auch bebaubaren Flächen. 2. Räumlich fokussierte Projekte Die Reihenfolge der folgenden Projekte entspricht einer Gewichtung aus Sicht der Antragstellung. Hierbei sind insbesondere die Projekte 2.1. bis incl. 2.4. Schwerpunkte für eine möglichst kurz- bis mittelfristige Realisierung. Auch das Projekte 2.5. sollte mittelfristig realisiert werden. Weitere (2.6., 2.7. und ggfl. sich aus dem Prozessverlauf ergebende Projekte) sind aus mittel bis längerfristiger Sicht erforderlich. Hierbei können – je nach sich ergebender Finanzierungs- / Realisierungsmöglichkeit – einzelne Projektstandteile (z.B. in der Grünschleife) auch vorher umgesetzt werden. 2.1. Sprickmannplatz – belebte Mitte Folgendes soll in die Umsetzung dieses Projektes einbezogen werden: Inhaltliche Stärkung durch ergänzende Nutzungen (Nahversorgung, Dienstleistungen, Ärzte [Hautarzt], internationaler Markt / Abendmarkt, Reparaturcafé, Quartiershausmeister als „Kümmerer“) Zukunftssicherung durch genossenschaftliche Übernahme (der Gebäude incl. Bestandsentwicklung) Sicherung und Weiterentwicklung der Angebote in den Bereichen Soziales und Kultur (sowie beruflicher Orientierung mit Schwerpunkt Ki/Ju) Stärkung der Nutzung für „Touristenattraktionen“ / Feste) Neuordnung und Neugestaltung des Platzes mit Verbesserung der Helligkeit (Solar) und Sicherheit sowie Steigerung der Aufenthaltsqualität / Gestaltung / Aneignungsmöglichkeiten / Bewohnerverantwortung Energetisch – ökologische Aufwertung des Platzes und der Gebäude barrierefreie Zugänglichkeit (z.B. auch Arztpraxen, Aufzug) Öffentliche Toilette (ggfl. in Verbindung mit Stromerzeugung) Schaffung einer Wegeachse Grünschleife – Sprickmannplatz – Brüningheide mit baulicher Verbesserung des Durchgangs zur Grünschleife (incl. Ergänzungen / Aufwertung des Übergangsbereiches) Durchsetzung der Autofreiheit und Umgestaltung der Zugänge von Killingstraße und Sprickmannstraße 2.2. Übergang Zentrum zur Schleife – Fläche und Gebäudebereich Wohn+Stadtbau Folgendes soll in die Umsetzung dieses Projektes einbezogen werden: Prüfung baulicher Verbesserungen / Veränderungen im Bestand des Wohngebäudes Wohn + Stadtbau farbliche und energetische Fassadensanierung des Wohngebäudes Abbruch Gebäude „Trafostation“ Neugestaltung Übergang Brüningheide – Zentrum mit „Sichtachse“ für Fußgänger und Radfahrer ggfl. flankierende, ergänzende Bebauung incl. Neuordnung des Parkplatzbereiches Schaffung Anbindung an das Neubaugebiet „Quartier Moldrickx“ 2.3. „Trittstein“ Mobilstation Der „Trittstein“ Mobilstation (z.B. im Bereich der - noch vorhandenen - Fußgängerbrücke bzw. Bushaltestelle Feldstiegenkamp [incl. des alten Standortes]) soll mit folgenden Punkten realisiert werden: Car - Sharing Station (u.a. für Mieter in Kooperation mit den Wohnungsunternehmen) Elektromobilität (Strom“tanke“ Autos + Fahrräder) E-Bike + Lastenfahrradstation ergänzende Mobilitätsdienstleistungen (z.B. Verkauf, Reparatur...) Solarer Blickfang (Entree, Blickfang z.B. „Solarmasten“) Der Ausbau sollte in Stufen erfolgen. Bei Abbruch der Brücke und Wegfall z.B. des Parkdecks BGP können diese Flächen bzw. Teile davon intensiver einbezogen werden. 2.4. Zugang Sprickmannstraße – Parkdeck WohnSieGer Hier soll eine Überbauung des Parkdecks oder dessen Abbruch und eine Neubebauung der Fläche mit ergänzendem Wohnen erfolgen. 2.5. Zugang Killingstraße – Sahle Wohnen Die Neuordnung mit Über- oder Bebauung des Parkdeck Sahle Wohnen (gegenüber „Paulinum“) mit ergänzender Wohnbebauung bzw. ggfl. mit Dienstleistungen an der Ecke Killingstraße/ Brüningheide sollte angestrebt werden. Dabei sind auch Neu- bzw. Umgestaltungen der Zufahrt Killingstraße sinnvoll. 2.6. Neugestaltung Bereich Parkdeck BGP an der Brüningheide Eine tendenzielle Neugestaltung dieses Bereiches ist unter der Maßgabe folgender Punkte anzustreben: Abbruch vorhandenes Parkdeck / Tiefgarage Schaffung Verbindung Sprickmannplatz - Brüningheide und Verbesserung des Zugangs zum „Paulinum“ Ergänzende Bebauung mit Wohnen / Dienstleistungen / Starterprojekten Neugestaltung der Aufenthaltsflächen zwischen Bebauung und Brüningheide 2.7. Ergänzende Verbesserungen im Zugangsbereich + Randbereich der „Grünschleife“ Folgende Maßnahmen sollten einbezogen werden: Nutzung des Parkdecks für die Grünschleife oder Abbruch bzw. Überbauung ergänzende Gestaltung des Randbereiches Grünfläche / Sprickmannstraße Stärkung der Grünverbindung incl. Licht (Solar) im Bereich Schmaloers Busch / Arnethstraße Im Übergang Sprickmannplatz – Grünschleife für den Platz Schaffung ergänzender Nutzungen (zum Platz) und Verbesserung der gestalterischen Qualität 3. Einbindung von Vorschlägen des Studierendenprojektes „Think Tank“ Die Ergebnisse enthalten viele gute und die bisherigen Überlegungen ergänzende Vorschläge. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Grünflächen / Freiraum öffentlich + privat, Wege / Achsen, Nutzungsmischung, Ver-besserung Sprickmannplatz / öffentliche Plätze, „Baublock“ergänzungen zum Bestand (z.B. im Bereich Parkdecks), Gebäudesanierung / Fassaden, sowie den Beteiligungsprozess. Ausgewählte Stichworte: „Grünschleife“ als Sinnbild für die gesamte Siedlung „Schleife“* Freiflächen tlw. neu widmen und gestalten mit deutlicher Trennung in private Nutzung, halböffentliche Nutzung und öffentliche Flächen; Ergänzungen in der Grünschleife, Öffnung Übergang zum Sprickmannplatz Wege / Achsen mit vereinfachtem, klarerem Wegesystem, Gestaltung als '“Shared Place“; gleiche Oberflächengestaltung öffentl. Platzbereiche und Straßen/Wege, klare Wegeführungen als „Achsen“; Verzicht auf Fußgängerbrücke; „Entreeplatz“ Nutzungsmischung; viele Treffpunkte, kurze Wege, „Magnete“; Bestandsverbesserungen Sprickmannplatz als „Living Room“, Marktplatz; Startplatz einer „Werkstatt“ zur Beteiligung bei Planungen und Umsetzung von (Bau)maßnahmen. In den Studierendenarbeiten enthaltene Vorschläge zu größeren Abbruchmaßnahmen / Umstrukturierungen sind jedoch aus örtlicher Sicht kontraproduktiv. Dies gilt auch und insbesondere für den Sprickmannplatz incl. der Nutzungen in den Gebäuden. 4. Orientierung von Projekten an Schwerpunkten Aufgrund der Bewertung nach Wichtigkeit in der weiteren Beteiligung soll – sowohl zur Steigerung der Wirksamkeit als auch eines realistischen Realisierungshorizonts – eine bereichsorientierte Konzentration erfolgen. Hierzu sollten die Aufgaben und Projekte (soweit nicht an andere Räumlichkeiten gebunden, z.B. Schulen, Familienzentrum, Kap8) räumlich in folgenden Bereichen angesiedelt werden. 4.1. Am Sprickmannplatz 4.2. An einer städtebaulich-baulichen Verbindung der „Schleife“ zum Kinderhauser Zentrum („Trittsteine“) 4.3. Im Bereich einzelner Zugangssituationen zum / ins Quartier 4.4. Zur Vervollständigung und Aufwertung einer durchgängigen Verbindung („Achse“) Langeworth – Grünschleife – Sprickmannplatz – Brüningheide – Zentrum 4.5. Punktuelle Ergänzungen durch weitere Projekte auch an anderer Stelle im Quartier sollten jedoch nicht ausgeschlossen werden. Begründung Im bisherigen Verlauf „Soziale Stadt Kinderhaus“ und der Verstetigungsprojekte wurden bereits viele Fortschritte sowie punktuelle Verbesserungen im Quartier erzielt. Insbesondere sind hierbei die vielen Projekte in den Bereichen Integration / Soziales-Gemeinwesen / Jugend / Kultur / Bildung und Image zu erwähnen. Diese wurden mit großem Engagement von den beteiligten Akteur-Innen, hierbei insbesondere auch der handelnden Vereine wie Begegnungszentrum e.V. incl. Jugendsalon, ImageWerkstattSchleife, Atrium e.V., Familienzentrum, KAI, Grundschule West etc. getragen und weiterentwickelt. Die „Grünschleife“ ist ein sehr positives Beispiel von BewohnerInnen getragener Gestaltung und Nutzung. Zwei Neubauprojekte (Abbruch Altbestand / Neubau Altenwohnanlage Sahle und Neubau Wohnen / Kita von WohnSieGer), die Fassadensanierung Bestand WohnSieGer, die Sanitärsanierung Bestand Wohn+Stadtbau und der Sanierungsbeginn einer ersten Fassade im Bestand BGP tragen zu einem Wandel auch des Images und positiverer Sicht auf die Zukunftsfähigkeit des Quartiers bei. Die Fertigstellung des Zentrums (Bereich Idenbrockplatz) und die begonnene Entwicklung des „Quartiers“ Moldrickx“ als Wohnentlastungsstandort sind veränderte Anknüpfungspunkte auf die eine Weiterentwicklung der „Schleife“ reagieren muss. Es verblieben jedoch eine Vielzahl von Lücken und Umsetzungsdefiziten welche eine nachhaltige Entwicklung der „Schleife“ und ihrer Eingliederung in ein zukunftsfähiges Kinderhaus in Frage stellen. Eine Auswahl: 1. Wichtige städtebauliche und bauliche Ziele konnten bisher nicht umgesetzt werden (Bestandssanierung BGP , Schaffung Grünachse zwischen Grünschleife - Sprickmannplatz - Brüningheide – Zentrum, Licht + Farbe ins Quartier, Um- bzw. Neunutzung von Parkdeckbereichen, Aufwertung des Grünraums...) 2. Der Sprickmannplatz wurde zwar durch die Ausweitung dort angesiedelter Projektumsetzungen (Soziales, Jugend, Kultur etc.) gestärkt, jedoch wurden alle zu Beginn projektierten Maßnahmen im Hinblick auf weitere Nutzungen sowie der Umgestaltung und Aufwertung nicht umgesetzt. 3. Ökonomische Projekte beschränkten sich vor allem auf befristete Stellen aus Arbeitsmarktprogrammen sowie Einzelmaßnahmen zum Übergang Schule – Beruf. Die Förderung lokaler bezirks- bzw. stadtteilbezogener Ökonomie wie z.B. Stärkung Sprickmannplatz mit Nahversorgung und Dienstleistungen, Startups, Handwerk, Dienstleistungsansiedlung an der Verbindung zum Zentrum etc. fand darüber hinaus nicht statt. 4. Durch Organisationsform und ehrenamtliche Struktur konnten die Ziele eines unabhängigen Quartiersmanagements nur in Teilen umgesetzt werden. Der sachliche Wirkungsbereich war von Beginn lückenhaft und im Wesentlichen auf Beteiligung / Moderation begrenzt. 5. Integration, Soziales, Jugend, Bildung, Kultur: Die Weiterführung und Weiterentwicklung muss finanziell gesichert werden. Aufgrund hoher Nachfrage bestehen bereits Finanzierungs- bzw. Personallücken in den Bereichen Integrationsberatung, Sprachkurse, Nachhilfe und Schuldenberatung. Darüber hinaus führte die Notwendigkeit, tariflich bedingte Vergütungssteigerungen auszugleichen real zu einer Reduktion der anfänglich und auch heute noch als notwendig erachteten hauptamtlichen Stellen. 6. Die Möglichkeiten der erneuerten Landesbauordnung, einer sozialen Erhaltungssatzung, des Belegungs- und Benennungsrechts u.a. wurden nicht konsequent genutzt. Um einen durchgreifenden und nachhaltigen Erfolg für das Quartier und ganz Kinderhaus zu erzielen ist nicht nur die Programmrealisierung in den bisherigen „Lücken“, sondern eine an den veränderten Rahmenbedingungen orientierte Weiterführung des Projektes „Soziale Stadt Kinderhaus“ zwingend erforderlich. Hierbei muss weiter auf die besondere Stärke des enormen bürgerschaftlichen Engagements in der Schleife und Kinderhaus sowie die gemeinsame Arbeit von örtlichen Vereinen und Institutionen, den ehrenamtlichen AkteurInnen, den MitarbeiterInnen von Einrichtungen und Ämtern gesetzt und diese weiterentwickelt werden. Bis zu einem Beginn dieses Folgeprogramms ist die Weiterführung der Projekte im Verstetigungsprogramm unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse des bisherigen Verlaufs zu sichern. gez. Olaf Bloch gez. Jochen Frese gez. Dirk Guddorf gez. Stephan Siewering
Stellungnahme_61_20190723
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61.22.0001 23.07.2019 Andreas Thiel 6180 31. Ju 201g. Amt für Sürger- u. ; Deremat Il Eing. 25, JULI 2019 Mitglieder der Bezirksvertretung Nord über Ill Projekt „Soziale Stadt Kinderhaus“ Antrag A-N/0006/2018 — Weiterführung des Programms „Soziale Stadt“ Antrag A-N/0018/2019 — Aufwertung Sprickmannplatz Das Städtebauförderprojekt „Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“ wurde mit Unterstüt- zung des Landes NRW in den Jahren 2006 bis 2010 durchgeführt und von allen Beteiligten als Erfolg gewertet. i In den Jahren 2011 bis 2014 wurde, für zunächst drei Jahre, eine Verstetigungsphase vom Rat der Stadt Münster beschlossen und auch finanziert. Seit 2014 läuft die Verstetigungs- phase als kommunales Maßnahmeprogramm Kinderhaus-Brüningheide unbefristet und wird Jährlich mit einem Budget von 150.000 Euro (ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln) un- terstützt. Die Bezirksvertretung Nord wird, wie der Rat auch, jährlich über den Verlauf, die Projekte und die aktuellen Sachstände informiert. Der Antrag A-N/0006/2018 richtet sich schwerpunktmäßig nicht auf eine Erweiterung des bestehenden (kommunalen) Maßnahmeprogramms, sondern auf eine Wieder- oder Neuauf- lage der Förderung im Rahmen des staatlichen Förderprogramms „Soziale Stadt“. Eine Weiterführung des Programms „Soziale Stadt“ für den Bereich Kinderhaus-Brüning- heide als Städtebauförderprogramm des Landes NRW ist als Fortführungsmaßnahme formal nicht möglich. Der seinerzeitige Förderzweck ist im Rahmen des Bewilligungszeitraumes erreicht worden und wird zur dauerhaften Sicherung der Ergebnisse im Laufe der Versteti- gungsphase von der Verwaltung weiter (finanziell) unterstützt. Eine verstetigte, dauerhafte Städtebauförderung ist im Rahmen der Förderrichtlinien Stadt- erneuerung nicht vorgesehen. Eine erneute Beantragung eines Förderprogramms setzt neue Problemlagen, neue Sach- verhalte, neue Inhalte und neue Lösungsvorschläge voraus, die zur Sicherung des Quartiers sowie des öffentlichen Raumes und seiner Bewohnerschaft erforderlich sind und nicht schon im Rahmen der Versteigung von der Stadt durchgeführt und finanziert werden. Dies würde neben einem neuen Städtebauförderantrag auch die formale Erfüllung der begleitenden För- derkriterien, wie z.B. Aufstellung eines Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes, Festle- gung eines neuen Gebietsbezuges, Sicherstellung der Eigenmittel, erfordern. Zudem wäre ein zeitlicher Vorlauf von mindestens ein bis zwei Jahren notwendig. Ob aufgrund der noch zu benennenden neuen Sachverhalte ein neuer Städtebauförderan- trag zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt erfolgreich sein könnte, kann aktuell nicht ein- geschätzt werden. Anlässlich des 10- jährigen Bestehens des Maßnahmeprogramms Kinderhaus-Brüningheide wurden Ende 2017 eine öffentliche Veranstaltung für Mitwirkende und Interessierte „10 Jahre „Soziale Stadt“: Kinderhaus-Brüningheide — Wohin gehst du?“ und eine über den regelmäßig jährlich stattfindenden Workshop hinausgehende, interne Veranstaltung vom Stadtplanungs- amt und vom Sozialamt organisiert. Die erarbeiteten 22 Projektideen, die wiederum den vier Bereichen „Öffnung der Schlei- fe/lmage", „Wohnen und Leben in der Schleife“, „Sprickmannplatz/Belebte Mitte“ und „Enga- gement und Begegnung“ zuordenbar sind, werden in der folgenden Grafik abgebildet: Ir 22 Projektideen aus dem internen Workshop 2017 STaoT N münster 12 Ideen im Fokus: Wer kann was machen? Öffnung der Schleife / Image Wohnen und Leben in_der Schleife + Sanierung schwarzer Gebäudefassaden + Städtebauliche Aufwertung Parkdeck + Branding / Identitätsanalyse + Gebäude /Fassade bereitstellen für Skulpturenausstellung 2027 + Verstärkte Zusammenarbeit mit Mieterverein gegen Mieterhöhungen « Funktionale Anbindung Quartier Moldrickx (Durchlässigkeit * Schulung zur Wohngeldberechnung nach Westen u. Norden) * Studierendennachhilfenetzwerk + Moldrickx als Wohnentlastungsstandort (SoBoMü) - E Ü « Wohnungsvergabe an Schwellenhaushalte (Wohnungen mit * Sozialpaten/-lotsen (insb. Übergang Schule-Beruf) erhöhten Einkommensgrenzen - Förderweg B) + Überprüfung des Umgangs mit Härtefällen im Bereich + Abendmarkt Kosten der Unterkunft + Neuauflage Stadtteilevent (mit überörtlicher Strahlkraft z.B. ähnlich 30-jähriges Jubiläum) Sprickmannplatz / Belebte Mitte Engagement und Begegnung + Urban Gardening « Fähigkeitenbörse / Förderung von Nachbarschaften + Durchführung von Festen / Touristen-attraktion (Sticker an Briefkasten) + Einrichtung eines Reparaturcafes + Arbeitsteilung und Zusammenarbeit von Institutionen + Autofreier Sprickmannplatz (versenkbare Poller) im Wohngebiet (insbesondere BGZ, Atrium, KAI) + Quartiershausmeister + Hautarztpraxis Da im Jahr 2018 kein interner Workshop stattfinden konnte, finden im Jahr 2019 insgesamt zwei Workshops statt. Im Workshop am 14.03.2019 wurden die 22 Projektideen aus 2017 diskutiert und 12 weitere Projektideen, die von den Akteuren vor Ort als realisierbar erachtet wurden, in den Fokus genommen und eine Aufgabenverteilung unter den Teilnehmern vor- genommen. Vereinbart ist, dass erste Ergebnisse im zweiten Workshop am 14.11.2019 prä- sentiert' werden. In Absprache mit dem Sozialamt sollen diese Ergebnisse abgewartet wer- den. Der Antrag A-N/0018/2019 konkretisiert die Inhalte des o.g. Antrages und enthält konkrete Maßnahmenvorschläge zu einem möglichen Werkstattverfahren „Sprickmannplatz — Belebte Mitte“. Die im Antrag formulierten Kosten in Höhe von 15.000 Euro sind bislang nicht im Haushalt 2019 ff. veranschlagt bzw. bereitgestellt. Für das in Rede stehende Verfahren dürf- ten die Summe aller Voraussicht nach nicht ausreichen, da die Nebenkosten bislang nicht berücksichtigt wurden. Eine Deckung aus den bereits vorhandenen „Verstetigungsmitteln“ scheidet aus, da nach Rücksprache mit den Fachämtern in diesem Jahr bereits alle Gelder eingeplant bzw. verausgabt sind. Das Stadtplanungsamt, als für Stadtteilplanung und Städtebauförderung zuständiges Fach- amt, hat keine frei verfügbaren Haushaltsmittel, die für das angesprochene Werkstattverfah- ren eingesetzt werden könnten. Insofern wären Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 Euro (plus Nebenkosten) im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 ff. zusätzlich bereit zu stellen. Sofern das Verfahren extern betreut und moderiert werden sollte, werden weitere Kosten entstehen, die bislang weder kalkuliert noch veranschlagt sind. Darüber hinaus ist die Betreuung des Verfahrens durch das Fachamt zu klären, da die per- sonellen Ressourcen derzeit keine Möglichkeiten bieten, zusätzliche Planungsverfahren durchzuführen. ‚Jestsser hristoßher Festersen Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Killingstraße
- Sprickmannstraße 2
- Arnethstraße
- Sprickmannplatz 4
- Feldstiegenkamp
- Schmaloers Busch
- Idenbrockplatz
- Brüningheide 2
- Kinderhaus
- Langeworth
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0006/2018
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 05.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37