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A-N/0006/2018

Weiterführung des Programms "Soziale Stadt Kinderhaus" (unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse, der aktuellen Fördermöglichkeiten, der veränderten Rahmenbedingungen sowie der in diesem Antrag formulierten Ziele)

Antrag an die BV Nord 05.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 19.06.2018, TOP 6.1

Originalantrag

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Stellungnahme_61_20190723

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Originalantrag

20793 Zeichen

A-N-0006/2018 
 
 
 
 
 
CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Bündnis90/Grüne/GAL    Die Linke 
 
 
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung 
Münster - Nord 
 
Weiterführung des Programms „Soziale Stadt Kinderhaus“  
(unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse, der aktuellen Fördermöglichkeiten, 
der veränderten Rahmenbedingungen sowie der in diesem Antrag formulierten Ziele) 
 
A. Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen: 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hält die Weiterführung des Programms „Soziale Stadt 
Kinderhaus“ unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse, der aktuellen 
Fördermöglichkeiten, der veränderten Rahmenbedingungen sowie der in diesem Antrag 
formulierten Ziele für erforderlich. 
Die Bezirksvertretung bittet darum die Verwaltung, die Weiterführung des Programms „Soziale 
Stadt Kinderhaus“ vorzubereiten und zeitnah Gespräche mit dem Land und möglichen 
anderen Fördergebern über eine entsprechende (weitere) Förderung führen.  
Die Bezirksvertretung erachtet sowohl die Aufnahme von Coerde als auch die Weiterführung 
in Kinderhaus in einer Programmatik „Soziale Stadt“ angesichts der sozialen und baulich-
städtebaulichen Situation für dringlich. 
 
B.  Die Bezirksvertretung Münster-Nord beauftragt die Fachverwaltung, 
unmittelbar nach Erhalt positiver Rückmeldung durch den Fördergeber eine frühestmögliche 
Beteiligung der Akteure vor Ort und der beteiligten Träger abzusichern. Die Grundlage des 
Programms Soziale Stadt ist Partizipation, Deshalb sind Bewohner*innen, 
Mietervertreter*innen, die Träger vor Ort, Kirchengemeinden, Verbände, Initiativen sowie die 
städtischen Einrichtungen umgehend einzubinden, um eine hohe Akzeptanz abzusichern und 
das Programm in bewährter Form breit aufzustellen. Dabei sind die angedachten 
Querschnittsprojekte gemeinschaftlich zu prüfen und ggf. zu erweitern bzw. zu ergänzen sowie 
die Ergebnisse des workshops '10 Jahre Soziale Stadt' aufzunehmen. 
 
C. Die Bezirksvertretung Münster-Nord regt an, dass der Rat der Stadt Münster die 
Weiterführung des Programms „Soziale Stadt Kinderhaus“ beschließt und entsprechende 
Haushaltsmittel bereitstellt. 
Bei der Weiterführung sollen die bisherigen Ergebnisse, die aktuellen Fördermöglichkeiten, die 
veränderten Rahmenbedingungen sowie die in diesem Antrag formulierten Ziele berücksichtigt 
werden. 
 
1. Hierfür erforderliche Querschnittsprojekte für das gesamte Quartier 
 
1.1. Quartiersmanagement, Prozesssteuerung, Moderation, Beteiligung 
Es wird ein effektiv agierendes, unabhängiges Quartiersmanagement eingerichtet. 
Prozessinitiierung, -koordination und -lenkung insbesondere auch im Bereich baulicher / 
städtebaulicher Veränderung und lokaler Ökonomie; Kommunikation intern / extern; das 
Einwerben von Fördermitteln; Moderationsaufgaben, die Steuerung von Betreuungs- und 
Evaluationsprozessen sowie Beteiligung und Hilfestellung beim Aufbau selbsttragender 
Strukturen, sowie Einrichtung und Verwaltung eines Verfügungsfonds werden wesentliche

Aufgaben sein. 
Bei der Beteiligung im Quartier und in Kinderhaus soll sich dieses auf die vorhandenen (und 
weiter zu entwickelnden) Strukturen z.B. BGZ, ImageWerkstattSchleife, Beirat, 
Mieter*innengruppen, Arbeitsgruppen... stützen und diese ergänzen. 
 
1.2. Quartiers- und stadtteilbezogene lokale Ökonomie / Wirtschaftsförderung 
Neben Fortführung und Intensivierung von geförderten Stellen (insbes. beim BGZ) z.B. zur 
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt müssen hier die – auch im 
Stadtteilentwicklungskonzept 2016 – beschriebenen Projekte „lokaler Ökonomie“ realisiert 
werden. Die Eingliederung Jugendlicher in ein „normales“ Berufsleben, der Übergang von 
Schule zu Beruf sind dabei im Fokus. Weitere Punkte: Die Sicherung und Stärkung 
dezentraler Nahversorgung, Handwerksbetriebe, kreative „Start-ups“, Dienstleistungen, Ärzte, 
Pflege, „Trittsteine“ an der Achse zwischen Zentrum und Sprickmannplatz, Attraktivierung der 
Geschäftsgestaltung, Mischung von Arbeiten + Wohnen, Förderung der Mikroökonomie u.a. 
sollten Bestandteil der Schaffung örtlicher Arbeitsplätze sein. 
 
1.3. Integration, Prävention, Soziales/Gemeinwesen, Jugend, Kultur, Bildung, Image 
Insbesondere folgende Projekte sollen weitergeführt bzw. zusätzlich durchgeführt werden: 
Integration  Weiterführung und Fokussierung Gewaltprävention, Deutsch lernen vor 
Ort, nationalitäts- bzw. herkunftsübergreifende Projekte, Projekte gegen 
Rechtsradikalismus und religiösen Fundamentalismus 
Prävention  Themen Gesundheit, Armut im Rahmen „Modellstadt kommunale 
Präventionsketten“, Kriminalprävention 
Gemeinwesen Bewohner*innentreffs, -aktivierung, Stärkung Schuldnerberatung, 
Sozialberatung / Sozialpaten 
– Lotsen, Fähigkeitenbörse, Engagementmöglichkeiten für Studierende, 
Angebote für die zunehmende Zahl älterer, zunehmend 
unterstützungsbedürftiger Menschen 
Jugend  Weiterführung Jugendprojekte am Sprickmannplatz, Jugendsozialarbeit, 
Mädchenarbeit, Drogenprävention, vereinsungebundener Sport im 
Nahbereich 
Kultur  Weiterführung Atrium, interreligiöse und statusübergreifende Kulturarbeit, 
kulturelle Integration, Kinderhauser Jugendkultur u.a. 
Bildung  Verstetigung / Ergänzung der Projekte z.B. beim BGZ, Familienzentrum, 
Kitas, Grundschule 
 
Identitätsstiftung  Förderung eines positiven Images, Quartiersevents, „Branding“, 
Kinderhaus als positive ‚Marke‘ 
 
Die Arbeits- und Rollenteilung zwischen den beteiligten Vereinen / Einrichtungen ist dabei zu 
präzisieren. 
 
1.4. Soziale Sicherung Wohnen  
Insbesondere folgende Zielsetzungen sollen Bestandteil sein: 
 Kontinuierliche Einflussnahme auf Sanierungen / Modernisierungen im Bestand sowie der 
Zielsetzungen für städtebauliche Ergänzungen unter Nutzung aller wohnungs- und 
baurechtlichen Instrumente. 
 Umsetzungsmaßnahmen zur Nebenkostensenkung (Energieeffizienz, Heizungssanierung, 
solare Projekte) 
 Weitere Stärkung der Kooperation Wohnungsamt – Unternehmen im Hinblick z.B. auf die 
Belegung 
 Weiterführung und Stärkung der Mieterarbeit und Mietermitsprache; Kooperation mit 
Mieterverein(en); Infos / Schulung zur Wohngeldberechnung: verbesserter Umgang mit 
Härtefällen (Bereich „Kosten der Unterkunft“) 
 Förderung von Nachbarschaften / kollektiver Verantwortung/Hauseingangsverantwortlichen 
 Unterstützung genossenschaftlicher Modelle

 Erlangung / Verbesserung Barrierefreiheit 
1.5.  Städtebaulich–räumliche Querschnittsaufgaben 
1.5.1. Energieeffizientes Quartier: Quartierskonzept energetische Stadtsanierung + Mobilität. Entspr. 
den Masterplänen Klimaschutz und Mobilität als Grundlage für weitere solare und 
energieeffiziente Entwicklung und für Maßnahmen in diesem Bereich (Energieverbrauch und 
Erzeugung, umweltgerechte Mobilität, bauliche Sanierungen im modernen Standard, 
Nebenkosten) 
1.5.2. Licht + Farbe ins Quartier Sanierung schwarzer Fassaden, ggfl. eine Fassade im Rahmen 
Skulpturenausstellungen gestalten, Beleuchtung öffentliche / halböffentliche Bereiche + 
Wegeverbindungen, gestalterische Elemente und künstlerische Effekte 
1.5.3. Stärkung des Grünraumes und der Wegebeziehungen; insbes. der grünen Fuß- 
Radverbindungen im Quartier und zur Nachbarschaft (z.B. dem neuen „Quartier Moldrickx“, 
dem Zentrum, dem Freiraum). Gliederung des Wohnumfeldes in private / halböffentliche und 
öffentlich zugängliche Bereiche und aneignungsfreundliche Gestaltung, weitere 
Aneignungsprojekte in der Grünschleife, Stärkung von Bewohner*innenverantwortung durch 
Mitarbeit, Grüne Achse Grünschleife – Sprickmannplatz – Brüningheide – Zentrum. Abbruch 
der Fußgängerbrücke Brüningheide (die Fußgängerbrücke stellt eine räumliche (Ab-)Trennung der 
Schleife zu Kinderhaus dar und wirkt der gewünschten stärkeren Integration dieses Quartiers in den 
Stadtteil entgegen. Da die Brücke kaum genutzt wird und zu erwarten ist, dass die Brücke in den 
nächsten 10-20 Jahren ohnehin entfernt werden muss, sollte diese Maßnahme vorgezogen werden) 
1.5.4. Städtebaulich - bauliche Ergänzungen z.B. im Bereich jetziger Parkdecks mit Schwerpunkt des 
Wohnungsbaus für Schwellenhaushalte bzw. geförderter Wohnungen in den Förderwegen. Je nach Lage 
sollen diese aber auch der Nutzungsmischung (siehe lokale Ökonomie) dienen. Letzteres sollte in 
Ausnahmefällen auch im Rahmen von Sanierungen / Umbauten im Bestand ermöglicht werden. 
 
1.6. Nutzung rechtlicher Instrumente und Konzepte 
1.6.1. Städtebauliches Sanierungsverfahren, „Wiederbelebung“ des Sanierungsgebietes als Grundlage für eine 
Förderkulisse 
1.6.2. Mit Befreiungen vom Bebauungsplan Ermöglichung punktueller städtebauliche Ergänzungen, jedoch 
keine Bebauungsplanänderung im Hinblick auf mögliche Abbruch-, Umbau- oder 
Neubaumaßnahmen. 
1.6.3. Soziale Erhaltungssatzung zur Erlangung der Kontrolle über Umwandlungen Miet- in 
Eigentumswohnungen und der Mitbestimmung sozialer Inhalte bei baulichen Maßnahmen und 
dem Erhalt des Mietwohnungsbestandes 
1.6.4. Belegungs- und Benennungsrecht zur sozialverträglichen Verteilung / Mischung der Belegung 
und Einfluss auf die Mietenentwicklung 
1.6.5. Stellplatzsatzung für das Quartier mit bedarfsangemessener Verringerung des 
Stellplatzschlüssels zur Gewinnung von nutzbaren (z.B. Wegebeziehungen, Freiraum) bzw. 
auch bebaubaren Flächen. 
 
2. Räumlich fokussierte Projekte  
Die Reihenfolge der folgenden Projekte entspricht einer Gewichtung aus Sicht der 
Antragstellung. Hierbei sind insbesondere die Projekte 2.1. bis incl. 2.4. Schwerpunkte für eine 
möglichst kurz- bis mittelfristige Realisierung. Auch das Projekte 2.5. sollte mittelfristig 
realisiert werden. Weitere (2.6., 2.7. und ggfl. sich aus dem Prozessverlauf ergebende 
Projekte) sind aus mittel bis längerfristiger Sicht erforderlich. Hierbei können – je nach sich 
ergebender Finanzierungs- / Realisierungsmöglichkeit – einzelne Projektstandteile (z.B. in der 
Grünschleife) auch vorher umgesetzt werden. 
 
2.1.  Sprickmannplatz – belebte Mitte  
Folgendes soll in die Umsetzung dieses Projektes einbezogen werden: 
 Inhaltliche Stärkung durch ergänzende Nutzungen (Nahversorgung, Dienstleistungen, 
Ärzte [Hautarzt], internationaler Markt / Abendmarkt, Reparaturcafé, Quartiershausmeister 
als „Kümmerer“) 
 Zukunftssicherung durch genossenschaftliche Übernahme (der Gebäude incl. 
Bestandsentwicklung) 
 Sicherung und Weiterentwicklung der Angebote in den Bereichen Soziales und Kultur

(sowie beruflicher Orientierung mit Schwerpunkt Ki/Ju) Stärkung der Nutzung für 
„Touristenattraktionen“ / Feste) 
 Neuordnung und Neugestaltung des Platzes mit Verbesserung der Helligkeit (Solar) und 
Sicherheit sowie Steigerung der Aufenthaltsqualität / Gestaltung / 
Aneignungsmöglichkeiten / Bewohnerverantwortung 
 Energetisch – ökologische Aufwertung des Platzes und der Gebäude 
 barrierefreie Zugänglichkeit (z.B. auch Arztpraxen, Aufzug) 
 Öffentliche Toilette (ggfl. in Verbindung mit Stromerzeugung) 
 Schaffung einer Wegeachse Grünschleife – Sprickmannplatz – Brüningheide mit baulicher 
Verbesserung des Durchgangs zur Grünschleife (incl. Ergänzungen / Aufwertung des 
Übergangsbereiches) 
 Durchsetzung der Autofreiheit und Umgestaltung der Zugänge von Killingstraße und 
Sprickmannstraße 
 
2.2. Übergang Zentrum zur Schleife – Fläche und Gebäudebereich Wohn+Stadtbau 
Folgendes soll in die Umsetzung dieses Projektes einbezogen werden: 
 Prüfung baulicher Verbesserungen / Veränderungen im Bestand des Wohngebäudes 
Wohn + Stadtbau 
 farbliche und energetische Fassadensanierung des Wohngebäudes 
 Abbruch Gebäude „Trafostation“ 
 Neugestaltung Übergang Brüningheide – Zentrum mit „Sichtachse“ für Fußgänger und 
Radfahrer 
 ggfl. flankierende, ergänzende Bebauung incl. Neuordnung des Parkplatzbereiches 
 Schaffung Anbindung an das Neubaugebiet „Quartier Moldrickx“ 
 
2.3.  „Trittstein“ Mobilstation 
Der „Trittstein“ Mobilstation (z.B. im Bereich der - noch vorhandenen - Fußgängerbrücke bzw. 
Bushaltestelle Feldstiegenkamp [incl. des alten Standortes]) soll mit folgenden Punkten 
realisiert werden: 
 Car - Sharing Station (u.a. für Mieter in Kooperation mit den Wohnungsunternehmen) 
 Elektromobilität (Strom“tanke“ Autos + Fahrräder) 
 E-Bike + Lastenfahrradstation 
 ergänzende Mobilitätsdienstleistungen (z.B. Verkauf, Reparatur...) 
 Solarer Blickfang (Entree, Blickfang z.B. „Solarmasten“) 
Der Ausbau sollte in Stufen erfolgen. Bei Abbruch der Brücke und Wegfall z.B. des Parkdecks 
BGP können diese Flächen bzw. Teile davon intensiver einbezogen werden. 
 
2.4.  Zugang Sprickmannstraße – Parkdeck WohnSieGer 
Hier soll eine Überbauung des Parkdecks oder dessen Abbruch und eine Neubebauung der 
Fläche mit ergänzendem Wohnen erfolgen. 
 
2.5.  Zugang Killingstraße – Sahle Wohnen 
Die Neuordnung mit Über- oder Bebauung des Parkdeck Sahle Wohnen (gegenüber 
„Paulinum“) mit ergänzender Wohnbebauung bzw. ggfl. mit Dienstleistungen an der Ecke 
Killingstraße/ Brüningheide sollte angestrebt werden. Dabei sind auch Neu- bzw. 
Umgestaltungen der Zufahrt Killingstraße sinnvoll. 
 
2.6.  Neugestaltung Bereich Parkdeck BGP an der Brüningheide 
Eine tendenzielle Neugestaltung dieses Bereiches ist unter der Maßgabe folgender Punkte 
anzustreben: 
 Abbruch vorhandenes Parkdeck / Tiefgarage 
 Schaffung Verbindung Sprickmannplatz -  Brüningheide und Verbesserung des Zugangs 
zum „Paulinum“ 
 Ergänzende Bebauung mit Wohnen / Dienstleistungen / Starterprojekten 
 Neugestaltung der Aufenthaltsflächen zwischen Bebauung und Brüningheide

2.7. Ergänzende Verbesserungen im Zugangsbereich + Randbereich der „Grünschleife“ 
Folgende Maßnahmen sollten einbezogen werden: 
 Nutzung des Parkdecks für die Grünschleife oder Abbruch bzw. Überbauung 
 ergänzende Gestaltung des Randbereiches Grünfläche / Sprickmannstraße 
 Stärkung der Grünverbindung incl. Licht (Solar) im Bereich Schmaloers Busch / 
Arnethstraße 
 Im Übergang Sprickmannplatz – Grünschleife für den Platz Schaffung ergänzender 
Nutzungen (zum Platz) und Verbesserung der gestalterischen Qualität 
 
3. Einbindung von Vorschlägen des Studierendenprojektes „Think Tank“ 
Die Ergebnisse enthalten viele gute und die bisherigen Überlegungen ergänzende Vorschläge. 
Dies gilt insbesondere in den Bereichen Grünflächen / Freiraum öffentlich + privat, Wege / 
Achsen, Nutzungsmischung, Ver-besserung Sprickmannplatz / öffentliche Plätze, 
„Baublock“ergänzungen zum Bestand (z.B. im Bereich Parkdecks), Gebäudesanierung / 
Fassaden, sowie den Beteiligungsprozess. 
Ausgewählte Stichworte: 
 „Grünschleife“ als Sinnbild für die gesamte Siedlung „Schleife“* 
 Freiflächen tlw. neu widmen und gestalten mit deutlicher Trennung in private Nutzung, 
halböffentliche Nutzung und öffentliche Flächen; Ergänzungen in der Grünschleife, 
Öffnung Übergang zum Sprickmannplatz 
 Wege / Achsen mit vereinfachtem, klarerem Wegesystem, Gestaltung als '“Shared Place“; 
gleiche Oberflächengestaltung öffentl. Platzbereiche und Straßen/Wege, klare 
Wegeführungen als „Achsen“; Verzicht auf Fußgängerbrücke; „Entreeplatz“  
 Nutzungsmischung; viele Treffpunkte, kurze Wege, „Magnete“; 
 Bestandsverbesserungen Sprickmannplatz als „Living Room“, Marktplatz; Startplatz einer 
„Werkstatt“ zur Beteiligung bei Planungen und Umsetzung von (Bau)maßnahmen. 
 
In den Studierendenarbeiten enthaltene Vorschläge zu größeren Abbruchmaßnahmen / 
Umstrukturierungen sind jedoch aus örtlicher Sicht kontraproduktiv. Dies gilt auch und 
insbesondere für den Sprickmannplatz incl. der Nutzungen in den Gebäuden. 
 
4.  Orientierung von Projekten an Schwerpunkten 
Aufgrund der Bewertung nach Wichtigkeit in der weiteren Beteiligung soll – sowohl zur 
Steigerung der Wirksamkeit als auch eines realistischen Realisierungshorizonts – eine 
bereichsorientierte Konzentration erfolgen. 
Hierzu sollten die Aufgaben und Projekte (soweit nicht an andere Räumlichkeiten gebunden, 
z.B. Schulen, Familienzentrum, Kap8) räumlich in folgenden Bereichen angesiedelt werden. 
4.1.  Am Sprickmannplatz 
4.2.  An einer städtebaulich-baulichen Verbindung der „Schleife“ zum Kinderhauser Zentrum 
(„Trittsteine“) 
4.3.  Im Bereich einzelner Zugangssituationen zum / ins Quartier 
4.4.  Zur Vervollständigung und Aufwertung einer durchgängigen Verbindung („Achse“) 
Langeworth – Grünschleife – Sprickmannplatz – Brüningheide – Zentrum 
4.5.  Punktuelle Ergänzungen durch weitere Projekte auch an anderer Stelle im Quartier 
sollten jedoch nicht ausgeschlossen werden. 
 
 
Begründung 
 
Im bisherigen Verlauf „Soziale Stadt Kinderhaus“ und der Verstetigungsprojekte wurden bereits viele 
Fortschritte sowie punktuelle Verbesserungen im Quartier erzielt.  
Insbesondere sind hierbei die vielen Projekte in den Bereichen Integration / Soziales-Gemeinwesen / 
Jugend / Kultur / Bildung und Image zu erwähnen. Diese wurden mit großem Engagement von den 
beteiligten Akteur-Innen, hierbei insbesondere auch der handelnden Vereine wie Begegnungszentrum 
e.V. incl. Jugendsalon, ImageWerkstattSchleife, Atrium e.V., Familienzentrum, KAI, Grundschule West 
etc. getragen und weiterentwickelt. Die „Grünschleife“ ist ein sehr positives Beispiel von 
BewohnerInnen getragener Gestaltung und Nutzung.

Zwei Neubauprojekte (Abbruch Altbestand / Neubau Altenwohnanlage Sahle und Neubau Wohnen / 
Kita von WohnSieGer), die Fassadensanierung Bestand WohnSieGer, die Sanitärsanierung Bestand 
Wohn+Stadtbau und der Sanierungsbeginn einer ersten Fassade im Bestand BGP tragen zu einem 
Wandel auch des Images und positiverer Sicht auf die Zukunftsfähigkeit des Quartiers bei.  
Die Fertigstellung des Zentrums (Bereich Idenbrockplatz) und die begonnene Entwicklung des 
„Quartiers“ Moldrickx“ als Wohnentlastungsstandort sind veränderte Anknüpfungspunkte auf die eine 
Weiterentwicklung der „Schleife“ reagieren muss. 
 
Es verblieben jedoch eine Vielzahl von Lücken und Umsetzungsdefiziten welche eine nachhaltige 
Entwicklung der „Schleife“ und ihrer Eingliederung in ein zukunftsfähiges Kinderhaus in Frage stellen. 
 
 
Eine Auswahl: 
1. Wichtige städtebauliche und bauliche Ziele konnten bisher nicht umgesetzt werden 
(Bestandssanierung BGP , Schaffung Grünachse zwischen Grünschleife - Sprickmannplatz -  
Brüningheide – Zentrum, Licht + Farbe ins Quartier, Um- bzw. Neunutzung von 
Parkdeckbereichen, Aufwertung des Grünraums...) 
2. Der Sprickmannplatz wurde zwar durch die Ausweitung dort angesiedelter Projektumsetzungen 
(Soziales, Jugend, Kultur etc.) gestärkt, jedoch wurden alle zu Beginn projektierten Maßnahmen 
im Hinblick auf weitere Nutzungen sowie der Umgestaltung und Aufwertung nicht umgesetzt. 
3. Ökonomische Projekte beschränkten sich vor allem auf befristete Stellen aus 
Arbeitsmarktprogrammen sowie Einzelmaßnahmen zum Übergang Schule – Beruf. Die Förderung 
lokaler bezirks- bzw. stadtteilbezogener Ökonomie wie z.B. Stärkung Sprickmannplatz mit 
Nahversorgung und Dienstleistungen, Startups, Handwerk, Dienstleistungsansiedlung an der 
Verbindung zum Zentrum etc. fand darüber hinaus nicht statt. 
4. Durch Organisationsform und ehrenamtliche Struktur konnten die Ziele eines unabhängigen 
Quartiersmanagements nur in Teilen umgesetzt werden. Der sachliche Wirkungsbereich war von 
Beginn lückenhaft und im Wesentlichen auf Beteiligung / Moderation begrenzt. 
5. Integration, Soziales, Jugend, Bildung, Kultur: Die Weiterführung und Weiterentwicklung muss 
finanziell gesichert werden. Aufgrund hoher Nachfrage bestehen bereits Finanzierungs- bzw. 
Personallücken in den Bereichen Integrationsberatung, Sprachkurse, Nachhilfe und 
Schuldenberatung. Darüber hinaus führte die Notwendigkeit, tariflich bedingte 
Vergütungssteigerungen auszugleichen real zu einer Reduktion der anfänglich und auch heute 
noch als notwendig erachteten hauptamtlichen Stellen. 
6. Die Möglichkeiten der erneuerten Landesbauordnung, einer sozialen Erhaltungssatzung, des 
Belegungs- und Benennungsrechts u.a. wurden nicht konsequent genutzt. 
 
Um einen durchgreifenden und nachhaltigen Erfolg für das Quartier und ganz Kinderhaus zu erzielen 
ist nicht nur die Programmrealisierung in den bisherigen „Lücken“, sondern eine an den veränderten 
Rahmenbedingungen orientierte Weiterführung des Projektes „Soziale Stadt Kinderhaus“ zwingend 
erforderlich. 
 
Hierbei muss weiter auf die besondere Stärke des enormen bürgerschaftlichen Engagements in der 
Schleife und Kinderhaus sowie die gemeinsame Arbeit von örtlichen Vereinen und Institutionen, den 
ehrenamtlichen AkteurInnen, den MitarbeiterInnen von Einrichtungen und Ämtern gesetzt und diese 
weiterentwickelt werden.  
 
 
Bis zu einem Beginn dieses Folgeprogramms ist die Weiterführung der Projekte im 
Verstetigungsprogramm unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse des bisherigen Verlaufs 
zu sichern. 
 
 
gez. Olaf Bloch gez. Jochen Frese gez. Dirk Guddorf gez. Stephan Siewering

Stellungnahme_61_20190723

6633 Zeichen

61.22.0001 23.07.2019
Andreas Thiel 6180

31. Ju 201g.

Amt für Sürger- u. ;

Deremat Il

Eing. 25, JULI 2019

Mitglieder der Bezirksvertretung Nord

über Ill

Projekt „Soziale Stadt Kinderhaus“

Antrag A-N/0006/2018 — Weiterführung des Programms „Soziale Stadt“
Antrag A-N/0018/2019 — Aufwertung Sprickmannplatz

Das Städtebauförderprojekt „Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“ wurde mit Unterstüt-
zung des Landes NRW in den Jahren 2006 bis 2010 durchgeführt und von allen Beteiligten
als Erfolg gewertet. i

In den Jahren 2011 bis 2014 wurde, für zunächst drei Jahre, eine Verstetigungsphase vom
Rat der Stadt Münster beschlossen und auch finanziert. Seit 2014 läuft die Verstetigungs-
phase als kommunales Maßnahmeprogramm Kinderhaus-Brüningheide unbefristet und wird
Jährlich mit einem Budget von 150.000 Euro (ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln) un-
terstützt. Die Bezirksvertretung Nord wird, wie der Rat auch, jährlich über den Verlauf, die
Projekte und die aktuellen Sachstände informiert.

Der Antrag A-N/0006/2018 richtet sich schwerpunktmäßig nicht auf eine Erweiterung des
bestehenden (kommunalen) Maßnahmeprogramms, sondern auf eine Wieder- oder Neuauf-
lage der Förderung im Rahmen des staatlichen Förderprogramms „Soziale Stadt“.

Eine Weiterführung des Programms „Soziale Stadt“ für den Bereich Kinderhaus-Brüning-
heide als Städtebauförderprogramm des Landes NRW ist als Fortführungsmaßnahme formal
nicht möglich. Der seinerzeitige Förderzweck ist im Rahmen des Bewilligungszeitraumes
erreicht worden und wird zur dauerhaften Sicherung der Ergebnisse im Laufe der Versteti-
gungsphase von der Verwaltung weiter (finanziell) unterstützt.

Eine verstetigte, dauerhafte Städtebauförderung ist im Rahmen der Förderrichtlinien Stadt-
erneuerung nicht vorgesehen.

Eine erneute Beantragung eines Förderprogramms setzt neue Problemlagen, neue Sach-
verhalte, neue Inhalte und neue Lösungsvorschläge voraus, die zur Sicherung des Quartiers
sowie des öffentlichen Raumes und seiner Bewohnerschaft erforderlich sind und nicht schon
im Rahmen der Versteigung von der Stadt durchgeführt und finanziert werden. Dies würde
neben einem neuen Städtebauförderantrag auch die formale Erfüllung der begleitenden För-

derkriterien, wie z.B. Aufstellung eines Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes, Festle-
gung eines neuen Gebietsbezuges, Sicherstellung der Eigenmittel, erfordern. Zudem wäre
ein zeitlicher Vorlauf von mindestens ein bis zwei Jahren notwendig.

Ob aufgrund der noch zu benennenden neuen Sachverhalte ein neuer Städtebauförderan-
trag zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt erfolgreich sein könnte, kann aktuell nicht ein-
geschätzt werden.

Anlässlich des 10- jährigen Bestehens des Maßnahmeprogramms Kinderhaus-Brüningheide
wurden Ende 2017 eine öffentliche Veranstaltung für Mitwirkende und Interessierte „10 Jahre
„Soziale Stadt“: Kinderhaus-Brüningheide — Wohin gehst du?“ und eine über den regelmäßig
jährlich stattfindenden Workshop hinausgehende, interne Veranstaltung vom Stadtplanungs-
amt und vom Sozialamt organisiert.

Die erarbeiteten 22 Projektideen, die wiederum den vier Bereichen „Öffnung der Schlei-
fe/lmage", „Wohnen und Leben in der Schleife“, „Sprickmannplatz/Belebte Mitte“ und „Enga-
gement und Begegnung“ zuordenbar sind, werden in der folgenden Grafik abgebildet:

Ir
22 Projektideen aus dem internen Workshop 2017 STaoT N münster
12 Ideen im Fokus: Wer kann was machen?

Öffnung der Schleife / Image Wohnen und Leben in_der Schleife

+ Sanierung schwarzer Gebäudefassaden + Städtebauliche Aufwertung Parkdeck

+ Branding / Identitätsanalyse

+ Gebäude /Fassade bereitstellen für Skulpturenausstellung
2027

+ Verstärkte Zusammenarbeit mit Mieterverein gegen
Mieterhöhungen

« Funktionale Anbindung Quartier Moldrickx (Durchlässigkeit * Schulung zur Wohngeldberechnung
nach Westen u. Norden) * Studierendennachhilfenetzwerk
+ Moldrickx als Wohnentlastungsstandort (SoBoMü) - E Ü
« Wohnungsvergabe an Schwellenhaushalte (Wohnungen mit * Sozialpaten/-lotsen (insb. Übergang Schule-Beruf)
erhöhten Einkommensgrenzen - Förderweg B) + Überprüfung des Umgangs mit Härtefällen im Bereich
+ Abendmarkt Kosten der Unterkunft

+ Neuauflage Stadtteilevent (mit überörtlicher Strahlkraft
z.B. ähnlich 30-jähriges Jubiläum)

Sprickmannplatz / Belebte Mitte Engagement und Begegnung

+ Urban Gardening « Fähigkeitenbörse / Förderung von Nachbarschaften

+ Durchführung von Festen / Touristen-attraktion (Sticker an Briefkasten)

+ Einrichtung eines Reparaturcafes + Arbeitsteilung und Zusammenarbeit von Institutionen
+ Autofreier Sprickmannplatz (versenkbare Poller) im Wohngebiet (insbesondere BGZ, Atrium, KAI)

+ Quartiershausmeister
+ Hautarztpraxis

Da im Jahr 2018 kein interner Workshop stattfinden konnte, finden im Jahr 2019 insgesamt
zwei Workshops statt. Im Workshop am 14.03.2019 wurden die 22 Projektideen aus 2017
diskutiert und 12 weitere Projektideen, die von den Akteuren vor Ort als realisierbar erachtet
wurden, in den Fokus genommen und eine Aufgabenverteilung unter den Teilnehmern vor-
genommen. Vereinbart ist, dass erste Ergebnisse im zweiten Workshop am 14.11.2019 prä-
sentiert' werden. In Absprache mit dem Sozialamt sollen diese Ergebnisse abgewartet wer-
den.

Der Antrag A-N/0018/2019 konkretisiert die Inhalte des o.g. Antrages und enthält konkrete
Maßnahmenvorschläge zu einem möglichen Werkstattverfahren „Sprickmannplatz — Belebte
Mitte“. Die im Antrag formulierten Kosten in Höhe von 15.000 Euro sind bislang nicht im
Haushalt 2019 ff. veranschlagt bzw. bereitgestellt. Für das in Rede stehende Verfahren dürf-
ten die Summe aller Voraussicht nach nicht ausreichen, da die Nebenkosten bislang nicht

berücksichtigt wurden. Eine Deckung aus den bereits vorhandenen „Verstetigungsmitteln“
scheidet aus, da nach Rücksprache mit den Fachämtern in diesem Jahr bereits alle Gelder
eingeplant bzw. verausgabt sind.

Das Stadtplanungsamt, als für Stadtteilplanung und Städtebauförderung zuständiges Fach-
amt, hat keine frei verfügbaren Haushaltsmittel, die für das angesprochene Werkstattverfah-
ren eingesetzt werden könnten.

Insofern wären Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 Euro (plus Nebenkosten) im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2020 ff. zusätzlich bereit zu stellen. Sofern das Verfahren extern
betreut und moderiert werden sollte, werden weitere Kosten entstehen, die bislang weder
kalkuliert noch veranschlagt sind.

Darüber hinaus ist die Betreuung des Verfahrens durch das Fachamt zu klären, da die per-
sonellen Ressourcen derzeit keine Möglichkeiten bieten, zusätzliche Planungsverfahren
durchzuführen.

‚Jestsser

hristoßher Festersen
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Killingstraße
  • Sprickmannstraße 2
  • Arnethstraße
  • Sprickmannplatz 4
  • Feldstiegenkamp
  • Schmaloers Busch
  • Idenbrockplatz
  • Brüningheide 2
  • Kinderhaus
  • Langeworth

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-N/0006/2018
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
05.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37