2011/0057
Neugestaltung Friedensplatz und Umbau der Tiefgaragenentlüftung Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2009/23/14 zum Antrag vom 01.12.2009 betr. Neugestaltung Friedensplatz und Umbau an der Tiefgaragenentlüftung
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2011/0057
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23.05.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0057 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Neugestaltung Friedensplatz und Umbau der Tiefgaragenentlüftung Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2009/23/14 zum Antrag vom 01.12.2009 betr. Neugestaltung Friedensplatz und Umbau an der Tiefgaragenentlüftung Vorlage vom: 17.05.2011 Beschlussvorschlag: Der Bericht zum oben genannten Antrag wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 17.05.2011 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.12.2009 den folgenden Antrag vom 01.12.2009 beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der vorgesehenen Umgestaltung des Friedensplatzes zu folgenden Fragen zu berichten: • Wie sehen die genauen Ausführungspläne für die Umgestaltung nach Klärung aller noch offenen Fragen wie Abluft für Garage, Einbau noch vorhandener Bauteile des historischen Platzes usw. nun aus? • Wie wird ein behindertengerechter Zugang sichergestellt, wenn – wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 27.10.2009 dargestellt – Q-Park auf einen Neubau des Kassenhäuschens mit Aufzug verzichten will? • Welche Vorstellungen gibt es, die Umgebung des „Waben“ in die Platzgestaltung einzubeziehen – insbesondere die technischen Aufbauten auf der Seite zum Museum? • Wie wird der Friedensplatz in den Rahmen/Masterplan rund ums Schloss einbezogen und ist daran gedacht, diesen Rahmenplan im Zusammenhang mit der Nutzung aller Innenstadtplätze öffentlich darzulegen und zu diskutieren? Begründung: Durch zahlreiche Änderungen bei der Planung des Friedensplatzes ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, auf die endgültige Gestaltung nun keinen Einfluss mehr nehmen zu können. Deshalb soll durch einen ausführlichen Bericht im Rahmen des Bauausschusses mit vorgeschalteter Fragestunde diese Informations- und Diskussionsmöglichkeit gegeben werden. Dazu wird folgendes berichtet: Frage 1: Wie sehen die genauen Ausführungspläne für die Umgestaltung nach Klärung aller noch offenen Fragen wie Abluft für Garage, Einbau noch vorhandener Bauteile des historischen Platzes usw. nun aus? Antwort: In der Magistratsvorlage Nr. 2008/0028 wurde mit Datum 10.9.2008 beschlossen, dass die Entwurfs- und Ausführungsplanung für die Umgestaltung des Friedensplatzes beauftragt werden soll. Die Entwurfsplanung soll in einer Bauvorlage der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Bedingt durch zeitlich aufwändige Verhandlungen mit dem Eigentümer und dem Betreiber der Friedensplatztiefgarage (Die Umgestaltung des Friedensplatzes setzt voraus, dass die zur Zeit oben liegenden Betonentlüftungsbauwerke entfernt werden. Dies bedingt den Umbau der Tiefgaragenentlüftung, aber nur in dem Umfang, ohne den Bestandsschutz für den Betrieb der gesamten Anlage zu gefährden) wurde diese Entwurfsplanung im August 2009 fertiggestellt. Dieser Umbau der Tiefgaragenentlüftung erfordert eine neue Auslassöffnung durch die Schlossgrabenmauer in den Schlossgraben und damit die Zustimmung der TU-Darmstadt als Eigentümer des Schlosses. Diese Zustimmung ist abhängig von den Emissionswerten der 3 ... Tiefgaragenentlüftung, welche von der städt. Bauverwaltung durch eigene Untersuchungen nicht zu ermitteln sind. Das hierfür erforderliche fachtechnische Gutachten kann wegen der momentanen Haushaltsituation nicht beauftragt werden. Die Entwurfsplanung kann somit nicht weiter bearbeitet und eine Bauvorlage nicht eingebracht werden. Vorabstimmungen mit allen beteiligten Behörden, Brandschutzamt, Denkmalbeirat, Bauaufsicht, Eigentümer, Betreiber sind so weit abgeschlossen, dass die Bauvorlage eingebracht werden könnte. Zur Umsetzung der Neugestaltung des Friedensplatzes ist Folgendes vorgesehen: • Im Rahmen der Platzneugestaltung wird das vorhandene Eingangsbauwerk komplett abgebrochen und durch eine leichte Überdachung ersetzt. Die Überdachung ist Wetterschutz für den Treppenabgang und den Kartenautomaten. Sie ist auf der Westseite mit einer Glaswand geschlossen, auf der anderen Seite lediglich mit einem Treppengeländer abgegrenzt. • Die auf der Ostseite der Tiefgarage liegenden Notausgänge werden einläufig in Nord-Süd- Richtung umgebaut. • Das östliche Entlüftungselement wird unterhalb der Tiefgaragendecke abgebrochen. Mit internen Anpassungen der Schächte und einem seitlichen Durchbruch durch die Wand der Tiefgarage werden die beiden Entlüftungsrohre oberhalb des Kaufhofandienungstunnels durch die Schlossgrabenmauer in den Schlossgraben eingeleitet. • Das westliche Entlüftungselement wird ebenfalls unterhalb der Tiefgaragendecke abgebrochen. Die vorhandenen Entlüftungsöffnungen werden modifiziert und der neuen Entlüftungsform angepasst. Der Deckendurchbruch muss verändert werden, sodass aus einem breiten Schlitz eine ca. 1,40 m x 1,40 m große quadratische Öffnung entsteht. Über dieser quadratischen Öffnung steht auf der Baumterrasse eine ca. 3 m hohe quadratische Litfasssäule, welche als Auslassöffnung dient. Dem Wunsch des Denkmalbeirates, vorhandene, historische Bauteile zu verwenden, wurde insofern entsprochen, als dass die beiden historischen Schalen, welche zurzeit noch auf dem Platz hinter der Stadtkirche stehen, auf der Baumterrasse aufgestellt werden sollen. Frage 2: Wie wird ein behindertengerechter Zugang sichergestellt, wenn – wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 27.10.2009 dargestellt? – Q-Park auf einen Neubau des Kassenhäuschens mit Aufzug verzichten will? Antwort: Nach Entscheidung des Betreibers der Tiefgarage, keinen neuen Eingang mit Aufzug zu bauen, wird es für Menschen mit Rollstuhl weiterhin nicht möglich sein, die Tiefgarage zu benutzen. Da nach Aussage des Betreibers ein neuer Eingang mit Aufzug keine betriebswirtschaftlichen Vorteile bringen würde, müssten die Baukosten dafür alleine die Stadt Darmstadt tragen. Auf Veranlassung engagierter Bürger hat die Stadt Darmstadt die Firma Q-Park als Betreiber der Tiefgarage nochmals gebeten, nach Möglichkeiten zu suchen, einen Aufzug einzubauen. In einem Gespräch zwischen Herrn Stadtrat Wenzel und Q-Park (Herrn Loos) wurde vereinbart, ein gemeinsames Gespräch mit dem Tiefgarageneigentümer zu suchen. Frage: 3 Welche Vorstellungen gibt es, die Umgebung des „Waben“ in die Platzgestaltung einzubeziehen – insbesondere die technischen Aufbauten auf der Seite zum Museum? 4 ... Antwort: Auch aus meiner Sicht erschien es sinnvoll, die Planung „Friedensplatz“ um den Bereich „Das Waben“ zu ergänzen, da es sich um eine Fläche handelt, die insgesamt wirkt. Die Einbeziehung der Flächen in die Planung ist geschehen. Der Vorentwurf vom Büro „Werkstadt“ für die angrenzenden Flächen (Umfeld „Das Waben“ und Ernst-Ludwig-Platz) soll nach der internen Abstimmung den Gremien vorgelegt werden. Die Außenfläche „Das Waben“ ist m.E. mit entsprechenden Umbauten problemlos in eine einheitliche Gestaltung integrierbar. Es handelt sich jedoch teilweise um Flächen, die in Erbpacht vergeben sind und nur mit Einverständnis des Erbpachtberechtigten umgestaltet werden können. Ob der Erbpachtberechtigte hier Kosten übernehmen will, erscheint mir sehr unwahrscheinlich. Die technischen Aufbauten/Lüftungsanlagen des „Waben“ an der Zeughausstraße befinden sich ebenfalls auf dem Erbbaugrundstück. Hier hat die Stadt keine Eingriffsmöglichkeit. Es wurden aber bereits mehrfach Gespräche seitens des Stadtplanungsamtes und des Denkmalschutzes mit dem Eigentümer/Betreiber geführt, um diese unschöne Situation zu bereinigen. Die Vorstellungen des Eigentümers waren mit der Situation auch aus Sicht des Denkmalschutzes nicht vereinbar. Zu den städtischen Vorschlägen liegen bislang keine abschließenden Pläne des Eigentümers vor. Frage 4: Wie wird der Friedensplatz in den Rahmen/Masterplan rund ums Schloss einbezogen, und ist daran gedacht, diesen Rahmenplan im Zusammenhang mit der Nutzung aller Innenstadtplätze öffentlich darzustellen und zu diskutieren? Antwort: Mit Plan und Broschüre „Rund ums Schloss“ werden Einzelvorschläge zu einem Gesamtbild zusammengestellt. Ziel des Plans war es, die bereits realisierten und die bestehenden Planungskonzepte in einem zusammenhängenden Gestaltungsbild darzustellen, um so anstehende Einzelmaßnahmen jederzeit im Kontext des räumlich vernetzten Gesamtentwurfs beurteilen zu können. Der Gestaltungsplan ist eine Momentaufnahme und kann bzw. muss je nach Erfordernis und je nach Planungsfortschritt verändert und angepasst werden. Die neue Gestaltung „Friedensplatz“ fügt sich in den gestalterischen Gesamtzusammenhang der Fläche rund ums Schloss ein. Sobald die Beschlüsse über die Entwurfsplanung zum Friedensplatz, sowie die Vorentwurfsplanung der angrenzenden Flächen vorliegt, wird er Plan „Rund ums Schloss entsprechend geändert. Selbstverständlich wird der Plan der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Über eine mögliche öffentliche Diskussion der Planung „Rund ums Schloss“ muss noch entschieden werden. Darmstadt, 17.05.2011 VI-66/2S-Tb1090 – Brei-Si Nst. 2814 Der Dezernent VI 5 ... Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Zeughausstraße
- Friedensplatz
- Schlossgraben
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0057
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.05.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00