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AWEST/0001/2025

Tempo 50 Roxeler Straße - Anregung an die Verwaltung

Anregung BV West an die Verwaltung 03.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.05.2026, TOP 8.3

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Antwort AWEST-0001-2025

2454 Zeichen

32.12.0012 18.03.2026
Frau Dreimann 3211

An die Bezirksvertretung
Münster-West

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.24

Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung damit beauftragt
zu prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Roxeler Straße (L843) vom
Ortsausgang in Roxel bis zur Einmündung Alte Landstraße auf 50 km/h herabgesetzt werden
kann. Die Anregung wird im Allgemeinen mit der Verbesserung der Verkehrssicherheit von
zu Fuß Gehenden und Radfahrenden auf der Autobahnbrücke und im Besonderen mit der
Schulwegsicherung begründet.

Der betreffende Streckenabschnitt der Roxeler Straße befindet sich außerhalb bebauter
Gebiete. Auf dem 380 m kurzen Abschnitt ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 70
km/h ausgewiesen. Vor und nach dem Streckenabschnitt beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Die Roxeler Straße ist Bestandteil des Feuerwehrvorbehaltsnetzes. Aufgrund dessen
müssen Beeinträchtigungen aus Sicht des Brandschutzes und des Rettungsdienstes
möglichst vermieden werden. Inwieweit eine Geschwindigkeitsreduzierung im benannten
Streckenabschnitt eine Staubildung begünstigen könnte, kann seitens der Feuerwehr nicht
abschließend beurteilt werden. Dennoch wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einer
Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zugestimmt.

Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen ebenfalls mit Blickrichtung auf die
Verkehrssicherheit und Unfallprävention derzeit keine Bedenken.

Des Weiteren hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Straßenbaulastträger
mitgeteilt, dass in den vergangenen fünf Jahren keine geschwindigkeitsbedingte Unfalllage
vorgelegen hat. Um den Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist, möglichst deutlich
von der Fahrbahn zu trennen, wurde im Jahr 2018 der vorhandene Breitstrich abgefräst und
stattdessen ein zweiter Schmalstrich mit größtmöglichem Abstand zum vorhandenen
Schmalstrich aufgebracht. Mit etwa 9.800 Kfz/h ist der betreffende Streckenabschnitt der

Roxeler Straße im Vergleich mit anderen Landesstraßen jedoch überdurchschnittlich stark
belastet, sodass eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h vom
Straßenbaulastträger mitgetragen wird.

Im Ergebnis wird im Sinne der Verkehrssicherheit und der Harmonisierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeiten die Herabsetzung von 70 km/h auf 50 km/h angeordnet und
zeitnah umgesetzt.

gez.
Norbert Vechtel
Amtsleiter

Originalanregung

2177 Zeichen

AWf $T loco-t I 1025 
CDU FRAKTION IN DER BV WEST 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
t ~TADT MÜNSTER , 
~ Q... -3. JUNI 2025 
Amt fOr BOrger- R . - 
L Bezirksverwa~~nga~~~etvic;e vvest j 
Münster, 28.05.2025 
Tempo 50 Roxeler Straße - Anregung an die Verwaltung 
Es wird, auch info lge mehrerer Bürgerrückmeldungen, angeregt auf der Roxeler Straße durchgehend, 
von Ortsausgangsschild Roxel bis zum Restaurant Ackermann, Tempo 50 einzuführen. 
Begründung: 
Hintergrund ist die Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden, insbesondere der Schülerinnen 
und Schüler morgens. 
Ein besonderes Nadelöhr ist dabei die Autobahnbrücke - eigentlich müsste diese für Radfahrer ver­ 
breitert bzw. mit einer separaten Radfahrerbrücke ergänzt werden: Die Rad- und Fußgängerbrücke 
parallel zur Autobahnbrücke auf Höhe des Nottulner Landweges fordert die CDU schon lange. Leider 
wird das Vorhaben seitens der Verwaltung abgelehnt, mit der Begründung, dass diese Rad- und Fuß­ 
gängerbrücke nicht Bestandteil der geplanten Veloroute sei. Sie würde der Schulwegsicherung zum 
einen den Schülern und Schülerinnen, die mit dem Rad zur Schule Richtung Münster fahren, zum an­ 
deren den Schülern und Schülerinnen, die zur Gesamtschule West fahren, dienen. Der Rad- und Fuß­ 
gängerverkehr über die Bundesautobahn Al würde insgesamt für alle Radfahrende und Fußgänger 
deutlich sicherer, da an der vorhandenen Brücke an der Straße·,,Am Rohrbusch" über die Bundesau­ 
tobahn kein Fahrrad- und Fußgängerbereiche besteht. 
Solange eine bauliche Lösung nicht umgesetzt ist, sollte als milderes Mittel zumindest eine durchge­ 
hende Temporeduzierung geprüft werden. Aus Richtung Roxel käme dies auch einer Harmonisierung 
der Geschwindigkeit gleich. 
Gez: 
Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nicholas Reuting, Nils Sehapplet, Peter Wolfgarten 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Monster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 l 8 42- 
44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDlMST • Sparkasse Münsterland Ost

Beratungsverlauf (1)

28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.3 Anregung Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Roxeler Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Am Rohrbusch
  • Alte Landstraße

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Details

Aktenzeichen
AWEST/0001/2025
Typ
Anregung BV West an die Verwaltung
Datum
03.06.2025
Erstellt
03.06.2025 11:28