3456/2023
Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges am Sürther Leinpfad hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2023
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
4134 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer17.11.2023 3456/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges am Sürther Leinpfad hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2023 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 23.01.2023 (Vorlagennummer 3905/2022) die Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges am Sürther Leinpfad in Köln-Sürth mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 180.000 € beschlossen. Der entspre- chende Abschnitt des Uferweges befindet sich im Bereich der sog. Linde-Mauer (Hochwasser- schutzvorrichtung), welche vorweg durch die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) saniert wurde. Die Maßnahme ist in der Örtlichkeit bereits fertiggestellt. Derzeit erfolgt die Schlussabrech- nung für die Verbreiterung des Geh- und Radweges. Nach Beauftragung und Fertigstellung verteuert sich die Baumaßnahme um insgesamt rd. 180.000 €. Die Gesamtkosten betragen somit rd. 360.000 €. Die entstandenen Mehrkosten lassen sich u.a. durch stark veränderte bzw. gestiegene Bau- kosten (Material- und Maschinenkosten) begründen. Bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Januar 2023 war beabsichtigt, den bestehen- den Bauvertrag zur Sanierung der Linde-Mauer in Köln-Sürth zwischen den Stadtentwässe- rungsbetrieben und der mit den StEB-Arbeiten beauftragten Baufirma fortzuschreiben. Aus diesem Grund wurden zur Beschlussfassung die vertraglich vereinbarten Einheitspreise zur Ermittlung der voraussichtlichen Kosten herangezogen. Das Hauptangebot zur Sanierung der Linde-Mauer stammt aus dem Jahr 2021, weshalb noch keine Kostensteigerungen aus der Ukraine-Krise enthalten waren. Diese Kostensteigerungen hat der Unternehmer erst im März 2023 gegenüber der Stadt Köln bzw. den Stadtentwässe- rungsbetrieben angemeldet. Nach erfolgter Prüfung der Anspruchsgrundlage sowie der notwendigen Preisverhandlung der Höhe nach, entstehen hierdurch Mehrkosten in Höhe von rd. 70.000 €. 2 Zusätzlich erfolgte eine notwendige Leistungsänderung in Bezug auf die Böschungssicherung mittels L-Winkelsteinen, die nicht im ursprünglichen Angebot berücksichtigt wurde. Darüber hinaus konnte der entstandene Bodenaushub nach erneuter Überprüfung nicht nach der vor- gesehenen Bodenklasse entsorgt werden. Diese Kosten für beide geänderten bzw. zusätzli- chen Leistungen belaufen sich insgesamt auf weitere 110.000 € (50.000 € Bodenentsorgung und 60.000 € L-Winkelsteine). Die Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges am Sürther Leinpfad löst keine Beitragspflicht nach § 8a KAG aus. Finanzierung Von den investiven Gesamtkosten in Höhe von nunmehr 360.000 € wurden bisher rd. 300.000 € verausgabt. Die restlichen in 2023 benötigten investiven Mittel in Höhe von 60.000 € stehen im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 - Generalsanierung Radwege im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für Abschreibungen. Die im Jahr 2024 erforderlichen bilanziellen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 7.200 € jährlich sind im Hpl. 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze) in der Teilplan- zeile 14, Bilanzielle Abschreibungen berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro- zesse 2025 ff. im o. g. Teilergebnisplan in o. g. Produktgruppe (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3456/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 17.11.2023
- Erstellt
- 27.10.2023 07:40