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3456/2023

Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges am Sürther Leinpfad hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 17.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 7.2.3

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4134 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/2 
 
Vorlagen-Nummer17.11.2023 
 3456/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023 
 
Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges am Sürther Leinpfad 
hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 
2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das 
Haushaltsjahr 2023 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 23.01.2023 (Vorlagennummer 
3905/2022) die Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges am Sürther Leinpfad in 
Köln-Sürth mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 180.000 € beschlossen. Der entspre-
chende Abschnitt des Uferweges befindet sich im Bereich der sog. Linde-Mauer (Hochwasser-
schutzvorrichtung), welche vorweg durch die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) saniert 
wurde. 
 
Die Maßnahme ist in der Örtlichkeit bereits fertiggestellt. Derzeit erfolgt die Schlussabrech-
nung für die Verbreiterung des Geh- und Radweges. 
 
Nach Beauftragung und Fertigstellung verteuert sich die Baumaßnahme um insgesamt rd. 
180.000 €. Die Gesamtkosten betragen somit rd. 360.000 €. 
 
Die entstandenen Mehrkosten lassen sich u.a. durch stark veränderte bzw. gestiegene Bau-
kosten (Material- und Maschinenkosten) begründen. 
Bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Januar 2023 war beabsichtigt, den bestehen-
den Bauvertrag zur Sanierung der Linde-Mauer in Köln-Sürth zwischen den Stadtentwässe-
rungsbetrieben und der mit den StEB-Arbeiten beauftragten Baufirma fortzuschreiben. Aus 
diesem Grund wurden zur Beschlussfassung die vertraglich vereinbarten Einheitspreise zur 
Ermittlung der voraussichtlichen Kosten herangezogen. 
Das Hauptangebot zur Sanierung der Linde-Mauer stammt aus dem Jahr 2021, weshalb noch 
keine Kostensteigerungen aus der Ukraine-Krise enthalten waren. Diese Kostensteigerungen 
hat der Unternehmer erst im März 2023 gegenüber der Stadt Köln bzw. den Stadtentwässe-
rungsbetrieben angemeldet.  
Nach erfolgter Prüfung der Anspruchsgrundlage sowie der notwendigen Preisverhandlung der 
Höhe nach, entstehen hierdurch Mehrkosten in Höhe von rd. 70.000 €.

2 
 
Zusätzlich erfolgte eine notwendige Leistungsänderung in Bezug auf die Böschungssicherung 
mittels L-Winkelsteinen, die nicht im ursprünglichen Angebot berücksichtigt wurde. Darüber 
hinaus konnte der entstandene Bodenaushub nach erneuter Überprüfung nicht nach der vor-
gesehenen Bodenklasse entsorgt werden. Diese Kosten für beide geänderten bzw. zusätzli-
chen Leistungen belaufen sich insgesamt auf weitere 110.000 € (50.000 € Bodenentsorgung 
und 60.000 € L-Winkelsteine). 
Die Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges am Sürther Leinpfad löst keine 
Beitragspflicht nach § 8a KAG aus.  
 
 
Finanzierung 
 
Von den investiven Gesamtkosten in Höhe von nunmehr 360.000 € wurden bisher rd. 
300.000 € verausgabt. Die restlichen in 2023 benötigten investiven Mittel in Höhe von 
60.000 € stehen im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau 
in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für 
Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 - Generalsanierung Radwege im 
Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung. 
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für Abschreibungen. Die im Jahr 2024 erforderlichen bilanziellen Abschreibungen 
in Höhe von nunmehr 7.200 € jährlich sind im Hpl. 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes 
für Straßen und Radwegebau (Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze) in der Teilplan-
zeile 14, Bilanzielle Abschreibungen berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird die ab 
dem Hj. 2025 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro-
zesse 2025 ff. im o. g. Teilergebnisplan in o. g. Produktgruppe (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle 
Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun-
gen, vorsehen. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

21.11.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3456/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
17.11.2023
Erstellt
27.10.2023 07:40