0382/2022
Beantwortung der Anfrage zur Isolation ungeimpfter Personen (AN/2321/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2522 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 16.03.2022 0382/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 22.03.2022 Gesundheitsausschuss 29.03.2022 Beantwortung der Anfrage zur Isolation ungeimpfter Personen (AN/2321/2021) Mit Anfrage vom 26.10.2021 stellte Herr Alparslan Babaoglu-Marx folgende Fragen an den Integrati- onsrat: 1. Welche wissenschaftlichen Nachweise liegen darüber vor, dass bei einer ungeimpften und negativ getesteten Person, die Gefahr Andere zu infizieren wesentlich höher ist, als bei einer geimpften Per- son? 2. Welche Gegenmaßnahmen werden ergriffen, damit die (gegen Sars-Cov 2) ungeimpften Personen vom sozialen Leben nicht weiter isoliert werden? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1.: Es wurden zahlreiche wissenschaftliche Studien durchgeführt. Ein Review des Robert Koch- Institutes (RKI) ist unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/19_21.pdf?__blob=publica tionFile abzurufen. In der Gesamtschau legen die verfügbaren Daten nahe, dass die COVID-19-Impfung eine Vi- rustransmission in erheblichem Maß reduziert und dass vollständig geimpfte Personen in Bezug auf die Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen (Epid Bull 2021; 19:13 -23). Das Gesundheitsamt der Stadt Köln hat auch selber Studien durchgeführt und veröffentlicht: Die Studie https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8240461/pdf/main.pdf legt nahe, dass eine Impfung eine Infektion nicht vollständig verhindert, jedoch die Krankheits- last senkt. Somit wird durch das Verhindern von Infektionen bei Ungeimpften das Gesundheits- system entlastet. In Bezug auf die Weitergabe von Infektionen hat das Gesundheitsamt gezeigt, dass die Anzahl an Übertragungen von ungeimpften Personen dreimal höher war, als die An- zahl von Übertragungen vollgeimpfter Personen (vgl. https://www.mdpi.com/2076- 393X/9/11/1267/pdf). Zu 2.: Ungeimpfte Personen haben die Möglichkeit, sich in hausärztlichen Praxen und Beratungsstel- len Informationen einzuholen und sich dort beraten zu lassen. Weiterhin werden von der Stadt Köln online Sprechstunden für Multiplikatoren*innen und Ratsuchende zu dieser Thematik an- 2 geboten. Die Einschränkungen für Ungeimpfte werden aktuell schrittweise zurückgenommen. Das Gesundheitsamt folgt den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes und des Bundesminis- teriums für Gesundheit. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0382/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.03.2022
- Erstellt
- 01.02.2022 16:25