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0535/2017

Neuer Kölner Mietspiegel (Stand: Januar 2017)

Mitteilung Ausschuss 21.02.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.03.2017, TOP 17.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3231 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/560 
Vorlagen-Nummer  21.02.2017 
 0535/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 
 
Neuer Kölner Mietspiegel (Stand: Januar 2017) 
Die Rheinische Immobilienbörse e.V. (RIB) in Köln hat am 21.02.2017 im Rahmen einer Pressekonfe-
renz den neuen Kölner Mietspiegel (KMS) für freifinanzierte Wohnungen zum Stichtag 01.01.2017 
vorgestellt. Der Mietspiegel wird seit 1973 alle zwei Jahre neu erstellt. Die RIB führt die Fortschrei-
bung des KMS unter Begleitung des Arbeitskreises Kölner Mietspiegel durch. Diesem Arbeitskreis 
gehört die Stadt Köln vertreten durch das Amt für Wohnungswesen neben dem Kölner Haus- und 
Grundbesitzerverein von 1888 – Verband der privaten Wohnungswirtschaft -, dem Mieterverein Köln 
e.V., der Rheinischen Immobilienbörse e.V. und der Vereinigung von Haus-, Wohnungs- und Grund-
eigentümern Köln e.V. an. 
 
Der KMS enthält differenziert nach Wohnungsgröße, Alter der Immobilie, Lage und Ausstattung An-
haltswerte hinsichtlich der aktuellen Mietkosten im freifinanzierten Wohnungsbau, die sog. örtlichen 
Vergleichsmieten. Nach geltendem Recht kann der Vermieter unter Hinweis auf die ortsüblichen Ver-
gleichsmieten die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete verlangen. Der 
KMS dient insoweit als Information und Begründung für Mieterhöhungen und hat sowohl die breite 
Zustimmung aller Vertragsparteien als auch der Gerichte. 
 
Zur Fortschreibung des aktuellen KMS wurden Daten aus ca. 23.700 Mietverträgen ausgewertet, da-
bei werden Neuvermietungsmieten und Mieten aus bestehenden Mietverhältnissen, die an das allge-
meine Mietniveau angepasst wurden, der letzten vier Jahre berücksichtigt. Betriebskostenbedingte 
Mieterhöhungen werden nicht berücksichtigt. Die Mietspiegeldaten (Nettokaltmieten) unterscheiden 
sich damit von den Angebotsdaten in Zeitungsinseraten und Online-Immobilienportalen, die aus-
schließlich potentielle Neuvertragsmieten darstellen. Der Mietspiegel bildet somit die tatsächliche 
Mietmarktlage im Stadtgebiet ab. Er liefert aktuelle und differenzierte Zahlen zu der „ortsüblichen 
Vergleichsmiete“ im freifinanzierten Wohnungsbestand. 
 
Die Mieten sind in den vergangenen Jahren in allen Baualtersklassen mit durchschnittlich 3,5 % wei-
testgehend moderat gestiegen. So kostet eine Bestandswohnung mit mittlerem Wohnwert (Baujahr 
1990 bis 2004) durchschnittlich 9,30 Euro. Angesichts anhaltend angespannter Lage auf dem Kölner 
Wohnungsmarkt ziehen nach wie vor auch die Mieten vor allem im Segment der preiswerten Woh-
nungen aus den Baujahren bis 1960 und 1961 bis 1975 vergleichsweise stark an. Für neuere Woh-
nungen ab 2005 erweitert sich der Mietspannenwert maximal um 0,70 Cent pro Quadratmeter. Zu-
zugsbedingter Nachfrageüberhang, umfassende Modernisierungen im Wohnungsbestand sowie Neu- 
und Wiedervermietungen mit höheren Vertragsmieten nehmen auf das aktuelle Mietniveau Einfluss. 
 
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme des neuen Mietspiegels Januar 2017 gebeten. 
 
Für jedes Ausschussmitglied wird zur Sitzung ein Originalexemplar zur weiteren Verwendung bereit-
gestellt.

Beratungsverlauf (2)

09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0535/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27