2537/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der 24. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 06.06.2024, betreffend Parkstadt Süd/Großmarkt
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Anlage 1, Vorabauszug WiA
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Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Herr Oster Telefon: (0221) 221 32488 E-Mail: jan.oster@stadt-koeln.de Datum: 11.06.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 06.06.2024 öffentlich 16 Mündliche Anfragen SB Herr Akter stellt folgende Fragen zu den Themen Parkstadt Süd/Großmarkt und bezieht sich dabei auf Zahlen zur Bezuschussung durch die Stadt Köln in Höhe von ca. 1 Mio. € bei Mieteinahmen für Büros von 4,65€/qm und Verkaufsflächen von 7,26€/qm bzw.12,17€/qm: 1. Welchen Anteil stellt der Betrag von 1 Mio. € im Gesamtanteil des Haushaltes der Stadt Köln und welche Betriebe der Daseinsvorsorge oder assoziierte Be- triebe arbeiten defizitär? (Auf Nachfrage im Nachgang zur Sitzung zieht Herr Akter den ersten Teil der Frage zurück). 2. Hätte die Stadt Köln durch moderate Mietanpassungen über die Jahre dieses Defizit egalisieren können und sind hierzu Versuche unternommen worden? Gab es erheblichen Widerspruch durch die Großmarkthändler gegen mögliche Mietpreiserhöhungen? 3. Welchen gesellschaftlichen Wert(-beitrag) stellt das Vorhandensein eines Großmarktes und der größtenteils von diesem Großmarkt Waren beziehenden Wochenmärkte dar? 4. Welche Gewerbesteuereinnahmen bekommt die Stadt Köln von den auf dem Großmarkt ansässigen Unternehmen? 5. Welche Einnahmen hat die Stadt Köln aus dem betrieb der Wochenmärkte durch die Marktstandgebühren und die Gewerbesteuereinnahmen?
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 07.05.2025 2537/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 08.05.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der 24. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 06.06.2024, betreffend Parkstadt Süd/Großmarkt In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 06.06.2024 stellte SB Herr Akter folgende Fragen zu den Themen Parkstadt Süd/Großmarkt und bezog sich dabei auf Zahlen zur Bezu- schussung durch die Stadt Köln in Höhe von ca. 1 Mio. € bei Mieteinahmen für Büros von 4,65€/qm und Verkaufsflächen von 7,26€/qm bzw.12,17€/qm: 1. Welchen Anteil stellt der Betrag von 1 Mio. € im Gesamtanteil des Haushaltes der Stadt Köln und welche Betriebe der Daseinsvorsorge oder assoziierte Betriebe arbei- ten defizitär? (Auf Nachfrage im Nachgang zur Sitzung zieht Herr Akter den ersten Teil der Frage zurück). 2. Hätte die Stadt Köln durch moderate Mietanpassungen über die Jahre dieses Defizit egalisieren können und sind hierzu Versuche unternommen worden? Gab es erhebli- chen Widerspruch durch die Großmarkthändler gegen mögliche Mietpreiserhöhungen? 3. Welchen gesellschaftlichen Wert(-beitrag) stellt das Vorhandensein eines Großmark- tes und der größtenteils von diesem Großmarkt Waren beziehenden Wochenmärkte dar? 4. Welche Gewerbesteuereinnahmen bekommt die Stadt Köln von den auf dem Groß- markt ansässigen Unternehmen? 5. Welche Einnahmen hat die Stadt Köln aus dem betrieb der Wochenmärkte durch die Marktstandgebühren und die Gewerbesteuereinnahmen? Mit Beschluss des Rates vom 01.10.2024 wurde das Betriebsende des Kölner Großmarktes auf den 31.12.2025 festgelegt (1824/2024). Die Verwaltung beantwortet die mit dieser Vorlage nicht behandelten Fragen wie folgt: zu 1. Die Finanzbeziehungen zwischen der Stadt und ihren Beteiligungsunternehmen können dem Beteiligungsbericht 2023 der Stadt Köln, der im Internet zugänglich ist, auf den Seiten 23-24 entnommen werden. Die Darstellung spiegelt grundsätzlich die aktuellen Gegebenheiten wi- der und wird im Zuge der fortschreitenden Berichterstattung regelmäßig aktualisiert. zu 2. Die Festsetzung des Mietzinses auf dem Kölner Großmarkt wird durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Die aktuell geltenden Konditionen gelten seit zehn Jahren. Im Rahmen der seit 2 Ende der 90er Jahre geführten Diskussionen um den Großmarkt war ursprünglich eine Schlie- ßung des Standortes in Raderberg für Ende 2020 vorgesehen. Dieser Termin wurde vom Rat 2018 bis Ende 2023 bzw. 2021 bis Ende 2025 verlängert. Vor diesem Hintergrund wurden keine Investitionen mehr in den Standort vorgenommen und die Mietkonditionen nicht verän- dert. zu 3. Die Frage wird mit den Ausführungen in der Vorlage 1824/2024 beantwortet. zu 4. Die Anfrage wurde bereits in der Ausschusssitzung am 5.9. 2024 wie folgt beantwortet (Vorla- gen Nr. 2723/2024): „Die in der Mitteilung 2837/2023 für das Jahr 2023 prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen beliefen sich auf 992.000 EUR und entfielen auf insgesamt 125 Unternehmen. Für die am Großmarkt gemeldeten 62 Großmarkbetriebe beträgt der Gewerbesteuerbetrag 700.387,00 EUR. Die Stadt Köln muss von diesem Gewerbesteueristaufkommen rund 7,4% als Umlage an das Land NRW abführen.“ Zur Einordnung: Die Stadt Köln hat ausweislich des vorläufigen Jahresergebnisses in 2023 insgesamt 1,510 Mrd. € Gewerbesteuer vereinnahmt. zu 5. Die Einnahmen aus Standgebühren auf den Wochenmärkten betrugen im Jahr 2023 insge- samt 1.451.828,04 Euro. Dieser Betrag enthält die Einnahmen aus Gebühren der Tages- und Dauerstandplätze. Die Gewerbesteuer ist von den ortsansässigen Gewerbebetrieben zu entrichten. Wenn ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten unterhält, ist der Gewerbesteu- ermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zu verteilen. Somit entrichten nur die Wochen- markthändlerinnen und –händler Gewerbesteuer in Köln, deren Betriebssitz in Köln ist. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2537/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 21.08.2024 11:04