1977/2024
Mitteilung Kreuzfeld - Sachstand Technische Masterplanung, weiteres Vorgehen und Zeitplanung
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 28.08.2024 1977/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 Verkehrsausschuss 10.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Mitteilung Kreuzfeld - Sachstand Technische Masterplanung, weiteres Vorgehen und Zeitplanung Das Großprojekt Kreuzfeld ist eines der größten städtebaulichen Projekte, das derzeit in Köln in Planung befindlich ist. Es umfasst neben diversen Wohnnutzungen mit ca. 3.500 Wohnein- heiten auch Angebote an Arbeitsplätzen, sozialer Infrastruktur in Form von Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kultur sowie großzügigen mehrfachnutzbaren Frei- raum-, Grün-, Spiel- und Sportflächen auf einer Gesamtfläche von ca. 80 ha. Für das Plangebiet des Städtebauprojektes Kreuzfeld wurde am 30.11.2023 nach vorange- gangenem Leitbildprozess und wettbewerblichem Dialogverfahren der Beschluss über die vor- liegende Integrierte Planung als städtebauliche Grundlage (s. Anlage 1) und damit der Weiter- planungsbeschluss für die anstehenden Planungsphasen der Technischen Masterplanung und Bauleitplanung gefasst (Vorlagen-Nr. 1979/2023 – mit Änderungen). Die Technische Masterplanung (TM) hat zum Ziel, im Nachgang an die Integrierte Planung technische Überprüfungen von Entwurfsdetails des städtebaulichen Entwurfs (s. Anlage 1) durch gutachterliche Untersuchungen vorzunehmen und konzeptionelle Schärfungen bzw. An- passungen zu erreichen. In der vorliegenden Mitteilung wird der Sachstand des Projektes Kreuzfeld anhand folgender Punkte dargestellt: - Bisherige Schritte in Technischer Masterplanung - Vorbereitung der Umweltprüfung in Technischer Masterplanung - Weitere Schritte in Technischer Masterplanung - Öffentlichkeitsveranstaltung Herbst 2024 - Streckung der Gesamtzeitplanung Kreuzfelds - Aufhebung des Vergabeverfahrens begleitende Kommunikation - Sachstand Blumenbergsweg - Aktuelle Herausforderungen - Ausblick 2 Bisherige Schritte in Technischer Masterplanung Als Auftakt der technischen Überprüfung wurden Ende 2023 und Anfang 2024 vier thematisch geclusterte Auftaktworkshops mit den an der weiteren Planung beteiligten Fachämtern der Stadt Köln durchgeführt: 1. Workshop Klima, Umwelt, Freiraum + Wasser am 09.11.2023: Erste Ergebnisse und Erkenntnisse: - Klärung der Nutzungsformen von Permakultur, Anrechnung als Ausgleichsfläche? - Bedarf öffentlicher Grünfläche nach koop. BLM ca. 8 ha - Umgang mit Starkregen Alluvialpark und Hoodmitten als Puffer - Ziel: Nullabflussgebiet durch Speicherung und Versickerung (Regenwassermanage- mentkonzept durch StEB) - Bodenmanagement und Geländeanpassung - Stadtklima: Prüfung Baumgruppierung bzgl. luftklimatischer Verhältnisse 2. Workshop Gesundheit und Inklusion am 24.01.2024: Erste Ergebnisse und Erkenntnisse: - Vorstellung Projektgruppe INSgesamt e.V.: Inklusion - soweit möglich - bereits auf konzeptioneller Ebene, aber: Hauptsächlich Umsetzungs-/ Quartiersmanagementfra- gestellungen - Abstimmung und konzeptionelle Prüfung der Pflege- und Betreuungswohnbedarfe - Prüfung der Ausmaße für vollstationäre Einrichtung, ggf. Kombination mit Anlage für Kurzzeitpflege - Weitere ambulante Projekte (z.B. Seniorenwohnen, Tagespflege) in adäquater Lage in Hood 1 (z.B. in Kombination mit Supermarkt) 3. Workshops Bildung, Jugend, Sport + Kultur & Soziales am 31.01.2024: Erste Ergebnisse und Erkenntnisse: - Erste Überlegungen zu im Schulausschuss und im Rat gewünschten Varianten mit und ohne Förderschule in Hood 1 bzw. 3 (konzeptionelle Ausarbeitung folgt, im B-Plan le- diglich Fläche für Gemeinbedarf, keine Festschreibung einer Förderschule) - Vorplanung Schulbaukörper und Prüfung weiterer Synergieeffekte, Grundsatzgedanke einer zusammenhängenden Bildungslandschaft liegt vor - Prüfung Umgang mit bestehendem Bolzplatz in Blumenberg - Gestaltung Außenbereich Kita und Abgrenzung bzw. Öffnung zur Hoodmitte - Klärung Flächenbedarf für Sportflächen, Nutzungszeiten und Erfordernisse bzgl. Lärm- schutz, Ausgestaltung Lärmschutz, potenzielle Möglichkeit von Retentionsflächen bei Sport - Gemeinbedarfseinrichtung mit verschiedenen Nutzungen und Synergien 4. Verkehr und Mobilität am 23.02.2024: Erste Ergebnisse und Erkenntnisse: - Ausbau Blumenbergsweg s. eigenes Kapitel - Abstimmung Verkehrsuntersuchungen: Verkehrszahlen, Gutachten, Prüfung geplanter Verkehrsflächen - Rad- und Fußwegeplanung in Grüner Mitte, Barrierefreiheit - Prüfung der Straßenbreiten/ -querschnitte unterschiedlicher Klassifizierungen inkl. Re- tention - Prüfung Buserschließung, Haltestellen, Anbindung an S-Bahn - Ausgestaltung, Nutzung und Betreiberkonzepte Mobilstationen - Wirtschaftsverkehr und Logistik (Feuerwehr, Ver- und Entsorgung, Lieferung) - Qualifizierung S-Bahn in Abstimmung mit DB (Lupenraum) und Öffentlichkeit inkl. We- geinfrastruktur Alluvialpark und Betrachtung Topographie - Übergangsszenario Mercatorstraße 3 Zu den durchgeführten Workshops wird es weitere übergreifende und kleinteilige Folgeter- mine zu fachlichen Themen geben, um den vorliegenden Entwurf weiter überprüfen und kon- zeptionell überarbeiten zu können. Wie im Weiteren beschrieben, werden Politik und Öffent- lichkeit thematisch eingebunden. Vorbereitung der Umweltprüfung in Technischer Masterplanung In Vorbereitung der Umweltprüfung in der Bauleitplanung werden in der Technischen Master- planung auch Umweltbelange durch fachgutachterliche Untersuchungen überprüft. Lärmschutz: Zur Klärung der Lage und Höhe von aktiven Lärmschutzeinrichtungen (LSWände und/oder -wälle), zum Verkehrs- und Sportlärm wird aktuell eine schalltechnische Untersuchung an ein externes Fachbüro vergeben. Klimaschutz: Zur Vorbereitung der Fortschreibung des Energiekonzeptes finden derzeit Ge- spräche zwischen der Verwaltung und RheinEnergie statt. Stadtklima: Das vorliegende Klimagutachten zeigt, dass der Planentwurf woodhood insge- samt günstige thermische Verhältnisse aufweist. Darüber hinaus lassen sich Erkenntnisse ab- leiten, wie sich die Planung hinsichtlich der Aspekte Hitzebelastung und Durchlüftung optimie- ren lässt. Eingriffsregelung: Eine erste Eingriffs- / Ausgleichsbilanz zeigt, dass voraussichtlich die Be- reitstellung von ca. 6,5 ha externer Ausgleichsflächen erforderlich wird. Entwässerung und Regenwassermanagement: Der Umgang mit Schmutzwasser sowie Re- genwasser aus Bemessungs- und Starkregenereignissen wird in einem Entwässerungsgut- achten untersucht. Themen dazu sind: Erfordernis von Geländemodellierung bzw. Pumpwer- ken, Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser, Notwasserwege und Retention von Niederschlag aus Starkregenereignissen. Vorausgehend erfolgt im Sommer 2024 eine Versickerungsuntersuchung im Plangebiet. Das Entwässerungsgutachten wird von den Stadt- entwässerungsbetrieben Köln (StEB) beauftragt. Archäologische Untersuchung: Aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen aus 2022 und 2023 sind im Sommer / Herbst 2024 weitere Sondageschnitte im Plangebiet erforderlich. Die Untersuchung soll im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen werden. Weitere erforderliche Umweltuntersuchungen werden zu einem späteren Zeitpunkt parallel zur Durchführung der Bauleitplanung beauftragt. Hierzu zählen insbesondere die Artenschutzprü- fung Stufe II, die Fortschreibung der Erschütterungsuntersuchung zur S-Bahntrasse, die Fort- schreibung der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die Erstellung eines Grünordnungsplanes (GOP). Weitere Schritte in Technischer Masterplanung Aus den durchgeführten Workshops haben sich u.a. diese nicht abschließenden kleinteiligen Folgetermine ergeben: z.B. Varianten Förderschule, Gestaltung Hoodmitten, Kita-Außenflä- chen und Übergang zu angrenzenden Spielplätzen, Konkretisierung Sportflächen, Mehrfach- nutzung von Flächen, Lupenraum S-Bahn, Mobilstationen, Freiflächen und Wegeinfrastruktur, Straßenbreiten und Entsorgungslogistik. Daneben werden auch weitergehende städtebauliche Themen wie z.B. die Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen untersucht. Parallel wird aktuell eine Bedarfsfeststellungsvorlage für erforderliche Leistungen und Gutach- ten im Rahmen der Technische Masterplanung inkl. verkehrskonzeptioneller Leistungen in den Gremienlauf gebracht, um einen transparenten Überblick über benötigte Aufträge und prognostizierte Kosten liefern zu können. In diesem Rahmen werden konzeptionelle Ausarbeitungen beauftragt und technische Prüfun- 4 gen vorgenommen. Daneben werden weitere Aufträge für gutachterliche und verkehrstechni- sche/ -konzeptionelle Leistungen vergeben, die für Erkenntnisse in dieser Planungsphase er- forderlich sind. Eine Übersicht über den inhaltlichen Fahrplan zur Technischen Masterplanung bietet Anlage 2. Auf Grundlage konzeptioneller Überarbeitungen zur Schärfung des vorliegen- den Entwurfskonzeptes und weiterer gutachterlicher Erkenntnisse werden in der Folge techni- sche Prüfungen vorgenommen (z.B. Abstandsflächenplan, Grundrissplan, Parzellierungsplan). Ein Zwischenstand zur Technischen Masterplanung mit ersten konzeptionellen Überlegungen ist zudem durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung im Herbst 2024 geplant. Der Abschluss die- ser Planungsphase ist für Sommer 2025 avisiert. Dort sollen bisher gesammelte Erkenntnisse und der ausgearbeitete Entwurf präsentiert werden. Auf dieser Grundlage wird die Bauleitpla- nung, begleitet von weiteren fachlichen und gutachterlichen Untersuchungen, initiiert. Darüber hinaus werden parallel zur Technischen Masterplanung übergeordnete Themen an- gestoßen. So soll eine extern zu beauftragende städtebauliche Kalkulation auf Grundlage des vorliegenden Entwurfskonzeptes eine grobe wirtschaftliche Dimension der Umsetzung Kreuz- felds (im Vorgriff auf Stadtbau GmbH) aufzeigen. Zudem werden in Vorbereitung der späteren amtlichen Umlegung erste Simulationen zur Neuordnung der Grundstücke und Eigentumsver- hältnisse durchgeführt, um die dabei gewonnenen Erkenntnisse frühzeitig in den weiteren Pla- nungsschritten berücksichtigen zu können. Öffentlichkeitsveranstaltung Herbst 2024 Als Termin für die geplante Öffentlichkeitsveranstaltung im Herbst 2024 ist der 16.11.2024 vorgesehen. Weitere Informationen und eine Einladung werden in Kürze zur Verfügung ge- stellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit dient in diesem Zusammenhang zum einen einer Darstellung des bis dahin erreichten Zwischenstandes zur Planungsphase Technische Masterplanung so- wie zum anderen als Austauschtermin, um zu einigen, u.a. im politischen und öffentlichen Dis- kurs vorgebrachten Themen Input für die anstehende Überarbeitung zu erhalten. Auf dieser Veranstaltung werden Bürger*innen sowie politische Vertreter*innen die Möglichkeit haben, sich über den aktuellen Sachstand der Planung zu informieren, und die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen und sich an Thementischen im Sinne eines Workshops aktiv in den Prozess einzubringen. Streckung der Gesamtzeitplanung Kreuzfeld Im Anschluss an die Technische Masterplanung erfolgt ab Ende 2025 nach Ausschreibung und Vergabe die Bauleitplanung. Bei einer aktuellen Aufstellung von Zeit- und Finanzplanung wurde festgestellt, dass die an- schließend an die Bauleitplanung anstehende Aufsiedlung nach derzeitigem Stand nicht pa- rallel zum Straßenbau (in Folge der vorangehenden Straßenplanung) erfolgen kann. Zur Syn- chronisierung aller mit der Bauleitplanung einhergehenden Zeitpläne für Fachplanungen vor dem Hintergrund eines notwendigen haushalterischen Abwägungsprozesses muss eine ca. dreijährige Streckung des Verfahrens vorgesehen werden. Die ursprünglich ab 2029 geplante Aufsiedlung kann demnach erst ab 2032 und damit zeitlich synchronisiert zum Straßenbau ausgeführt werden (s. Anlage 3). An der nach jetzigem Stand vorgesehenen Aufteilung der Bauleitplanung in drei Teilpläne wird weiter festgehalten und die Verfahren hintereinandergeschaltet. Somit ist in Planung zunächst einen Infrastrukturgrundlagenplan für Erschließungsflächen, Grüninfrastruktur und weiterer Infrastruktur aufzustellen, um anschließend Baufelder in den fünf Hoods durch zwei Teilpläne planungsrechtlich zu sichern (s. Anlage 4). Aufhebung des Vergabeverfahrens begleitende Kommunikation Aus diesem aktuellem Anlass der Streckung der Gesamtzeitplanung Kreuzfelds musste das in 2024 laufende Vergabeverfahren zur Kommunikationsbegleitung für das Städtebauprojekt 5 Kreuzfeld leider zunächst aufgehoben werden. Die geänderten zeitlichen Rahmenbedingun- gen sind erst nach Veröffentlichung der EU-Dokumente für die ausgeschriebene Leistung be- kannt geworden. Dies hat Einfluss auf die von der Zeitplanung abhängige, angestrebte Beglei- tung eines Kommunikations- bzw. Moderationsbüros parallel zur Bauleitplanung. Der ursprünglich bekanntgegebene Zeitplan für notwendige Bauleitplanverfahren hat sich durch die zeitliche Streckung des Gesamtverfahrens nach derzeitigem Stand um etwa drei Jahre verschoben. Dadurch ändert sich auch die geplante Zeitspanne für die Kommunikati- ons- und Moderationsbegleitung, die bisher von August 2024 bis Juli 2028 vorgesehen war. Da die Bauleitplanung nun voraussichtlich erst 2032 abgeschlossen sein wird, ist es nicht möglich, die Kommunikationsbegleitung im veranschlagten Zeitraum durchzuführen. Die Ver- schiebung der zugrundeliegenden Projektmeilensteine und Kommunikationsziele im Rahmen der Bauleitplanung zwang auch aus juristischer Perspektive im Ergebnis zur Aufhebung des Vergabeverfahrens. Eine solche Leistung der begleitenden Kommunikation wird dementspre- chend erst später, parallel zur fortschreitenden Bauleitplanung, benötigt. Trotz der Aufhebung des Vergabeverfahrens ist eine Kommunikation und Bürgerbeteiligung für das Städtebauprojekt Kreuzfeld weiterhin essentiell und wird selbstverständlich fortgeführt. Um dieses wichtige Anliegen sicherzustellen, werden die notwendigen Kommunikationsleis- tungen künftig auf andere Weise abgedeckt. Zum einen werden einzelne Aufträge, beispiels- weise für die Organisation und Durchführung von Bürgerveranstaltungen bzw. Informations- veranstaltungen, an externe Dienstleister vergeben. Zum anderen wird ein Großteil der Kom- munikationsarbeit vorübergehend von der Stadtverwaltung selbst übernommen. Mit diesen und weiteren Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Information und Par- tizipation der Öffentlichkeit auch mit der zeitlichen Verfahrensanpassung weiterhin jederzeit gewährleistet bleibt. Sachstand Blumenbergsweg Vergangene Sitzungen der BV 6 mit Beschlussvorlagen zum Städtebauprojekt Kreuzfeld (s. u.a. V 1979/2023 S.18f. und V 0574/2023 S.15) sowie ein Beschluss im Rat (s. V 3536/2019 S.36f.) hatten die Forderung einer parallelen Planung und Umsetzung des Ausbaus des Blu- menbergswegs mit Anschluss an die Bundesautobahn 57 zum Inhalt. Die L43(n) (Blumenbergsweg) liegt als Landesstraße grundsätzlich in der Baulast des Landes- betriebs Straßen.NRW. Seitens des Landes werden die Maßnahmen im Landesstraßenbe- darfsplan kategorisiert und priorisiert. Mit Schreiben vom 16.11.2020 wurde die Maßnahme vom damaligen Landesverkehrsminister als „vordringlicher Bedarf“ in die höchste Stufe 1 des Bedarfsplans eingestuft. Seitens des Landesbetriebs Straßen.NRW fehlten jedoch die personellen Ressourcen zur Umsetzung. Da die Stadt Köln in Bezug auf die geplante Aufsiedlung in Kreuzfeld ein besonderes Inte- resse am Ausbau des Blumenbergsweg hat, soll die Planung der L43(n) in Absprache mit Straßen.NRW von der Stadtverwaltung durchgeführt werden. Hierfür ist zunächst eine Verwal- tungsvereinbarung zwischen Straßen.NRW und der Stadt Köln zur Übertragung der Aufgaben abzuschließen. Nach Bereitstellung entsprechender personeller Ressourcen für das Projekt fand diesbezüg- lich im April 2024 zur Klärung der weiteren Vorgehensweise ein Gespräch mit dem Landes- verkehrsministerium statt. Von dort wurde mitgeteilt, dass seitens des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW ein Moratorium für den Neubau von Straßen verhängt wurde, nach dem nur noch bereits begonnene Neubaumaßnahmen fortgeführt werden. Der Schwer- punkt liegt in den nächsten Jahren bei der Sanierung der vorhandenen Straßeninfrastruktur. Die Landesregierung hat deshalb eine Sanierungsoffensive angekündigt. Damit kann die Pla- nung der L43(n) derzeit nicht aus Landesmitteln finanziert werden. Für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Straßen in der Straßenbaulast 6 des Landes wird ein Landesstraßenbedarfsplan aufgestellt und fortgeschrieben. Der beste- hende Landesstraßenbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen stammt aus dem Jahr 2007. Die Aufstellung und Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans ist in § 1 Landes- straßenausbaugesetz NRW (LStrAusbauG NRW) normiert. Das Land hat das Beteiligungsver- fahren mit Kommunen und Städten gestartet. Alle im alten Plan gelisteten Maßnahmen werden neu priorisiert. Dabei fließen auch die Daten des neuen Landesverkehrsmodells in die Nutzen-Kosten-Analyse ein. Mit einer Fertigstellung des neuen Landestraßenbedarfsplans wird frühestens Ende 2025/ Anfang 2026 gerechnet, so dass auch erst dann feststeht, ob der Ausbau der L 43 (n) mit hoher Priorität als Landesmaß- nahme fortgeführt werden kann. Die Verwaltung prüft daher aktuell diverse Szenarien, ob und wie das Projekt Ausbau Blumen- bergsweg hinsichtlich ihrer zeitlichen und finanziellen Auswirkungen fortgeführt werden kann. Aktuelle Herausforderungen Nach Abschluss der technischen Masterplanung wird die Bauleitplanung als formeller Pla- nungsprozess der Baurechtschaffung gestartet. Im Rahmen dieses Prozesses ist es unab- dingbar einen Gleichklang in allen zugrundeliegenden Zeitplänen zu erreichen. Dies ist not- wendig, da Fachplanungen als Grundlage unmittelbar auf das Produkt der Bauleitplanung ein- zahlen. Die Bereitstellung personeller Ressourcen muss in einzelnen Fachressorts gewähr- leistet sein, damit Planungsleistungen in vorgesehenen Zeitfenstern abgeschlossen werden können. Anderenfalls ist eine weitere Verschiebung der vorliegenden Zeitplanung nicht auszu- schließen. Wie im Kapitel zum Blumenbergsweg erläutert, ist die Finanzierung der Gesamtmaßnahme durch die Prioritätensetzung des Landes NRW bzgl. Straßenausbaumaßnahmen aktuell nicht ausreichend gesichert. Für eine Weiterverfolgung der Planung werden durch die Stadt Köln diverse Prüfszenarien angestellt, ob und wie eine Finanzierung von Planung und Ausbau mit Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sichergestellt werden kann. Es muss folglich ein Umgang mit Planungen zum Blumenbergsweg gefunden werden. Auf Grundlage des Umsetzungsmodells V 0574/2023 wird weiterhin der Gründungsbeschluss für die Stadtbau GmbH als städtische Tochtergesellschaft vorbereitet. Diesbezüglich sind ak- tuell grundlegende Themen zur Steuerung, finanziellen Ausstattung und Gesellschaftsstruktur im Kontext mit der genannten zeitlichen Synchronisierung des Projektablaufs in Klärung. Das Tätigwerden der Gesellschaft zielt maßgeblich auf die spätere Umsetzung des Quartiers und dessen Management hin. Für die gesamtheitliche Projektentwicklung Kreuzfelds ist die Grün- dung der GmbH daher zwingend erforderlich. Auch bereits für die Übernahme von nicht-ho- heitlichen Planungsaufgaben (z.B. Vergaben, Gutachten, Fachplanungen) ist die GmbH erfor- derlich, um personelle städtische Ressourcen parallel zur Bauleitplanung (vrstl. ab 2026) zu entlasten. Eine Gründung wird daher zeitlich synchronisiert zu diesen Verfahrensschritten an- gestrebt. Ausblick Aktuell wird die technische Masterplanung durch gutachterliche Untersuchungen und konzep- tionelle Prüfungen sowie Ausarbeitungen erarbeitet. Hierzu wird im Herbst 2024 (vrstl. am 16.11.2024) eine Öffentlichkeitsveranstaltung zur Präsentation eines Zwischenstandes durch- geführt, zum Halbjahr 2025 soll die Planungsphase durch eine weitere Öffentlichkeitsveran- staltung abgeschlossen werden, um anschließend den formellen Planungsprozess anzusto- ßen. Gez. Greitemann Anlagen: Anlage 1: Städtebauliche Masterplan Kreuzfeld 7 Anlage 2: Fahrplan Technische Masterplanung Anlage 3: Angepasste synchronisierte Zeitplanung Anlage 4: Vorüberlegung Aufteilung Bauleitplanung (Entwurf)
Anlage 2_Fahrplan-TM
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TECHNISCHE PRÜFUNG Gutachterliche Leistungen + Externe Beauftragungen Schalltechnische Untersuchung Energiekonzept Verkehrsgutachten Lupenraum: S-Bahnhaltestelle Regenwassermanagement Versickerungsuntersuchung 2. Öffentlichkeitsveranstaltung (Ergebnisvorstellung) Abschluss TM Meilensteine Technische Masterplanung (TM) 1. Öffentlichkeitsveranstaltung (Zwischenergebnis + Bürgerdialog) Planungsphase Bauleitplanung QIII QIV QI QII 2024 2025 2026 + Städtebauprojekt Köln-Kreuzfeld Fahrplan Technische Masterplanung bis vrstl. Mitte 2025 Anlage 2 Verwaltungsinterne Abstimmungen Volumenstudie Schulen Sport- & Spielflächen MVZ (Überprüfung Bedarf) Überprüfung Kitas + Außengelände Überprüfung städtebauliches Konzept Schulbaukörper (Hood 3) Teilräumliche Konkretisierung ÖPNV Straßenraum / Zonierung Wegeverbindung Grüne Mitte Frei- und Grünflächenplanung Maßnahmenpakete Vergabe Bedarfsfeststellung Aufstellungs- beschluss Schaffung von Planungsrecht Produkte Entsorgung und Logistik Bürgerhaus+ Überprüfung Hoodmitten Untersuchung Nachverdichtungspotenziale … … … Parzellierungs- plan Abstands- flächenplan Grundriss- plan Grafische Erarbeitung
Anlage 1_städtebaul. Masterplanung Kreuzfeld
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Anlage 1
Anlage 4_Vorüberlegung Aufteilung Bauleitplanung (Entwurf)
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1 BPlan 1: Infrastruktur-Plan - Haupterschließung - Schulinfrastruktur - Grün- und Freiraum BPlan 2: Hoods 1 bis 3 + Blumenberg BPlan 3: Hoods 4 und 5 Vorüberlegung Bauleitplanung Stadtplanungsamt – Vorüberlegung zur Aufteilung der Bauleitplanung Anlage 4 Entwurfsstand - Juli 2024
Anlage 3_Angepasste synchronisierte Zeitplanung Kreuzfeld
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Angepasste synchronisierte Zeitplanung Kreuzfeld Stadtplanungsamt – Zeitplanung Stadtplanung und Verkehr - Technische Masterplanung Kreuzfeld – 21.06.2024 1 61 | Baurechtschaffung - Kreuzfeld Verkehrskonzepte und -untersuchungen 68 | Verkehrskonzepte LPH 1-3 benötigt für Satzungsbeschluss Infrastruktur LPH 4-9 66 | Straßenentwurfsplanung Ab 2032 Aufsiedlung möglich Ab 2032 Start Straßenbau Integrierte Planung Technische Masterplanung B-Plan 1 Infrastruktur B-Plan 2 + 3 Aufsiedlung Genehmigung + Realisierung 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 31 32 Jahr Anlage 3 Stand: Juli 2024 Änderungen vorbehalten!
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1977/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.08.2024
- Erstellt
- 18.06.2024 11:46