Mandari Insight

3145/2017

Medizinische Notfallversorgung in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.11.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 07.11.2017, TOP 2.3

Anlage-3-§ 90a

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Ansehen

Anlage-1-Rettungsdiensteinsätze-Wohin

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Ansehen

Anlage 2 Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)

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Ansehen

Anlage 4-Choosing-right

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Ansehen

Anfrage-FDP-Fraktion

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Ansehen

Anlage-3-§ 90a

2134 Zeichen

Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Herrn
Ulrich Langenberg
Geschäftsführender Arzt der
Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Herrn
Dr. Frank Bergmann
Vorstandsvorsitzender der
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
An das
Ministerium für Inneres NRW
Herrn MR Peter Beckmann
Referat 74
An die
Kommunalen Spitzenverbände des Landes NRW
- Landkreästag NRW
- Städtetag NRW
- Städte- und Gemeindebund NRW
An den
Ärztlichen Leiter Rettungsdienst der Stadt Wuppertal
Herrn Dr. Bernd Jeschke
August-Bebel-Straße 55
42109 Wuppertal
4?tDatumr/ juli 2017
Aktenzeichen
bei Antwort bitte angeben
224 - G.0719
Telefon 0211 8618-3646
Telefax 0211 8618-3372
claudia.soehner@mgepa.nrw.de
Dienstgebä de und Ueferan-
schrift:
Fürstenwall 25,
40219 Düsseldorf
Telefon 0211 855-5
Telefax 0211 855-3683
poststelle@mais.nr .de
ww.mais.nrw
öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linie 709
Haltestelle: Stadttor
Rheinbahn Linien 708, 732
Haltestelle: Polizeipräsidium

Herrn
Dr. Michael Klein
Geschäftsführer der Arztrufzentrale NRW GmbH
Duisburg
Herrn
Ulrich Zander
Leiter der Feuerwehr Wuppertal
August-Bebel-Straße 55
42109 Wuppertal
Frau
Dr. Hella Körner-Göbel
Stüttgener Straße 16
41468 Neuss
nachrichtlich:
Herrn
Prof. Dr. Dr. Alex Lechleuthner
Berufsfeuerwehr Köln
Scheibenstraße 13
50737 Köln
An die
Bezirksregierung Düsseldorf
Dez. 22
„Arbeitsgruppe Notfallversorgung  des Gemeinsamen Landes¬
gremiums nach § 90 a SGB V
Einladung zum Pilotprojekt „Leitstelle  (§ 75 Absatz 1 b Satz 6
SGB V) / Landesteil Nordrhein
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Fortführung unseres Gesprächs vom 07.07.2017 lade ich Sie zu
einer nächsten Sitzung für den
11, Oktober 2017.10 Uhr, Raum 436 (4. Eta e)
in das Gesundheitsministerium, Horionplatz 1,40213 Düsseldorf
ein.
2

Für eine namentliche An eldung bis zum 2. Oktober 2017 per E-Mail
an Frau Söhner fclaudia.soehner@mgepa.nrw.de  wäre ich dankbar.
Ich freue mich auf Ihr Ko men und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4183 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37/374/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3145/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 07.11.2017 
 
Medizinische Notfallversorgung in Köln 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um Beantwortung von Fragen zum Thema: 
 
                      Medizinische Notfallversorgung in Köln (AN/1306/2017) 
 
 
Frage 1: Inwiefern kann sichergestellt werden, dass es zukünftig zu einem gezielteren und wirtschaft-
lichen Einsatz der Notfallrettungsmittel in der Stadt Köln kommt? 
 
Antwort: Der beklagte Anstieg der Rettungsdiensteinsätze über die Notrufnummer 112 ist auch in 
Köln seit Jahren zu verzeichnen. Im Rahmen der Ursachenforschung hat die Verwaltung bereits 2015 
eine Analyse veröffentlicht (Anlage 1). Demnach ist ein gezielterer und wirtschaftlicherer Einsatz der 
Notfallrettungsmittel gegenüber der jetzigen Strategie nur im Rahmen eines neuen Gesamtkonzepts 
möglich. Die Überlegungen zu diesem neuen Gesamtkonzept befinden sich in der Anlage 2 – Gestuf-
tes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS).  
 
Frage 2: Inwieweit ist an eine stärkere Einbeziehung von Krankentransportwagen statt der oftmals 
nicht notwendigen Rettungswagen gedacht? 
 
Antwort: Im Rahmen des GVS gibt es eine Stufe „Notfall-Krankentransport“. Die Entsendung von 
Krankentransportfahrzeugen zu Notfällen wird bereits in Berlin und Hannover praktiziert. Auch in länd-
lichen Gebieten werden schon seit jeher immer auch Kranktransportfahrzeuge mangels Notfallret-
tungsmitteln zu Notfällen entsandt. Soweit die Patienten dort anschließend nur ambulant im Kranken-
haus behandelt werden, greift zwischenzeitlich jedoch häufig der neue § 60 Abs. 1 Satz 4 SGB V (seit 
23.07.2015), wonach die Krankenkassen ohne die dort festgeschriebene, erforderliche Vorabgeneh-
migung die Erstattung ablehnen. Auch das wird im GVS thematisiert.  
 
Frage 3: Inwieweit gibt es Pläne für eine deutlich bessere Vernetzung der Akteure der Notfallversor-
gung, also von Rettungsdienst, kassenärztlichem Notfallbereitschaftsdienst und Krankenhaus Notauf-
nahme? 
 
Antwort: Es gibt eine Arbeitsgruppe beim Gesundheitsministerium in NRW (MAGS) zum § 90a SGB 
V, in der die Koordination des Kassenärztlichen Notfalldienstes und der Leitstelle des Rettungsdiens-
tes in Pilotprojekten verbessert werden soll. Es gab bislang zwei Sitzungen der Arbeitsgruppe 
(07.07.2017, 11.10.2017), in der ein Mitglied der Verwaltung in Vertretung für die kommunalen Spit-
zenverbände teilgenommen hat (Anlage 3). Mit den Kölner Krankenhäusern wird der Rettungsdienst 
nach Einführung des landesweiten, elektronischen Notfallressourcennachweises (IG-NRW) deutlich 
besser verzahnt. Eine bessere Gesamtvernetzung aller Akteure wird vom neuen Gutachten des 
Sachverständigenrates im Gesundheitswesen thematisiert und Vorschläge dazu gemacht. Ein Mit-
glied der Verwaltung war zur Vorstellung und Diskussion im Rahmen eines Werkstattgesprächs am 
07.07.2017 in Berlin eingeladen. Dort hat der Bundesgesundheitsminister Gröhe die Neukonzeptio-

2 
 
nierung der Medizinischen Notfallversorgung in Deutschland als hochrangiges Thema bezeichnet und 
darauf hingewiesen, dass auch die kommende, neue Bundesregierung sich intensiv damit befassen 
wird.  
 
Frage 4: Inwieweit denkt die Verwaltung über eine gemeinsame Aufklärungskampagne aller Akteure 
der Notfallversorgung nach, um den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, wann welcher Akteur in 
der Notfallversorgung der richtige Ansprechpartner ist? 
 
Antwort: Eine Aufklärungskampagne ist dann geplant, wenn das Gesamtsystem so strukturiert und 
abgestimmt ist, dass die Bereiche miteinander verzahnt sind und die Bürgerinnen und Bürger dies 
auch akzeptieren. Derzeit verweist der Rettungsdienst täglich auf den ambulanten Versorgungsbe-
reich, eine direkte Entsendung eines anderen Systems ist jedoch nicht möglich. Beispielhaft für eine 
sehr gute und umfangreiche Aufklärung ist die „You can choose better“ Kampagne in England (Anla-
ge 4). Allerdings gibt es auch in England nach wie vor eine Überlastung aller an der Notfallversorgung 
beteiligten Systeme.

Anlage-1-Rettungsdiensteinsätze-Wohin

30866 Zeichen

IE RIII IRettunsspnst ]

INTERSCHU

ALEX LECHLEUTHNER | MARTIN WESOLOWSKI

Rettungsdiensteinsätze: Wohin geht die
(Einsatz-)Entwicklung?

Eine kritische Betrachtung der Ursachen

Die Zahl der Rettungsdiensteinsätze steigt in vielen Rettungsdienstberei-
chen jedes Jahr kontinuierlich an. Was sind dafür die Gründe? Und wie kann

das Problem gelöst werden. Die Autoren diskutieren die (Einsatz-)Entwicklung

kritisch.

Die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes
in Köln kennen in den vergangenen Jah-
ren nur eine Entwicklungsrichtung- nach
oben (siehe Bilder unten auf dieser Seite).
Für Einsatzkräfte und Führung stellen sich
dabei die Fragen, ob diese Entwicklung
spezifische Gründe hat und ob es immer
so weiter geht bzw. weiter gehen kann.
Die regelmäßige Rettungsdienstbedarfspla-
nung (in Nordrhein-Westfalen im Landes-
rettungsgesetz vorgeschrieben) macht es
erforderlich, immer weiter Rettungswagen
und arztbesetzte Rettungsmittel im ret-
tungsdienstlichen Grundbedarf zuzuset-
zen.

Diese Problematik ist allerdings kein
Phänomen einer einzigen Stadt, sondern
diesen andauernden Anstieg von Ret-
tungseinsätzen scheint es bundesweit zu
geben. Deutlich wird das sowohl in der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes
[1] als auch in den Statistiken einzelner
Bundesländer [2]. Gleiches gilt im Übri-
gen für die Luftrettung [3], zumindest für

die Primäreinsätze in einigen Bundeslän-
dern [4].

Wenn man jedoch nach den Ursachen
für diesen Anstieg sucht, findet man kaum
wissenschaftliche Untersuchungen dazu.
Es wird meist nur die Verteilung der Not-
fallarten angegeben, beispielsweise um
wie viele internistische oder neurologische
Einsätze es sich handelt oder um wie viele
Unfälle. Angaben zu möglichen Ursachen
für diesen Anstieg bleiben deshalb vorerst
spekulativ.

Die Zahl einer der schwer wiegends-
ten Einsatzarten, der Wiederbelebung aus
kardialer Ursache, hängt hingegen von
der Bevölkerungsanzahl ab. Sie wird mit
30 bis 90 Wiederbelebungsversuchen pro
100 000 Einwohner und Jahr, bei einer Ge-
samtinzidenz von 120 bis 180 Ereignissen
pro 100 000 Einwohnern und Jahr ange-
geben [5]. Dieser Zusammenhang änder-
te sich in den vergangenen Jahren kaum.
Ebenso ist die Zahl der schwer verletzten
(polytraumatisierten) Patienten aufgrund

von Verkehrsunfällen in den vergangenen
Jahren nicht angestiegen, sondern sogar
abgesunken [6]. Allerdings bleibt die Zahl
der schwerst Verletzten auf einem gleich-
bleibenden Niveau [6].

Die Zahl der Herzinfarkte scheint in
Deutschland ebenfalls nicht anzusteigen,
wenn man die Herzberichte der Deutschen
Herzstiftung in Verbindung mit den drei
kardiologischen Fachgesellschaften rich-
tig deutet [7]. Für die Entwicklung und
die Prognose der Zahl der Schlaganfäl-
e in Deutschland gibt es keine belegten
Hinweise, dass es zu einem beständigen
Anstieg von Neuerkrankungen kommt [8].
Einschränkend muss man jedoch darauf

hinweisen, dass aufgrund der demogra-
fischen Entwicklung in Deutschland mit
einem Anstieg von Gefäßerkrankungen
(wie eben Herzinfarkt und Schlaganfall)
zu rechnen ist, es jedoch in Deutschland
keine nationalen Register gibt, die verläss-
liche Berechnungen ermöglichen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass es kei-
ne belastbaren Zahlen dafür gibt, dass die
Zahl einiger wichtiger schwer wiegender
Erkrankungen und Verletzungen mit der
gleichen Geschwindigkeit ansteigen, wie
die Zahl der Einsätze des Rettungsdiens-
tes. Dies lässt zunächst den Schluss zu,
dass der nachgewiesene Anstieg der ret-

kesahie ar TE —_ —________ |fEinsatzentwicklung: Notarzteinsätze
2002 bo 2014 Reaktaen, ab2015 Prognose mi +4,0%
En | Fa
”e un
|| aoooo
van
u
pn on
Pu zoo
3 zoo
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‚Realdaten L __Prognöse | =] Realdaten Prognose
Meer: use ea
a8 DE zz; 8 zo ever a
EEE EIZEZEZEEZ ZEIG I BERRRSSREESEESESSEES

links: Einsatzentwicklung RTW ohne Notarzt in Köln seit 2001 und prognostiziert bis 2025 (in Grau die Prognoseberechnung aus dem Jahr 2001)
rechts: Einsatzentwicklung NEF in Köln seit 2001 und prognostiziert bis 2025 (in Grau die Prognoseberechnung aus dem Jahr 2001)

488 BRANDSchutz Deutsche Feuerwehr-Zeitung 6/15

ME ET | ____ rertungsoienst |IRREHE

Immer öfter werden Rettungswagen zu Einsätzen alarmiert, bei denen keine lebensbedrohlichen Erkran-
kungen und Verletzungen vorliegen. (Symbolfoto)

tungsdienstlichen Einsätze nicht durch
schwer wiegende Erkrankungen oder Ver-
letzungen verursacht wird.

Befragt man die Einsatzkräfte, bestätigt
sich der Eindruck, dass (immer häufiger)
nicht lebensbedrohliche Erkrankungen
»gefühlt« ansteigen. Es handelt sich da-
bei mehr um Hilfesuchende, die eine Er-
krankung aufweisen, für die allerdings
die Ausrüstung und die Qualifikation des
Rettungsdienstpersonals nicht notwendig
erscheint. Unabhängig davon gibt es na-
türlich nach wie vor Erkrankungen und
Verletzungen, die genau die Ausrüstung
und Expertise des Rettungsdienstes mit
Notarzt erforderlich machen. Es stellt sich
in diesem Zusammenhang die Frage, was
dann tatsächlich notwendig ist und wie
der Hilfesuchende die für ihn notwendige
Leistung erlangen kann.

Anhand einiger Beispielpatienten soll
das hier genannte Problem illustriert und
anschließend erörtert werden, welche al-
ternativen Möglichkeiten es dafür gibt.

Einsatzbeispiele von
nicht-lebensbedrohlichen
Erkrankungen aus dem rettungs-
dienstlichen Alltag

Diese Beispiele sind ohne lebensbedrohli-
che Erkrankung oder Verletzung gewählt,
anhand derer die Versorgungssituation
und -möglichkeiten diskutiert werden.

BEISPIEL 1: GRIPPALER INFEKT

Der Rettungsdienst wird von den Angehö-
rigen eines 84-jährigen Patienten in des-
sen Wohnung gerufen. Dort wohnt er nach
dem Tod seiner Frau allein und versorgt

sich selbst. Er hat seit Tagen Husten und
Schnupfen, allerdings stellt der Sohn (Al-
ter um die 50 Jahre) fest, dass es seinem
Vater heute schlechter geht. Die Messwerte
ergeben einen Blutdruckwert von 160/90
mmHg, die Sauerstoffsättigung liegt bei
95 %, Fieber 38,5 °C, Blutzuckerwert 280
mg/dl. Vorerkrankungen sind Altersdia-
betes, Zustand nach zwei Schlaganfällen.
Der Patient ist Herzschrittmacherträger.
Er nimmt täglich neun verschiedene Medi-
kamente ein.

BEISPIEL 2: COPD

Ein 75-jähriger Patient hat seit Jahren eine
bekannte »chronisch-obstruktive Lun-
generkrankung« (COPD). Er hat dafür zu
Hause ein Sauerstoffgerät, auf das er kon-
tinuierlich angewiesen ist. Er wird von sei-
ner rüstigen Ehefrau versorgt und gepflegt,
aufgrund einer Demenz kann er sich nicht
mehr gut äußern und ist bettlägerig. Im Ab-
stand von einigen Monaten muss er immer
wieder in die Klinik, da sich sein Zustand
zwischendurch aus verschiedenen Grün-
den heraus (häufig Infekt) verschlechtert.
Es ist jetzt wieder so weit. Der Hausarzt
war am Vortag da und hat eine Einweisung
für das Krankenhaus ausgestellt und einen
Transport mittels Krankentransportwagen
(KTW) verordnet. Allerdings ging es ihm
danach wieder besser und die Ehefrau hat
ihn nicht ins Krankenhaus bringen lassen,
sondern zu Hause behalten. Heute ruft
sie den Rettungsdienst, da es ihm wieder
schlechter geht (Luftnot). Rettungswagen
und Notarzt treffen ein. Der Patient hat
unter drei Liter Sauerstoff eine Sauer-
stoffsättigung von 95 %, allerdings hat er

etwas Luftnot. Die Ehefrau gibt an, dass
es ihm jetzt plötzlich schlechter geht. In
diesem Zustand möchte sie nicht, dass er
mit dem KTW transportiert wird, da er das
letzte Mal als er mit einem KTW transpor-
tiert worden war, in der Klinik eineinhalb
Stunden ohne Sauerstoff warten musste.
Wenn er mit dem Rettungswagen kommt,
dann wird er nach ihrer Erfahrung schnel-
ler behandelt.

BEISPIEL 3: OBERBAUCH-
SCHMERZEN SEIT DREI TAGEN

Ein 47-jähriger Patient klagt über Ober-
bauchschmerzen, die seit Tagen mal kom-
men und mal gehen. Er hat das anfangs
auf ein Essen zurückgeführt, aber er hat
keinen Durchfall, kein Erbrechen und kein
Fieber. In der Vorgeschichte hat er jedoch
bereits zwei Herzinfarkte hinter sich und
mehrere Stents eingesetzt bekommen. Die
Untersuchung ergibt einen Blutdruckwert
von 185/100 mmHg, die Herzfrequenz
liegt bei 95/min, die Sauerstoffsättigung
ergibt 98 %, das Zwölf-Kanal-EKG lässt —
mit Ausnahme einiger bekannter ventriku-
lärer Extrasystolen - keine Veränderungen
der ST-Strecke erkennen. Der Patient hat
alle Medikamente abgesetzt, da diese nach
seiner Auffassung ohnehin nichts bräch-
ten.

BEISPIEL 4: BETRUNKENER PATIENT
AM HAUPTBAHNHOF

Der Rettungsdienst wird von der Bundes-
polizei zu einem am Bahnhof auf dem Bo-
den liegenden Patienten gerufen, der zirka
30 Jahre alt ist. Er riecht nach Alkohol,
lallt, kann aber aufstehen und gerade ge-
hen. Bei der Durchsuchung hat die Polizei
auch Tabletten in einer Plastiktüte gefun-
den, die wie synthetische Drogen ausse-
hen (zum Beispiel Amphetamine). Die Vi-
talparameter sind unauffällig. Der Patient
kommt wiederwillig mit in das nächste
Krankenhaus. Dort wird er als Vergiftungs-
patient übergeben.

Nach einer Stunde wird die gleiche
RTW-Besatzung zu einer Einsatzstelle ge-
rufen, die sich in der Nähe der alten Ein-
satzstelle befindet. Dort liegt der gleiche
junge Mann wie zuvor wieder und randa-
liert. Sein Zustand ist aber jetzt schlechter
(er kann nicht mehr gerade gehen) als vor-
her, sodass er erneut in das Krankenhaus
gebracht wird. Dort erfährt die Besatzung,

6/15 Deutsche Feuerwehr-Zeitung BRANDSchutz 489

EHI [Rertunsspinst

dass er kurz nach der Einlieferung selbst
wieder gegangen sei. Wenn er das noch-
mal machen würde, sollten sie ihn aber
nicht mehr bringen.

BEISPIEL 5: GESPALTENER ABSZESS
AM OBERSCHENKEL

Ein 18-jähriger junger Mann, abhängig-
keitserkrankt (Heroin) ruft an einem
Sonntag den Rettungsdienst in seine Woh-
nung. Er müsse dringend ins Krankenhaus,
da er Schmerzen am rechten Oberschenkel
hat. Zwei Tage zuvor ist ein (Spritzen-)Ab-
szess am rechten Oberschenkel bei einem
Chirurgen in der Praxis gespalten worden,

BE INTERSCHUTZ

der jeden Tag gesäubert und verbunden
werden muss. Eigentlich könne er mit dem
Taxi fahren, aber er hat kein Geld mehr
und außerdem Schmerzen.

BEISPIEL 6:

KOLLAPS IN EINEM BETRIEB

Eine 25-jährige Verwaltungsangestellte
arbeitet in einem Büro eines Logistikun-
ternehmens. Mit ihr sind insgesamt acht
weitere Angestellte im gleichen Büro tä-
tig. An einem Vormittag klagt sie plötzlich
über Schwindel und Unwohlsein. Sie wirkt
apathisch, weshalb die Kollegen den Ret-
tungsdienst rufen. Bei Eintreffen des Ret-

Die drei Leistungsangebote der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland

tungsdienstes scheint alles wieder in Ord-
nung. Alle Vitalparameter und Messwerte
sind unauffällig. Die junge Frau gibt an,
dass sie das auch schon öfter gehabt habe
und auch immer wieder weggegangen sei.
Die Kollegen und Vorgesetzten bestehen
jedoch darauf, dass das abgeklärt werden
müsse, da keiner im Betrieb die Verant-
wortung dafür übernehmen könne.

Leistungsangebote der
notfallmedizinischen
Versorgung in Deutschland

Es stellt sich bei diesen angeführten Bei-
spielen die Frage, welche Leistungsange-

Leistungsangebot

Leistungsspekt-
rum im Kranken-
haus/Praxis

Hausbesuch/Einsatz

Auslegung für
lebensbedro|

und zeitlich dringli-
che Erkrankungen/

Disposition und
telefonische Erreich-
barkeit

Wahrnehmung des
Leistungsangebotes
durch den Patienten

Leistungsangebot 1:

Rettungsdienst —
RTW ohne Notarzt

Leistungsangebot 1:

Rettungsdienst —
RTW mit Notarzt

Leistungsangebot 1:

Rettungsdienst —
Krankentransport
(KTW)

Leistungsangebot 2:

Niedergelassener
Arzt

Leistungsangebot 3:

Notfallaufnahme/
Krankenhaus

nicht vorgesehen

nicht vorgesehen

nicht vorgesehen

Untersuchung
und Behandlung
durch den Arzt in
seiner Praxis mit
den dort zur Ver-
fügung stehen-
den Geräten und
Einrichtungen

Untersuchung
durch einen Arzt,
apparative und
labortechnische
Diagnostik des
Krankenhauses,
stationäre Über-
wachung und
Behandlung

Einsatzstelle oder zu
Hause, Rettungsassis-
tent bzw. Notfallsa-
nitäter und Ret-
tungssanitäter (zwei
Personen), Ausstat-
tung gemäß DIN EN
1789, Untersuchung,
Behandlung, Transport

Rettungsassistent bzw.
Notfallsanitäter und
Rettungssanitäter, so-
wie Notarzt-Assistent
(bis vier Personen),
Ausstattung gemäß
DIN EN 1789, Untersu-
chung und Behand-
lung mit normierter
Ausstattung (EKG,
Defibrillator, etc.)

Krankentransport,
Rettungssanitäter und
Rettungshelfer (zwei
Personen) einfache
Untersuchung und Be-
handlung, Transport,
DIN EN 1789

Hausbesuch. Untersu-
chung und Behand-
lung durch einen

Arzt. Ausstattung

für Hausbesuch nicht
normiert. (eine Person,
ggf. mit Fahrer zwei
Personen).

nicht vorgesehen

Verletzungen

ja

nein (Wartezeit mehre-
re Stunden möglich)

nein (Wartezeit mehre-
re Stunden möglich)

Ja

(nach Triagierung sind
Wartezeiten über meh-
rere Stunden möglich)

Leitstelle, Notruf 112

Leitstelle, Notruf 112

Leitstelle, Notruf 112
oder andere Rufnum-
mer

Rufnummer Praxis/
Callcenter

Rufnummer des Kran-
kenhauses

wird zu Hause oder am
Einsatzort (öffentlicher
Raum) aufgesucht

wird zu Hause oder am
Einsatzort (öffentlicher
Raum) aufgesucht

wird zu Hause oder am
Einsatzort (öffentlicher
Raum) aufgesucht

fährt in die Praxis wird
dorthin gebracht oder
zu Hause besucht.
Fahrt zu öffentlichen
Räumen eher selten.

fährt dorthin oder
wird dorthin gebracht

490 BRANDSchutz Deutsche Feuerwehr-Zeitung 6/15

bote es außer dem Rettungsdienst gibt
und wie die Betroffenen zu Hause oder in
der Öffentlichkeit die für sie ausreichen-
den und notwendigen Leistungen auch er-
halten können. Wesentliche Aspekte dabei
sind auch die Zeitspanne, die vertretbar ist,
bis ein Leistungsangebot wahrgenommen
werden kann oder muss und der Aufwand
der zu treiben ist, bis das Leistungsangebot
erreicht werden kann.

Die notfallmedizinische Versorgung in
Deutschland besitzt drei Leistungsangebo-
te (siehe Tabelle auf der vorigen Seite):

* Rettungsdienst mit Notarzt für lebens-
bedrohliche Erkrankungen und Ver-
letzungen. Hinzu kommt je nach den
Vorschriften der jeweiligen Landesret-
tungsdienstgesetze auch die Versor-
gung sonstiger Hilfsbedürftiger ggf.
auch mit Leistungen des Krankentrans-
ports. Grundlage sind die Rettungs-
dienstgesetze der Bundesländer.

° Ambulanter Versorgungsbereich, den
die Kassenärztlichen Vereinigungen mit
den niedergelassen Ärzte sicherstellen.
Grundlage ist Paragraf 75 SGB V.

« Krankenhäuser, welche die stationäre
Versorgung und die Versorgung von
Notfällen sicherstellen. Grundlage sind
die Krankenhausgesetze der Länder.

Alle anderen Leistungsbereiche (zum Bei-

spiel Pflegedienste) sind nicht für Akutfäl-

le ausgelegt, sondern bedürfen in der Re-
gel einer ärztlichen Verordnung. Dies gilt

im Übrigen auch aufgrund der Refinanzie-

rungsstruktur für den Krankentransport.

Dieser ist nach den jeweiligen Landesret-

tungsdienstgesetzen auch für die fachge-

rechte Versorgung und den Transport von

Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfs-

bedürftigen Personen zuständig (soweit

es sich nicht um Notfallpatienten handelt)
und kann zu entsprechenden Anforderun-
gen auch entsandt werden. Allerdings se-
hen die Krankentransportrichtlinien des

»Gemeinsamen Bundesausschusses« in Pa-

ragraf 6 für Krankentransporte eine (in der

Regel vorher auszustellende) Verordnung

vor. Diese kann zwar auch im Nachhinein

ausgestellt werden, jedoch ist der Umgang

mit derartigen Krankentransporten im

Hinblick auf die »Nachverordnung« sehr

unterschiedlich, insbesondere wenn der

transportierte Patient nur ambulant be-
handelt worden ist. In diesen Fällen hätte
der Transport auch noch der vorherigen

III Ijsee] wierschur__ |

Minuten

Notfälle
Unfälle
Erkrankte
über 112

Transport zum

Krankenhaus /

Arztpraxis
Notfallrettung

(gef. auch Krankentransport)

Erkrankungen ohne zeitliche Dringlichkeit
ohne die Möglichkeit in die Praxis zukommen

Gehen selbst zur Arztprasis
oder zum Krankenhaus

Übersichts- und Zusammenhangsdarstellung der drei Leistungsangebote für die notfallmedizinische
Versorgung der Bevölkerung und Beschreibung der Lücke

Genehmigung durch die Krankenkasse
bedurft (Hinweis: Dies wird auch im kom-
menden GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
so festgelegt werden). Insofern ist es nach-
vollziehbar, dass bei Hilfeersuchen aus der
Wohnung oder dem öffentlichen Raum
tendenziell der Rettungswagen häufiger
entsandt wird.

Dies bedeutet, dass für die zuvor ge-
nannten Beispielfälle nur die vorhandenen
Leistungsangebote als Auswahlmöglich-
keit zur Verfügung stehen. Geht man je-
des einzelne der genannten Beispiele im
häuslichen Umfeld durch, stellt man fest,
dass eigentlich für keinen einzigen Pati-
enten ein sofortiger Einsatz zur Lebens-
rettung erforderlich war, sondern »nur«
eine Untersuchung, eine Behandlung und
ein Transport in ein Krankenhaus in einem
Zeitfenster von einer bis zwei Stunden.

Dabei stellt sich die Frage, wer ent-
scheidet, welches der vorhandenen drei
Leistungsangebote notwendig ist und wie
der Hilfesuchende das Geeignete finden
und wahrnehmen kann. Derzeit entschei-
det der Patient, welches Leistungsangebot
er wahrnehmen möchte und kann.

Patienten, die eineeinfache Erkrankung
haben, wenden sich an einen niedergelas-
senen Arzt, mit dem sie einen Termin in
der Praxis oder einen Hausbesuch verein-
baren können. Wenn sie nicht mobil sind,
muss für den Termin in der Praxis eine
Transportmöglichkeit organisiert werden.
Die Wahrnehmung dieses Leistungsange-
bots (Arztbesuch) findet nach Angaben
der OECD [9] in Deutschland 9,7-mal pro

492 BRANDSchutz Deutsche Feuerwehr-Zeitung 6/15

Einwohner und Jahr statt, nur in Ungarn
gehen die Menschen häufiger (11,8-mal)
zum Arzt. Alle anderen Bürger der Europä-
ischen Union gehen seltener (Frankreich
zum Beispiel 6,8-mal) zum Arzt.

Der niedergelassene Arzt muss tagsüber
jedoch seine Praxis führen, einen Hausbe-
such kann er nur in den Lücken dazwi-
schen machen, also in der Mittagspause
oder nach der Sprechstunde. Im Notdienst
sind nur einzelne Ärzte im Dienst, die nicht
aufschiebbare Behandlungen durchfüh-
ren. Wartezeiten sind von der Auslegung
her über mehrere Stunden möglich. Das
bedeutet, dass alle Patienten mit Erkran-
kungen, die keinen zeitlichen Aufschub
dulden und bei denen es nicht möglich
ist, in die Praxis oder in ein Krankenhaus
zu kommen, mit dem Rettungsdienst
Kontakt aufnehmen müssen, um Hilfe zu
bekommen. Eine andere organisierte und
verlässlich vorgehaltene Möglichkeit gibt
es nicht. Der in diesem Zusammenhang
immer wieder genannte Ȁrztliche Not-
dienst« ist kein eigener Leistungsbereich
neben der ambulanten Versorgung durch
die niedergelassenen Ärzte, sondern eine
Sicherstellung der ambulanten Versor-
gung außerhalb der regulären Praxiszei-
ten (üblicherweise ab 19 Uhr abends bis
morgens 7 Uhr, sowie an Wochenenden
und Feiertagen). Bei geschlossenen Pra-
xen sind dann einzelne Ärzte im Dienst,
die in einer Notfallpraxis (zwischenzeit-
lich häufig an Krankenhäusern) oder mit-
tels Hausbesuch nicht-lebensbedrohliche
Erkrankungen behandeln, die nicht bis zur

Praxisöffnung warten können. Sie können
diese Patienten auch zu Hause behandeln
und Kassen-Rezepte ausstellen.

Wenn jedoch der Patient in ein Kran-
kenhaus muss, wird auch der niederge-
lassene Arzt bzw. der Arzt des Notdienstes
außerhalb der Sprechstundenzeiten eine
Einweisung veranlassen und damit den
Rettungsdienst (zum Beispiel in Form
eines KTW) einschalten. Damit kann je-
doch nicht erklärt werden, warum immer
mehr Patienten zur ambulanten Behand-
lung während und außerhalb der Sprech-
stundenzeiten in die Notaufnahme eines
Krankenhauses gehen, wenn man den Be-
richten der Presse Glauben schenken darf
[10]. Aufgrund fehlender Untersuchungen
bleiben Erklärungsmodelle dafür derzeit
spekulativ.

Welche Schlüsse können
gezogen werden?

Ohne Zahlen und Analysen aller drei
Leistungsbereiche zu haben, bleiben die
genauen Ursachen des Anstiegs rettungs-
dienstlicher Einsätze im Verborgenen.
Schuldzuweisungen zu anderen Leistungs-
bereichen sind deshalb fehl am Platz, da
diese nach dem jeweiligen gesetzlichen
Auftrag vorgehalten, organisiert und fi-
nanziert sind.

Führt man sich vor Augen, dass in
Deutschland für die notfallmedizinische
Versorgung der Bevölkerung nur die drei
hier genannten Leistungsbereiche flä-
chendeckend zur Verfügung stehen, wird
klar, dass jeder, der nicht mobil ist und
eine akute Symptomatik aufweist nur und
ausschließlich vom Rettungsdienst ver-
sorgt und transportiert werden kann. Das
bedeutet, dass ein Hilfesuchender, der
nicht mobil ist und eine - wie auch immer
geartete - gesundheitliche und für ihn be-
drohlich wirkende Symptomatik aufweist,
letztlich beim Rettungsdienst landen wird.

Die Problematik und damit eine mögli-
che Ursache für den Anstieg der Rettungs-
diensteinsätze, insbesondere im häusli-
chen Umfeld, könnte darin liegen, dass die
Zahl der Einwohner steigt, die chronisch
erkrankt oder bereits akute Erkrankungen
wie Herzinfarkt und Schlaganfall überlebt
haben. Jede einfache Erkrankung oder je-
des geschilderte Symptom dieser Betroffe-
nen muss dabei im Licht der bestehenden
chronischen Erkrankung bzw. der stattge-

III Ijee] erschuz

habten Erkrankung gesehen werden: Ein
Patient mit einer COPD und einem grippa-
len Infekt kann lebensbedrohlich erkrankt
sein, ein Patient nach drei Herzinfarkten
und Schmerzen zwischen den Schulter-
blättern oder im Oberbauch kann einen
neuen Infarkt haben.

Die Lücken zwischen den drei Leis-
tungsangeboten entstehen dadurch, dass
die drei Leistungsangebote entweder nur
von mobilen Patienten ohne einschrän-
kende Symptome wahrgenommen werden
können (Arztpraxis, Krankenhaus) oder
bei den Diensten, die nach Hause kom-
men, Bedienlücken zwischen sofort (Ret-
tungsdienst mit Hilfsfrist von Minuten)
und Stunden (Hausbesuche der niederge-
lassenen Ärzte) bestehen (siehe Bild auf
der vorhergehenden Seite).

Diese Lücke speziell bei den Diensten,
die nach Hause kommen (im öffentlichen
Raum muss es unstreitig der Rettungs-
dienst sein), wird derzeit vom Rettungs-
dienst geschlossen. Bei einer zunehmend
älter werdenden Bevölkerung, die Dank
des medizinischen Fortschrittes (dazu
zählt auch der Rettungsdienst) immer
häufiger chronische Erkrankungen (zum
Beispiel COPD) oder akute Erkrankungen
(zum Beispiel Schlaganfall, Herzinfarkt)
überleben und dazu noch alleine leben,
weisen auch bei regulären Erkrankungen
(zum Beispiel grippaler Infekt, orthopädi-
schen Erkrankungen) bedrohliche Symp-
tome wie Atemnot oder Schmerzen auf,
die auch bei lebensbedrohlichen Erkran-
kungen vorkommen.

Die vorbestehenden Erkrankungen kön-
nen dabei Risikofaktoren für eine erneute
Erkrankung sein, wodurch die Abgrenzung
schwierig wird. Die Beurteilung solcher
Patienten ist deutlich komplizierter als
von den Patienten, die vorher gesund und
plötzlich neue und eindeutige Symptome
für eine akute Erkrankung haben.

Wenn man nicht möchte, dass perma-
nent Rettungsfahrzeuge und Personal zu-
gesetzt werden und die hilfsfristrelevanten
Einsätze ansteigen, muss die bestehende
Lücke zwischen den derzeitigen Leis-
tungsangeboten 1 (Rettungsdienst) und 2
(Hausbesuchsdienst der niedergelassenen
Ärzte) geschlossen werden.

Die Thematisierung dieser Lücke ist
nicht neu. Bereits in den 1990er-Jahren
hat Ahnefeld dabei von so genannten

494 BRANDSchutz Deutsche Feuerwehr-Zeitung 6/15

»Akutfällen« gesprochen und vorgeschla-
gen, dass der kassenärztliche Notdienst
diese Aufgabe übernehmen solle [11]. Ei-
nen ähnlichen Dienst gab es auch im Ge-
biet der ehemaligen DDR als »Dringlichen
Hausbesuchsdienst« (DHD). Ob dieses
damals vorgeschlagene System oder ein
anderes den heutigen Anforderungen ge-
nügt, ist offen.

Dazu sind jedoch nach der Ansicht
der Autoren weitere Vorarbeiten als For-
schungsprojekte notwendig. Dazu müssen
die Zahlen des Leistungsgeschehens der
drei verschiedenen Leistungsangebote
analysiert werden. Wie ein zukünftiges
System, das an die gesellschaftlichen Ent-
wicklungen besser angepasst ist, aussehen
wird, ob durch eine weitere Differenzie-
rung der bestehenden Systeme, durch
neuartige Technologien, durch Vernet-
zung oder auch durch ein neues Leistungs-
segment, kann vorher nicht beantwortet
werden.

Bis dahin bleibt uns nichts anderes
übrig, als das Rettungssystem weiter aus-
zubauen, damit Patienten, die Symptome
aufweisen, die auch zu einer lebensbe-
drohlichen Erkrankung gehören können,
nicht länger auf Hilfe warten müssen, nur
weil sich ihre Zahl grundsätzlich erhöht.

Vor diesem Hintergrund müssen auch
die Einsatzkräfte informiert werden, dass
ein Rettungseinsatz zu einem Patienten
mit einer letztlichen Hauptdiagnose »grip-
paler Infekt« oder »Rückenschmerzen«
nicht aufgrund von »missbräuchlichem
Verhalten« erfolgt, sondern aufgrund der
bestehenden Leistungsstrukturen und der
Abgrenzungsproblematik, die durch die
sich verändernde Bevölkerung zunimmt.

Literatur

[1] Gesundheitsberichterstattung des Bundes im

Internet: Einsatzfahrtaufkommen im öffent-

lichen Rettungsdienst (Anzahl). www.gbe-

bund.de.

Leistungen des Rettungsdienstes 2008/09,

Berichte der Bundesanstalt für Straßenwe-

sen, Reihe Mensch und Sicherheit, Heft M127,

Bergisch Gladbach, 2011, und Statistiken des

Landes Rheinland-Pfalz - Leistungen des öf-

fentlichen Rettungsdienstes: www.aelrd-rlp.

de.

[3] DRF-Presseinformation vom 29. Juli 2014:
Retter aus der Luft so oft alarmiert wie nie:
18 326 Einsätze im ersten Halbjahr 2014.

[4] RUN: Auswertung des bundeseinheitlichen

Datensatzes Luftrettung für das Jahr 2013.

August 2014.

Fischer, M., Gräsner, J.-T.: Reanimationsre-

gister als QM-Instrument. Kapitel 30.2, $.

224, In: Neumayer, A., Schinnerl, A., Baubin,

[2

[5

[6]

[7

[8

19]

M.: Qualitätsmanagement im prähospitalen
Notfallwesen. Spring: 013.

Bundesanstalt für Straßenwesen - Berichter-
stattung: Entwicklung der Anzahl Schw:
verletzter infolge von Straßenverkehrsur
len in Deutschland (Daten basieren auf dem
Traumaregister der DGU).

Deutsche Herzstiftung und Deutsche Gesell-
schaft für Kardiologie: Deutscher Herzbericht
2014.

Heuschmann, P. U., Busse, O., Wagner, M., En-
dres, Villringer, A., Röther, J., Kolomins-
ky-Rabas, P. L., Berger, K. für das Kompetenz-
netz Schlaganfall, die Deutsche Schlaganfall
Gesellschaft sowie die Stiftung Deutsche
Schlaganfall-Hilfe:  Schlaganfallhäufigkeit
und Versorgung von Schlaganfallpatienten
in Deutschland. Aktuelle Neurologie 37: 333-
340, 2010.

— das Statistik-portal: Anzahl der
ztbesuche pro Kopf in ausgewählten OECD-
Ländern im Jahr 2011, http://de.s:
statistik/date e/21657
anzahl-der-arztbesuche-pro-kopf-nach-laen-
dern/.

[10] Pr » zum Thema überfüllte Not-
aufnahmen, zum Beispiel www.zdf.de/volle-
kanne/top-thema-land-unter-in-der-notauf
nahme-37171290.html und wwwl.wdr.de/
studio/koeln/themadestages/notaufnahmen-
sind-voll100.html.

[11] Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Not-
ä 3.LeinsweilerGespräche, Juli 1998. Sie-

uauch: https://www.agswn.de/content/

espr%C3%A4che-

einsweiler-

juli-1998. I

AUTOREN

Prof. Dr. Dr

ALEX LECHLEUTHNER
Abteilungsleiter und
Ärztlicher Leiter
Rettungsdienst

Berufsfeuerwehr Köln %

Nebenamtlicher Professor
an der Fachhochschule Köln, Institut
für Rettungsingenieurwesen

Dipl.-Geogr. Dr
MARTIN WESOLOWSKI

Abteilung Rettungs-
dienst, Raum- und
Bedarfsplanung,
Berufsfeuerwehr Köln

Bilder: Verfasser (3),
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Schlingmann: erster Euro-VI-Unimog-Geräteträger als TLF 2 000

Seit den 1980er-Jahren gilt Schlingmann
als Unimog-Spezialist- baut das Unterneh-
men aus Dissen doch seitdem viele Feuer-
wehrfahrzeuge auf Unimog-Fahrgestellen
auf und präsentierte in den vergangenen
drei Jahrzehnten immer wieder Unimog-
Premieren. Auch zur diesjährigen INTER-
SCHUTZ zeigt das Unternehmen wieder
etwas Neues: den ersten neuen Unimog-
Geräteträger U 218 als Feuerwehrfahrzeug
in Deutschland. Es handelt sich um ein TLF
2.000.

Der kompakte Unimog U 218 folgt in
der Kategorie der Geräteträger, die von
Mercedes-Benz in acht Varianten zwi-
schen 7,5 und 16,5 Tonnen zulässigem
Gesamtgewicht angeboten werden, dem
im Jahr 2007 vorgestellten Modell U 20.
Wie schon der Vorgänger ist der U 218
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
10 000 Kilogramm für den Ausbau als
kleineres Tanklöschfahrzeug besonders
geeignet. Serienmäßig für den Einsatz im
Kommunalbereich mit einem Radstand
von 2800 Millimetern angeboten, wird
das TLF 2000 durch einen verlängerten
Radstand von 3 600 Millimeter gekenn-
zeichnet. Bedingt durch diese Radstand-
verlängerung können die Gewichtsvertei-
lung und die Achslasten optimiert werden.
Die Aufbauabmessungen werden dadurch
auch größer, sodass Platz für eine umfang-
reichere Beladung als bei dem vergleich-
baren Vorgänger-TLF auf Unimog U 20
geschaffen worden ist. Dazu gehören bei
dem Schlingmann-Fahrzeug u.a. ein Bela-
dungssatz Waldbrand nach DIN 14 800-18
Tabelle 1 und eine Hygienewand.

Der »QuadraVA«-Aufbau zur Aufnah-
me der feuerwehrtechnischen Ausstat-
tung und der Beladung entspricht dem
aktuellen Baustandard von Schlingmann:
Edelstahl-Aluminium-Verbundbauweise,
bei der ein geschweißter Edelstahlpro-
filgrundrahmen mit lasergeschnittenen
Aluminium-Blechen beplankt ist und die
Geräteräume mit Aluminium-C-Profilen
zur Aufnahme von Halterungen, Auszü-
gen und Schubladen aufgeteilt werden.
Die fünf Geräteräume werden durch die
üblichen Rollladen mit einem »Barlock«-
Verschlusssystem verschlossen.

Der 2 000-Liter-Löschwasserbehälter
aus glasfaserverstärktem Kunststoff ist

spannungsfrei im Aufbau gelagert. Die-
ser kann dem Einsatzspektrum des Fahr-
zeugs entsprechend naturgemäß nicht
tiefergezogen werden und somit dienen
ausklappbare Auftritte zur Erleichterung
der Geräteentnahme. Im Heck des Tank-
löschfahrzeuges ist die eigene Feuerlösch-
kreiselpumpe FPN 10-2000 unterhalb des
Aufbaubodenniveaus verbaut. Am Pum-
penbedienstand wird der Tankfüllstand
mit Leuchtdioden angezeigt. Die Aus-
leuchtung des Aufbaus geschieht mittels
LED-Technik. Gleiches gilt für die Umfeld-
beleuchtung.

Die prozentuale Achslastverteilung ist
nach Firmenangaben mit 55 zu 45 Pro-
zent fast ausgeglichen (4 417 bzw. 5313
Kilogramm). Die zulässige Achslasten be-

496 BRANDSchutz Deutsche Feuerwehr-Zeitung 6/15

TLF 2 000 das erste Feuerwehrfahrzeug in Deutschland.
unten: Der Aufbau ist in der »QuadraVA«-Bauweise erstellt.

(Fotos: A. Klingelhöller)

tragen 5 200 Kilogramm und 5 500 Kilo-
gramm. Die Gewichtsreserve beträgt 270
Kilogramm.

Schlingmann wird während der INTER-
SCHUTZ am eigenen Stand sowie bei den
Fahrgestellherstellern weitere Fahrzeuge
auf aktuellen Unimog-Fahrgestellen zei-
gen - ein TLF 3 000 auf Unimog U 5023
(Euro-VI-Motor) sowie ein TLF 2 000 mit
Staffelkabine auf Basis des Unimog U
5000 (Euro-V-Motor). Das vorgestellte TLF
2.000 auf U 218 wird nach der Messe an
eine Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen
ausgeliefert werden. (A. Klingelhöller)

INTERSCHUTZ
205

ar Freigelände, Pavillon P 34

Anlage 2 Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)

70438 Zeichen

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   1 
 
37         Prof. Lechleuthner 
374         02.09.2017 
 
 
 
Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS) 
 
Ein Beitrag zur Optimierung des Rettungsdienstes  
unter den Rahmenbedingungen weiterhin steigender Einsatzzahlen  
 
Alex Lechleuthner 
 
 
Kurzfassung:  
Seit Jahren steigen die Einsätze im Rettungsdienst an (4-10% jährlich), ohne dass ein Ende 
absehbar ist. Eine wesentliche Information dabei ist, dass es nicht die lebensbedrohlichen 
Einsätze sind, die ansteigen. Von den Einsatzkräften wird dies beklagt („immer mehr 
Bagatellen“) und bei den Trägern des Rettungsdienstes führt dies zu einer beständigen 
Anpassung durch den Zusatz von Rettungsmitteln, Fachpersonal und Baumaßnahmen. Die 
Diskussionen, wie damit umgegangen werden kann, haben bislang schon zu zahlreichen 
Vorschlägen geführt. In diesem Papier wird der Vorschlag eines „gestuften 
Versorgungssystem im Rettungsdienst“ (GVS) vorgestellt und soll einen Beitrag zur 
Weiterentwicklung liefern. Kernelemente sind im Bereich der Gefahrenabwehr die 
Herausnahme von „Akutfällen“ aus der hilfsfristgestützten Bedienung mit Einsatzmitteln der 
Notfallrettung (akute innere und äußere Gefahren) und die Einführung von zwei neuen, 
zusätzlichen Versorgungsstufen, dem Notfall-Krankentransport (für äußere Gefahren mit 
drohenden inneren Gefahren) und einem Arztbesetzten Fahrzeug (NEF, eigenes Fahrzeug, 
aber ggf. auch RTW mit ärztlicher Supervision) für Akutfälle mit drohenden inneren 
Gefahren, die Reaktions-Zeitfenstern zwischen 20 und 60 min ermöglichen. Das GVS 
eröffnet damit eine differenzierte Entsendungstaktik und erhöht damit die Anforderungen an 
die Leitstelle. Die Zuständigkeiten der anderen notfallmedizinischen Versorgungsbereiche, 
die Krankenhaus- und die vertragsärztliche Versorgung, werden durch das GVS nicht 
tangiert.  (DOI: 10.13140/RG.2.2.26984.57609)

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   2 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Notfallmedizinische Versorgung in Deutschland .............................................................................. 4 
2. Steigende Einsatzzahlen im Rettungsdienst – Ursachen ................................................................ 6 
3. Im öffentlichen Fokus - Hilfsfristen im Rettungsdienst ..................................................................... 8 
3.1. Steigende Einsatzzahlen durch nicht-lebensbedrohliche Notfälle .................................................... 9 
3.2. Zeit – was bedeutet sie für die Rettung ? .......................................................................................... 9 
3.3. Eine im Prinzip gleichbleibende Zahl von zeitkritischen Notfällen und eine gleichzeitig stetig 
steigende Zahl von Rettungseinsätzen – wie passt das zusammen? ...................................................... 11 
4. Diskussion Lösungsansatz 1 – Erhöhung der Anzahl hilfsfristbasiert stationierter 
Rettungsmittel ........................................................................................................................................... 13 
4.1. Erforderliche Neubauten ................................................................................................................. 13 
4.2. Bestehender Fachkräftemangel ....................................................................................................... 14 
4.3. Mitarbeiterbelastung ....................................................................................................................... 14 
4.4. Nachteil – steigende Kosten denen kein medizinischer Nutzen gegenübersteht ........................... 15 
4.5. Vorteil und Sicherheit des Lösungsvorschlags 1 .............................................................................. 16 
4.6. Zusammenfassende Bewertung des Lösungsansatzes 1 ................................................................. 16 
5. Diskussion Lösungsansatz 2 - Die Leitstelle differenziert die Anrufe nach Dringlichkeit ......... 17 
5.1. Rettungsdienst mit RTW und Notarzt (NEF, RTH) ............................................................................ 18 
5.2. Rettungsdienst mit qualifiziertem Krankentransport (KTW) ........................................................... 18 
5.3. Vergabe an die II. Säule der Notfallversorgung – die niedergelassenen Ärzte ................................ 19 
5.4. Der „Akutfall“ eine neue Patientengruppe ? ................................................................................... 21 
5.5. Abgrenzung von Notfall- und Akutpatienten unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr – 
Vorschlag einer Klassifizierung................................................................................................................ 22 
5.6. Wie könnte bei diesen Rahmenbedingungen eine bessere Verzahnung zwischen der 2. Säule 
(niedergelassene Ärzte) und der 3. Säule (Rettungsdienst) aussehen ? ................................................ 24

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   3 
 
5.7. Ist es schon jetzt möglich lebensbedrohliche Erkrankungen in der Leitstelle zu erkennen und 
beschleunigt zu bearbeiten ? .................................................................................................................. 25 
5.8. Identifizierung, Triagierung und Priorisierung – Auswirkungen auf die Leitstelle ........................... 27 
5.9. Zusammenfassende Bewertung des Lösungsansatzes 2 ................................................................. 28 
6. Umsetzungsvorschlag – ein gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS) ............ 28 
6.1. Gestuftes Versorgungsystem im Rettungsdienst (GVS) ................................................................... 29 
6.2. Mehr Patienten für den Rettungsdienst ? ....................................................................................... 33 
6.3. Gibt es Hindernisse bei der Umsetzung eines GVS ? ....................................................................... 33 
7. Zusammenfassung und Ausblick ...................................................................................................... 35 
8. Literaturverzeichnis ............................................................................................................................. 38

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   4 
 
 
1. Notfallmedizinische Versorgung in Deutschland  
 
Die notfallmedizinische Versorgung in Deutschland ruht auf drei Säulen, deren 
Entwicklung historisch gewachsen ist. Das 3-Säulen-System erklärt sich aus der 
Aufbauarbeit ab dem Nachkriegsdeutschland der 50iger. 
 
Zunächst wurde in Deutschland nach dem II. Weltkrieg das „zwei Säulenmodell“ der 
gesamtmedizinischen Versorgung gesetzlich (RVO) etabliert. Die erste Säule stellt die 
„stationäre Versorgung“ durch die Krankenhäuser dar, die zweite die „ambulante 
Versorgung“ durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Krankentransport bzw. die 
„Unfallrettung“ wurde damals (noch) nicht als medizinisches Versorgungssystem 
wahrgenommen, da außer einigen Basismaßnahmen nichts anderes als „Transport“ 
gemacht worden ist. Dies spiegelt sich im Refinanzierungssystem der gesetzlichen 
Krankenversicherung (SGB V) bis heute wieder, in dem der Rettungsdienst nach wie 
vor unter „Fahrtkosten“ geführt wird.  
 
Der Rettungsdienst von heute hat sich zwischenzeitlich zu einem leistungsfähigen 
Versorgungssystem weiterentwickelt, in dem alle notfallmedizinischen und 
intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten verfügbar sind. Er ist in verschiedene 
Leistungssegmente ausdifferenziert, wie die flächendeckende und reaktionsschnelle 
Abdeckung mit Fahrzeugen des Regelrettungsdienstes (Notarzteinsatzfahrzeuge, 
Rettungswagen), dem Luftrettungsdienst mit Notarzt (Rettungs- und 
Intensivtransporthubschrauber), dem Spezialrettungsdienst mit Intensivtransport, 
Schwergewichtigen Transport, Inkubatortransport für Frühgeborene und dem 
Infektionstransport mit besonders ausgestatteten Fahrzeugen. Der Rettungsdienst trägt 
den Weiterentwicklungen der klinischen Versorgung Rechnung, indem er die 
Zentrenbildung (z.B. Schlaganfallstationen, Traumazentren, Herzkatheterlabore,

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   5 
 
Spezialabteilungen, etc.) erfasst und die Notfallpatienten mit dem akuten Bedarf, der 
anhand eigenständiger Diagnostik festgestellt wird, an zeitkritischer Spezialversorgung 
unmittelbar dorthin transferiert werden. Früher kam der Patient erst in das nächste 
Krankenhaus, wo die erste Diagnostik gemacht werden konnte, um dann zu 
entscheiden, ob eine Weiterverlegung notwendig wird. Die dabei auftretenden 
Zeitverluste können heute vermieden werden. Möglich wurde dies mit der 
Professionalisierung des Rettungsdienstes, die einher ging mit einer Verbesserung der 
Ausbildungen. Beispielhaft sind hier zu nennen 1977 Rettungssanitäter, 1989 
Rettungsassistent, 2014 Notfallsanitäter, ab 2002 spezielle Studienangebote für 
technisch-organisatorische Bereiche (z.B. Rettungsingenieur an der TH Köln), sowie im 
ärztlichen Bereich die Ausbildung „Arzt im Rettungsdienst“, sowie die 
Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“. Hinzu kommen eine Vielzahl von 
Sonderausbildungen und -kursen für einzelne Segmente im Rettungsdienst, sowie eine 
konsequente und umfangreiche Weiterentwicklung der Konzepte sowohl für konkrete 
Notfallbilder (z.B. Algorithmen, SOP, SAA, etc.) als auch für Einsatzpläne bei 
Großschadens- und Sonderlagen (z.B. MANV, Ü-MANV, Terror, Amok, etc.). Die 
Rückfallebenen bei Großschadenslagen bilden dabei der Krankentransport und die 
Ressourcen des Katastrophenschutzes. Zentraler Baustein des Rettungsdienstes ist die 
Rettungsleitstelle mit ihrer zentralen Erreichbarkeit über die Notrufnummer 112, die den 
Zugang zum Rettungsdienst rund um die Uhr ermöglicht (= „niederschwelliges“ 
Zugangssystem). 
 
Diese Darstellung illustriert eindrucksvoll die heutigen Möglichkeiten des 
Rettungsdienstes bei akut lebensbedrohlichen Notfällen und Unfällen, für die der 
Rettungsdienst ausgelegt ist.  
 
Damit ist der Rettungsdienst zu einer eigenständigen und leistungsfähigen 3. Säule der 
notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland aufgewachsen. Der Zusammenhang 
zwischen Notfallversorgung und klinischer Weiterbehandlung, wurde zuletzt im

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   6 
 
sogenannten Eckpunktepapier 2016 zur notfallmedizinischen Versorgung der 
Bevölkerung in der Prähospitalphase und in der Klinik“ (Fischer et al. 2016) adressiert.    
 
2. Steigende Einsatzzahlen im Rettungsdienst – Ursachen  
 
Die Anzahl der Notrufe, die zu einem Rettungseinsatz führen, steigen in den meisten 
Gebieten Deutschlands kontinuierlich an. In Köln sind es jährlich im Mittel +4,5 %, aus 
anderen Regionen werden teilweise auch 8 oder 10% berichtet  (Lechleuthner und 
Wesolowski, 2015). 
 
Allerdings sind die Ursachen  für die steigende Inanspruchnahme der Ressourcen im 
Notfallbereich bislang wenig untersucht. Häufig werden der demographische Wandel 
(Menschen werden immer älter) und das gestiegene Anspruchsdenken vermutet.   
 
Blickt man in die verfügbaren Fakten, stellt man rasch fest, dass die Datenlage dazu 
dürftig ist. Zwar sind sich die in der rettungsdienstlichen Praxis tätigen Kräfte 
überwiegend einig, dass hinter einem beträchtlichen Anteil der (steigenden) Anzahl von 
Notrufen keine lebensbedrohlichen Notfälle stecken, allerdings sind die bisher dazu 
verfügbaren, dokumentierten Daten nicht so belastbar, dass sich eine flächendeckende 
Quantifizierung dazu machen ließe. Das liegt zum einen darin, dass nur wenige 
(wenngleich derzeit stark wachsend) Rettungsdienste bislang über eine elektronische 
Datenerfassung verfügen. Zum anderen liegt es aber auch darin, dass sich die 
derzeitigen Dokumentationssysteme (sie orientieren sich überwiegend an den 
vorhandenen DIVI-Protokollsystemen) überwiegend auf Notfall- und Unfallsituationen 
beziehen. Das hat zur Folge, daß beispielsweise auch Bagatellerkrankungen unter dem 
Signum „Notfall“ dokumentiert werden und die Schwere der Erkrankung überwiegend 
nur mit einer „Schätzskala“ (7 NACA-Stufen), speziell in den interessierenden

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   7 
 
Übergangsbereichen zwischen lebensbedrohlich und nicht lebensbedrohlich, relativ 
grob klassifiziert wird.  
 
Zwar gibt es zahlreiche Ansätze, die Genauigkeit der Aussagen in den 
Notfallprotokollen zu steigern, allerdings läßt sich daraus nicht ohne weiteres eine 
verlässliche Klassifizierung ableiten und deshalb auch der konkrete Versorgungsbedarf 
identifizieren. Damit ist es auch kaum möglich zu beschreiben, wie ein zur Versorgung 
geeignetes System aussehen kann. Auch für eine Optimierung des Zusammenspiels 
zwischen den an der Notfallversorgung beteiligten Systemen (Notfallaufnahme 
Krankenhaus, ambulante medizinische Versorgung und Rettungsdienst) liefern diese 
Dokumentationen in den Notfallprotokollen keinen nennenswerten Beitrag. 
 
Der Rettungsdienst weist gegenüber den anderen beiden Säulen jedoch eine 
Besonderheit auf, es gibt für ihn keine vergleichbare Alternative. Das führt dazu, daß 
alle Hilfeersuchen, bei denen die Patienten nicht, oder nicht schnell genug in den 
beiden anderen notfallmedizinischen Säulen (Arztpraxis oder Krankenhaus) versorgt 
werden können, letztlich auf den Rettungsdienst angewiesen sind.  
 
Damit erklärt sich auch, dass die steigende Nachfrage der Bevölkerung nach - aus der 
individuellen Sicht - dringlichen medizinischen Dienstleistungen ebenso zu einer 
steigenden Inanspruchnahme des Rettungsdienstes führt, wie bei den anderen Säulen 
der notfallmedizinischen Versorgung.1 
 
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich die Fachleute einig sind, dass der Anstieg der 
Einsatzzahlen im Rettungsdienst im Wesentlichen durch nicht unmittelbar 
lebensbedrohliche Erkrankungen ansteigt.  
 
                                                            
1 http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/notaufnahmen-lange-wartezeiten-anspruchsvolle-patienten-a-
1116540.html

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   8 
 
Die stärkere Inanspruchnahme des Rettungsdienstes führt dabei zu einer stärkeren 
Auslastung der vorhandenen Einsatzmittel und das hat Auswirkungen auf die 
Hilfsfristen im Rettungsdienst.  
 
3. Im öffentlichen Fokus - Hilfsfristen im Rettungsdienst 
 
In den letzten Jahren rückten die Hilfsfristen im Rettungsdienst durch Medienberichte 
immer mehr in den Blickwinkel der Öffentlichkeit. Der Berichterstattung ist dabei häufig 
zu entnehmen, dass es den Rettungsdiensten immer seltener gelingt, Hilfsfristen von 
z.B. 8 oder 12 min einzuhalten. Die Schlussfolgerung, die sich daraus aufdrängt ist, 
dem Bürger wird immer später geholfen, möglicherweise können Verletzungen sich 
dabei verschlimmern, oder sogar Menschen sterben, die nicht rechtzeitig, z.B. nach 
einem plötzlichen Kreislaufstillstand, erreicht werden können.  
 
Aus diesem Grund ist eine intensivere Beschäftigung sowohl mit der 
„rettungsdienstlichen Hilfsfrist“ als auch mit dem Gesamtsystem „Rettungsdienst“ 
erforderlich, um den Zusammenhang zwischen Hilfsfristerreichungsgraden, den damit 
möglicherweise verbundenen Auswirkung auf die Gesundheit von Bürgerinnen und 
Bürgern, sowie die Ursachen für die Hilfsfristproblematik besser bewerten und auch 
lösen zu können.  
 
Der Begriff „Hilfsfrist“ bedeutet für den Rettungsdienst eine Planungsgröße, die ein 
Schutzziel für die Bevölkerung bildet, wie lange der einzelne Bürger warten muss, bis 
der Rettungsdienst ihn nach dem Notruf über die 112 erreicht. Hilfsfristen bilden die 
Grundlage für die Standortplanung von Rettungsmitteln und ihrer Anzahl. Für das 
Schutzziel wird die Hilfsfrist üblicherweise in Minuten und mit ihrem Erreichungsgrad (= 
Qualität) angegeben. Beispielweise 8 min in 90% aller Fälle. In einigen Bundesländern 
ist die Hilfsfrist in den Landes-Rettungsdienstgesetze enthalten, in anderen in

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   9 
 
Landesplänen oder in kommunalen Rettungsdienstbedarfsplänen. Die Überwachung 
ihrer Einhaltung ist heute durch die elektronischen Hilfsmittel einfacher geworden.  
3.1. Steigende Einsatzzahlen durch nicht-lebensbedrohliche Notfälle  
 
Die notfallmedizinische Fokussierung auf die echten schwerwiegenden und 
zeitkritischen Notfälle und Unfälle verstellt den Blick auf die andere, tatsächlich stark 
steigende Gruppe von Menschen, zu denen der Rettungsdienst eilt. Es sind die 
Patienten, die keine lebensbedrohliche Erkrankung aufweisen, sondern einfachere 
Erkrankungen bis hin zur Bagatellerkrankung oder völlig andere, nicht-medizinische  
Probleme, bei denen immer wieder auch andere Faktoren (z.B. Singlehaushalt, 
Hilflosigkeit, Armut, Sprachbarrieren, persönliche oder familiäre Krisen, etc.) Auslöser 
für einen Rettungseinsatz sind, weil es eben keine Alternative zu dem niederschwellig 
verfügbaren (Notruf 112) und zum rasch reagierenden Rettungsdienst gibt.  
 
Betrachtet man die Häufigkeit der echten zeitkritischen Notfälle, so wird von vielen 
Fachleuten berichtet, dass ihre Anzahl in den letzten Jahren nicht angestiegen ist, 
sondern in etwa gleichbleibt (Schwerstverletzte, Herzinfarkte), oder sogar sinkt (z.B. 
Wiederbelebungen) (Lechleuthner 2015). Lediglich bei den eventbezogenen Einsätzen 
(Intoxikationen, kleinere Verletzungen) gibt es zumindest in Ballungszentren einen 
Anstieg, wenngleich aufgrund der spezifischen Auswerteroutinen, die dafür erforderlich 
sind, genauere Zahlen schwierig beschaffbar sind.  
 
3.2. Zeit – was bedeutet sie für die Rettung ? 
 
Wenn eine Person, z.B. durch einen akuten Herzinfarkt, einen plötzlichen 
Kreislaufstillstand erleidet, beginnt ab dem Zusammenbruch die Überlebens-Uhr zu 
ticken. Kommt die Hilfe in 5 min, überleben etwa noch die Hälfte dieser Menschen, 
kommt sie in 8 min, sind es weniger als 10% und kommt sie später, ist das folgenlose

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   10 
 
Überleben die Ausnahme. Nach einer erfolgreichen Wiederbelebung im Rettungsdienst 
muss der Patient in einer geeigneten Klinik weiterbehandelt werden. Auch die  
Möglichkeiten und Erfahrung in dieser Weiterbehandlungskette hat Einfluss auf das 
Überleben (Scholz et al. 2017). Bis heute gilt, dass sich in großstädtischen Bereichen, 
bei bis zu 50% der vor Ort wiederbelebten Patienten ein Kreislauf wiederherstellen läßt, 
jedoch letztlich nur wenige Patienten dieses Ereignis definitiv überleben. Die aktuelle 
Auswertung des Deutschen Reanimationsregisters zeigt, dass in Deutschland derzeit 
das Überleben nach einer Reanimation seit Jahren bei rund 12 % verharrt (Gräsner et 
al. 2017).  
Erleidet eine Person einen Schlaganfall durch einen Blutpfropf, sollte sie so schnell wie 
möglich eine differenzierte Hirndarstellung (z.B. CT mit Kontrastmittel, MRT) erhalten, 
um das Problem zu erkennen und die geeigneten Maßnahmen dafür einzuleiten. Das 
sollte alles innerhalb von 4,5 h erfolgen.2 Beim akuten Herzinfarkt werden heute 120 
min bis zur Wiedereröffnung des verschlossenen Gefäßes mittels Herzkatheter als 
Zeitfenster angegeben3, beim Schwerverletzten sollte nicht länger als 1 h vergehen, bis 
er bei der definitiven Versorgung in einem geeigneten Traumazentrum ankommt4.  
 
Das bedeutet, dass die Zeit zwischen dem notfallursächlichen Ereignis und der 
definitiven Hilfe bei etlichen Notfallarten eine kritische Rolle spielt und ihr damit eine 
hohe Bedeutung zukommt.  
 
 
                                                            
2 Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/030-046.html  
3 Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie: 
http://leitlinien.dgk.org/files/2014_Empfehlungen_zur_Organisation_von_Herzinfarktnetzwerken.pdf  
 
4 Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie: http://www.dgu-
online.de/fileadmin/published_content/5.Qualitaet_und_Sicherheit/PDF/20_07_2012_Weissbuch_Schwerverletzt
enversorgung_Auflage2.pdf

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   11 
 
3.3. Eine im Prinzip gleichbleibende Zahl von zeitkritischen Notfällen und eine 
gleichzeitig stetig steigende Zahl von Rettungseinsätzen – wie passt das zusammen?    
 
Die erste Frage ist, was sind das für Einsätze, die zwar zahlenmäßig ansteigen, die 
aber keine zeitkritischen Notfälle sind ?  
Aufgrund der dafür schwachen Datenlage bleibt lediglich die Beschreibung einzelner, 
typischer  Einsatzsituationen in Verbindung mit den dazu gehörigen 
Rahmenbedingungen, die nachvollziehbar machen, warum es in diesen Fällen zu 
einem Hilfeersuchen an den Rettungsdienst gekommen ist. 
 
 
 
Beispiele:  
 
 Ein 80ig jähriger Mann, der in einem Singlehaushalt wohnt, mit einer 
vorbestehenden chronischen Lungenerkrankung, bekommt eine saisonale 
Grippe, die aufgrund seiner Vorerkrankung für ihn bedrohlich wird, so dass er 
sich auch nicht mehr selbst versorgen kann. 
 Eine 30 jährige Büroangestellte, die aufgrund von Kreislaufproblemen im Büro 
sich plötzlich wegen Schwindel hinlegen muss. Die Kollegen machen sich sorgen 
und rufen den Rettungsdienst.  
 Eine 50ig jährige, die sich in der Küche in den Finger schneidet und der dann 
„schwarz vor Augen“ wurde. 
 Der Jugendliche, der in der Sporthalle den Fuß umknickt hat und der dann 
anschwillt und nur noch humpeln kann.  
 Der 70ig jährige, der schon zwei Herzinfarkte hatte und jetzt einen Druck auf der 
Brust verspürt, der schon wieder weg ist, als das Rettungsteam eintrifft.  
 Der 25 jährige Drogensüchtige, der eine Entzündung am Bein hat und ins 
Krankenhaus möchte, aber dem das Geld für ein Taxi fehlt,

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   12 
 
 die 80 jährige, die mehrmals täglich Blutdruck misst und plötzlich bei einem 
oberen Wert von 180 mmHg Panik bekommt. 
 
Dies alles sind Rettungseinsätze, die über die Notrufnummer 112  gemeldet werden 
und die letztlich zu einem Notfalleinsatz führen. Alle hier genannten Beispiele haben 
eine wesentliche Gemeinsamkeit. Sie müssen aus medizinischer Sicht nicht innerhalb 
von z.B. 8 min  bedient werden, um eine bedrohliche Verschlimmerung zu verhindern, 
oder sogar das Leben der Betroffenen zu retten. Im Ergebnis wird jedoch das 
Rettungssystem dadurch in Anspruch genommen und die Auslastung der Einsatzmittel 
erhöht.  
 
Eine steigende Inanspruchnahme des Rettungsdienstes führt allerdings zu einer 
Verschlechterung der Eintreffzeit und damit zu abnehmenden Erreichungsgraden der 
Hilfsfrist beim Patienten.  
 
Dieser Verschlechterung der Eintreffzeiten kann man auf mindestens zwei Wegen 
entgegenwirken: 
 
Lösungsansatz 1: Die Anzahl der Rettungsmittel, die hilfsfristbasiert stationiert sind, 
wird erhöht.  
 
Lösungsansatz 2. Die Leitstelle, in der die Notrufnummer 112 aufläuft, differenziert die 
Anrufe nach Dringlichkeit.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   13 
 
 
4. Diskussion Lösungsansatz 1 – Erhöhung der Anzahl hilfsfristbasiert 
stationierter Rettungsmittel 
Bei diesem Ansatz reicht es, die Gesamtzahl der Notfälle in die 
Rettungsdienstbedarfsplanung einfließen zu lassen und die zusätzliche Anzahl an 
Rettungsmitteln daraus risikoabhängig zu berechnen und zu stationieren.  
 
Auf den ersten Blick scheint diese Aufgabe relativ einfach zu lösen. Nach der 
Neuberechnung im Rettungsdienstbedarfsplan werden die zusätzlich erforderlichen 
Einsatzmittel (RTW, NEF) beschafft und dort stationiert, wo sie gebraucht werden und 
zur Verbesserung der Hilfsfrist beitragen.  
 
Allerdings stehen diesem einfachen Lösungsansatz zahlreiche Hindernisse entgegen.  
 
4.1. Erforderliche Neubauten  
 
Die Anzahl der Notrufe in einem Gebiet korrespondiert mit der dortigen 
Besiedelungsdichte. Werden Rettungsfahrzeuge hilfsfristbasiert in einem 
dichtbesiedelten Gebiet stationiert,  werden dafür Neubaumaßnahmen erforderlich. Zum 
einen sind Grundstücke für einen geeigneten, hilfsfristgerechten Standort selten und 
zum anderen sehr teuer. Hinzu kommen Auflagen bei der Baugenehmigung und ggf. 
Widerstände aus der Bevölkerung. So konnten drei neue Standorte im 
Rettungsdienstbedarfsplan Köln aus dem Jahr 2010 erst 2016 und 2017 umgesetzt 
werden. So lange haben Grundstückssuche, Bauanträge und die Umsetzung gedauert. 
Etwas einfacher ist die Aufstockung auf vorhandenen Wachen, wenn der Platz dort 
ausreicht. Aber auch dort sind Baumaßnahmen nicht von heute auf morgen möglich. Im 
Ergebnis bleibt damit die Schieflage, dem Nicht-Erreichen der Schutzziele über Jahre 
bestehen, ohne dass ihr wirksam abgeholfen werden kann.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   14 
 
 
 
4.2. Bestehender Fachkräftemangel  
 
Ein umsetzungshemmender Faktor für die Aufstockung von Rettungsmitteln ist der 
bereits bestehende massive Fachkräftemangel im Bereich der qualifizierten 
Einsatzkräfte. Die Umstellung der Fachkräfte von Rettungsassistent (Ausbildungsdauer 
offiziell 2 Jahre, stand aber dem Rettungsdienst als voll einsetzbare 2. Kraft bereits 
nach weniger als 1 Jahr zur Verfügung). Der angehende Notfallsanitäter 
(Ausbildungsdauer offiziell 3 Jahre) steht dem Rettungsdienst voraussichtlich erst ab 
dem 2. oder 3. Jahr voll einsetzbar zur Verfügung. Hier entsteht eine Lücke. Des 
Weiteren bestehen noch teilweise Probleme bei den Ausbildungskapazitäten, da diese 
für das Berufsbild Notfallsanitäter aufgebaut werden müssen. Der Markt an verfügbaren 
Fachkräften ist bundesweit lehrgefegt. Es ist fraglich, ob sich bei einem weiteren 
Ausbau des Rettungsdienstes, die zusätzlich notwendigen Fachkräfte 
(Rettungsassistenten und Notfallsanitäter) über finden werden.  
 
4.3. Mitarbeiterbelastung  
 
Neben den Wechselschicht-Dienstplänen in der Notfallrettung und der körperlichen 
Beanspruchung durch das Tragen von Patienten, gibt es weitere Belastungen für das 
Einsatzpersonal. Die Einsatzfahrten mit Sondersignalen, womit sich die Einsatzkräfte 
durch den Verkehr kämpfen,  sind weitere Stressoren. Auch die Alarmierungen des 
Rettungsdienstes zu immer weniger dringlichen medizinischen Hilfeleistungsersuchen, 
führen bei dem eingesetzten Personal zu einer immer stärkeren psychischen Belastung. 
Überspitzt dargestellt sind die Ausbildung und die Ausrüstung auf lebensrettende 
Einsätze ausgelegt. Die konkrete Inanspruchnahme erfolgt jedoch zu einem hohen 
Prozentsatz für Bagatellen. Hier entsteht eine auseinandergehende Schere zwischen

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   15 
 
Anspruch und Wirklichkeit. Die Einsatzkräfte reagieren dabei mit steigendem 
Unverständnis auf die zunehmenden Banaleinsätze, wie kleinere Schürfwunden, 
Befindlichkeitsprobleme,  etc., die sie in der Regel bei den Anrufern als eine Unfähigkeit 
das eigene Leben zu organisieren interpretieren. An der Einsatzstelle finden sie dann 
Patienten vor, deren medizinische Probleme möglicherweise vielschichtig, aber eben 
nicht zeitkritisch sind. Dieses hohe Delta zwischen der eigenen Belastung und den 
vorgefundenen Problemen führt dazu, dass zunehmend die Sinnhaftigkeit der eigenen 
Tätigkeit hinterfragt wird, was letztlich zu einer geringeren Arbeitszufriedenheit bis hin 
zu psychischen Problemen, Burn out oder zum Berufswechsel führen kann. Hohe 
Ausbildungsaufwendungen und ein kurzer und damit nicht nachhaltiger Verbleib im 
Beruf, können die Besetzung der Rettungsmittel mittel und langfristig gefährden. Hinzu 
kommt die deutlich erhöhte Unfallgefahr, die durch Sonderrechtsfahrten (Blaulicht und 
Martinshorn) entsteht und zwar sowohl für das Rettungsdienstpersonal selbst als auch 
für andere Verkehrsteilnehmer.  
 
4.4. Nachteil – steigende Kosten denen kein medizinischer Nutzen gegenübersteht  
 
Auf der Basis der Beobachtungen und Berichte, dass der Anteil nicht-dringlicher 
medizinischer Hilfeersuchen den wesentlichen Anteil an den beständig ansteigenden 
Einsatzzahlen im Rettungsdienst ausmacht, ist festzustellen, dass den Investitionen in 
die hilfsfristbasiert-basierte Stationierung von Rettungsmitteln, die nur wegen der 
steigenden Einsatzzahlen notwendig werden, kein medizinischer Nutzen gegenüber 
steht und damit unwirtschaftlich ist. Damit das nicht falsch verstanden wird, eine 
Reaktion auf die Hilfeersuchen mit einem geeigneten und ausreichenden System ist 
notwendig, ein undifferenzierter Aufbau von hilfsfristgestützten Rettungsmitteln 
aufgrund steigender Einsätze ohne zeitkritische Notfallsituationen jedoch nicht. 
Gleichwohl gibt es nach wie vor Gebiete, in denen neue Rettungswachen eingerichtet 
werden müssen, damit die planerische Hilfsfrist in Notfällen auch erreicht werden kann.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   16 
 
Weiter unstreitig ist die notwendige, kontinuierliche Verbesserung des bestehenden 
Systems hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit und seines Einsatzwertes.  
 
4.5. Vorteil und Sicherheit des Lösungsvorschlags 1 
 
Belässt man die Einsatzmittelkette (RTW, NEF) für alle Notrufe, entfällt die 
Notwendigkeit in der Leitstelle, eine intensivere Differenzierung vorzunehmen, weil 
damit eben nur die zwei bisherigen, verfügbaren Reaktionsmöglichkeiten vorhanden 
bleiben. Das derzeitige System beinhaltet eine hohe Sensitivität, durch die das Risiko 
für Fehlentscheidungen minimiert wird. Wird jeder Anruf mit der Entsendung eines 
hochgerüsteten Einsatzmittels und Sonderrechten beantwortet, bleibt eben das Risiko, 
dass eine „Unterschätzung“ vorgenommen worden ist, klein. Eine Umstellung auf ein 
differenzierteres Versorgungssystem mit verlängerten Einsatzzeiten (= nicht-
hilfristbasiert) würde bedeuten, dass dafür erstens ein Konzept entwickelt werden muss 
und zweitens dass die Leistelle und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür geschult 
und abgesichert werden müssen.  
 
4.6. Zusammenfassende Bewertung des Lösungsansatzes 1  
 
Bei der unveränderten Strategie, alle Hilfeersuchen über die Notrufnummer 112 auch 
mit einem Rettungsmittel mit Einhaltung der Hilfsfrist zu bedienen, erfordert bei einer 
steigenden Anzahl der Hilfeersuchen eine Aufstockung der rettungsdienstlichen 
Einsatzmittel (RTW, NEF). Diesem Automatismus stehen zahlreiche Hindernisse 
entgegen. Unter Anerkennung der These, dass die zeitunkritischen Hilfeersuchen 
ansteigen, bedeutet der unkritische Ausbau der hilfsfristgestützten rettungsdienstlichen 
Ressourcen, dass ihnen unter der Prämisse „so schnell wie möglich“ kein medizinischer 
Nutzen entgegensteht. Hinzu kommt, dass schon jetzt an einigen Stellen der Ausbau 
der hilfsfristgestützten Rettungsmittel durch langwierige Baumaßnahmen und durch

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   17 
 
Fachkräftemangel an seine Grenzen stößt. Hinzu kommt ein Anstieg der Unfallgefahren 
durch die steigenden Eingriffe in den Straßenverkehr mit Sonderrechtsfahrten, die 
nachweislich ein höheres Unfallrisiko für die Besatzungen und andere 
Verkehrsteilnehmer birgt. Bislang wenig adressiert wurden auch die Belastungen der 
Einsatzkräfte durch hohe Auslastung und Stressbelastungen der Einsatzfahrten, die zu  
medizinisch wenig-dringlichen Hilfeersuchen entsandt werden.  
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass ein weiterer Ausbau des ausschliesslich 
hilfsfristbasierten Notfallrettungssystems bei akutem Fachkräftemangel und baulichen 
Beschränkungen mit großer Wahrscheinlichkeit mit den steigenden Einsätzen nicht 
mehr wird mithalten können. Eine Verlängerung der Hilfsfristen mit späterem Eintreffen 
am Notfallpatienten wird die Folge sein.  
 
 
5. Diskussion Lösungsansatz 2 - Die Leitstelle differenziert die Anrufe nach 
Dringlichkeit  
 
Der Lösungsansatz 2 basiert auf der These, dass der Anteil an nicht-dringlichen 
Anrufen bei der Notrufnummer 112 ansteigt und die lebensbedrohlichen Notfälle und 
Unfälle demgegenüber im Wesentlichen gleich bleiben. Damit stellt sich als weitere 
Frage, ob die Priorisierung (z.B. Fahrt mit oder ohne Sondersignal) mit dem 
vorhandenen Fahrzeugbestand (z.B. RTW und NEF) durchgeführt werden soll oder ein 
gestuftes Versorgungskonzept aufgebaut bzw. organisiert werden muss. Ein 
wesentliches Ziel wäre dabei, die weniger dringlichen Hilfeersuchen auf andere 
Einsatzmittel zu disponieren, so dass die Notfallrettungsdienst-Ressourcen (NEF, RTW, 
RTH) für die lebensbedrohlichen Notfälle und Unfälle auch zur Verfügung stehen. Das 
bedeutet, dass dafür Einsatzmittel mit einem anderen Einsatzwert definiert und 
aufgebaut werden müssen, so dass daraus ein gestuftes Versorgungssystem im 
Rettungsdienst entsteht.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   18 
 
Bei der Frage nach einem gestuften Versorgungssystem steht an erster Stelle, was für 
Systeme bereits vorhanden sind und wie sie genutzt werden können.  
5.1. Rettungsdienst mit RTW und Notarzt (NEF, RTH) 
 
Die Entsendung eines Rettungswagens mit oder ohne Notarzt ist das derzeit 
praktizierte System. Die Stationierung zumindest der RTWs erfolgt dabei hilfsfrist-
basiert und ermöglicht damit die Gewährleistung eines Schutzziels, in der Regel 8-12 
min für das ersteintreffende Rettungsfahrzeug.   
 
5.2. Rettungsdienst mit qualifiziertem Krankentransport (KTW) 
 
Der Krankentransport ist in den meisten Bundesländern ein Teil des öffentlichen 
Rettungsdienstes und kann von der Leitstelle auch disponiert werden (organisatorischer 
Bestandteil des Rettungsdienstes!). Schon jetzt wird er vielerorts als Rückfallebene für 
die Notfallrettung genutzt, wenn alle RTWs im Einsatz sind. Konsequent genutzt als 
„Notfall-KTW“ wird er bereits für einfachere Notfälle sowohl in Berlin als auch in anderen 
Rettungsdienstbereichen. Insofern könnte ein Teil der Hilfeersuchen über die 112 auch 
durch KTWs bedient werden. KTWs benötigen weniger qualifiziertes Personal (in der 
Regel Rettungssanitäter und Rettungshelfer) als die Notfallrettung, allerdings müssten 
die Ausrüstung angepasst und ein konkretes Triagierungskonzept für die Leitstelle 
entwickelt werden. Im Ergebnis wird ein KTW jedoch die Patienten immer transportieren 
müssen, um sie einem Arzt vorzustellen. Bereits früher wurde zwischen „disponiblem 
Krankentransport“ und „dringlichem Krankentransport unterschieden.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   19 
 
5.3. Vergabe an die II. Säule der Notfallversorgung – die niedergelassenen Ärzte  
 
Schon jetzt wird immer wieder gefordert, daß mehr nicht-dringlich erkrankte Patienten, 
die derzeit die Notaufnahmen von Krankenhäusern aufsuchen oder den Rettungsdienst 
in Anspruch nehmen, durch das System der niedergelassenen Ärzten, die den 
gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung der (gesetzlich 
krankenversicherten) Bevölkerung inne haben (§ 75 SGB V), versorgt werden sollen. 
Um eine mögliche Verbesserung der Zusammenarbeit oder „Verzahnung“ von 
Rettungsdienst (3. Säule) und niedergelassenen Ärzten (2. Säule) auszuloten, müssen 
zunächst die Rahmenbedingungen des niedergelassenen Vertragsarztsystems näher 
beleuchtet werden.  
 
Die Organisation dieser II. Säule der notfallmedizinischen Versorgung besteht aus den 
dezentral lokalisierten Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die tagsüber 
von den Patienten individuell ausgewählt und aufgesucht / angerufen werden müssen. 
Hier gibt es keine einheitliche „Leitstelle“ oder Telefonzentrale, die dem Anrufer den 
Kontakt erleichtert. Eine solche zentrale Anlaufstelle gibt es erst nach Praxisschluss, 
sowie an Samstagen, sowie Sonn- und Feiertagen. Die zentrale Rufnummer dieser 
Arztrufzentrale oder ist bundesweit die 116 117 
(http://www.116117info.de/html/112.php).  Außerhalb der regulären Praxiszeiten 
organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen, in denen die Vertragsärzte Mitglied 
sind, einen Notdienst. Dieser besteht aus Ärztinnen und Ärzten, die sich entweder in der 
eigenen Praxis oder (zunehmend) in zentralen Notdienstpraxen aufhalten und von 
Patienten aufgesucht werden können. Immer häufiger sind diese zentralen 
Notdienstpraxen an Krankenhäusern angesiedelt.5 Die Ärzte dort, oder auch ein 
zusätzlicher Hausbesuchsdienst, führen in der Notdienstzeit Hausbesuche bei 
                                                            
5 Auf die Funktion einer Portalpraxis 
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2015/khsg-bt-23-lesung.html) wird an 
dieser Stelle nicht weiter eingegangen.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   20 
 
Patienten durch. Erwähnenswert ist noch, dass es ergänzend zum allgemeinen 
Notdienst auch einen fachärztlichen Notdienst (z.B. Kinderärztlichen Notdienst) gibt.  
 
Tagsüber ist der niedergelassene Vertragsarzt verpflichtet, Hausbesuche 
durchzuführen. Hat der Patient einen niedergelassenen Arzt tagsüber ausgewählt und 
erreicht, bedeutet das allerdings nicht, dass dieser sofort die Praxis verlassen und einen 
Hausbesuch z.B. in 5 km Entfernung durchführen kann. Zum einen sind diese tagsüber 
meist hoch frequentiert und zum anderen haben sich die Vergütungsstrukturen in den 
niedergelassenen Praxen in den letzten 20 Jahren stark verändert. Die 
Vergütungsstruktur des niedergelassenen Arzt bedeutet, dass er im Prinzip eine Art 
Fließbandversorgung machen muss, um seine Aufwendungen für Praxis und Personal 
refinanzieren zu können. Diese Veränderungen sind langsam und schleichend von 
statten gegangen und haben im Ergebnis dazu geführt, dass während der Praxiszeiten 
Hausbesuche nur bei ganz bestimmten, in der Regel seltenen Ereignissen möglich sind. 
Patienten und ihre Angehörigen möchten bei akuten Symptomen allerdings nicht mehr 
stundenlang auf einen Hausbesuch warten, auch wenn die Wartezeit medizinisch-
objektiv möglich und vertretbar wäre.  
Eine Übergabe von Hilfeersuchen an niedergelassene Ärzte ist tagsüber problematisch 
(an wen ?, es gibt keine zentrale Koordinierungsstelle) und die Übergabe ausserhalb 
der Sprechstundenzeiten an den Notdienst über die Telefonnummer 116117 ist für die 
Leitstellen gelebte Praxis bei eindeutigen Bagatellerkrankungen. Bei sogenannten 
„Akutfällen“ (siehe unter 5.4.), ist das jedoch kaum vertretbar, da mit der 
organisatorischen Übergabe für den Rettungsdienst ungewiß bleibt, wann der 
Hilfeersuchende – der ja die Notrufnummer 112 gewählt hat – letztlich erreicht wird, vor 
allem auch, weil den niedergelassenen Ärzten die Instrumente der rettungsdienstlichen 
Gefahrenabwehr (Sonderrechtsfahrzeuge, Ausstattung, Personal, etc.) fehlen.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   21 
 
5.4. Der „Akutfall“ eine neue Patientengruppe ? 
 
Es gibt eine stark wachsende Patientengruppe im Rettungsdienst (Lechleuthner 2015), 
die früher sehr viel kleiner war¸ die sogenannten „Akutfälle“. Diese Akutfälle, auch als 
„Notsituationen“ bezeichnet, wurden bereits in den 90iger Jahren sowohl von Ahnefeld 
(Ahnefeld et al.,1998) als auch von Sefrin (Sefrin 1994) beschrieben und gegenüber 
dem „Notfall“ (-patienten) abgegrenzt. Unter Akutfällen bzw. Notsituationen wurden 
damals alle Erkrankungen und Verletzungen „ohne primäre Vitalbedrohung“ 
zusammengefasst. Sie wurden als „lokalisierte pathologische Geschehen ohne vitale 
Bedrohung, allerdings mit der Gefahr zusätzlicher örtlicher oder allgemeiner 
Schädigung“ bezeichnet (Ahnefeld et al.1998). Beispielhaft wurden akut einsetzende 
Geschehen wie Gallenkoliken oder sich akut verschlimmernde chronische 
Erkrankungen wie die Hypoglykämie genannt. Ebenso wurden einfache Frakturen und 
Luxationen darunter subsumiert.  
Sowohl Ahnefeld et al. als auch Sefrin haben die Versorgungszuständigkeit für diese 
Gruppe allerdings dem vertragsärztlichen Versorgungsauftrag („Kassenärztlichen 
Notdienst“) zugeordnet, also ausserhalb des Rettungsdienstes.  
 
Diese Gruppe der „Akutfälle“ stellt sich in Verbindung mit den heutigen 
Rahmenbedingungen jedoch anders dar, sie wird immer mehr zu einem 
Massenphänomen. Eine Erklärung dafür kann sein, dass mit zunehmend längerem 
Lebensalter der Anteil an Menschen darin ansteigt, die bereits akute Erkrankungen 
(z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt, AVK, etc.) überlebt haben, so dass 
Erkrankungssymptome mit einer akuten Komponente (z.B. Druckgefühl in der Brust, 
Pochen im Kopf, plötzlicher Blutdruckanstieg mit Missempfindung, etc.) dafür sprechen 
können, dass es sich hier wieder um eine bereits ein- oder mehrmals durchlebte und 
überlebte Notfallerkrankung handelt. Zu dieser Gruppe zählen ebenfalls Patienten mit  
parallel bestehenden, chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes, COPD, 
Herzinsuffizienz, etc.), die zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung von an sich gut

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   22 
 
ambulant behandelbaren Erkrankungen, führen können. Ebenso können in diese neue 
Gruppe Senioren eingereiht werden, die erkrankt sind und dabei nur mit vorhandener 
Versorgung, auch zu Hause bleiben können.  
 
In dieser wachsenden Gruppe von „Akutfällen“ müssen die akuten Symptome jedoch oft 
aufwändig abgeklärt werden. Hier reicht es (heute) dann eben nicht mehr nur einen 
Hausbesuch zu machen, zu untersuchen und abzuhören, und etwas zu verschreiben,  
sondern hier kann auch ein (kurzer) Krankenhausaufenthalt zur Abklärung oder auch 
zur Versorgung (viele Gründe sind hier möglich, u.a. weil sie alleine wohnen) notwendig 
werden.  
 
Diese Akutfälle haben allerdings eines gemeinsam, sie können nicht mehrere Stunden 
oder halbe Tage warten, bis sie Hilfe erhalten. In der derzeitigen Versorgungslandschaft 
gibt es aber nur die Möglichkeit den Rettungsdienst (Reaktionszeit wenige Minuten) 
oder den niedergelassenen Arzt (Reaktionszeit mehrere Stunden, von Einzelfällen 
abgesehen) zu erhalten. Dazwischen gibt es eine Versorgungslücke, die bereits früher 
thematisiert wurde (Lechleuthner 2015). 
 
Diese Lücke in der Versorgung von Akutpatienten wird derzeit durch den 
Rettungsdienst gefüllt. Das macht auch Sinn, da nur die wenigsten dieser Akutfälle zu 
Hause vollständig nach dem aktuellen Stand der Technik  abgeklärt werden können und 
einer weiteren Diagnostik und ggf. Versorgung bedürfen. 
 
5.5. Abgrenzung von Notfall- und Akutpatienten unter dem Gesichtspunkt der 
Gefahrenabwehr – Vorschlag einer Klassifizierung  
 
Die Einordnung der Verletzungen in die Akutfälle, wie sie Ahnefeld et al. (Ahnefeld 
1998) vorgenommen haben, ist jedoch problematisch. Betrachtet man die beiden 
Gruppen (Notfall- und Akutpatienten) im Lichte der Gefahrenabwehr zeigt, ist

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   23 
 
festzuhalten, dass bei Notfallpatienten die Lebensgefahr bei Erkrankungen von innen 
(Gefahr von innen) droht. Sie kann nur durch rettende notfallmedizinische Maßnahmen 
abgewendet werden, was schnellstmöglich geschehen muss. Verletzungen geht in der 
Regel ein Unfallgeschehen von aussen („Gefahr von aussen“) voraus. Diese äußeren 
Gefahren können unter Umständen auch nach dem ersten Verletzungsgeschehen für 
den konkreten Patienten oder auch für andere Personen fortbestehen, wenn man an 
Einklemmungen, Brände, aber auch an Anschlags- oder Terrorlagen denkt. Das 
bedeutet, dass zur Abwehr der äußeren Gefahren geeignete Abwehrmaßnahmen z.B. 
der Feuerwehr (Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, CBRN, etc.) oder der 
Polizei notwendig werden. Entstehen dabei lebensbedrohliche Verletzungen („Gefahr 
von innen“)  kann die dadurch auftretende Lebensgefahr ebenfalls nur durch eine 
schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung vor Ort und ein schnellstmögliches 
Verbringen zur definitiven Versorgung abgewendet werden. Sowohl die Lebensgefahr 
durch Erkrankungen (Gefahr von innen) als auch durch Verletzungen (Gefahren von 
außen und innen) von außen haben eines gemeinsam, dass sie schnellstmöglich 
abgewendet werden müssen. Der Zeitfaktor spielt dabei neben den technischen und 
medizinischen Ressourcen, eine überragende Rolle. In einer modernen und 
wohlhabenden Gesellschaft ist es deshalb ein Sicherheitsfaktor, die Vorhaltung dieser 
„Rettungsressourcen“ planerisch so vorzubereiten, dass durch vorgegebene 
Eintreffzeiten ein definiertes Sicherheitsniveau entsteht.  
 
Erkrankungen mit akuten Symptomen, von denen keine akute Lebensbedrohung 
ausgeht, bei denen aber Abgrenzungsschwierigkeiten zu Notfällen bestehen, benötigen 
notfallmedizinisch nicht die schnellstmögliche Hilfe, sie sollten aber auch nicht 
stundenlang warten.  Bei diesen „Akutfällen“ ist eine mögliche Verschlimmerung und 
damit eine Lebensgefahr - zumindest bei einem telefonisch übermittelten Meldebild - 
nicht definitiv ausschliessbar. Ihre Versorgung sollte deshalb ebenso in den Bereich der 
Gefahrenabwehr einbezogen werden, wenngleich nicht mit der höchsten Dringlichkeit.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   24 
 
Bleiben noch die einfachen Verletzungen, von denen keine Lebensgefahr ausgeht oder 
zu befürchten ist. Auch ihnen geht in der Regel ein Unfallgeschehen (Gefahr von 
außen) voraus. In Verbindung mit der Lokalisation (z.B. Öffentlichkeit, Strasse, Wald, 
See, etc.) und weiter damit verbundenen äußeren Einflüssen (Temperatur, Regen,. 
Schnee, Menschenmenge, etc.) müssen diese äußeren Gefahren ebenfalls 
abgewendet werden, da verletzungsbedingt Hilflosigkeit bestehen kann, auch wenn die 
notfallmedizinische Versorgung dabei weniger aufwändig und weniger dringlich ist als 
bei lebensgefährlichen Verletzungen. Insofern ist auch die Versorgung einfacher 
Verletzungen in Verbindung mit äußeren Gefahren durch Einsatzmittel der 
Gefahrenabwehr abzuwehren und damit eine Aufgabe des Rettungsdienstes. Für diese 
Patienten passt besser der Begriff der „Notsituation“, da er mehr die äußeren Gefahren 
beschreibt und weniger die möglichen Verletzung(en).  
 
 
 
 
5.6. Wie könnte bei diesen Rahmenbedingungen eine bessere Verzahnung zwischen 
der 2. Säule (niedergelassene Ärzte) und der 3. Säule (Rettungsdienst) aussehen ? 
 
Angesichts der großen Gruppe der „Akutfälle“ und den bisher gewachsenen 
Praxisorganisations- und Finanzierungsstrukturen, sollte man sich keine Illusionen 
machen, dass hier eine grundsätzliche Neuorganisation des niedergelassenen 
Ärztesystems möglich sei. Den niedergelassenen Ärzten fehlen im Übrigen die 
Instrumente und Ressourcen der Gefahrenabwehr, die auch schon bei einfachen 
Verletzungen z.B. bei einem Unfall auf der Straße, notwendig sind. Einfacher und 
schnittstellenärmer ist es deshalb, die Versorgung der Patienten mit Akutsymptomen 
auch weiterhin beim Rettungsdienst zu belassen. Sie rufen ohnehin dort schon alle an. 
Der Rettungsdienst könnte allerdings die „Patienten mit Akutsymptomen ohne 
erkennbare Lebensbedrohung“ aus der hilfsfristbasierten Versorgung herausnehmen,

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   25 
 
sie  innerhalb eines bestimmten Zeitfensters (wichtig für die Bedarfsplanung!) erreichen 
und der geeigneten Versorgung zuführen (Krankenhaus, Arztpraxis). Die 
Versorgungsverpflichtung der niedergelassenen Ärzte für Patienten ohne 
Akutsymptome bliebe dabei unberührt. Vorteilhaft wäre jedoch dabei eine verbesserte 
Information und Abstimmung mit den Ärzten der hausärztlichen Versorgung, die bislang 
z.B. kein Notfallprotokoll vom Rettungsdienst erhalten. Hier könnten Modellversuche 
Aufschluss geben, was möglich ist.  
 
 
 
 
5.7. Ist es schon jetzt möglich lebensbedrohliche Erkrankungen in der Leitstelle zu 
erkennen und beschleunigt zu bearbeiten ? 
 
Die Analyse der Einsatzzahlen in den Jahren 2014-2016 im Kölner Rettungsdienst 
zeigt, dass über alle Notfallarten das Schutzziel 8 min in 90% der Fälle, nicht erreicht 
werden konnte (Tabelle 1).  
 
Erreichungsgrade 2014 2015 2016 
1. Fahrzeug am Ort: Rettungswagen (RTW) 
oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)  
80,7% 80,5% 78,1% 
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 89,4% 89,0% 90,1% 
 
Tabelle 1: Erreichungsgrade der Notfalleinsätze im Kölner Rettungsdienst für die 
Einsatzmittel Rettungswagen (Schutzziel 8 min in 90% der Einsätze) und 
Notarzteinsatzfahrzeug (Erreichungsgrad „12 min in 90% der Einsätze). Grundlage der 
Berechnung des Erreichungsgrades sind alle Einsatzfahrten.  
 
Betrachtet man jedoch die Untergruppe der Wiederbelebungsfälle (Reanimationen) trifft 
in Köln das erste Rettungsmittel im Durchschnitt bereits nach 5,5 Minuten ein, 8 min 
werden, in 91,2 % dieser Fälle erreicht. Das bedeutet, dass in diesen konkreten Fällen

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   26 
 
akuter Lebensgefahr alles mobilisiert wird, um die Eintreffzeit möglichst gering zu 
halten.6  
 
Die Auswertung dieser Untergruppe (Reanimationen) wurde möglich, weil der 
Rettungsdienst Köln am „Deutschen Reanimationsregister“7 teilnimmt, an das die 
teilnehmende Rettungsdienste ihre Wiederbelebungsfälle melden können. Aus den 
Vergleichsdaten wird ein Benchmarking möglich, was das Verbesserungspotential für 
die einzelnen Standorte aufzeigt.  
 
Gerade mit Einführung der „Telefonreanimation“ in den Rettungsleitstellen bemühen 
sich diese, reanimationspflichtige Patienten und Patienten zu identifizieren und 
Angehörige über Telefon zur Reanimation anzuleiten. Bei einem derart identifizierten 
Pateinten werden dann alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Patienten 
schnellstmöglich zu erreichen. Grundsätzlich scheint also schon jetzt eine 
Identifizierung und Priorisierung in der Leitstelle möglich zu sein. Insofern müssten 
deshalb auch weitere Differenzierungen der Notrufe (112) realisierbar sein. Das 
bedeutet, dass die dort tätigen Disponenten aus den Anrufen die zeitkritischen Notfälle 
erkennen und weniger zeitkritische oder zeitlich unkritische Anrufe davon abgrenzen 
können.  
 
Zeitkritische Notfälle müssen dann so priorisiert werden, dass möglichst schnell das 
geeignete Rettungsmittel dorthin entsandt wird, um Leben zu retten und schwere 
gesundheitliche Schäden abzuwenden. Offen bleibt dabei jedoch noch die Frage, 
welche Versorgungsdienste bzw. -stufen mit welcher Qualifizierung die neu 
klassifizierten Hilfeersuchen bedienen. 
 
                                                            
6 Die derzeit möglichen und diskutierten ehrenamtlichen „Ersthelfersysteme“ wie „Mobile Retter“, „Helfer vor Ort, 
First responder, etc. sollen an dieser Stelle nicht thematisiert werden.  
7 Deutsches Reanimationsregister: https://www.reanimationsregister.de/home.html

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   27 
 
5.8. Identifizierung, Triagierung und Priorisierung – Auswirkungen auf die Leitstelle  
 
Die Hauptlast dieser Notruf-Differenzierung und -klassifizierung wird auf die 
Rettungsleitstellen zukommen. Die Disponenten müssen dann sehr viel genauer 
differenzieren. Zwar wurde genau das schon vor mehr als 20 Jahren gefordert (Rossi, 
1994), jedoch wurde dies in der Praxis nur dort umgesetzt, wo auch die 
Gesamtvoraussetzungen dafür vorhanden waren. Dominierend ist bis heute in der 
Notfallrettung die Entsendung eines RTW (ggf. mit Notarzt). In einem differenzierten 
System mit mehreren Entsendemöglichkeiten und Versorgungszeitfenstern, muß dann  
tatsächlich triagiert und nach Zeitdringlichkeit priorisiert werden, um das 
bedarfsgerechte Versorgungsmittel beauftragen zu können. Dabei wird es mehr 
Fehlerquellen geben als bisher. Die Leistellenausbildung war bislang ein Stiefkind der 
rettungsdienstlichen Ausbildungen. Im Wesentlichen hielt man die einsatzbezogene 
Rettungsassistentenausbildung für die Tätigkeit als Disponent in einer Leistelle als 
ausreichend. Mit dem Wegfall der Rettungsassistentenausbildung und dem Ersatz 
durch die 3-jährige Notfallsanitäterausbildung ist hier erneut Bewegung entstanden, 
eine bessere Leitstellenausbildung zu entwickeln und eben nicht mehr nur auf 
einsatzbezogene Qualifizierungen zurückzugreifen. Gleichwohl wird neben der 
besseren Ausbildung auch ein intensiveres Qualitätssicherungssystem notwendig 
werden, um die Leistungsfähigkeit in dem neuen, anspruchsvolleren Aufgabenprofil des 
Leitstellendisponenten, zu gewährleisten. Beispiel für erfolgreiche QS-Systeme im 
Leitstellenbereich gibt es schon jetzt, wie z.B. das in Hessen seit langem etablierte 
System der Rückmeldezahl.8 
 
                                                            
8 W. Lenz, M. Luderer, G. Seitz, M. Lipp: Die Dispositionsqualität einer Rettungsleitstelle 
Qualitätsmanagement mit der “Rückmeldezahl”. Notfall- und Rettungsmedizin 3: 72-80 (2000).

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   28 
 
5.9. Zusammenfassende Bewertung des Lösungsansatzes 2  
 
Im Ergebnis scheint die Umsetzung des Lösungsansatzes 2 (Die Leitstelle, in der die 
Notrufnummer 112 aufläuft, differenziert die Anrufe nach Dringlichkeit) mehrere 
bestehende Probleme zu vermeiden, die im Lösungsansatz 1 erhalten blieben. Die 
Senkung der Einsätze, auf die hilfsfristgestützt reagiert werden muss, in dem die über 
die Notrufnummer 112 eingehenden Hilfeersuchen triagiert und priorisiert werden, 
nimmt den Druck vom Rettungsdienstträger, beständig zusätzlich Rettungsmittel-
Systeme unter dem Primat der einzuhaltenden Hilfsfrist aufzubauen. Die Anzahl der 
Sonderrechtsfahrten wird dabei ebenso abnehmen, wie die damit verbundenen 
Gefahren für den Verkehr. Letztlich wird auch die beschriebene Belastung der 
Einsatzkräfte gesenkt werden können. Dafür können, insbesondere für erkennbare 
Bagatellverletzungen, geringwertiger ausgestattete und niedriger qualifizierte Systeme 
eingesetzt werden, was den Druck auf den Fachkräftearbeitsmarkt lindert. Allerdings 
muss ein gut strukturiertes und differenziertes Versorgungssystem im Rettungsdienst 
etabliert werden, das die Akutfälle fachgerecht versorgen kann. Zusätzlich muss die 
Leitstelle speziell auf diese anspruchsvollen Differenzierungsaufgaben vorbereitet und 
unterstützt werden. Hier können neu entwickelte technische Systeme ebenso 
unterstützen, wie strukturierte Abfragesysteme. Nach der hier vertretenen Auffassung 
ist der Lösungsansatz 2 dem Lösungsansatz 1 überlegen und sollte weiterverfolgt 
werden.  
 
 
6. Umsetzungsvorschlag – ein gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst 
(GVS) 
 
Den Ausgangspunkt für die Umsetzung bildet die Leitstelle, die die Anrufflut 
neustrukturiert und der Neu-Klassifizierung gemäß dem Vorschlag in 5.5. auch eine

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   29 
 
Priorisierung so zuordnet, daß sie die gewählten Ressourcen und das dafür 
erforderliche Zeitfenster den tatsächlichen medizinischen Bedürfnissen entspricht. Dazu 
gehört, dass Notfälle und Unfälle mit Lebensgefahr mit den hochqualifizierten und 
ausgerüsteten Einsatzmitteln hilfsfristbasiert bedient  und Akutfälle und Notsituationen 
mit einer geringeren Dringlichkeit  davon abgegrenzt werden.  
 
6.1. Gestuftes Versorgungsystem im Rettungsdienst (GVS) 
 
Der Vorschlag eines gestuften Versorgungssystems im Rettungsdienst (GVS) basiert 
auf dem in 5. beschriebenen Lösungsansatz 2. Es stützt sich dabei auf die bereits 
vorhandenen Komponenten im Rettungsdienst, was eine lineare Organisation, eine 
einheitliche Bedarfsplanung und einheitliche Finanzierung ermöglicht. Das GVS wird 
der rettungsdienstlichen Gefahrenabwehr zugeordnet, da neben der Erkrankung bzw. 
Verletzung eine zusätzliche Gefahr (innere oder äußere) für den Patienten besteht. Das 
GVS kann dabei anhand der in 5.5. vorgestellten Klassifizierung in eine Systematik der 
Gefahrenabwehr gebracht und den einzelnen Stufen die erforderlichen Ressourcen der 
Gefahrenabwehr zugeordnet werden (Tabelle 2).

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   30 
 
 
 
Tabelle 2: GVS in der Systematik der Gefahrenabwehr 
Bereiche Gefahren 
von innen 
Gefahren 
von außen 
Mögliche 
Gefahren 
von Innen 
Ressourcen der 
Gefahrenabwehr 
Zeitfenster 
Notfälle mit 
Lebensgefahr 
X   NEF, RTW, RTH Hilfsfrist 8-
12 min 
Unfälle mit 
Lebensgefahr 
X X  NEF, RTW, 
Feuerwehr, 
Polizei 
Hilfsfrist 8-
12 min 
Notsituationen 
ohne Lebens-
gefahr 
 X (X) Notfall-KTW Zeitkorridor 
bis 20 min 
Akutfälle ohne 
Lebensgefahr 
  X NEF 
RTW mit ärztlicher 
Supervision 
Zeitkorridor 
bis 60 min 
 
Ausgehend von dieser Klassifizierung kann daraus das Gestufte Versorgungssystem 
(GVS) im Rettungsdienst entwickelt werden (Tabelle 3).

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   31 
 
 
Tabelle 3: Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS) 
 
Stufe  Medizinischer 
Sachverhalt 
Zusätzliche Gefahr Dringlich-
keit 
Bedarfsgerechte 
Notfallversorgung 
Maßnahmen Reaktionszeit 
zum Patienten 
1 Lebensgefährliche  
Erkrankung  
Gefahr von Innen 
Lebensgefahr durch 
Erkrankung / 
Verletzung  
 
Sehr 
hoch 
Notfallrettung (= 
NEF, RTH, RTW) 
 
 
(Bei Reanimations-
situation ggf. 
Ersthelfersystem)  
Abwehr der 
Lebensgefahr, 
Lebensrettung, 
Herstellung der 
Transportfähigkeit, 
Transport in eine 
geeignete 
Einrichtung  
So schnell wie 
möglich 
(Hilfsfristbasierte 
Stationierung) 
2 Erkrankung / 
Verletzung / 
Vergiftung  
Gefahr von Außen 
durch Unfall, 
Einklemmung, 
Eingeschlossenheit, 
CBRN, Wetter, 
Umgebung, Terror, 
Amok,  etc.   
Sehr 
hoch 
Notfallrettung + 
Technische 
Rettung 
Feuerwehr  
 
ggf. auch Polizei 
Beseitigung der 
äußeren Gefahr, 
Medizinische 
Erstversorgung (ggf. 
wie 1), Transport zur 
Weiterbehandlung 
oder in sichere 
Umgebung 
So schnell wie 
möglich 
(Hilfsfristbasierte 
Stationierung) 
3 Erkrankung / 
Verletzung / 
fehlende 
Autonomie in der 
Öffentlichkeit    
Gefahr von Außen  
durch Wetter, 
Umgebung, vor Ort 
ohne gute Betreuung 
Hoch Notfallkranken-
transport  
 
Auch hier hilfreich, 
notärztliche 
Supervision 
Erstversorgung, 
Transport zur 
weiteren 
Untersuchung und 
Abklärung  
Zielkorridor bis 20 
min  
4 Schwere 
Erkrankung oder 
Erkrankung mit 
Risikofaktoren / 
Komorbidität  
Mögliche Gefahr 
von Innen  
Patient in 
geschützter 
Umgebung 
(Bauwerk) und / oder 
gute Betreuung vor 
Ort 
 
Mittel NEF (mit 
Notärzten ggf. 
spezielles 
Arztfahrzeug)  zur 
Abklärung und 
Behandlung ggf. 
Einweisung in eine 
geeignete 
Einrichtung 
alternativ RTW mit 
Notfallsanitäter 
ggf. mit ärztlicher 
Supervision  
Ärztliche 
Abklärung 
erforderlich 
Untersuchung, 
Behandlung und 
Abklärung, ggf. 
Transport zur 
weiteren 
Untersuchung und 
Abklärung  
Zielkorridor bis 60 
min

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   32 
 
 
 
Diese Strukturierung berücksichtigt in abgestufter Weise die konkrete medizinische 
Dringlichkeit und die zusätzlichen Gefahren.  Aus diesen Gründen ist das GVS 
rechtlich, organisatorisch und finanziell im Bereich des Rettungsdienstes angesiedelt. 
Die in den Stufen 3 und 4 vorgeschlagene „ärztliche Supervision“ bedeutet, dass die 
Einsatzkräfte vor Ort sich notärztlichen Rat („Telemedizin“) hinzuholen können.  
 
Die beiden anderen Säulen der notfallmedizinischen Versorgung (Säule 1: Stationär 
Krankenhaus, Säule 2: ambulant durch die Kassenärztlichen Vereinigung in Verbindung 
mit den Vertragsärzten) sind davon völlig unberührt. Damit bleiben die 
organisatorischen und finanziellen Zuständigkeiten und Strukturen vollständig erhalten 
und unverändert. Das GVS liefert demzufolge auch keinen Lösungsbeitrag für die 
Auseinandersetzungen zwischen der Säule 1 und Säule 2 um die Frage, wer und in 
welchem Umfang für die ambulante Versorgung der Patienten zuständig ist und wie die 
Finanzierung darin erfolgt.  
 
Das GVS enthält mit seiner neuen Stufung  mit den gelb klassifizierten Systemen 
„Notfallkrankentransport innerhalb eines Zeitkorridors von 20 min“ und „Ärztliche 
Abklärung innerhalb eines Zeitkorridors von 60 min“ eine neue Differenzierung und 
sicher auch neue Diskussionen. Die vorgeschlagenen Zeitkorridore von 20 min bzw. 60 
min werden aus den Erfahrungen mit der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung 
abgeleitet. Dort haben sich Zeitkorridore als Planungsgrößen bewährt, um ein 
Versorgungssystem aufzubauen, zu unterhalten und anzupassen. 
 
Der gelb klassifizierte Versorgungsbereich wird dabei dem Gefahrenabwehrbereich 
zugeordnet, was sich aus den dabei vorhandenen „möglichen Gefahren“ von außen 
oder innen ergibt.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   33 
 
Der wesentliche Schritt mit Einführung eines GVS ist, dass ein Schritt aus der „Falle“ 
eines ausschließlich hilfsfristbasierten Notfallrettungssystem mit seinen hier skizzierten 
vielfältigen Problemen heraus gewagt wird und ein möglicher Weg hin zu einer 
bedarfsgerechten und bedürfnisorientierten Versorgung einer Gesellschaft 
eingeschlagen werden kann, die sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert hat 
und sich auch noch weiter verändern wird.  
 
6.2. Mehr Patienten für den Rettungsdienst ? 
 
Mit dieser Neustrukturierung entsteht die Frage, ob sich hier der Rettungsdienst eine 
neue Patientengruppe erschließt, die eigentlich durch ein anderes System (z.B. die 
ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte) versorgt werden müsste ? 
 
Die Antwort darauf ist ein klares Nein. Die Patientengruppe der „Akutfälle“ wird hier 
nicht zusätzlich vom Rettungsdienst erschlossen, sondern sie wird bereits jetzt von ihm 
versorgt. Die Patienten bringen schon jetzt ihre Hilfeersuchen bei der Notrufnummer 
112 an und werden schon jetzt mit den Mitteln des Rettungsdienstes versorgt. Eine 
Identifizierung dieser Patienten und ein Verweis auf ein „zuständiges“ oder anderes 
Versorgungssystem läuft derzeit praktisch ins Leere, weil es ein solches in der dafür 
erforderlichen Auslegung und Kapazität nicht gibt.  
6.3. Gibt es Hindernisse bei der Umsetzung eines GVS ? 
 
Durchdenkt man die Umsetzung eines derartigen GVS, fallen einem – abgesehen von 
allgemeinen Bedenken und Befürchtungen – auch weitere Hindernisse bei bestimmten 
Vorgaben ein. 
 
Beispiel 1: Einfache Krankentransporte und Krankenfahrten (keine Notfälle) 
müssen vorab durch die Krankenkasse genehmigt werden (siehe § 9

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   34 
 
Krankentransportrichtlinie des GBA). Dies führt derzeit dazu, dass ein nicht 
unerheblicher Teil der üblicherweise mittels KTW zu einer Klinik oder einem Arzt 
zu transportierenden Patienten mit einer akuten Erkrankung in die Notfallrettung 
ausweichen.  
 
Beispiel 2: Transporte durch den Rettungsdienst (Notfallrettung) werden gemäß § 
60 Abs. 2 Nr. 2 SGB V nur zu Krankenhäusern von den Kostenträgern bezahlt. Ein 
Transport z.B. in eine Arztpraxis gehört nicht dazu.  
 
Eine ebenso große Herausforderung sind die Fälle, in denen Notfall-Krankentransporte 
bei lebensbedrohlichen Notfällen oder Unfällen mit Schwerverletzten disponiert werden, 
und das dort Einsatzpersonal die Notfallrettungsdienst-Ressourcen nachbestellen und 
die Zeiten dazwischen überbrücken muss. Speziell diese Situationen haben in der 
Vergangenheit dazu geführt, dass man von einem derart gestuften System 
zurückgeschreckt ist, um möglichst keine derartigen Lücken systemisch anzulegen. An 
dieser Stelle wird noch einmal die Rolle der Leitstelle deutlich, die diese 
Entscheidungen trifft. Insgesamt wird das GVS auch mehr Qualitätssicherung erfordern, 
um die Disposition und auch das Leistungsgeschehen des Rettungsdienstes zu 
optimieren und weiterentwickeln zu können.  
 
Ebenso herausfordernd wird die Frage sein, welches ärztliches Personal speziell für die 
Stufe 4 herangezogen werden kann.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   35 
 
 
7. Zusammenfassung und Ausblick  
Mit den Vorschlägen für eine Neustrukturierung im Bereich des Rettungsdienstes mit 
einem „gestuften Versorgungssystem im Rettungsdienst“ (GVS) soll eine Diskussion 
angestoßen werden, den Rettungsdienst auf die sich ändernden Rahmenbedingungen 
in der Gesellschaft anzupassen. Wie immer bei „Reformvorschlägen“ wird es natürlich 
zahlreiche Diskussion, Befürchtungen und Widerstände geben. Der Beitrag bietet aber 
auch Chancen für eine vorteilhafte Weiterentwicklung, mit vielen Aspekten, die auch 
wissenschaftliche Untersuchungen anstoßen können.  
 
 Die Vorschläge ein GVS aufzubauen können im bestehenden System (3 Säulen-
System) mit Modellprojekten erprobt und untersucht werden.  
 Die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten und dem Rettungsdienst 
ist ausbaufähig. Speziell die Akutfälle der Stufe 4 können von einer Abstimmung 
mit den Ärzten der hausärztlichen Versorgung profitieren. Eine Neuorganisation 
im Rettungsdienst kann hier auch der Startpunkt sein, diese Zusammenarbeit 
weiter zu entwickeln.   
 Das GVS bietet den Anreiz ein neues Dokumentationssystem zu entwickeln, das 
nicht nur rein „notfallzentriert“ ist, sondern auch die Gruppe der Akutfälle näher 
beleuchten hilft (Vorerkrankungen, Lebenssituation, Autonomie, etc.) und damit 
neue Erkenntnisse zum Versorgungsbedarf liefern kann. 
 Stimmen die vorgeschlagenen Zeitfenster in der Stufe 3 und 4 (gelb), oder gibt 
es bessere dazu, die bedarfsgerechter sind.  
 Im organisierten Rettungsdienst können neue Möglichkeiten zur Abklärungen vor 
Ort erprobt werden, die bislang nur in einer Klinik möglich waren (point-of-care 
Diagnostik (Hahn et al. 2016), Ultraschall, Telemedizin, Infusionsbehandlung, 
etc.). Ein Ziel dabei kann sein, den Patienten vor Ort zu belassen, wieder zu 
besuchen, oder eine Versorgung zu organisieren.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   36 
 
 Speziell die Gruppe 4 gelb bietet die Möglichkeit zu untersuchen, welche 
Unterschiede für eine Erstabklärung es mit rein arztgestützten Systemen und 
alternativ mit Notfallsanitäter-Systemen mit telemedizinischer Unterstützung gibt. 
Das kann gerade für dünn besiedelte Gebiete interessant sein.  
 Die Ausrüstung der Versorgungsmittel kann neu überdacht werden (z.B. Notfall-
KTW für Gruppe 3, NEF für Gruppe 4, etc.).  
 Für den Notfall-KTW können auch niedriger qualifizierte Helfer 
(Rettungssanitäter, Rettungshelfer) eingesetzt werden und damit auch den 
nebenamtlichen (z.B. Studenten) und ehrenamtlichen Helfern zugänglich bleiben.  
 Die neuen Dispositionsanforderungen in den Leitstellen müssen untersucht, 
analysiert und verbessert werden. Daraus wird man auch den Schulungsaufwand 
und –bedarf für das Leitstellenpersonal entwickelt bzw. optimiert werden.  
 Die Ansätze für die Qualitätssicherung eines derartigen Systems sind 
umfassender und müssen auch in der Lage sein, Fehlentwicklungen zu 
erkennen.   
 
Selbstverständlich sind viele der hier gemachten Vorschläge für dieses GVS 
grundsätzlich nicht neu, sondern zumindest in Teilen schon vor vielen Jahren erdacht, 
diskutiert und an einigen Stellen bereits erprobt worden. Neu darin ist jedoch, dass die 
einzelnen Elemente in ein gestuftes Gesamtsystem eingebaut sind und dass dies in der 
3. Säule der Versorgung, dem Rettungsdienst, stattfindet. Damit bleiben Zuständigkeit, 
Organisation und Finanzierung der anderen Säulen unberührt. Der dadurch 
entstehende, wesentliche Vorteil ist, dass eben nicht mehr alle Hilfeersuchen 
hilfsfristbezogen betrachtet werden und zeitkritisch bedient werden müssen. Dies sorgt 
für eine Entspannung bei allen hilfsfristbasierten Aktivitäten einschließlich dem  
Personalzusatz bei bestehendem Fachkräftemangel.

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   37 
 
Da es natürlich zahlreiche Aspekte auch dagegen gibt, die hier jetzt (noch) nicht 
ausreichend thematisiert wurden, soll dieser Vorschlag eines GVS einen Beitrag zur 
Weiterentwicklung des Rettungsdienstes liefern. Die Diskussion ist damit eröffnet.  
 
 
 
Prof. Dr.med. Dr.rer.nat. Alex Lechleuthner 
 
Technische Hochschule Köln 
Institut für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr  
Campus Deutz  
Betzdorferstr. 2 
D-50679 Köln 
Kontakt: alex.lechleuthner@th-koeln.de

Lechleuthner A. – Gestuftes Versorgungssystem im Rettungsdienst (GVS)   38 
 
 
8. Literaturverzeichnis 
 
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Grundlagen zur Weiterentwicklung der Rettungsdienste und der notfallmedizinischen 
Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Notfall- und Rettungsmedizin 1: 68-
74(1998).  
 
Fischer M, Kehrberger E, Marung H, Moecke H, Prückner S, Trentzsch H, Urban B. und 
Fachexperten der Eckpunktepapier-Konsensus-Gruppe. Eckpunktepapier 2016 zur 
notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Prähospitalphase und in der 
Klinik. Notfall- und Rettungsmedizin 19 (5):  387–395 (2016). 
 
Gräsner JT, Wnent J, Seewald S, Brenner S, Jantzen T, Fischer M, Jakisch B, Bohn A: 
Jahresbericht. Außerklinische Reanimation 2016 des Deutschen Reanimationsregisters. 
Anästh Intensivmed 58: 365-366 (2017). 
 
Hahn B, Wranze E, Wulf H, Kill C: Mobiles Notfall-Labor in der präklinischen 
Notfallmedizin. Ein Informationsgewinn für die Notfalltherapie im Rettungsdienst? 
Notarzt 32(03): 117-121 (2016).  
 
Lechleuthner A, Wesolowski M: Rettungsdiensteinsätze: Wohin geht die (Einsatz-) 
Entwicklung ? Brandschutz 6/15: 488-495 (2015). 
 
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Rossi R: Die Rettungsleitstelle - Anforderungen an das Personal aus Ärztlicher Sicht. 
Kongressband des 8. Rettungskongress des Deutschen Roten Kreuzes. S. 555-557. 
Bonn 1994.  
 
Scholz KH, Andresen D, Böttiger BW,Busch HJ, Fischer M, Frey N, Kelm M, Kill C, 
Schieffer B, Storm C, Thiele H, Gräsner JT: Qualitätsindikatoren und strukturelle 
Voraussetzungen für Cardiac-Arrest-Zentren – Deutscher Rat für Wiederbelebung /

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German Resuscitation Council (GRC). Notfall- und Rettungsmedizin 30: 234-236 
(2017). 
 
Sefrin P: Notfallrettung und kassenärztlicher Notfalldienst aus ärztlicher Sicht.  
Kongressband des 8. Rettungskongress des Deutschen Roten Kreuzes. S. 451-459. 
Bonn 1994.

Anlage 4-Choosing-right

41 Zeichen

Anlage 4: Choosing right Kampagne des NHS

Anfrage-FDP-Fraktion

2671 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An den  
Vorsitzenden des 
Gesundheitsausschusses 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.09.2017 
AN/1306/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 19.09.2017 
 
Medizinische Notfallversorgung in Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesord-
nung der kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. 
 
Laut einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte 
Deutschlands (BAND) e.V. vom Mai 2017 sind nur 22% der Notfalleinsätze mit Blaulicht als 
echte Notfälle einzustufen. Bei dem großen Rest handelt es sich somit überwiegend um me-
dizinische Bagatellfälle. Trotzdem steigen die Einsatzzahlen im Rettungsdienst jährlich bun-
desdurchschnittlich um 5-7 %. Die Zahlen, auf die sich die BAND e.V. bezieht, basieren auf 
einer bundesweiten Analyse des DRK, bei der alle Notfalleinsätze des Rettungsdienstes un-
tersucht wurden. 
 
Davon ausgehend, dass sich die Zahlen für die Stadt Köln nicht wesentlich anders darstel-
len, stellen sich für die FDP Fraktion insbesondere vor dem Hintergrund ständiger Bedarfs-
planerweiterungen im Rettungsdienst die nachfolgenden Fragen: 
 
1. Inwiefern kann sichergestellt werden, dass es zukünftig zu einem gezielteren und wirt-
schaftlicheren Einsatz der Notfallrettungsmittel in der Stadt Köln kommt? 
2. Inwieweit ist an eine stärkere Einbeziehung von Krankentransportwagen statt der oft-
mals nicht notwendigen Rettungswagen gedacht? 
3. Inwieweit gibt es Pläne für eine deutlich bessere Vernetzung der Akteure der Notfall-
versorgung, also von Rettungsdienst, kassenärztlichem Notfallbereitschaftsdienst und 
Krankenhaus-Notaufnahme? 
4. Inwieweit denkt die Verwaltung über eine gemeinsame Aufklärungskampagne aller 
Akteure der Notfallversorgung nach, um den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, 
wann welcher Akteur in der Notfallversorgung der richtige Ansprechpartner ist? 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
5. Inwiefern sollte eine Neustrukturierung der Abfrageschemata in der Rettungsleitstelle 
(Notruf 112) erfolgen, um Notfallrettungsmittel zielgerichteter einzusetzen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.  
Ulrich Breite                                     Bettina Houben  
Fraktionsgeschäftsführer                 Gesundheitspolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

07.11.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3145/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.11.2017
Erstellt
11.10.2017 09:21