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V/0148/2026

Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz

Vorlagen 26.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 16.04.2026, TOP 6.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2187 Zeichen

V/0148/2026 
V/0148/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz wird wiedergewählt: 
 
Frau Sabine Matzel. 
 
Frau Matzel ist 67 Jahre alt und hat ihren Wohnsitz in St.Mauritz. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Frau Matzel war zunächst 23 Jahre lang als Schiedsfrau im Bezirk Albachten/Mecklenbeck tätig. 
Nach ihrem Umzug hat sie sich um dieses Ehrenamt im Bezirk St.Mauritz beworben und ist dort seit 
2021 als Schiedsfrau tätig. Ihre Amtszeit endet im April 2026. 
Frau Matzel hat sich erneut um dieses Amt beworben und steht, im Falle ihrer Wiederwahl durch die 
Bezirksvertretung Münster-Ost, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. 
Gegen eine Wiederwahl von Frau Matzel bestehen aus Sicht des Amtsgerichts Münster und des 
Bunds Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Bezirksvereinigung Münster keine Bedenken. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement  
 
03.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt -muenster.de

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V/0148/2026 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Frau Matzel erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtdirektorin

Beratungsverlauf (1)

16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0148/2026
Typ
Vorlagen
Datum
26.02.2026
Erstellt
23.02.2026 11:45