V/0148/2026
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz
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Beschlussvorlage
2187 Zeichen
V/0148/2026 V/0148/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz Beratungsfolge 16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz wird wiedergewählt: Frau Sabine Matzel. Frau Matzel ist 67 Jahre alt und hat ihren Wohnsitz in St.Mauritz. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Frau Matzel war zunächst 23 Jahre lang als Schiedsfrau im Bezirk Albachten/Mecklenbeck tätig. Nach ihrem Umzug hat sie sich um dieses Ehrenamt im Bezirk St.Mauritz beworben und ist dort seit 2021 als Schiedsfrau tätig. Ihre Amtszeit endet im April 2026. Frau Matzel hat sich erneut um dieses Amt beworben und steht, im Falle ihrer Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Ost, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Gegen eine Wiederwahl von Frau Matzel bestehen aus Sicht des Amtsgerichts Münster und des Bunds Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Bezirksvereinigung Münster keine Bedenken. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 03.03.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt -muenster.de - 2 - V/0148/2026 dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Frau Matzel erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtdirektorin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0148/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2026
- Erstellt
- 23.02.2026 11:45