1446/2022
Mitteilung der Verwaltung zu AN/0407/2021 vom 01.03.2021 "Kampf gegen wilde Müllkippen und Autofriedhof am Steinweg in Köln-Rath/Heumar"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
3665 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 1446/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 Mitteilung der Verwaltung zu AN/0407/2021 vom 01.03.2021 "Kampf gegen wilde Müllkippen und Autofriedhof am Steinweg in Köln-Rath/Heumar" Mit Änderungsantrag AN/0407/2021 der SPD -Fraktion der Bezirksvertretung Kalk vom 01.03.2021 wurde um eine Stellungnahme zu durchgeführten Kontrollen des Ordnungsdienstes im Bereich Steinweg und Alter Deutzer Postweg gebeten. Stellungnahme der Verwaltung: Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind die Außendienstmitarbeiten- den des städtischen Ordnungsdienstes ganzjährig im Rahmen der bestehenden Auftragslage im gesamten Kölner Stadtgebiet im Einsatz. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln gliedert sich in ver- schiedene Dienstgruppen, die jeweils einer bezirklichen Zuständigkeit unterl iegen. Dabei sind diese Dienstgruppen in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“, was zu einer effektiven ord- nungsrechtlichen Aufgabenwahrnehmung in den Stadtbezirken führt. Die Bereiche Alter Deutzer Postweg und Steinweg im Stadtbezirk Kalk in Rath/H eumar sind dem Ordnungsdienst im Hinblick auf das Abstellen von Schrott - oder abgemeldeten Kfz bzw. dem ille- galen Abladen von Müll bekannt. Zu beachten sind in diesen Bereichen insbesondere die komplexen Eigentumsverhältnisse, da es sich hierbei teilweise um Privatgelände handelt. Der Ordnungsdienst kann, außer im Falle von unmittelbarer Gefahr, nur auf öffentlichen Flächen tätig werden. Schrott- bzw. abgemeldete Fahrzeuge Im Jahr 2021 erreichten den Ordnungsdienst für den oben genannten Bereich insgesamt 45 Be- schwerden in Bezug auf Schrottfahrzeuge oder abgemeldete Fahrzeuge. Auf eingehende Be- schwerden werden unverzüglich entsprechende Kontrollen durch die Außendienstkräfte durchge- führt. Nicht selten werden im Rahmen dieser Kontrollen Feststellungen im Si nne der Beschwer- den getroffen und an die zuständige Fachdienststelle im Amt für öffentliche Ordnung weitergege- ben. Wilde Müllablagerungen Gemäß § 3 (Verunreinigung uns Verunstaltung der öffentlichen Flächen) der Kölner Stadtord- nung sind jegliche Verunreinigungen von öffentlichen Flächen verboten. Dies gilt insbesondere auch für das Wegwerfen von Abfällen. Sofern die Ordnungsdienstkräfte einen Missstand oder einzelne Verstöße vor Ort feststellen, werden die entsprechenden ordnungsbehördlichen Maß- nahmen konsequent umgesetzt. Bei dem Tatbestand des illegalen Abladens von Müll handelt es sich meistens um eine soge- nannte „Sekundentat“. Dadurch ist die Ahndung von Verstößen wegen Müllverbreitung für die 2 Ordnungsdienstkräfte generell schwierig. Die Personen müss en bei der illegalen Entsorgung von Müll „in flagranti“ erwischt werden, damit seitens des Ordnungsdienstes ein Ordnungswidrigkei- tenverfahren eingeleitet werden kann. Zur Verbesserung der Situation arbeitet der Ordnungsdienst eng mit der AWB zusammen. Du rch die erhöhte Kontrolldichte der AWB konnte in der Vergangenheit durch die Dienstgruppe Kalk weniger wilder Müll festgestellt werden. Bei festgestellten Vermüllungen durch den Ordnungs- dienst wird die AWB unmittelbar mit der zeitnahen Müllbeseitigung beau ftragt. Wilde Müllablagerungen können Bürger*innen beispielsweise über die Sag’s uns -App melden. Neben der Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden sind die Ordnungsdienstkräfte außer- dem regelmäßig im Rahmen der täglichen Präsenzstreifen vor Ort. Die ge nannten Örtlichkeiten wurden dabei im letzten Jahr nahezu jede Woche immer wieder kontrolliert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Steinweg
- Alter Deutzer Postweg
- Am Steinweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1446/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 18.07.2022
- Erstellt
- 28.04.2022 15:29