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V/0764/2007

Sozialpolitik für Seniorinnen und Senioren, Haushaltsnahe Dienstleistungen ausbauen

Vorlagen 28.09.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 16.10.2007, TOP 7

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

21960 Zeichen

V/0764/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Älter werden in Münster"; Leitantrag zur Sozialpolitik für Seniorinnen und Senioren, 
"Haushaltsnahe Dienstleistungen zur Sicherung des Selbständigen Wohnens ausbauen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.10.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. im Rahmen einer ressort- und ämterübergreifenden Altenhilfe- und Pflegeplanung die 
Strukturen und Perspektiven in den Feldern 
 
• soziodemografische und infrastrukturelle Entwicklung, 
• Sicherung der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit durch Hilfen zur Alltagsbewälti-
gung und Grundversorgung,  
• Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, 
• Angebote der offenen Altenarbeit im Kontext eines Zusammenlebens der Generatio-
nen, 
• Präventions-, Gesundheits- und Rehabilitationsangebote,  
• Wohnangebote, Haushaltsnahe Dienstleistungen und pflegerische Angebote, 
• Hilfen für besondere Bedarfsgruppen  
 
auch unter geschlechtsspezifischen sowie (inter-)kulturellen Gesichtspunkten zu erfassen,  
 
2. in den Folgejahren schrittweise im Rahmen der jährlichen Pflegeberichterstattung in einem 
Maßnahmekatalog quartiers- und stadtteilbezogen für die genannten Themenfelder die 
Herausforderungen der demografischen Entwicklung und des gesellschaftlichen Wandels 
aufzuzeigen,  
 
3. das breite vorhandene Angebot an Begegnungsstätten, Beratungsleistungen, Hilfe und 
Dienstleistungen für hilfebedürftige, ältere und pflegebedürftige Menschen in eine vernetz-
te, abgestimmte sowie stadtteilorientierte Beratung und Einzelfallhilfe (Case und Care Ma-
nagement) weiter zu entwickeln,  
Vorlagen-Nr.: 
V/0764/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
492 50 25 
E-Mail: 
SchulzeaufmHofe@stadt-
muenster.de  
Datum: 
24.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0764/2007 
 
4. in Beratungszusammenhängen mit Investoren, Projektentwicklern und Betreibern sowie im 
Case Management weiterhin die Zielsetzung „ambulant vor stationär“ zu verfolgen und in 
diesem Zusammenhang haushaltsnahe Dienstleistungen, weitergehende Serviceangebote 
sowie neue Wohnformen im Alter und bei Behinderung zu stärken, 
 
5. im Zuge des als Referentenentwurf vorliegenden Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes 
(PfWG) die neu aufgeworfenen Schnittstellen im Hinblick auf Zuständigkeit und Aufgaben 
zwischen Land, Kommunen und Trägern der Sozialen Pflegeversicherung zu prüfen und 
mit Blick auf das Verhältnis zu den sonstigen Aufgaben der örtlichen Daseinsvorsorge wie 
Selbsthilfe, bürgerschaftliches Engagement, Altenhilfe sowie Eingliederungshilfe zu beach-
ten, 
 
6. den Aufbau von Arbeitskreisen „Altenhilfe“ sukzessive in allen münsteraner Stadtbezirken 
zu initiieren und zunächst modellhaft in zwei ausgewählten Stadtbezirken im 1. Quartal 
2008 aufzubauen und zu erproben.  
 
7. die innerstädtischen Strategien und Aktivitäten ressortübergreifend zu bündeln und weiter 
zu entwickeln. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die programmatischen Beschlussvorschläge zunächst kei-
ne Kosten und Folgekosten verursachen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1.  Antrags- und Beschlusslage 
 
Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0012/2007 vom 21.03.2007 „Älter werden in 
Münster“, Leitantrag zur Sozialpolitik  für Seniorinnen und Senioren beschreibt die Dimensionen 
des demographischen Wandels und die damit verbundenen Folgen kommunalen Handelns. Dieser 
umfasst weitgehend alle Aufgabenfelder der kommunalen Daseinsvorsorge, im besonderen Woh-
nen und Pflege, soziale Sicherung, Städtebau und Infrastruktur, Organisation und Verwaltung, Ge-
sundheit und Prävention. Der Antrag richtet sich weitergehend dahin, die bereits vielfach vorhan-
denen Potentiale zu nutzen, zu bündeln und generationenübergreifend, stadtteilorientierte Konzep-
te auf den Weg zu bringen. Dazu ist eine enge quartiersbezogene Zusammenarbeit zwischen der 
Seniorenvertretung, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und Religionsge-
meinschaften, ehrenamtlich Engagierten, privaten und gewerblichen Anbietern, der Verwaltung 
und der Politik notwendig, um die demographische Entwicklung langfristig, qualitativ sowie klein-
räumig zu erfassen und zu steuern. 
 
Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0038/2006 vom 
13.09.2006 „Haushaltsnahe Dienstleistungen zur Sicherung des Selbständigen Wohnens ausbau-
en“ wird auf die Möglichkeiten und Chancen hingewiesen, auf kommunaler Ebene in Zusammen-
arbeit mit Wohnungsunternehmen, Kranken- und Pflegekassen, ambulanten Diensten und der Ar-
beitsgemeinschaft Münster (AMS), Angebotsstrukturen für hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu initi-
ieren und zu entwickeln, um Arbeitslose zu qualifizieren und in reguläre Arbeitsverhältnisse in pri-
vat Haushalte zu vermitteln. 
 
Diese Anregungen sind nunmehr im unmittelbaren Zusammenhang mit dem am 17.09.07 vom 
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgel egten Referentenentwurfes des Gesetzes zur

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V/0764/2007 
strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – 
PfWG) zu betrachten.  
 
Für die Aufgabenwahrnehmung der Kommunen ist die geplante Einrichtung von sogenannten  
Pflegestützpunkten von besonderer Bedeutung, in denen die Koordinierung aller für die wohnort-
nahe Versorgung  und Betreuung in Betracht komm ender gesundheitsfördernder, präventiver, ku-
rativer, rehabilitativer und sonstiger medizinischer sowie pflegerischer und sozialer Hilfs- und Un-
terstützungsangebote einschließlich der Hilfeste llung bei der Inanspruchnahme der Leistungen 
durchgeführt werden soll. Von Bedeutung ist ebenfalls der Anspruch auf Pflegebegleitung mit indi-
vidueller Versorgungsplanung (Case-Management) im Kontext der Pflegestützpunkte sowie die 
Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.  
 
 
 
2. Ausrichtung kommunaler Altenhilfe- und Pflegeplanung 
 
Aus fachlicher Sicht, ferner vor dem Hintergrund der mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetzes 
verbundenen Ziele, muss die kommunale Altenhilfe- und Pflegeplanung die Aufgabenwahrneh-
mung künftig auf die Integration der verschiedenen Teilbereiche ausrichten. Bisherige Regelungen 
und Abgrenzungen von Teilbereichen, wie etwa der offenen Altenhilfe bzw. Begegnungsstätten 
sind vor dem Hintergrund der strukturellen und demographischen Entwicklung nicht mehr zu be-
gründen. Altenhilfeplanung muss zukünftig einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, in dem alle Fel-
der und Aspekte der Beteiligung, Unterstützung und Versorgung älterer Menschen einbezogen 
werden. Diese umfassen insbesondere  
 
- pflegerischen Versorgung, 
- Vermittlung weiterer, mit Blick auf die individuelle Situation erforderlichen Hilfen, 
- die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens ebenso wie 
- die Aktivierung vorhandener Ressourcen und Potentiale älterer Menschen, 
- Wohnen im Alter, inklusive der Bauleitplanung, 
- den weitläufigen Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen sowie 
- das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement. 
 
Daraus ergeben sich folgende konkrete Anforderungen an die künftige Aufgabenwahrnehmung: 
 
Der wesentliche Faktor kommunaler Seniorenarbeit ist der Austausch mit den Seniorinnen und 
Senioren selbst, in der Erkenntnis, dass es auf das Ergebnis für den älteren Menschen ankommt 
und dass formulierte Wünsche und Bedarfe der Seniorinnen und Senioren im Vordergrund stehen. 
Die älteren Menschen sind nicht Gegenstand sondern aktive Gestalter kommunaler Seniorenar-
beit. 
 
Im Zentrum der Überlegungen des Leitantrages zur Sozialpolitik für Seniorinnen und Senioren 
steht die Neuorientierung sozialer Dienstleistungen für ältere Menschen. An diesem umfassenden 
Prozess sind alle in der Altenhilfe beteiligten Träger, Einrichtungen, Verbände und Initiativen, ins-
besondere die Seniorinnen und Senioren mit ihren Vertretungsorganen in Münster zu beteiligen. 
Im Zuge der z.Z. bekannten Vorgaben des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) sind be-
reits erste Gespräche mit den Landesverbänden die Pflege- und Krankenkassen vereinbart. 
 
Die inhaltliche Ausrichtung kommunaler Seniorenarbeit muss sich stärker auf eine präventive  und 
weniger auf eine rein versorgende Ausrichtung fokussieren. Die schrittweise Entwicklung eines 
Gesamtkonzeptes, in dem die Herausforderungen der zukünftigen demografischen Entwicklung 
und des allgemeinen gesellschaftlichen Wandels aufgezeigt und formuliert werden, ist in den 
kommenden Jahren mit den Beteiligten zu entwickeln.  
 
Die wesentlichen Bestandteile der Altenhilfeplanung beinhalten den vielfach beschriebenen und 
dargestellten Perspektivwechsel. Nicht allein „nur“ hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen

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V/0764/2007 
stehen im Focus der Planung, sondern die Wünsche und Bedürfnisse älterer Münsteraner Bürge-
rinnen und Bürger, die sich aktiv in das Gemeinschaftsleben einbringen und es mit gestalten wol-
len.  
 
 
 
3. Einsatz von Case und Care Management zur Versorgungssteuerung     
 
Case Management ist eine in verschiedenen sozialen Handlungsfeldern etablierte Strategie, die 
zunehmend auch in der Arbeit mit älteren Mensc hen im Rahmen der Altenhilfe eingesetzt wird. 
Dabei integrieren Fachkräfte in Absprache mit älteren Menschen, die im häuslichen Bereich Hilfe 
benötigen, Leistungen verschiedener Kosten- und Leistungserbringer im Rahmen eines Hilfeplans. 
Auch freiwillige Helferinnen und Helfer sowie das private soziale Umfeld der Leistungsempfängerin 
bzw. des Leistungsempfängers können einbezogen werden. Der jeweilige Hilfeplan soll fachlich 
angemessen und aufeinander abgestimmte Hilfen zur Verfügung stellen. Die wesentlichen Schritte 
des Case Managements sind: 
 
- Kontaktaufnahme mit dem Klienten bzw. der Klientin,  
- Assessment/Einschätzung des Hilfebedarfes, 
- Hilfeplanung, 
- Umsetzung der Maßnahmen,  
- Überwachung der Leistungserbringung (ggf. Neueinschätzung und modifizierte Hilfeleis-
tung), 
- Dokumentation und Evaluation. 
 
Durch dieses Vorgehen soll die Selbstständigkeit älterer Menschen erhalten und damit der Vorrang 
der ambulanten vor der stationären Versorgung sichergestellt werden. Es soll zur Kostensenkung 
und zur Steigerung der Effizienz in der häuslichen Versorgung beitragen (vgl. Kleinere Schriften 
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Für sorge, Nomenklatur der Altenhilfe, Berlin, 3. 
Auflage 2005, S. 55/56). 
 
Unterschieden wird prinzipiell zwischen den Ebenen Fallsteuerung (Case Management) und Sys-
temsteuerung (Care Management). Die Strukturierung beider Ebenen ist Voraussetzung für ein 
erfolgreiches Gesamtkonzept.  Fallmanagement bedeutet die konkrete Unterstützungsarbeit am 
Einzelfall und zeigt auf, wie effektiv und effizient ein hilfe- bzw. pflegebedürftiger Mensch begleitet 
und die auf ihn individuell zugeschnittene Hilfeplanung koordiniert wird. Systemmanagement be-
zieht sich auf die Nutzung, Heranziehung und Initiierung von Netzwerken und beantwortet die Fra-
ge, wie Case Managerinnen und Case Manager am besten die Versorgung im Gebiet ihrer Zu-
ständigkeit steuern und das System der Versorgung optimieren können. 
 
Dem Case Management kommt gerade in den sogenannten Überleitungssituationen, etwa bei 
Krankenhausaufenthalten älterer Menschen besondere Bedeutung zu. Die oftmals zu beobachten-
den Versorgungsbrüche gepaart mit ungeklärten Zuständigkeiten, erschweren die häufig mögliche 
Rückkehr in die eigene Häuslichkeit und verursachen in der Folge den vielzitierten Drehtüreffekt. 
Case Management kann hier im Zusammenspiel mit den Fachkräften in den Krankenhäusern so-
wie Fach- und Rehabilitationskliniken wesentlich  dazu beitragen, die in der Regel gewünschte 
häusliche Versorgung aufrecht zu erhalten. 
 
Mit Blick auf die z.Z. erprobten und zukünftig für leistungsberechtigte und pflegebedürftige Men-
schen mit Rechtsanspruch angebotenen persönlichen Budgets, hat der Gesetzgeber in der Mo-
dellphase für die Begleitung das Instrument des Case Management zwingend vorgeschrieben.  
 
Ein solches Fallmanagement setzt die unmittelbare Vernetzung und Kooperation mit den beteilig-
ten Hilfeerbringern und Diensten voraus. Es erkennt auch rechtzeitig die Grenzen, an die eine an 
der Häuslichkeit orientierte Unterstützung und Pflege im Einzelfall stoßen kann. In solchen Situati-
onen ist dann eine gut organisierte Überleitung in eine angemessene ambulante Wohnform oder

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V/0764/2007 
stationäre Versorgung zu gewährleisten. Grenzen ergeben sich insbesondere bei Schwerstpflege-
bedürftigkeit, weit fortgeschrittenen Demenzerkrankungen sowie einer hohen finanziellen Belas-
tung. 
 
Die Einführung eines systematischen Case Management - Verfahrens bedeutet auch, dass kom-
munale Sozialpolitik sowie Altenhilfe- und Pflegeplanung in ihren Handlungsansätzen den Einzel-
fall im Blick haben muss. Die individuellen Lebensverhältnisse älterer Menschen sind sozialräum-
lich zu betrachten, folglich sind personenbezogene Hilfen immer auch an den Möglichkeiten inner-
halb des Quartiers und des Stadtteils zu messen. Aktuell erarbeitet eine verwaltungsinterne Ar-
beitsgruppe die Weiterentwicklung des vorhandenen Case Management -Verfahrens im Bereich 
der Hilfe zur Pflege. (Anlage 1) Zu den Aufgaben der AG gehört ferner die Entwicklung eines ver-
bindlichen Überleitungsmanagements.  
 
„Was sich machen lässt, lässt sich im Sozialraum machen. Und auf die Bedingungen im Sozial-
raum ausgerichtet, lässt sich planen“ (vgl. NDV, August 2007, Berichte, Wolf Rainer Wendt, S. 
325).  
 
Prozessverantwortung auf der operativen Ebene, also in der Arbeit am Einzelfall, entspricht immer 
auch der Strukturverantwortung auf der Politik- und Planungsebene. Diese wechselseitige Sicht-
weise unterstützt und ergänzt das in 2006 eingeführte Verfahren im Rahmen der Pflegeberichtser-
stattung bzw. Pflegemarktbeobachtung und gibt we sentliche Informationen für die weitere Pla-
nungs- und Organisationsentwicklung. 
 
 
 
4. Stadtteilarbeitskreise und Stadtteilorientierung 
 
Das Soziala
mt der Stadt Münster stellt mit dem Angebot des Informationsbüros Pflege seit 1993 
eine trägerunabhängige Beratungsinstanz für die ambulanten, teilstationären, vollstationären und 
komplementären Hilfen. Durch das Projekt „Von Mensch zu Mensch“ in Trägerschaft der Stiftung 
Magdalenenhospital (Stiftungsverwaltung der Stadt Münster), wird seit 2003 die stadtteilorientierte 
ehrenamtliche Beratung und Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gefördert. Das 
Schwerpunktsachgebiet Gesundheit/Soziales im Kommunalen Dienst des Amtes für Kinder Ju-
gendliche und Familien ist mit einem Schwerpunkt im Rahmen der Altenhilfe und Hilfe zur Pflege 
tätig, führt Hausbesuche durch, fertigt Stellungnahmen für das Sozialamt an und leitet hauswirt-
schaftliche und pflegerische Versorgungsmaßnahmen ein. Mit dem Projekt „Wohnen für Hilfe“ 
vermittelt das Amt für Wohnungswesen Wohnpartnerschaften zwischen Jung und Alt. Hauptamt-
lich und ehrenamtlich geleitete Begegnungsstätten in Trägerschaft von Kirche und Wohlfahrtsver-
bänden bieten Freizeit- und Bildungsangebote sowie Beratungsleistungen in den Stadtteilen an.  
 
Wesentliches Ziel der Verwaltung und der beteiligten Akteure muss es sein, vorhandene Synergie-
effekte zu nutzen und auszubauen und die zum Teil bestehenden Parallelstrukturen auf der Bera-
tungs- und Begleitungsebene zu identifizieren, zu analysieren und perspektivisch abzubauen. Da-
zu erfolgt eine flächendeckende Bestandsaufnahme, die möglichst in Zusammenarbeit mit den 
Hochschulen für alle Stadtbezirke Münsters durchgeführt werden soll. Diese sozialräumliche Be-
trachtungsweise, ausgehend von den bestehenden Strukturen und bereits vorhandenen „Zustän-
digkeiten“ im Stadtteil im Bereich der Altenhilfe und Pflege, soll zunächst modellhaft für zwei 
Stadtbezirke bzw. Stadtteile entwickelt werden.  
 
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, sol-
len zukünftig durch Pflegestützpunkte (vor gesehen für jeweils 20.000 Einwohner) wohnortnahe 
Beratungs- und Informationsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vorgehalten wer-
den. Die Pflege- und Krankenkassen sollen hier federführend  Verträge schließen und darauf hin-
wirken, dass sich die nach Landesrecht zu bestimmenden Stellen für die wohnortnahe Betreuung 
im Rahmen der Altenhilfe und für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Recht der Sozial-
hilfe, an diesen Verträgen beteiligen. Weiterhin sollen in den Pflegestützpunkten Pflegebegleiter

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V/0764/2007 
angesiedelt, die den Pflegebedürftigen im konkreten Einzelfall individuell beraten und im Rahmen 
eines Fallmanagements  begleiten.   
 
 
 
5.  Haushaltsnahe Dienstleistungen 
 
Die Nachfrage nach ha
ushaltsnahen und betreuungsorientierten Dienstleistungen steigt, ebenso 
wie die Nachfrage nach einer ergänzenden zentralen Stelle, die individuell und bedarfsorientiert 
die Organisation und Koordination der verschiedenen Hilfen und Dienste durchführt, ihre Erbrin-
gung qualitätssichernd und kostenorientiert überprüft und das häusliche Hilfe- und Pflegearrange-
ment an den sich verändernden Bedarf des alternden und hilfebedürftigen Menschen anpasst. Mit 
den zunehmenden Singularisierungstendenzen und einem hohen Anteil von Alleinstehenden bei 
den 60 –jährigen und älteren sind auch zunehmend Verwahrlosungstendenzen mit Multiproblem-
konstellationen zu beobachten. Auch hier ist eine fachliche und qualifizierte Begleitung (Case Ma-
nagement) erforderlich, bei der die individuellen und persönlichen Bedürfnisse des Einzelnen im 
Mittelpunkt stehen. 
 
Vor dem Hintergrund der sich aktuell stellenden sozial-, bildungs- und beschäftigungspolitischen 
Herausforderungen hat die VHS Münster mit der Ar beitsgemeinschaft Münster Projektstrategien 
und konkrete Projektvorhaben im Bereich Haushaltsnahe Dienstleistungen entwickelt und setzt 
diese unter Beachtung des Subsidaritätsprinzips effizient und effektiv um. Gesamtziel ist eine 
kommunale Systemlösung im Handlungsfeld Betr euen und Versorgen unter Berücksichtigung der 
Situation im Handlungsfeld Pflege und der sich ergebenden Schnittstelle hauswirtschaftliche 
Dienstleistungen. Das bislang entwickelte Konzept trägt dem Ansatz von „Case und Care Mana-
gement zur Versorgung“ sowie der „Stadteilorientierung“ Rechnung und passt in die unter Punkt 4 
beschriebene Ausrichtung zukünftiger kommunaler Altenhilfe- und Pflegeplanung. Handlungslei-
tend ist die Gewährleistung eines stadtteilorientierten Systems zur optimalen haushaltsnahen Ver-
sorgung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Menschen sowie eine auf Existenzsiche-
rung angelegte Integration von Arbeit suchenden Menschen. Mitinitiatoren sowie Unterstützende 
sind die IHK und HWK, Weiterbildungs- und Beschäftigungsträger  in Münster, Krankenkassen, 
gemeinnützige und gewerbliche Unternehmen der Sozial- und Wohnungswirtschaft und weitere 
städtische Stellen.  
 
Die wesentliche Strategie ist die Entwicklung eines Akquisitions- und Weiterentwicklungsystems, 
mit dem arbeitslose Menschen angesprochen werden sollen, die potenziell für eine Tätigkeit als 
Dienstleister oder Dienstleisterin im Berufsfeld Betreuen und Versorgung geeignet sind.  
 
 
6.  Kommunale Handlungsfähigkeit 
 
In der Berichtsvorlage V/0713/2006 zur Haushaltskonsolidierung 2007 – 2010 stellt die Verwaltung 
fest, dass die pro Platz Kosten für die vollstationäre Pflege in Münster im NRW Vergleich entspre-
chend hoch sind und kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass generell der Umfang der Hilfe 
zur Pflege reduzierungsbedürftig ist. Zur Dämpfung der Kostenentwicklung muss dem Prinzip „am-
bulant vor stationär“ grundsätzlich Rechnung getragen werden. Vor der Inanspruchnahme einer 
vollstationären Pflege ist sicherzustellen, dass zunächst alle Möglichkeiten einer häuslichen Ver-
sorgung ausgeschöpft werden. Unverzichtbare Instrumente dafür sind die trägerunabhängige Pfle-
geberatung nach § 4 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Einführung eines Case 
Management Verfahrens.  
 
Aufgrund vermehrt festzustellender freier Kapazitäten in der vollstationären Pflege muss verhindert 
werden, dass sich hilfe- und pflegebedürftige Menschen für eine Heimaufnahme entscheiden, ob-
wohl eine häusliche Versorgung durchaus möglich wäre. Die Stadt Münster hat als örtlicher Sozi-
alhilfeträger Vorgaben zu entwickeln, die sich am Grundsatz „ambulant vor stationär“ orientieren. 
Allerdings ist im Einzelfall auf  möglicherweise kostenmoderate Alternativen in einer sich ständig

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V/0764/2007 
weiterentwickelnden pflegerischen Versorgungsstruktur zu verweisen, die die Unterscheidung zwi-
schen ambulanter und stationärer Pflege perspektivisch möglicherweise überwinden kann.   
 
 
 
7.  Fazit und weiteres Vorgehen 
 
Die Notwendigkeit der Einführung eines Case Managements in der Altenhilfe ist gegeben. Die viel-
fältigen Dienstleistungen, die ehrenamtlichen Unterstützungsangebote und gesetzlichen Ansprü-
che sind für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren unmittelbares Umfeld oftmals kaum 
überschaubar. 
 
Ein stadteilorientiertes Case Management bietet eine Ansprechperson für möglichst alle Hilfen und 
Dienstleistungen, die selbständiges und selbstbestimmtes Leben im Quartier ermöglichen. Case 
Management übernimmt die Gesamtkoordination (Hilfe aus einer Hand) sowie die Qualitätssiche-
rung und stimmt die Hilfen in enger Kooperation mit Beratungsstellen, haushaltsnahen 
Dienstleistern, ambulanten Pflegediensten, Haus- und Fachärzten, Kostenträgern, etc. ab.  
 
Die Verwaltung wird die Pflegekonferenz sowie den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Ar-
beitsförderung über die Handlungsschritte entsprechen informieren.   
 
 
i.V. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
1. Entwurf Case Management im Bereich Hilfe zur Pflege

Anlage 1

4212 Zeichen

1
Einführung eines verbindlichen 
und einheitlichen Case 
Managements 
im Feld Hilfe zur Pflege 
Ambulant vor Stationär
Vorrang häuslicher Versorgung 
Anlage 1 
2
Aktuelle Entwicklung 
• Die Gesamtbevölkerung in Münster bleibt bis zum Ja hr 2015 nahezu 
konstant. 
• Die Gruppe der 60 bis 80- jährigen wächst in diesem  Zeitraum 
moderat. 
• Die absolute Zahl der 80- jährigen und Älteren verz eichnet einen 
deutlichen Anstieg. 
• Der Anteil der Älteren, Hochbetagten und Demenzerk rankten an der 
Gesamtbevölkerung nimmt kontinuierlich zu. 
• Die Zielgruppe der alleinstehenden hilfe- und pflegebedürftigen 
Erwachsenen, insbesondere älterer Menschen wächst. 
• Erwartete Zunahme der Singularisierungstendenzen m it 
nachlassender bzw. nicht vorhandener familiärer Unterstützung in 
Verbindung mit Verwahrlosung, Depressionserkrankungen und 
Alkoholmissbrauch im Alter.

3
Zielvorgabe häuslicher Versorgung 
• Erhalt der Häuslichkeit, Verbleib im Wohnquartier. 
• Beratung und Vermittlung geeigneter Hilfen, auch du rch präventive 
Hausbesuche, z.B. der über 80- jährigen im Stadtteil.
• Ausbau der Vorsorgung durch haushaltsnahe Dienstle istungen und 
ambulanter Pflege im Quartier. 
• Vernetzung von Hilfeanbietern im Stadtbezirk/Stadtt eil 
• Initiierung von und Beteiligung an Stadtteilkonfer enzen im Feld der 
Altenhilfe (Aufbau von verbindlichen Care Management Strukturen) 
• Anknüpfen an die Vorgaben zur Reform der Pflegeversicherung 
 Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf 
 Integrierte wohnortnahe Versorgung und Pflegestützpunkte 
 Fallmanagement 
• Erster Schritt: Einführung eines verbindlichen Case Managements im 
Rahmen der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII 
4
Case Management HzP 
 Ausgangssituation (vorhandene Strukturen) 
 Geschäftsordnung vom 01.06.2001 zwischen 51, 
51.1,50 
 Bearbeitung gutachterlicher Stellungnahmen und 
Hilfeplanung im Bereich Soziales/Gesundheit 
Feststellung oder 
Überprüfung zusätzlich 
benötigter 
Leistungskomplexe, 
Pflegebereitschaft und 
Pflegegeldbeihilfen 
Feststellung oder 
Notwendigkeit einer 
stationären oder 
teilstationären 
Versorgung 
Stadtteilbezogene 
Altenarbeit (als Soll-
Leistung)

5
Case Management HzP 
• Aufgabe gegenüber Hilfe- und Pflegebedürftigen 
• berät, ermittelt Hilfebedarf, erarbeitet Hilfeplan, stimmt Hilfen 
ab, verantwortet Kontrakte, überprüft die Qualität, hält 
Kontakt, bietet „Back Office“, 
• Aufgabe im Stadtbezirk 
• informiert, initiiert, koordiniert, vernetzt 
• Aufgabe gegenüber Sozialamt 
• leitet das CM-Verfahren 
• erstellt kurzfristige Stellungnahmen bei Krankenhaus- oder 
Rehaentlassungen (Überleitungsmanagement) 
• arbeitet mit Pflegefachkraft (Clearingstelle) bei beratungs-
und hilfeintensiven Fallkonstellationen zusammen 
6
Case Management HzP 
Alter Mensch 
zu Hause 
Reha-Klinik 
Ambulante, 
medizinische 
und therap. Versorgung 
Anpassung 
der Wohnung/ 
Hilfsmittel 
Aktivierung 
des formellen 
und informellen 
Helfernetzes 
nachfolgende 
Ereignisse 
Nachjustieren 
des Helfernetzes 
Unfall 
Krankenhauseinweisung

7
Case Management HzP 
• CM soll darauf hinwirken, dass ein flexibler 
und ressourcenorientierter ambulanter 
Hilfe- und Pflegemix abgestimmt und 
vereinbart wird 
Informelle Hilfe (Angehörige, Freunde) 
Professionelle haushaltsnahe 
Dienstleistungen und ambulante Pflege 
Einbindung von freiwilligen Leistungen 
8
Case Management HzP 
• Durch abgestimmte und koordinierte 
Leistungsvereinbarungen sind Pflegekräfte, 
Dienstleister, gesetzl. Betreuer, Ärzte sowie 
Therapeuten bei der Begleitung und Versorgung 
verbindlich eingebunden, mit der gemeinsamen 
Zielsetzung, die Leistungsfähigkeit häuslicher 
Pflegearrangements zu stützen und zu 
verbessern und darüber hinaus eine nicht 
notwendige und i.d.R. nicht erwünschte 
Heimversorgung zu vermeiden.

9
Case Management HzP 
Zielvorgabe: 
- Entwicklung und Qualifizierung: 
 ein verbindliches Fallmanagement (einheitliche, 
zertifizierte CM Ausbildung, interne Fortbildung), 
 die Zuordnung und Bündelung von (Verwaltungs-) 
Zuständigkeiten, 
 eine klar definierte Übernahme der 
Prozesssteuerung, 
 Entwicklung einer standardisierten Dokumentation 
und eines Controllingverfahrens.

Beratungsverlauf (1)

16.10.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0764/2007
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37