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1136/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 06.02.2025 betr. "Anfrage zum Bestand und Zustand älterer Straßenlaternen im Stadtteil Chorweiler", AN/0152/2025

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 22.05.2025, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4419 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/64/2 
AN/0152/2025 
Vorlagen-Nummer 
 1136/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler am 06.02.2025 betr. "Anfrage zum Bestand und Zustand 
älterer Straßenlaternen im Stadtteil Chorweiler", AN/0152/2025 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Bestandsaufnahme:  
 
Wie viele ältere Straßenlaternen (ca.50 Jahre alt) befinden sich in den   Natur-
schutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie in den größeren Grünanlagen 
des Stadtbezirks Chorweiler? 
 
a)  An welchen Standorten sind diese zu finden? 
 
2. Erneuerung und Modernisierung:  
 
Gibt es Planungen, diese alten Straßenlaternen in den genannten Gebieten zu 
erneuern oder durch neue, moderne Modelle zu ersetzen? 
 
a) Falls ja, welche Kriterien werden bei der Auswahl neuer Straßenlaternen be-
rücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an Natur-
schutz, Beleuchtungssicherheit und Umweltverträglichkeit? 
 
b) Werden ältere Laternen bei einer Erneuerung vollständig durch neue Mo-
delle ersetzt, oder gibt es auch die Möglichkeit, diese ganz zu entfernen? 
 
c) Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ältere Laternen ersetzt, moder-
nisiert oder abgeschafft werden? 
 
d) Falls eine Erneuerung nicht erfolgt, weil ältere Laternen nicht den aktuellen 
Anforderungen oder Regeln entsprechen, wie viele Laternen wurden bisher 
nicht erneuert oder werden in Zukunft nicht erneuert? 
 
3. Sicherheit und Umweltverträglichkeit: 
 
Wie wird die Beleuchtung in diesen Gebieten gestaltet, um sowohl den Bedürf-
nissen der Spaziergänger und Hundebesitzer gerecht zu werden, als auch die

2 
 
Umwelt und Tierwelt (z. B. durch Vermeidung von Lichtverschmutzung) zu 
schützen?“ 
 
Antworten der Verwaltung 
 
zu Frage 1: 
Eine entsprechende Erfassung gibt es nicht. Im Grundsatz wird entsprechend eines 
Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz und Grün vom 29.01.2004 auf eine 
Beleuchtung im Außenbereich, also außerhalb eines bebauten Ortsteils, verzichtet. 
Bei abgängiger oder zur Erneuerung anstehender Beleuchtung im Außenbereich wer-
den diese Kriterien zur Beurteilung herangezogen. Insofern handelt es sich dabei im-
mer um Einzelfall bezogene Betrachtungen.  
 
zu Frage 1 a:  
Siehe Antwort zu Frage 1 
 
 
zu Frage 2:  
Entsprechend der Ausführungen zu Punkt 1 handelt es sich bei anstehenden Erneue-
rungen in Außenbereichen jeweils um Einzelfallbetrachtungen. Es gibt keine länger-
fristigen Planungen für den Umgang mit den alten Straßenlaternen. 
 
zu Frage 2 a: 
Die von der Rheinenergie AG als Eigentümerin der Beleuchtung eingesetzten Leuch-
ten und Leuchtmittel entsprechen bei Erneuerung den jeweils aktuellen Anforderun-
gen nach der Öko-Design Richtlinie der Europäischen Union.  
 
zu Frage 2 b: 
Bei einer Erneuerung werden hinsichtlich des auszuleuchtenden Bereiches – bei Be-
rücksichtigung der Masthöhe und des Mastabstandes – für die Ausleuchtung Leuch-
ten und Leuchtmittel nach der Öko-Design Richtlinie verwendet. Es handelt sich je-
weils um Einzelplanungen, bei denen diese Festlegungen getroffen werden, wobei 
auch Maststandorte entfallen können.  
 
zu Frage 2 c: 
Insofern es sich um Anlagen in Außenbereichen handelt, wird geprüft, ob es zumut-
bare beleuchtete alternative Wegeführungen gibt. Im Außenbereich sind Beleuchtun-
gen nicht zwingend herzustellen.  
 
zu Frage 2 d: 
Hierzu gibt es keine Statistik. 
 
 
zu Frage 3 
Die freizeitorientierte Nutzung von Wegen in Landschafts- und Naturschutzgebieten 
erfordert keine Beleuchtung und steht gegenüber Belangen des Naturschutzes zu-
rück. Insofern Beleuchtung im Außenbereich aus Gründen der Verkehrssicherheit er-
forderlich ist, erfolgt dies immer in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. 
Die Lichtemissionen werden durch in der Lichtverteilung eingeschränkte Leuchten und 
Leuchtmittel entsprechend der Öko-Design Richtlinie begrenzt. 
 
Ergänzend zu den gestellten Fragen ist mitzuteilen, dass die RheinNetz GmbH im ge-
samten Stadtbezirk Chorweiler alle alten Leuchten gegen moderne LEDs wechseln 
wird. Der Austausch soll in 2026 in Lindweiler, Heimersdorf und Seeberg beginnen

3 
 
und in 2027 in den anderen Stadtteilen fortgesetzt werden.

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1136/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.04.2025
Erstellt
15.04.2025 10:46