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1336/2021

Parkplätze der Kaiserin-Theophanu-Schule (KTS) entsiegeln - zur Anfrage von Bündnis90/Die Grünen AN/0695/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.06.2021, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage1 - Luftbild

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5036 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1336/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 
 
Parkplätze der Kaiserin-Theophanu-Schule (KTS) entsiegeln -  
zur Anfrage von Bündnis90/Die Grünen AN/0695/2021 
Text der Anfrage 
 
1. Besteht die Möglichkeit die Container der KTS auf den überdimensionierten und ungenutzten 
Parkplatz der Schule zu stellen und aus der Grünfläche zu entfernen oder auf die Parkplätze der 
Wiersbergstraße oder auf den Fred-Sauer-Platz, damit der dringend benötigte Grünzug des  
ehemaligen Krankenhausgarten fertiggestellt werden kann? Wenn eine Umsetzung nicht möglich ist, 
warum ist diese nicht möglich? 
2. Wie kann der ungenutzte Parkplatz ab Freitagnachmittag bis Montagmorgen 6.00 Uhr für die  
Öffentlichkeit entweder als Parkraum oder zur Freizeitgestaltung für die Bürger*innen geöffnet  
werden? 
3. Warum ist bei der Einzäunung der Container die Wiesenfläche vor den Containern zusätzlich mit 
einbezogen und somit den Bürger*innen vor Ort entzogen worden? Und wann kann eine Versetzung 
des Zaunes erfolgen? 
4. Wann ist eine Begehung des Grünzuges möglich beziehungsweise wann ist mit einer Fertigstellung 
bei Versetzung der Container zu rechnen? Oder ist noch mit weiteren Containern zu rechnen? 
5. Wann ist mit der Öffnung der Verbindung Hollweghstraße zur Neuerburgstraße zu rechnen? 
 
Antwort der Verwaltung  
 
Zu 1)  
Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf den Modulbau an der 
Wiersbergstraße. bezieht (in beiliegender Anlage1 - Luftbild mit „1“ gekennzeichnet).  
Eine Umsetzung des Modulbaus auf den Parkplatz (Anlage1: „2“) der Schule ist nicht möglich.  
Die Schulparkplätze sind erforderlich, um den Stellplatzbedarf entsprechend der Bauordnung (BauO 
NRW) und der erteilten Baugenehmigung nachzuweisen.  
Der Fred-Sauer-Platz (Anlage1: „3“) ist im Bebauungsplan als Markt- und Festplatz im verkehrsberu-
higten Bereich gewidmet. Eine Nutzung als Auslagerungsfläche ist zurzeit baurechtlich nicht möglich. 
Zudem ist die verfügbare Fläche aufgrund des Baumbestandes sehr gering.  
 
Zu 2) 
Der Schulparkplatz (Anlage1: „2“) ist mit dem Schulgelände durch einen Zaun eingefriedet und nur 
während der Schulnutzungszeiten geöffnet. Zurzeit kann eine Öffnung außerhalb dieser Zeiten nicht 
erfolgen. Mit der Öffnung des Parkplatzes ist das gesamte Schulgrundstück zugängig und somit  
ungeschützt vor Vandalismus. Bereits tagsüber während der Öffnungszeiten besteht an diesem 
Schulstandort ein erhöhtes Risiko durch unbefugtes Betreten durch Passanten und  
Drogenkonsumenten.

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Zu 3) 
Die Rasenfläche (Anlage1: „4“) zwischen Modulbau und Wiersbergstraße wurde mit dem  
Schulgrundstück durch einen Zaun eingefriedet und somit in die Nutzung und Instandhaltung der 
Schule übernommen um Vandalismus zu vermeiden. Eine andere Nutzung ist bis zum Rückbau des 
Modulbaus nicht vorgesehen. 
 
Zu 4)  
An der Kaiserin-Theophanu-Schule wurde der Erweiterungsbau mit Sporthalle fertig gestellt.  
Mit diesem ersten Bauabschnitt sind die Baumaßnahmen an der Schule noch nicht abgeschlossen. 
Im nächsten Schritt wird untersucht, inwieweit der denkmalgeschützte Bestand saniert und der  
zusätzliche Schulbedarf in weiteren Neubauten umgesetzt werden kann. Zur Durchführung dieser 
zwingend erforderlichen Schulbaumaßnahmen werden die zukünftig als öffentlicher Grünzug  
vorgesehenen Flächen für die nächsten Jahre als Auslagerungsstandort und Baustelleneinrichtung 
benötigt. 
 
Zu 5)  
Der Fuß- und Radweg (Anlage1: „5“) wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens  
„Wiersbergstraße“ auf Wunsch der Bezirksvertretung Kalk als Ersatz für das aufgrund der  
Erweiterung des Gymnasiums entfallende Teilstück der Kantstraße (jetzt Bestandteil des Schulhofs) 
planungsrechtlich gesichert. 
 
Im Zuge der Umsetzung des Erweiterungsbaus der Kaiserin-Theophanu-Schule hat die 
Gebäudewirtschaft den Fuß- und Radweg im Vorgriff auf die weitere Planung und Umsetzung des 
südlich gelegenen öffentlichen Grünzugs hergestellt, da dies später aufgrund der Lage nur sehr 
schwierig möglich gewesen wäre.  
 
Das fertiggestellte Wegstück hat zurzeit keine Anbindung an die Neuerburgstraße und die  
Wiersbergstraße. Durch die Lage hat sich das Wegstück schnell zu einem Rückzugsort für  
Drogenkonsumenten entwickelt, welche unter anderem Spritzen et cetera auf dem direkt  
angrenzenden Außengelände der Schule entsorgen. Da eine Gefährdung der Schüler*innen ausge-
schlossen werden muss, hat die Verwaltung entschieden, den temporär funktionslosen Weg bis zu 
einer Anbindung an die Neuerburgstraße beziehungsweise Wiersbergstraße, abzusperren. 
Die Anbindung des Weges kann erst mit Fertigstellung des Grünzuges erfolgen, mit welcher eine 
Nutzung als Wegeverbindung und damit entsprechende soziale Kontrolle ermöglicht wird.  
Der Zeitpunkt der Fertigstellung kann zurzeit noch nicht benannt werden. 
 
 
Anlage 
Anlage 1 - Luftbild

Anlage1 - Luftbild

147 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 360012, 5644703
1:2000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 16.04.2021Seite 1 / 1
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Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

10.06.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Wiersbergstraße
  • Neuerburgstraße
  • Fred-Sauer-Platz
  • Hollweghstraße
  • Kantstraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1336/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.05.2021
Erstellt
09.04.2021 10:34