1336/2021
Parkplätze der Kaiserin-Theophanu-Schule (KTS) entsiegeln - zur Anfrage von Bündnis90/Die Grünen AN/0695/2021
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5036 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1336/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 Parkplätze der Kaiserin-Theophanu-Schule (KTS) entsiegeln - zur Anfrage von Bündnis90/Die Grünen AN/0695/2021 Text der Anfrage 1. Besteht die Möglichkeit die Container der KTS auf den überdimensionierten und ungenutzten Parkplatz der Schule zu stellen und aus der Grünfläche zu entfernen oder auf die Parkplätze der Wiersbergstraße oder auf den Fred-Sauer-Platz, damit der dringend benötigte Grünzug des ehemaligen Krankenhausgarten fertiggestellt werden kann? Wenn eine Umsetzung nicht möglich ist, warum ist diese nicht möglich? 2. Wie kann der ungenutzte Parkplatz ab Freitagnachmittag bis Montagmorgen 6.00 Uhr für die Öffentlichkeit entweder als Parkraum oder zur Freizeitgestaltung für die Bürger*innen geöffnet werden? 3. Warum ist bei der Einzäunung der Container die Wiesenfläche vor den Containern zusätzlich mit einbezogen und somit den Bürger*innen vor Ort entzogen worden? Und wann kann eine Versetzung des Zaunes erfolgen? 4. Wann ist eine Begehung des Grünzuges möglich beziehungsweise wann ist mit einer Fertigstellung bei Versetzung der Container zu rechnen? Oder ist noch mit weiteren Containern zu rechnen? 5. Wann ist mit der Öffnung der Verbindung Hollweghstraße zur Neuerburgstraße zu rechnen? Antwort der Verwaltung Zu 1) Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf den Modulbau an der Wiersbergstraße. bezieht (in beiliegender Anlage1 - Luftbild mit „1“ gekennzeichnet). Eine Umsetzung des Modulbaus auf den Parkplatz (Anlage1: „2“) der Schule ist nicht möglich. Die Schulparkplätze sind erforderlich, um den Stellplatzbedarf entsprechend der Bauordnung (BauO NRW) und der erteilten Baugenehmigung nachzuweisen. Der Fred-Sauer-Platz (Anlage1: „3“) ist im Bebauungsplan als Markt- und Festplatz im verkehrsberu- higten Bereich gewidmet. Eine Nutzung als Auslagerungsfläche ist zurzeit baurechtlich nicht möglich. Zudem ist die verfügbare Fläche aufgrund des Baumbestandes sehr gering. Zu 2) Der Schulparkplatz (Anlage1: „2“) ist mit dem Schulgelände durch einen Zaun eingefriedet und nur während der Schulnutzungszeiten geöffnet. Zurzeit kann eine Öffnung außerhalb dieser Zeiten nicht erfolgen. Mit der Öffnung des Parkplatzes ist das gesamte Schulgrundstück zugängig und somit ungeschützt vor Vandalismus. Bereits tagsüber während der Öffnungszeiten besteht an diesem Schulstandort ein erhöhtes Risiko durch unbefugtes Betreten durch Passanten und Drogenkonsumenten. 2 Zu 3) Die Rasenfläche (Anlage1: „4“) zwischen Modulbau und Wiersbergstraße wurde mit dem Schulgrundstück durch einen Zaun eingefriedet und somit in die Nutzung und Instandhaltung der Schule übernommen um Vandalismus zu vermeiden. Eine andere Nutzung ist bis zum Rückbau des Modulbaus nicht vorgesehen. Zu 4) An der Kaiserin-Theophanu-Schule wurde der Erweiterungsbau mit Sporthalle fertig gestellt. Mit diesem ersten Bauabschnitt sind die Baumaßnahmen an der Schule noch nicht abgeschlossen. Im nächsten Schritt wird untersucht, inwieweit der denkmalgeschützte Bestand saniert und der zusätzliche Schulbedarf in weiteren Neubauten umgesetzt werden kann. Zur Durchführung dieser zwingend erforderlichen Schulbaumaßnahmen werden die zukünftig als öffentlicher Grünzug vorgesehenen Flächen für die nächsten Jahre als Auslagerungsstandort und Baustelleneinrichtung benötigt. Zu 5) Der Fuß- und Radweg (Anlage1: „5“) wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Wiersbergstraße“ auf Wunsch der Bezirksvertretung Kalk als Ersatz für das aufgrund der Erweiterung des Gymnasiums entfallende Teilstück der Kantstraße (jetzt Bestandteil des Schulhofs) planungsrechtlich gesichert. Im Zuge der Umsetzung des Erweiterungsbaus der Kaiserin-Theophanu-Schule hat die Gebäudewirtschaft den Fuß- und Radweg im Vorgriff auf die weitere Planung und Umsetzung des südlich gelegenen öffentlichen Grünzugs hergestellt, da dies später aufgrund der Lage nur sehr schwierig möglich gewesen wäre. Das fertiggestellte Wegstück hat zurzeit keine Anbindung an die Neuerburgstraße und die Wiersbergstraße. Durch die Lage hat sich das Wegstück schnell zu einem Rückzugsort für Drogenkonsumenten entwickelt, welche unter anderem Spritzen et cetera auf dem direkt angrenzenden Außengelände der Schule entsorgen. Da eine Gefährdung der Schüler*innen ausge- schlossen werden muss, hat die Verwaltung entschieden, den temporär funktionslosen Weg bis zu einer Anbindung an die Neuerburgstraße beziehungsweise Wiersbergstraße, abzusperren. Die Anbindung des Weges kann erst mit Fertigstellung des Grünzuges erfolgen, mit welcher eine Nutzung als Wegeverbindung und damit entsprechende soziale Kontrolle ermöglicht wird. Der Zeitpunkt der Fertigstellung kann zurzeit noch nicht benannt werden. Anlage Anlage 1 - Luftbild
Anlage1 - Luftbild
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KölnGIS Mittelpunkt: 360012, 5644703 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 16.04.2021Seite 1 / 1 2 3 4 5 1 Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Wiersbergstraße
- Neuerburgstraße
- Fred-Sauer-Platz
- Hollweghstraße
- Kantstraße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1336/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.05.2021
- Erstellt
- 09.04.2021 10:34