SV-2010/0033
Dringlicheitsantrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2010 betr. Schließung des Verwaltungsgerichts Darmstadt und die Verlagerung seiner Zuständigkeiten auf andere Verwaltungsgerichte
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SV-2010/0033
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Vorlage-Nr. SV-2010/0033 Dringlicheitsantrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2010 betr. Schließung des Verwaltungsgerichts Darmstadt und die Verlagerung seiner Zuständigkeiten auf andere Verwaltungsgerichte SPD-Stadtvero rdnetenfraktion Darmstadt Geschäftsstelle 20. April 2010 Dringlichkeitsantrag Schließung des Verwaltungsgerichts Darmstadt und die Verlagerung seiner Zuständigkeiten auf andere Verwaltungsgerichte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wendet sich mit allem Nachdruck gegen eine Schließung des Verwaltungsgerichts Darmstadt und die Verlagerung seiner Zuständigkeiten auf andere Verwaltungsgerichte. Der Magistrat wird aufgefordert, sich sofort bei der Hessischen Landesregierung für den Erhalt des Verwaltungsgerichts Darmstadt einzusetzen. Begründung: Dem Vernehmen nach gibt es aufgrund von Sparmaßnahmen der Hessischen Landesregierung im Justizministerium Überlegungen, den Standort des Verwaltungsgerichts Darmstadt aufzugeben, das Verwaltungsgericht zu schließen und eventuell mit dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zusammenzulegen. Entscheidungen darüber werden voraussichtlich bereits im Mai getroffen. Die Schließung des Verwaltungsgerichts Darmstadt ist nicht hinnehmbar. Darmstadt ist Geburtsort der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit überhaupt. Hier hat Ludwig III., Großherzog von Hessen und bei Rhein, bereits im Jahr 1875 einen Verwaltungsgerichtshof im Kollegiengebäude am Luisenplatz eingerichtet und damit den Grundstein der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gelegt. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat heute ca. 50 Beschäftigte, davon 24 Richterinnen und Richter. Alle Arbeitsplätze wären von der Schließung betroffen. Die Schließung würde eine unzumutbare Schmälerung der Oberzentrumsfunktion der Wissenschaftsstadt Darmstadt darstellen und der überregionalen Bedeutung der Stadt für den gesamten südhessischen Bereich – immerhin mit Sitz des Regierungspräsidiums – nicht gerecht. Das Verwaltungsgericht Darmstadt ist zuständig für die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach, den Landkreis Bergstraße, den Odenwaldkreis, die Landkreise Darmstadt–Dieburg, Groß–Gerau und den Landkreis Offenbach. Damit ist das Verwaltungsgericht Darmstadt für eine vergleichbare Anzahl von Menschen zuständig wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes vom 30.09.2009 leben im Zuständigkeitsbereich des VG Darmstadt 1.503.000 2 des VG Frankfurt am Main 1.530.000 des VG Wiesbaden 633.000 Menschen. Eine Aufgabe des Standorts Darmstadt ist bereits mit Blick darauf nicht gerechtfertigt. Darüber hinaus ist mit der Standortaufgabe eine im wahrsten Sinne des Wortes bürgernahe Verwaltungsrechtsprechung nicht mehr gegeben. Schließlich ist aufgrund des mit der Zusammenlegung einhergehenden und beabsichtigten Stellenabbaus die Rechtsschutzgarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nicht mehr gewährleistet. Aufgrund übermäßiger Anstrengungen der hiesigen Verwaltungsrichterschaft konnte die Bearbeitungszeit eingehender Klagen bis zum Urteilsspruch auf durchschnittlich 11 Monate, gerechnet ab dem Tag des Eingangs bei Gericht, abgesenkt werden. Früher dauerten Verfahren in erster Instanz 2 – 3 Jahre. Eine Zusammenlegung des Verwaltungsgerichts Darmstadt mit einem anderen Verwaltungsgericht mit dem Ziel, Personal abzubauen, muss zwangsläufig wieder zu erheblich längeren Verfahrenszeiten führen. Das ist den Menschen in der Stadt und der Region nicht zuzumuten. Sie haben einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf eine zügige Bearbeitung ihrer Rechtsschutzbegehren. Der Magistrat soll über das von ihm erzielte Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung berichten. Sabine Seidler Sabine Heilmann (Stadtverordnete) Hanno Benz (Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Luisenplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2010/0033
- Typ
- Antrag
- Datum
- 20.04.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00