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SV-2010/0033

Dringlicheitsantrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2010 betr. Schließung des Verwaltungsgerichts Darmstadt und die Verlagerung seiner Zuständigkeiten auf andere Verwaltungsgerichte

Antrag 20.04.2010

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SV-2010/0033

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SV-2010/0033

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Vorlage-Nr. SV-2010/0033 
 
 
Dringlicheitsantrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2010 betr. Schließung des 
Verwaltungsgerichts Darmstadt und die Verlagerung seiner Zuständigkeiten auf 
andere Verwaltungsgerichte 
 
SPD-Stadtvero rdnetenfraktion Darmstadt      
  
Geschäftsstelle 
 
 
 
 
 
 
20. April 2010 
Dringlichkeitsantrag 
 
 
Schließung des Verwaltungsgerichts Darmstadt und die Verlagerung seiner 
Zuständigkeiten auf andere Verwaltungsgerichte 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wendet sich mit allem Nachdruck gegen  eine Schließung 
des Verwaltungsgerichts Darmstadt und die Verlagerung seiner Zuständigkeiten auf andere 
Verwaltungsgerichte. 
 
Der Magistrat wird aufgefordert, sich sofort bei der Hessischen Landesregierung für den Erhalt 
des Verwaltungsgerichts Darmstadt einzusetzen. 
 
Begründung:
 
 
Dem Vernehmen nach gibt es aufgrund von Sparmaßnahmen der Hessischen Landesregierung 
im Justizministerium Überlegungen, den Standort des Verwaltungsgerichts Darmstadt 
aufzugeben, das Verwaltungsgericht zu schließen und eventuell mit dem Verwaltungsgericht 
Frankfurt am Main zusammenzulegen. 
 
Entscheidungen darüber werden voraussichtlich bereits im Mai getroffen.  
 
Die Schließung des Verwaltungsgerichts Darmstadt ist nicht hinnehmbar. 
 
Darmstadt ist Geburtsort der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit überhaupt. Hier hat Ludwig 
III., Großherzog von Hessen und bei Rhein, bereits im Jahr 1875 einen Verwaltungsgerichtshof 
im Kollegiengebäude am Luisenplatz eingerichtet und damit den Grundstein der hessischen 
Verwaltungsgerichtsbarkeit gelegt. 
 
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat heute ca. 50 Beschäftigte, davon 24 Richterinnen und 
Richter. Alle Arbeitsplätze wären von der Schließung betroffen.  
 
Die Schließung würde eine unzumutbare Schmälerung der Oberzentrumsfunktion der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt darstellen und der überregionalen Bedeutung der Stadt für den 
gesamten südhessischen Bereich – immerhin mit Sitz des Regierungspräsidiums – nicht gerecht. Das 
Verwaltungsgericht Darmstadt ist zuständig für die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach, den 
Landkreis Bergstraße, den Odenwaldkreis, die Landkreise Darmstadt–Dieburg, Groß–Gerau und den 
Landkreis Offenbach. Damit ist das Verwaltungsgericht Darmstadt für eine vergleichbare Anzahl von 
Menschen zuständig wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Nach Angaben des Statistischen 
Landesamtes vom 30.09.2009 leben im Zuständigkeitsbereich  
 
 
 
 
des VG Darmstadt    1.503.000

2 
des VG Frankfurt am Main  1.530.000 
des VG Wiesbaden      633.000 
 
Menschen. 
 
Eine Aufgabe des Standorts Darmstadt ist bereits mit Blick darauf nicht gerechtfertigt. 
 
Darüber hinaus ist mit der Standortaufgabe eine im wahrsten Sinne des Wortes bürgernahe 
Verwaltungsrechtsprechung nicht mehr gegeben.  
 
Schließlich ist aufgrund des mit der Zusammenlegung einhergehenden und beabsichtigten 
Stellenabbaus die Rechtsschutzgarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nicht mehr gewährleistet. 
Aufgrund übermäßiger Anstrengungen der hiesigen Verwaltungsrichterschaft konnte die 
Bearbeitungszeit eingehender Klagen bis zum Urteilsspruch auf durchschnittlich 11 Monate, 
gerechnet ab dem Tag des Eingangs bei Gericht, abgesenkt werden. Früher dauerten Verfahren 
in erster Instanz 2 – 3 Jahre. Eine Zusammenlegung des Verwaltungsgerichts Darmstadt mit 
einem anderen Verwaltungsgericht mit dem Ziel, Personal abzubauen, muss zwangsläufig 
wieder zu erheblich längeren Verfahrenszeiten führen. Das ist den Menschen in der Stadt und  
der Region nicht zuzumuten. Sie haben einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf eine 
zügige Bearbeitung ihrer Rechtsschutzbegehren. 
 
Der Magistrat soll über das von ihm erzielte Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung 
berichten. 
 
 
Sabine Seidler 
Sabine Heilmann 
(Stadtverordnete) 
 
 
Hanno Benz 
(Fraktionsvorsitzender)

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2010/0033
Typ
Antrag
Datum
20.04.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00