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Verlegung der LKW Ein-/ Ausfahrt zur Shell Raffinerie in Godorf auf die Industriestraße, Antrag der SPD-Fraktion

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0845/2021 vom 31.05.2021

Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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    Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221-221-92303 Email: spd-bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0845/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 Verlegung der LKW Ein-/ Ausfahrt zur Shell Raffinerie in Godorf auf die Industriestraße, Antrag der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 03.05.2021 zu setzen. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Möglichkeit zu prüfen und der BV 2 darzustellen, wie die LKW Ein-/Ausfahrt zur Shell Rheinland Raffinerie in Godorf von der Godorfer Hauptstraße auf die Industriestraße bzw. auf die Bunsenstraße verlegt werden kann. Die Verlegung soll selbstverständlich-insbesondere soweit rechtlich erforderlich-in Abstimmung mit der Fa. Shell erfolgen. Eine mögliche Verlegung der Ein-/Ausfahrt zur Shell Raffinerie darf keinesfalls zu Lasten der jetzigen Maßnahmen zur Rohrleitungssicherheit gehen, diese haben erhöhte Priorität. Ebenfalls müsste an der Bunsenstraße ein ausreichend beleuchteter Fuß-/ Radweg gebaut werden, da dieser bislang fehlt. Das würde auch den Mitarbeiterparkplatz der Fa. Shell auf dem ehemaligen Fußballplatz des SV Godorf attraktiver machen und das Abstellen von PKW‘s der MitarbeiterInnen von der Fa. Shell in den umliegenden Straßen und Grünanlagen eindämmen. - 2 - Begründung: Die Ein-/Ausfahrt zur Shell Rheinland Raffinerie befindet sich auf der Godorfer Hauptstraße in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern. Die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohnern durch Lärm, (Fein)-Staub und Abgasen durch die ein- und ausfahrenden LKW ist enorm. Ein Abbiegen bzw. Befahren in Fahrtrichtung Norden bspw. zur Autobahnauffahrt Rodenkirchen ist durch Verkehrszeichen 269 der StVO für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung verboten, d.h. beladene LKW, welche die Raffinerie verlassen und die BAB 555 erreichen wollen, müssen die Autobahnauffahrt in Godorf benutzen, demzufolge die Godorfer Hauptstraße in Richtung Süden befahren. Bei mehreren durchgeführten Ortsterminen ließ sich jedoch feststellen, dass sich eine Vielzahl der LKW-Fahrerinnen und Fahrern jedoch nicht an die vorgeschriebenen Verkehrsvorschriften halten. Um sowohl die Bewohnerinnen und Bewohnern von Godorf als auch die Umwelt besser schützen zu können, ist die Verlagerung des LKW-Verkehrs auf die Industriestraße angezeigt. Da der abgehende LKW-Verkehr aus der Shell Rheinland Raffinerie ohnehin die BAB 555 an der Auffahrt Godorf nutzen muss, ist es sinnvoll, auch die Ein-/Ausfahrt zur Shell Rheinland Raffinerie auf die Industriestraße zu verlegen. Sollte dies nicht möglich sein, käme auch eine Verlagerung auf die Bunsenstraße südlich der Shell Tankstelle in Betracht. Die Ein-/Ausfahrt hierzu sollte im Einmündungsbereich der Pierstrasse liegen, d. h. südwärts der Bunsenstrasse 43. Eine entsprechende ungenutzte Parallelstrasse zur Bunsenstrasse ist bereits auf dem Gelände der Shell vorhanden. Ebenfalls muss auf der Bunsenstraße ein ausreichend beleuchteter Fuß-/ Radweg angelegt werden, da dieser bislang fehlt. Das würde nicht nur den auf dem ehemaligen Sportplatz angelegten Firmenparkplatz der Fa. Shell attraktiveren, sondern auch die Erreichbarkeit der südlicher gelegenen Stadtbahnhaltestelle Godorfer Bahnhof zu Fuß oder per Rad verbessern und sichern. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Mirko Hertel

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.13, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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