V/0292/2016
Vorschlag eines Mitglieds des Integrationsrates zur Entsendung in den örtlichen Beirat des Jobcenters
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Beschlussvorlage
2772 Zeichen
V/0292/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Betrifft Vorschlag eines Mitglieds des Integrationsrates zur Entsendung in den Örtlichen Beirat des Jobcenters Beratungsfolge 27.04.2016 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Integrationsrat s chlägt folgendes Mitglied zur Entsendung in den Örtlichen Beirat des Jo b- centers vor: Mitglied Stellvertretung II. Kosten/Folgekosten Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat zuletzt mit der Vorlage V/0876/2011 die Einrichtung eines Örtlichen Beirates im Jobcenter Münster beschlossen. Der Örtliche Beirat berät das Jobcenter Münster bei der Auswahl und Gestaltung der Einglied e- rungsinstrumente und –maßnahmen. In entsprechender Anwendung des § 18 d SGB II erfolgt die Berufung der Mitglieder des Beirates dabei durch den zugelassenen kommunalen Träger. Vorlagen-Nr.: V/0292/2016 Auskunft erteilt: Frau Rischer Ruf: 492-7056 E-Mail: Rischer@stadt-muenster.de Datum: 14.04.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0292/2016 Bezüglich des Besetzungsverfahrens hat der Rat in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen, dass er über die in den Örtlichen Beirat zu berufenden Institutionen entscheidet. Auf entspreche n- den Vorschlag der berufenen Institutionen werden die jeweiligen Mitglieder sowie Stellvertreter durch die Verwaltung benannt. Lediglich der Wechsel der Institutionen, jedoch nic ht personelle Umbesetzungen innerhalb des Beirates müssen durch den Rat beschlossen werden. Zuletzt hat der Rat am 14.12.2011 mit Beschluss der Vorlage V/0876/2011 den Integrationsrat in den Örtlichen Beirat berufen und die aktuelle Zusammensetzung des B eirates bestätigt. In den, diesem Mandat vorhergehenden Örtlichen Beirat, waren Herr Dr. Diraid Ibrahim und Herr Deler Saber auf entsprechenden Vorschlag des Integrationsrates (V/0920/2010) durch die Verwaltung entsandt worden. In Anbetracht des Umstande s, dass Herr Dr. Ibrahim kein Mitglied des aktuellen Integrationsrates ist, ist eine Entscheidung über die personelle Umbesetzung zu treffen. Zur Gewährleistung der Interessenswahrnehmung sollte eine Stellvertreterregelung getroffen we r- den. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur G leichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsp aritätische Bese t- zung zu achten. I.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0292/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37