4300/2016
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen Karnevalszügen (Az.: 02-1600-190/16)
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Anlage 1 Eingabe
12473 Zeichen
rheinvegan e.V.
Weyerstraße 29-3L
50656 Köln
Sprecher: Thomas Grusch
initiativerheinvegan @gmx.de
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
an Rat und Bezirksvertretung
Vorsitzender Herr Horst Thelen
Postfach 10 35 64
50475 Köln
NTK - Netzwerk für Tiele Köln
Vogelsanger Weg 42
50858 Köln
Sprecherin : Nata lie Steffen
nataliesteffen@weh.de
TiK - Tierrechtsinitiative Köln
Bernkasteler Straße 72
50969 Köln
Sprecherin: Sara Beckmann
sara.beckma n n@ti-koeln.de
Einsang Itf{ov. Züt$
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Köln, den tt.tL.2OI6
Anregung und Beschwerde gemäß $ 24 der NRW-Gemeindeordnung
Zum Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen Kölner Karnevalszügen
Sehr geehrter Herr Thelen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserer Anregung und Beschwerde gemäß S 24 der NRW-Gemeindeordnung bitten wir Sie um ein
Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontaggzug sowie in allen anderen innerstädtischen
Karnevalszügen. Die Begründung für unser Anliegen erläqtern wir lhnen im Folgenden und bitten Sie,
diese in lhre Entscheidung gewissenhaft mit einzubeziehe4:
Pferde sind sehr schreckhafte Fluchttiere. Durch die Nutzgng als Reit- und Kutschtiere im Karnevalszug
werden sie jedoch einer für ihre Spezies unnatürlichen Urngebung ausgesetzt und zu einem unnatürli-
chen Verhalten gezwungen. Laute Musik, singende und tanzende Menschenmassen am Wegesrand,
stundenlanges Gehen auf Asphalt in einem unnatürlich iangsamen Schritttempo, wenig Wasser und
Futter sowie herumfliegende Süßigkeiten - all dies sind Dinge, die den sensiblen Tieren zwangsläufig
Stress zufügen.
Bereits um 04:OO Uhr morgens werden die Pferde geputz[ und geschmückt, häufig auch bereits gesat-
telt, da bei der Zugaufstellung hierfür keine Zeit ist. Um 08:00 Uhr werden die Tiere in die Anhänger
geladen und zu den Hotels bzw. Vereinsheimen der Reitler gebracht. Von dort erfolgt dann der Fuß-
marsch zur Aufstellung. Um ca. 10:30 Uhr findet das Aufsiltzen statt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Pfer-
de bereits seit 6,5 Stunden auf den Beinen. ln 2Ot7 wird der Rosenmontagszug dann ca. 5 Stunden
dauern. Anschließend wartet noch ein anstrengender Rüc{transport auf die Pferde.
An dieser Stelle sei betont, dass allein schon der Transpqrt die Tiere erheblichem Stress aussetzt, wie
Christiane Wehnert, Absolventin der Pferdewissenschaften an der Universität Wien und Redakteurin
der Zeitschrift Cavallo, in ihrer Studie zu Cortisol-Gehalt iq, Speichel und Herzfrequenz der Pferde wäh-
rend des Transports festgestellt hat. Cortisol wird bei StrFss verstärkt ausgestoßen. Frau Wehnert er-
klärt, dass ein Pferd nur transportiert werden sollte, sofeln absolut notwendig und dass ausreichende
Ruhephasen nach dem Transport sehr wichtig sind. DiesQ Ruhephasen können am Tag des Karnevals-
$tadt Köfm
zugs keinesfalls eingehalten werden.
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Zudem ist es nicht nachvollziehbar, wie die Tiere während des Zuges mit Wasser und Futter versorgt
werden. Der Verdauungstrakt des Pferdes erfordert eine regelmäßige Futteraufnahme mehrfach am
Tag und getränkt werden die Tiere während des Zugverlaufs auch nicht.
Es gibt dabei nur zwei Möglichkeiten, die Pferde durch solch einen anstrengenden Tag zu bringen. Eine
Möglichkeit ist es Sie zu sedieren, was offiziell verboten ist und die Reitergarden streiten ab, die Tiere
vorher durch Medikamente zu beruhigen. Allerdings haben uns bei unserer Unterschriftensammelakti-
on zwei Unterschreibende bestätigt, dass die Schulpferdg aus deren Reitstall ebenfalls für den Kölner
Rosenmontagszug ausgeliehen und dafür jedes Jahr sedieft werden. Es wird zwar von verstärkten tier-
ärztlichen Kontrollen vor dem Start des Zuges berichtet, allerdings ist daran zu zweifeln, dass wirklich
alle rund 500 teilnehmenden Pferde des Kölner Rosenrpontagszugs ordnungsgemäß durchgecheckt
werden können. Stichprobenartige Tests durch die Tierär4te vor Ort können die Einhaltung des Sedati-
onsverbots auf jeden Fall nicht gewährleisten.
Bereits der Tierschutzbeirat des Landes Rheinland-Pfalz widersprach der weitläufig verbreiteten Auffas-
sung, wonach die Verabreichung von Beruhigungsmitteln an Pferde, die in Karnevalszügen eingesetzt
werden, unproblematisch sei. Er wies insbesondere darauf hin, dass solche Beruhigungsspritzen uner-
wünschte Nebenwirkungen haben können, wie z.B. Koliken und Kreislaufprobleme.
Häufig werden den Tieren auch homöopathische Mittel, wie Rescue-Tropfen (Bachblüten), verabreicht.
Es besteht jedoch auch bei diesem Vorgehen kein Zweifel daran, dass dies keine artgerechte Maßnah-
me ist, mit den Tieren umzugehen und entgegen ihrem irrrstinktiven lnteresse nach Bewegungsfreiheit
auf freier Fläche steht.
Die Sedierung sowie die Beruhigung mit homöopathischen Mitteln sollen also den natürlichen Fluchtre-
flex der Tiere unterdrücken. Allerdings sind besonders sEdierte Pferde sehr unsicher auf den Beinen
und können erst recht nervös werden, wenn die Wirkung der Medikamente nachlässt, was eine erhöhte
Gefahr für Reiter, Zuschauer und das Pferd selbst darstellt.
Die zweite Möglichkeit ist es, die Tiere vorab regelmäßig einem Gelassenheitstraining zu unterziehen.
Die Stadt Bonn sowie die Städteregion Aachen lehnten pin Verbot von Pferden in den Bonner bzw.
Aachener Karnevalszügen unter dieser Begründung berei[s ab. Jedoch sind auch diese Gelassenheits-
trainings oder auch Desensibilisierungsmaßnahmen äußerst kritisch zu betrachten, weil die Tiere hier
natürlich ebenso - nur eben im Vorhinein - mit Stresssifuationen wie lauter Musik, Silvesterknallern
und herumfliegenden Objekten konfrontiert werden. Das lreißt, es handelt sich hier nicht nur um einen
Stress-Tag im Jahr, sondern die Tiere werden regelmäßig pit, ihrem Wesen unnatürlichen, Situationen
konfrontiert.
Selbst für gut trainierte Pferde ist der Rosenmontagszug eine Strapaze und auch erfahrene und nerven-
starke Pferde können trotz Routine und Training erschrecken. Man sieht viele Pferde, die aufgrund des
Stresses und der Anstrengung stark schwitzen und nervQs tänzeln. lnsbesondere für Kutschpferde ist
der Stress enorm, selbst wenn sie Schützenfeste und Umziige gewohnt sind, bleiben diese nach wie vor
unnatürliche Situationen und Strapazen für sie. Schmale $assen, die laute Geräuschkulisse und herum-
fliegende Kamelle setzen den scheuen Fluchttieren enorfn zu. ln ihrem Stress können sich die Pferde
zudem gegenseitig hochschaukeln und zur Gefahr für sicln, den Reiter und die Zuschauer werden. Der
stundenlange Trubel geht auch am ruhigsten und trainiertesten Pferd nicht spurlos vorbei. Weil der
Stress für die Pferde zu hoch ist, treten nach den Strapazpn des Karnevalszuges häufig Koliken auf, die
sogar zum Kreislaufuersagen und in der Folge zum Tod der Pferde führen können.
Nach 93(L) TierSchG ist es verboten, Tieren Leistungen {bzuverlangen, denen sie offensichtlich nicht
gewachsen sind oder die offensichtlich ihre Kräfte überstgigen. Nach $3(6) TierSchG ist es zudem ver-
boten, ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Wetbung oder ähnlichen Veranstaltungen heran-
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zuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Hierbei ist es nicht
erforderlich, dass eine Erheblichkeit vorliegt.
Die Nutzung von Pferden im Karnevalszug widerspricht 53(L)TierSchG und kann damit nur rechtswidrig
sein. Auch 53(6)TierSchG wird durch die kritisierte Praxis gebrochen. Allein die Notwendigkeit die Tiere
zu sedieren oder durch die Simulation von Schreckenssituationen zu trainieren, zeigt, dass ein Karneval-
sumzug eine unnatürliche und mit Angst und Stress - also Leid - verbundene Umgebung für die Tiere
ist. Das Tierschutzgesetz betont, dass eine, Erheblichkeit hierbei nicht erforderlich ist.
Auch der Deutsche Tierschutzbund sagt: ,,Grundsätzlich haben Tiere in einem Karnevalsumzug nichts
verloren." Zu betonen ist zudem die Gefahr, dass ein nervöses und austretendes Pferd die am Zugrand
stehenden Personen verletzt. So bereits geschehen z.B. am 07.O2.2OOS in Köln (eine 24-jährige Frau
wurde von einem ausschlagendem Pferd verletzt) und am 01.03.2014 in Roßleben (zwei schwerverletz-
te Frauen und ein leicht verletztes Mädchen durch zwei durchgegangene Kutschpferde).
201-7 erwarten die Pferde wieder rund 7,5 Kilometer Zugweg mit einer Dauer von rund 5 Stunden, die
sie in einem unnatürlich langsamen Tempo zurücklegen müssen. Dazu etwa eine Million Zuschauer am
Zugrand und 300 Tonnen Süßigkeiten, die über die Köpfe der Pferde hinweg geworfen werden.
Karnevalszug, Musik, Narrenkappen, Kostüme, Kamelle und das Bützen haben Tradition im Kölner Kar-
neval sowie ihre damit verbundene festspezifische Funktion und können und sollen uns auch erhalten
bleiben. Pferde hingegen sind schon lange nur noch ein schmückender Aspekt für die Garden. Bei unse-
rer Recherche zur Geschichte des Kölner Karnevals fiel dem Pferd als besonderem ,,Karnevals-Attribut"
keine Erwähnung zu. Es war in den frühen Karnevalssessionen einfach dabei, weil es in prämotorisierten
Zeiten das einzige Fortbewegungsmittel neben den eigenen Füßen war. Doch diese Notwendigkeit ist
lange erloschen. Ein Großteil der Wagen wird schon lange durch Traktoren oder Transporter gezogen
und viele Vereine sind als Fußtruppen unterwegs. Gerne wird jedoch das Traditions-Argument gegen-
über Tierschützern vorgebracht, die ein Verbot von Pferden im Karneval fordern.
Traditionen sind aber wandelbar. Zuallererst zeigt das doch die Geschichte des Kölner Karnevals selbst,
der seinen Ursprung in dem Fest der römischen Saturnalien hatte, sich aber in den letzten rund 2.000
Jahren immer entlang der historischen, religiösen und kulturellen Entwicklung verändert hat und somit
erst zu unserem heutigen Karneval wurde, so wie wir ihn kennen und lieben. Nicht zuletzt rühren die
,,traditionellen" Gardekostüme aus der Persiflage auf die preußische Obrigkeit. Auch dieses Attribut des
Kölner Karnevals ist Anfang des 19. Jahrhunderts erfunden worden - und viele Karnevalisten kennen die
Bedeutung dieser Kostüme heute nicht mehr. Und ob wir es wollen oder nicht, der Karneval wird sich
auch weiterhin verändern, entwickeln und wandeln, so wie die Menschen, die ihn feiern.
Die ldentifikation der Kölnerinnen und Kölner mit ihrem Karneval sowie der Zustrom an Touristen an
den Karnevalstagen wird nicht darunter leiden, wenn keine Pferde mehr in den Zügen mitgehen, da es
tatsächlich doch viel wesentlicher andere Punkte sind, die den Feiernden wichtig sind (der Zug an sich,
die Wagen, das Verkleiden, die Kamelle). Es gibt offensichtlich keine Notwendigkeit für die Nutzung von
Pferden. Warum sollte dann daran festgehalten werden, wenn es für alle Beteiligten stressfreier und
risikoärmer und doch bei gleichem Spaßfaktor ohne diese Tiere geht. Zahlreiche Karnevals- und Fa-
schingszüge bundesweit, in denen keine Pferde mitgehen, sind dafür der jährliche Beweis.
Auch der Kölner Rosenmontagszug 2016 fand wetterbedingt ohne Pferde statt und war doch ein voller
Erfolg. Ein Verzicht auf Pferde wird daher die grundlegende Tradition nicht ändern.
lm Rahmen unserer Unterschriftensammelaktion haben wir auch mit vielen Touristen gesprochen und
sie nach ihrer Meinung befragt. Auch diese sagen, sie kommen gerne nach wie vor zum Kölner Karneval
- auch wenn keine Pferde dabei sind. Es geht um die Stirflmung, die die Menschen verbreiten und den
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eigenen Spaß, den sie mitbringen bzw. im Rahmen des Festes gemeinsam gestalten - Pferde sind dafür
nicht nötig.
Die Menschen sollen bei diesem schönen Fest so viel Spa( haben, wie sie möchten und sich der Traditi-
on hingeben. Sie entscheiden sich jedoch freiwillig für die Verkleidung, den Trubel, die Lautstärke und
die Enge. Die Pferde können dies nicht. Kann deren Nutzufrg im Karnevalszug daherwirklich im lnteres-
se der Tiere, der Pferdeliebhaber und der Karnevalisten sein? Denn eigentlich sollte der Zug doch ein
fröhliches und friedliches Fest sein, an dem jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer seine Freude hat -
auch die Tiere. lndem diese nämlich nicht daran teilnehmgn müssen.
Daher bitten wir Sie zum Abschluss unseres Schreibens noch einmal, die vorgenannten Aspekte abzu-
wägen und für ein Verbot von Pferden im Kölner Rosennfontagszug sowie allen anderen Karnevalszü-
gen in Köln zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
p S߀4
Sara Beckmann
TiK - Tierrechtsinitiative Köln
Natalie Steffen
rheinvegan e.V. NTK - Netzwerk für
sowie alle unseren Antrag unterstützenden Unterzeichner
Anlage: U nterstützerunterschriften
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 4300/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen Karnevalszügen (Az.: 02-1600-190/16) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für ihre Eingabe. Aufgrund der rechtlichen Situation spricht sich der Ausschuss jedoch gegen ein Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug aus. Die Verwaltung wird gebeten, die geschilderten Maßnahmen fortzu- setzen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 24.01.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Vereine Rheinvegan e.V., NTK-Netzwerk für Tiere Köln, TiK Tierrechtsinitiative Köln bitten gemäß § 24 der NRW Gemeindeordnung um ein Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontags- zug sowie in allen anderen innerstädtischen Karnevalsumzügen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Teilnahme von Pferden am Rosenmontagszug und ähnlichen Veranstaltungen steht nicht unter Erlaubnisvorbehalt nach dem Tierschutzgesetz. Das gewerbsmäßige Vermieten und die allgemeine gewerbliche Nutzung von Pferden unterliegt dem Erlaubnisvorbehalt des § 11 Tierschutzgesetz. Vor einer Erlaubniserteilung durch die, für die jeweili- gen Reitställe zuständigen örtlichen Behörden, werden die Haltungsbedingungen und die Sachkunde der betreuenden Personen überprüft. Liegt eine derartige Erlaubnis vor, kann die Nutzung der Tiere nicht von einer anderen Behörde wider- rufen werden. Für den Transport der Tiere ist eine tierschutzrechtliche Zulassung als Transportunternehmer not- wendig, sofern dieser weiter als 65 km erfolgt. Auch dies, sowie die Abnahme und Zulassung der Transportwagen, unterliegt der Zuständigkeit der jeweiligen Behörde vor Ort. Seit einigen Jahren werden die Pferde von mehreren Tierärzten der Abteilung für Veterinärdienste an den diversen Aufstellplätzen, während der gesamten Veranstaltung und auch nach dem Durchlauf im Rosenmontagszug in Augenschein genommen. Dabei werden jedes Jahr zusätzliche Schwerpunkte wie Kontrolle der Kutschpferde, Überprüfung der Kutschgewichte und Zustand der Transportwagen (geplant) gesetzt. Stichprobenweise wurden in den letzten 3 Jahren Blutproben zur Untersuchung auf Beruhigungsmittel entnommen und in einem staatlichen Labor untersucht. Die Richtlinien des Festkomitees des Kölner Karnevals für die Reiterkorps, die die Voraussetzungen für eine Teilnahme festschreiben, wurden intensiv überarbeitet und jedes Jahr in einer Nachlese er- neut evaluiert. In diesem Zusammenhang wurden auch die vorgegebenen Richtwerte des Nieder- sächsischen Kutscherlasses (RdErl.2.11.2009/MBl.Nr. 45) auf die besondere Belastung beim Ro- senmontagszugs (Stopp and Go) angepasst bzw. unterschritten. Neben den amtlichen Kontrollperso- nen lässt auch das Festkomitee Kölner Karneval die Pferde, die Kutschwagen und den Einsatz durch eigenes Fachpersonal (Pferdewirte) überprüfen. Die starke personelle Einbindung bei der Kontrolle vor Ort, die Vorbesprechungen und die Nachbear- beitung haben in den letzten Jahren zu deutlichen Verbesserungen und einem gesteigertem Verant- wortungsbewusstsein geführt. Auch die Art der Pferde hat sich geändert und es wurden mehr, allein schon rassebedingt entspanntere Kaltblutpferde eingesetzt. Mitarbeiter der Abteilung für Veterinärdienste waren auch bei einigen Trainingsstunden in Reitställen anwesend. Zu den einzelnen Aussagen der Beschwerdeführer: Pferd als Fluchttier ist einer unnatürlichen Umgebung und Verhalten ausgesetzt Wildpferde sind Steppentiere und als solche der Ursprung unserer heutigen domestizierten Haus-und Nutzpferde. Würde man die Lebensbedingungen der Wildpferde zugrunde legen, wäre jegliche Hal- tung von Pferden, ob als privates Reitpferd, im Reitsport oder als Kutschpferd allein schon wegen der Stallhaltung und auch vom Gesichtspunkt der Nutzung her unnatürlich. 3 Allein schon beim Transport sind sie erheblichem Stress ausgesetzt Nutztiere - und dazu zählt auch das Pferd - werden immer wieder aus diversen Anlässen transportiert. Die EU-Transportrichtlinie legt dazu die notwendigen Bedingungen fest. Auch hierbei gilt grundsätzlich, dass die Tiere an den Verlade- und Transportvorgang gewöhnt wer- den müssen. Ein Pferd, das Transporte gewöhnt ist, geht freiwillig und ohne Zwang auf den Wagen und zeigt hierbei auch keine Stress Symptome. Dies ist ein fachlicher Erfahrungswert, den jeder Reit- stall bestätigen kann. Sollte ein Pferd sich im Einzelfall nicht an einen Transport gewöhnen, wird die- ses auch nicht für einen entsprechenden Einsatz ausgewählt. Tiere werden über Stunden nicht mit Wasser und Futter versorgt Bei den Kontrollen in den letzten Jahren wurde festgestellt, dass die überprüften Reitergruppen Futter dabei haben und dies den Pferden am Aufstellplatz zur Verfügung stellen. Pferde trinken bei kühler Witterung weniger als im Sommer. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, die Pferde auch mit Wasser aus diversen Hydranten zu tränken. Einsatz von Beruhigungsmitteln Der Einsatz von Beruhigungsmitteln, egal welcher chemischen Art, ist ausnahmslos untersagt. Das sich aus dem Tierschutzgesetz und aus arzneimittelrechtlichen Vorschriften ergebene Verbot ist auch in den Richtlinien der Zugleitung festgeschrieben und wird jedes Jahr erneut kommuniziert. Auch die Notfalltierärzte der einzelnen Reiterkorps sind auf diese Vorschrift hingewiesen worden. Es konnte auch vermittelt werden, dass ein trainiertes und psychisch stabiles Pferd gar keine Beruhigungsmittel benötigt, besser mit dem Reiter agieren und auf ihn reagieren kann. Die Gefahr einer paradoxen Re- aktion wird zudem ausgeschlossen. Gelassenheitstraining stellt ebenfalls Stress dar Die Zielrichtung eines Gelassenheitstrainings ist eine langsame, sich kontinuierlich steigernde Belas- tung. Niemand beginnt hier mit dem vollen Programm. Ein wesentlicher Punkt ist dabei auch der Auf- bau des Vertrauens zwischen Mensch und Tier. In der Vergangenheit wurden Polizeipferde durch ein solches Training auf Einsätze bei Demonstrationen etc. vorbereitet. Nach § 3 (1) TschG ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, denen sie offensichtlich nicht gewachsen sind Aus dieser Vorschrift lässt sich kein genereller Nutzungsausschluss ableiten. Es ist vielmehr eine individuelle, das einzelne Pferde betreffende Vorschrift, die z.B. auch im privaten Reitsport Gültigkeit hat. Der Einsatz eines untrainierten Pferdes bei einer Military Veranstaltung stellt gewiss eine höhere Belastung dar, als das Reiten im Karnevalszug mit einem trainierten Tier. Wenn diese somit regelmä- ßig bei derartigen Veranstaltungen zum Einsatz kommen, daran gewöhnt sind, vor und nach dem Durchgang im Zug keine Auffälligkeiten zeigen, besteht keine rechtliche Verpflichtung dies grundsätz- lich und allgemeingültig zu untersagen. Sofern alle derzeitigen rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, bestehen keine Möglichkeiten, die nicht gewerbliche Teilnahme von Pferden an Brauchtumsumzügen grundsätzlich zu verbieten. Auf- grund dessen verzichtet die Verwaltung in diesem Fall auf die Darstellung einer Beschlussalternative.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Weyerstraße 29
- Bernkasteler Straße 72
- Vogelsanger Weg 42
- Straße 7
- Zugweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 4300/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27