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2007/0681

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße - (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)

Magistratsvorlage 23.11.2007

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2007/0681

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8437 Zeichen

Der Bebauungsplanentwurf N 71 Martinsviertel
Für die Grundstücke (Flurstück 334/2 und 343/4)
an der Dieburger Straße 22 – 30 und der Gutenberg-
straße 9 soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ausgearbeitet
werden. Mit diesem Faltblatt wollen wir Sie über den
Planungsvorschlag informieren und anregen, Stellung
zu nehmen. Das Informationsblatt dient der öffentlichen
Unterrichtung der Bürgerschaft (entsprechend § 3 
(1) BauGB) sowie der frühzeitigen Erörterung der 
Sanierung (entsprechend § 137 BauGB).
Umgebung und Bestand 
Die Dieburger Straße liegt nordöstlich der Darmstädter
Innenstadt und begrenzt in südöstlicher Richtung das
Martinsviertel, das seit 1972 Sanierungsgebiet ist. Auf
der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich in
erhöhter Lage die Gebäude des Alice-Hospitals. Die
Grundstücke des Planungsbereiches erstrecken sich von
der Dieburger Straße (Nr. 22 – 30) im Süden bis zur
Gutenbergstraße (Nr. 9) im Norden, westlich begrenzt
der Spirwesweg (Fußweg) den Planungsbereich. 
Die Erschließung erfolgt sowohl über die Dieburger 
Straße als auch über die Gutenbergstraße. Das Gelände 
fällt von der Dieburger Straße bis zur Gutenbergstraße 
sehr stark ab. Die Geländeoberfläche an der Gutenberg-
straße liegt ca. 6,5 m unter der Geländeoberfläche
der Dieburger Straße. Die bestehende Bebauung in
der Umgebung ist uneinheitlich und stammt aus
verschiedenen Jahrzehnten des 20.Jahrhunderts. 
Die Nachbargebäude in der Dieburger Straße haben vier
Geschosse, unterschiedliche Dachformen und variieren
in der Traufhöhe. Das Gebäude Dieburger Straße 32
ist viergeschossig mit einem Staffelgeschoss und Flach-
dach. Die Obergeschosse springen gegenüber dem 
Erdgeschoss um 1,5 m vor. Die Bebauung der Dieburger 
Dieburger S
traße
Gutenbergstraße
Spirw
esw
eg
IV
Wohnen
I
IV
Ärztehaus
V
Krankenpflegeschule
Ärztehaus
Parkdeck
II
20
11a
7a
OK Gelände ca.
154,00 m ü NHN
OK Gelände ca.
160,41 m ü NHN
32
34
36
5b
5c
Straße 20 ist viergeschossig mit einem Satteldach und 
ausgebautem Dachgeschoss. Der östliche Gebäudeteil 
überbaut den Spirwesweg und springt gegenüber dem 
Hauptgebäude und dem Haus Dieburger Straße 22 um 
1,5 m zurück. Die Bebauung östlich des Grundstücks 
Gutenbergstraße 9 ist viergeschossig und die Häuser 
haben Satteldächer. Die Traufhöhen der Gebäude 
folgen der Steigung der Straße. Das Nachbargebäude 
Gutenbergstraße 7a hat vier Geschosse und ein 
Flachdach. Das Gebäude Gutenbergstraße 5b ist 
fünfgeschossig mit Flachdach.
Alice-
HospitalDieburger
Straße
Gutenberg-
straße
LebensmittelmarktWohnen
Ärztehaus
PKW
Stellplätze
Gartenfläche
Baum
Fußgänger
Zufahrt PKW
IV
überbaubare
Grundstücksfläche
Legende
Planbereich
zulässige
Geschosszahl
Lebensmittel-
markt
Zufahrt LKW
Überdeckelung
Andienung begrünt
Planungsziele und Planungsvorschlag
Das Alice-Hospital Darmstadt hat die beiden 
Grundstücke zwischen der Dieburger Straße und der
Gutenbergstraße erworben, um zusätzliche Flächen zur
Verfügung zu haben, die die Kliniknutzung ergänzen.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist 
es, auf der Fläche ein neues Nutzungskonzept zu 
realisieren. Voraussetzung ist hierfür die Neuordnung
der Fläche. Der jetzige Supermarkt sowie das Wohnhaus
Dieburger Straße 22 und die dort vorhandenen Garagen
sollen beseitigt werden. An der Dieburger Straße sieht 
die Planung zwei Neubauten für Arztpraxen und eine 
Krankenpflegeschule (ca. 160 Ausbildungsplätze) vor. 
Im hinteren Teil soll ein Lebensmittelmarkt gebaut 
werden. In der Gutenbergstraße soll die bestehende 
Baulücke mit einem viergeschossigen Wohngebäude mit
Dachgeschoss geschlossen werden. 
Die Neubebauung entlang der Dieburger Straße sieht 
im östlichen Teil ein fünfgeschossiges Gebäude mit 
Staffelgeschoss und einem flach geneigten Dach vor, 
das an die Brandwand des Nachbargebäudes Dieburger 
Straße 32 angebaut werden soll. Für das Erdgeschoss, 
das wie das bestehende Nachbargebäude gegenüber 
den Obergeschossen um 1,50 m zurück springt, ist eine 
Ladennutzung vorgesehen. 
Das westliche viergeschossige Gebäude soll ebenfalls 
ein Staffelgeschoss mit einem flach geneigten 
Dach erhalten. Auch hier ist im Erdgeschoss eine 
Ladennutzung vorgesehen. Denkbar ist auch
eine gastronomische Nutzung. Zwischen den zwei
Gebäuden an der Dieburger Straße soll die Zufahrt
zur Tiefgarage und die fußläufige Erschließung des
Lebensmittelmarktes angeordnet werden. Um der 
neuen Bedeutung des Ortes in der heterogenen
Bebauung der Dieburger Straße ein angemessenes
Erscheinungsbild zu geben, soll das Gebäude Dieburger 
Straße 30 durch seine Gestaltung und seine vom 
Bestand abweichende Höhe als Kopfgebäude
wahrgenommen werden und den Zugang zu dem
Legende
071019 a3 faltblatt.indd 24.10.2007, 13:141

Sanierung Martinsviertel
Blockinnenbereich markieren, in dem sich der Lebens-
mittelmarkt befindet. 
Außerdem ist geplant, die Bus-haltestelle Stiftstraße 
der Linie F um ca. 75 m nach Nordosten zwischen 
die Gebäude der Dieburger Straße 28/32 und dem 
Klinikgelände zu verlegen. Im Bereich der Haltestelle 
soll eine Mittelinsel mit barrierefreien Übergängen 
entstehen, um dadurch die Überquerung der Straße 
zu erleichtern und die Anbindung des Klinikgeländes 
an die Ärztehäuser des Alice-Hospitals und die 
Krankenpflegeschule zu stärken. Im Zuge des Neubaus 
des 2. Bauabschnittes der Darmstädter Kinderklinik 
Prinzessin Margaret wird das bestehende historische 
Eingangsportal auf die Höhe der neuen Bushaltestelle 
verlegt. Hier soll ein neuer Zugang zum Klinikgelände 
entstehen. 
Im Blockinnenbereich ist ein Lebensmittelmarkt
für die Nahversorgung des Martinsviertels mit einer
Verkaufsfläche von ca. 1200 m² vorgesehen. Der Markt
wird an die Brandwand des Gebäudes Dieburger Straße 
34 angebaut und reicht bis an den Spirwesweg. Die 
Belieferung des neuen Lebensmittelmarktes erfolgt, wie 
bei dem bestehenden Markt, über die Gutenbergstraße. 
Die Andienungszone soll aus Lärmschutzgründen 
überdeckelt und begrünt werden.Unter dem Lebens-
mittelmarkt und den Gebäuden an der Dieburger 
Straße ist eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 
200 Stellplätzen geplant. Die Erschließung der Garage 
erfolgt über die Dieburger Straße. Die Tiefgarage soll für 
die Kunden des Lebensmittelmarktes, die Patienten des 
Ärztehauses und die Besucher des Alice-Hospitals zur 
Verfügung stehen. Außerdem soll die Bewohnerschaft 
aus der Umgebung die Möglichkeit erhalten, dort 
Stellplätze anzumieten.
Weiteres Verfahren
Ihre Anregungen
In diesem Informationsblatt wird der Bestand und 
die Umgebung beschrieben und die Planungsziele 
vorgestellt. Das Faltblatt ist allen Bewohnern und 
Eigentümern im Planungsgebiet und den angrenzenden 
Bereichen zugesandt worden. Wir wollen Sie damit 
anregen, aus Ihrer Sicht heraus Verbesserungen 
vorzuschlagen und mit uns zu besprechen. 
Ihre Vorschläge können Sie schriftlich oder mündlich 
beim Stadtplanungsamt einreichen.
Herausgeber / Kontakt
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt Sanierungsabteilung
Bessunger Straße 125
64295 Darmstadt 
Telefon 06151 13-3645
E-Mail stadtplanungsamt@darmstadt.de
Internet http://stadtplanung.darmstadt.de
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Bereich 
zwischen Dieburger Straße, Spirwesweg und 
Gutenbergstraße
Planungsvorschlag N 71
Unter weitgehender Berücksichtigung Ihrer Anregungen 
zu den vorgestellten Planungszielen wird ein vorhaben-
bezogener Bebauungsplanentwurf vom Vorhabenträger 
ausgearbeitet. Wenn die städtischen Gremien diesen 
Entwurf beschlossen haben, wird er für einen Monat 
öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit haben Sie 
erneut Gelegenheit, zu dem Entwurf Ihre Anregungen 
zu äußern. Der Zeitraum der Offenlage wird durch 
öffentliche Bekanntmachung im Darmstädter Echo 
angezeigt. 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich im Internet 
unter: http://stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan 
über die Planung zu informieren. 
Ihre Anregungen werden sorgfältig geprüft und der 
Stadtverordnetenversammlung vorgelegt; diese 
entscheidet, inwieweit die Anregungen berücksichtigt 
werden können. Über die Entscheidung werden wir 
Sie informieren. Der so entstandene Bebauungsplan 
wird schließlich von der Stadtverordnetenversammlung 
beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im 
Darmstädter Echo tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Spirwesw
eg
Kopernikus-
platz
Gutenbergstraße
Dieburger
 Straße
32
34
20
11a
7a
H
Alice - Hospital
Platz
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2007/0681

5351 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.12.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0681 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71  - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -  
(Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss) 
 
 
Vorlage vom: 23.11.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Für einen Teilbereich des Blocks 23.20 im Sanierungsgebiet Martinsviertel zwischen der Dieburger 
Straße, dem Spirwesweg und der Gutenbergstraße ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sin-
ne des § 12 BauGB aufzustellen, um die Kliniknutzung des Alice-Hospitals zu ergänzen und einen Le-
bensmittelmarkt zu errichten. 
 
2. Das ausgehängte Faltblatt " Sanierung Martinsviertel - Planungsvorschlag N 71" wird zur Kenntnis 
genommen. Es ist der frühzeitigen Erörterung der Sanierung gem. § 137 BauGB bzw. der öffentlichen 
Unterrichtung der Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu 
Grunde zu legen. 
 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung 
- Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung des in 2. genannten Faltblattes mit 
gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen Unter-
richtung ist ortsüblich bekanntzumachen. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, die Punkte 2 und 3 zur Kenntnis zu 
nehmen. 
 
 
Anlagen: Planungsvorschlag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 (Faltblatt)

2 
... 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2007/0681 vom 23.11.2007: 
 
 
Das Alice-Hospital Darmstadt hat die beiden Grundstücke zwischen der Dieburger Straße und der 
Gutenbergstraße erworben, um die Kliniknutzung zu ergänzen. 
Das Konzept sieht vor, den jetzigen Supermarkt sowie das Wohnhaus Dieburger Straße 22 und die 
dort vorhandenen Garagen abzureißen.  
 
An der Dieburger Straße sollen zwei Neubauten für Arztpraxen und eine Krankenpflegeschule (ca. 
160 Ausbildungsplätze) mit Läden im Erdgeschoss errichtet werden. Im hinteren Teil des Grund-
stücks soll ein Lebensmittelmarkt von bis ca. 1.200 m² Nutzfläche gebaut werden. In der Guten-
bergstraße soll die bestehende Baulücke mit einem viergeschossigen Wohngebäude mit Dachge-
schoss geschlossen werden. 
 
Außerdem ist geplant, die Bushaltestelle Stiftstraße der Linie F um ca. 75 m nach Nordosten zwi-
schen die Gebäude der Dieburger Straße 28/32 und dem Klinikgelände zu verlegen. Im Bereich der 
Haltestelle soll eine Mittelinsel mit barrierefreien Übergängen entstehen, um dadurch die Überque-
rung der Straße zu erleichtern und die Anbindung des Klinikgeländes an die Ärztehäuser des Alice-
Hospitals und die Krankenpflegeschule zu stärken. Im Zuge des Neubaus des 2. Bauabschnittes 
der Darmstädter Kinderklinik Prinzessin Margaret wird das bestehende historische Eingangsportal 
auf die Höhe der neuen Bushaltestelle verlegt. Hier soll ein neuer Zugang zum Klinikgelände ent-
stehen. 
 
 
Zu 1.: 
 
Die oben beschriebenen Zielsetzungen zur Neuordnung eines Teils des im förmlich festgelegten 
Sanierungsgebiet Martinsviertel gelegenen Blockes 23.20 erfordern die Aufstellung eines vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes im Si nne des § 12 BauGB. Das Verfahren zur Aufstellung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes wird durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2 (1) 
BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. 
 
 
Zu 2.: 
 
Die in § 137 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Erörterung der Sanierung eines Teils des Blocks 
23.20 wird mit der Verteilung des Faltblattes an alle Eigentümer und Haushalte in diesem Block 
eingeleitet. 
Die Bewohner und Eigentümer werden im Faltblatt auf Informations- und Erörterungsmöglichkeiten 
im Stadtplanungsamt hingewiesen. 
 
 
Zu 3.: 
 
Das BauGB schreibt außerdem in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffent-
lichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein 
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine 1-monatige öffentliche Aus-
legung des Faltblattes in der Stadtbauverwaltung, mit dem zugleich den Bürgern die Möglichkeit 
gegeben wird, ihre Wünsche und Einwände im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. 
Dies wird ortsüblich bekannt gemacht.

4 
... 
 
 
Zusätzlich wird das Faltblatt unter http://stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan zum Herunterladen 
in das Internet eingestellt. 
Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über 
die Planung unterrichtet. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
Darmstadt, den 23.11.2007 
VI/61 zim            Nst.: 2603 
 
 
 
Anlage:
 
 
 
Der Planungsvorschlag wird zusätzlich zu den jeweiligen Sitzungen ausgehängt. 
 
 
Vorab werden übersandt:
 
 
11 Exemplare des Faltblatts für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 18
TOP 6
TOP 808

Orte (4)

  • Dieburger Straße 22
  • Gutenbergstraße 9
  • Stiftstraße
  • Bessunger Straße 125

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0681
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.11.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00