2007/0681
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße - (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)
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Der Bebauungsplanentwurf N 71 Martinsviertel Für die Grundstücke (Flurstück 334/2 und 343/4) an der Dieburger Straße 22 – 30 und der Gutenberg- straße 9 soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ausgearbeitet werden. Mit diesem Faltblatt wollen wir Sie über den Planungsvorschlag informieren und anregen, Stellung zu nehmen. Das Informationsblatt dient der öffentlichen Unterrichtung der Bürgerschaft (entsprechend § 3 (1) BauGB) sowie der frühzeitigen Erörterung der Sanierung (entsprechend § 137 BauGB). Umgebung und Bestand Die Dieburger Straße liegt nordöstlich der Darmstädter Innenstadt und begrenzt in südöstlicher Richtung das Martinsviertel, das seit 1972 Sanierungsgebiet ist. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich in erhöhter Lage die Gebäude des Alice-Hospitals. Die Grundstücke des Planungsbereiches erstrecken sich von der Dieburger Straße (Nr. 22 – 30) im Süden bis zur Gutenbergstraße (Nr. 9) im Norden, westlich begrenzt der Spirwesweg (Fußweg) den Planungsbereich. Die Erschließung erfolgt sowohl über die Dieburger Straße als auch über die Gutenbergstraße. Das Gelände fällt von der Dieburger Straße bis zur Gutenbergstraße sehr stark ab. Die Geländeoberfläche an der Gutenberg- straße liegt ca. 6,5 m unter der Geländeoberfläche der Dieburger Straße. Die bestehende Bebauung in der Umgebung ist uneinheitlich und stammt aus verschiedenen Jahrzehnten des 20.Jahrhunderts. Die Nachbargebäude in der Dieburger Straße haben vier Geschosse, unterschiedliche Dachformen und variieren in der Traufhöhe. Das Gebäude Dieburger Straße 32 ist viergeschossig mit einem Staffelgeschoss und Flach- dach. Die Obergeschosse springen gegenüber dem Erdgeschoss um 1,5 m vor. Die Bebauung der Dieburger Dieburger S traße Gutenbergstraße Spirw esw eg IV Wohnen I IV Ärztehaus V Krankenpflegeschule Ärztehaus Parkdeck II 20 11a 7a OK Gelände ca. 154,00 m ü NHN OK Gelände ca. 160,41 m ü NHN 32 34 36 5b 5c Straße 20 ist viergeschossig mit einem Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss. Der östliche Gebäudeteil überbaut den Spirwesweg und springt gegenüber dem Hauptgebäude und dem Haus Dieburger Straße 22 um 1,5 m zurück. Die Bebauung östlich des Grundstücks Gutenbergstraße 9 ist viergeschossig und die Häuser haben Satteldächer. Die Traufhöhen der Gebäude folgen der Steigung der Straße. Das Nachbargebäude Gutenbergstraße 7a hat vier Geschosse und ein Flachdach. Das Gebäude Gutenbergstraße 5b ist fünfgeschossig mit Flachdach. Alice- HospitalDieburger Straße Gutenberg- straße LebensmittelmarktWohnen Ärztehaus PKW Stellplätze Gartenfläche Baum Fußgänger Zufahrt PKW IV überbaubare Grundstücksfläche Legende Planbereich zulässige Geschosszahl Lebensmittel- markt Zufahrt LKW Überdeckelung Andienung begrünt Planungsziele und Planungsvorschlag Das Alice-Hospital Darmstadt hat die beiden Grundstücke zwischen der Dieburger Straße und der Gutenbergstraße erworben, um zusätzliche Flächen zur Verfügung zu haben, die die Kliniknutzung ergänzen. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, auf der Fläche ein neues Nutzungskonzept zu realisieren. Voraussetzung ist hierfür die Neuordnung der Fläche. Der jetzige Supermarkt sowie das Wohnhaus Dieburger Straße 22 und die dort vorhandenen Garagen sollen beseitigt werden. An der Dieburger Straße sieht die Planung zwei Neubauten für Arztpraxen und eine Krankenpflegeschule (ca. 160 Ausbildungsplätze) vor. Im hinteren Teil soll ein Lebensmittelmarkt gebaut werden. In der Gutenbergstraße soll die bestehende Baulücke mit einem viergeschossigen Wohngebäude mit Dachgeschoss geschlossen werden. Die Neubebauung entlang der Dieburger Straße sieht im östlichen Teil ein fünfgeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss und einem flach geneigten Dach vor, das an die Brandwand des Nachbargebäudes Dieburger Straße 32 angebaut werden soll. Für das Erdgeschoss, das wie das bestehende Nachbargebäude gegenüber den Obergeschossen um 1,50 m zurück springt, ist eine Ladennutzung vorgesehen. Das westliche viergeschossige Gebäude soll ebenfalls ein Staffelgeschoss mit einem flach geneigten Dach erhalten. Auch hier ist im Erdgeschoss eine Ladennutzung vorgesehen. Denkbar ist auch eine gastronomische Nutzung. Zwischen den zwei Gebäuden an der Dieburger Straße soll die Zufahrt zur Tiefgarage und die fußläufige Erschließung des Lebensmittelmarktes angeordnet werden. Um der neuen Bedeutung des Ortes in der heterogenen Bebauung der Dieburger Straße ein angemessenes Erscheinungsbild zu geben, soll das Gebäude Dieburger Straße 30 durch seine Gestaltung und seine vom Bestand abweichende Höhe als Kopfgebäude wahrgenommen werden und den Zugang zu dem Legende 071019 a3 faltblatt.indd 24.10.2007, 13:141 Sanierung Martinsviertel Blockinnenbereich markieren, in dem sich der Lebens- mittelmarkt befindet. Außerdem ist geplant, die Bus-haltestelle Stiftstraße der Linie F um ca. 75 m nach Nordosten zwischen die Gebäude der Dieburger Straße 28/32 und dem Klinikgelände zu verlegen. Im Bereich der Haltestelle soll eine Mittelinsel mit barrierefreien Übergängen entstehen, um dadurch die Überquerung der Straße zu erleichtern und die Anbindung des Klinikgeländes an die Ärztehäuser des Alice-Hospitals und die Krankenpflegeschule zu stärken. Im Zuge des Neubaus des 2. Bauabschnittes der Darmstädter Kinderklinik Prinzessin Margaret wird das bestehende historische Eingangsportal auf die Höhe der neuen Bushaltestelle verlegt. Hier soll ein neuer Zugang zum Klinikgelände entstehen. Im Blockinnenbereich ist ein Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung des Martinsviertels mit einer Verkaufsfläche von ca. 1200 m² vorgesehen. Der Markt wird an die Brandwand des Gebäudes Dieburger Straße 34 angebaut und reicht bis an den Spirwesweg. Die Belieferung des neuen Lebensmittelmarktes erfolgt, wie bei dem bestehenden Markt, über die Gutenbergstraße. Die Andienungszone soll aus Lärmschutzgründen überdeckelt und begrünt werden.Unter dem Lebens- mittelmarkt und den Gebäuden an der Dieburger Straße ist eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 200 Stellplätzen geplant. Die Erschließung der Garage erfolgt über die Dieburger Straße. Die Tiefgarage soll für die Kunden des Lebensmittelmarktes, die Patienten des Ärztehauses und die Besucher des Alice-Hospitals zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Bewohnerschaft aus der Umgebung die Möglichkeit erhalten, dort Stellplätze anzumieten. Weiteres Verfahren Ihre Anregungen In diesem Informationsblatt wird der Bestand und die Umgebung beschrieben und die Planungsziele vorgestellt. Das Faltblatt ist allen Bewohnern und Eigentümern im Planungsgebiet und den angrenzenden Bereichen zugesandt worden. Wir wollen Sie damit anregen, aus Ihrer Sicht heraus Verbesserungen vorzuschlagen und mit uns zu besprechen. Ihre Vorschläge können Sie schriftlich oder mündlich beim Stadtplanungsamt einreichen. Herausgeber / Kontakt Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadtplanungsamt Sanierungsabteilung Bessunger Straße 125 64295 Darmstadt Telefon 06151 13-3645 E-Mail stadtplanungsamt@darmstadt.de Internet http://stadtplanung.darmstadt.de Vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Bereich zwischen Dieburger Straße, Spirwesweg und Gutenbergstraße Planungsvorschlag N 71 Unter weitgehender Berücksichtigung Ihrer Anregungen zu den vorgestellten Planungszielen wird ein vorhaben- bezogener Bebauungsplanentwurf vom Vorhabenträger ausgearbeitet. Wenn die städtischen Gremien diesen Entwurf beschlossen haben, wird er für einen Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit haben Sie erneut Gelegenheit, zu dem Entwurf Ihre Anregungen zu äußern. Der Zeitraum der Offenlage wird durch öffentliche Bekanntmachung im Darmstädter Echo angezeigt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich im Internet unter: http://stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan über die Planung zu informieren. Ihre Anregungen werden sorgfältig geprüft und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt; diese entscheidet, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden können. Über die Entscheidung werden wir Sie informieren. Der so entstandene Bebauungsplan wird schließlich von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Darmstädter Echo tritt der Bebauungsplan in Kraft. Spirwesw eg Kopernikus- platz Gutenbergstraße Dieburger Straße 32 34 20 11a 7a H Alice - Hospital Platz 071019 a3 faltblatt.indd 24.10.2007, 13:152
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 05.12.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Stadtplanungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0681 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße - (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss) Vorlage vom: 23.11.2007 Beschlussvorschlag: 1. Für einen Teilbereich des Blocks 23.20 im Sanierungsgebiet Martinsviertel zwischen der Dieburger Straße, dem Spirwesweg und der Gutenbergstraße ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sin- ne des § 12 BauGB aufzustellen, um die Kliniknutzung des Alice-Hospitals zu ergänzen und einen Le- bensmittelmarkt zu errichten. 2. Das ausgehängte Faltblatt " Sanierung Martinsviertel - Planungsvorschlag N 71" wird zur Kenntnis genommen. Es ist der frühzeitigen Erörterung der Sanierung gem. § 137 BauGB bzw. der öffentlichen Unterrichtung der Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu Grunde zu legen. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung des in 2. genannten Faltblattes mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen Unter- richtung ist ortsüblich bekanntzumachen. Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, die Punkte 2 und 3 zur Kenntnis zu nehmen. Anlagen: Planungsvorschlag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 (Faltblatt) 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2007/0681 vom 23.11.2007: Das Alice-Hospital Darmstadt hat die beiden Grundstücke zwischen der Dieburger Straße und der Gutenbergstraße erworben, um die Kliniknutzung zu ergänzen. Das Konzept sieht vor, den jetzigen Supermarkt sowie das Wohnhaus Dieburger Straße 22 und die dort vorhandenen Garagen abzureißen. An der Dieburger Straße sollen zwei Neubauten für Arztpraxen und eine Krankenpflegeschule (ca. 160 Ausbildungsplätze) mit Läden im Erdgeschoss errichtet werden. Im hinteren Teil des Grund- stücks soll ein Lebensmittelmarkt von bis ca. 1.200 m² Nutzfläche gebaut werden. In der Guten- bergstraße soll die bestehende Baulücke mit einem viergeschossigen Wohngebäude mit Dachge- schoss geschlossen werden. Außerdem ist geplant, die Bushaltestelle Stiftstraße der Linie F um ca. 75 m nach Nordosten zwi- schen die Gebäude der Dieburger Straße 28/32 und dem Klinikgelände zu verlegen. Im Bereich der Haltestelle soll eine Mittelinsel mit barrierefreien Übergängen entstehen, um dadurch die Überque- rung der Straße zu erleichtern und die Anbindung des Klinikgeländes an die Ärztehäuser des Alice- Hospitals und die Krankenpflegeschule zu stärken. Im Zuge des Neubaus des 2. Bauabschnittes der Darmstädter Kinderklinik Prinzessin Margaret wird das bestehende historische Eingangsportal auf die Höhe der neuen Bushaltestelle verlegt. Hier soll ein neuer Zugang zum Klinikgelände ent- stehen. Zu 1.: Die oben beschriebenen Zielsetzungen zur Neuordnung eines Teils des im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Martinsviertel gelegenen Blockes 23.20 erfordern die Aufstellung eines vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes im Si nne des § 12 BauGB. Das Verfahren zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes wird durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. Zu 2.: Die in § 137 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Erörterung der Sanierung eines Teils des Blocks 23.20 wird mit der Verteilung des Faltblattes an alle Eigentümer und Haushalte in diesem Block eingeleitet. Die Bewohner und Eigentümer werden im Faltblatt auf Informations- und Erörterungsmöglichkeiten im Stadtplanungsamt hingewiesen. Zu 3.: Das BauGB schreibt außerdem in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffent- lichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine 1-monatige öffentliche Aus- legung des Faltblattes in der Stadtbauverwaltung, mit dem zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Wünsche und Einwände im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. 4 ... Zusätzlich wird das Faltblatt unter http://stadtplanung.darmstadt.de/bauleitplan zum Herunterladen in das Internet eingestellt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über die Planung unterrichtet. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 23.11.2007 VI/61 zim Nst.: 2603 Anlage: Der Planungsvorschlag wird zusätzlich zu den jeweiligen Sitzungen ausgehängt. Vorab werden übersandt: 11 Exemplare des Faltblatts für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Dieburger Straße 22
- Gutenbergstraße 9
- Stiftstraße
- Bessunger Straße 125
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0681
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.11.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00