2278/2018
Neue Siedlungsbereiche in Esch/Auweiler; SPD-Anfrage nach § 4; AN/0847/2018
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 wagn ma Vorlagen-Nummer 2278/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 Beantwortung einer SPD-Anfrage zur Sitzung des Rates am 05.07.2018 nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates hier: Neue Siedlungsbereiche in Esch/Auweiler AN/0847/2018 Die Beantwortung der SPD-Anfrage im Rat zu den neuen Siedlungsbereichen in Esch/Auweiler (Session 2116/2018) wird der Bezirksvertretung Chorweiler (BV 6) und dem Stadtentwick- lungsausschuss inhaltsgleich als Mitteilung zur Kenntnis gegeben. Text der Anfrage: 1. Hält die Oberbürgermeisterin das v. g. Regionalplanänderungsverfahren betr. Esch/Auweiler weiterhin für sinnvoll und notwendig? 2. Der Rat hat die Flächen in Auweiler (6.08 Hahnerweg, 6.09 Nordwestlich Greesberger Str. mit insgesamt ca. 700 Wohneinheiten) im Rahmen der Beschlussvorlage 1028/2015, StEK Woh- nen, hier: Neue Flächen für Wohnungsbau, mit seiner Beschlussmehrheit zunächst zurückge- stellt. Gemäß Ratsbeschluss vom 20.12.2016 sollte bis zum IV. Quartal 2017 eine ÖPNV- Bedarfsanalyse erstellt werden. Liegt die ÖPNV-Analyse mittlerweile vor? 3. Wie bewertet die Verwaltung die Eingriffe in Natur und Landschaft bei der Umsetzung der Sied- lungsentwicklung? Inwieweit werden diese vor Ort kompensiert? 4. Welche Vorteile bzw. Chancen im Hinblick auf das Nahversorgungsangebot, die Verkehrsinfra- struktur, das Bildungsangebot, das kulturelle Angebot, das Gasversorgungsnetz, das Abwas- sernetz, die Gesundheitsinfrastruktur und das Sportangebot böten die Siedlungserweiterungen für Esch/Auweiler? Wie wird dies in den weiteren Planungsschritten berücksichtigt? 5. Wie stellt die Verwaltung eine erfolgreiche Kommunikation zur Verwirklichung der Wohnungs- baupotentiale sicher? Welche Gründe sprechen für eine Siedlungsentwicklung genau an die- sem Standort? Ist sie im Dialog mit der mittlerweile über 450 Mitglieder starken Bürgerinitiative Auweiler? Beantwortung der Verwaltung: Zu 1. Der Bedarf an Wohnraum in Köln ist durch die Untersuchungen im Rahmen des Stadtentwicklungs- konzeptes Wohnen umfassend erfolgt und hat in der Summe einen Neubaubedarf von 59.700 WE im Zeitraum von 2017-2029 ergeben. Selbst bei Ausschöpfung sämtlicher Flächenpotentiale ist schon heute eine Unterdeckung von 9.500 WE zu erwarten. In diesen Flächenpotentialen sind allerdings die Flächen in Esch/ Auweiler bereits inkludiert. Derzeit findet eine Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln unter Vorgabe von neu auszuweisenden Siedlungsflächen statt, die aus dem Landesentwicklungsplan und den zu 2 erwartenden Einwohnerzuwächsen abgeleitet sind. Auch diese Zahlen weisen einen erheblichen Be- darf an zusätzlichem Wohnraum nach, der durch die bestehenden Reserven nicht abgedeckt ist. Die jetzt zur Regionalplanänderung anstehenden Flächen sind in der „Interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA)“ sowie der darauf aufbauenden 4. Flächennutzungsplan-Fortschreibung Köln Nord-West als Potentialflächen untersucht worden, in einem mehrstufigen Prozess der Öffentlich- keitsbeteiligung diskutiert worden und am 24.11.2011, DS Nr. 2395/2011, vom Rat der Stadt Köln mit dem Auftrag beschlossen worden, die Regionalplanänderung mit dem Ziel der Siedlungsflächener- weiterung durchzuführen. Die Notwendigkeit der Siedlungsentwicklung ist weiter gegeben und das beschlossene Verfahren daher nach wie vor aktuell und sinnvoll. Zu 2.: Im Rahmen der Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde bereits eine Verlängerung der Stadtbahnstrecke von Ossendorf über Pesch nach Esch/Auweiler überprüft. Auf Grund der der- zeitigen Siedlungsstruktur und des damit verbundenen Nachfragepotentials wäre ein wirtschaftlicher Stadtbahnbetrieb auf dieser Relation jedoch sehr unwahrscheinlich, so dass keine Fördermöglichkei- ten zum Bau dieser Strecke in Anspruch genommen werden können. Der aktuelle Nahverkehrsplan sieht deshalb lediglich eine Trassenfreihaltung für diesen Korridor vor. Unbenommen davon ist im Zuge einer baulichen Entwicklung die Verbesserung der Erschließung durch Linienbusse möglich und nötig. Im 3. Nahverkehrsplan ist eine kontinuierliche Überprüfung und Optimierung des Linienbusnet- zes vorgesehen, so dass auch für Esch/Auweiler entsprechende Verbesserungen angegangen wür- den, falls sich deren Notwendigkeit aufgrund einer Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur abzeich- net. Darüber hinaus wird im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplans stadtweit untersucht, wie die Entwicklung der verkehrlichen Infrastruktur, des Siedlungsraums und der Schutz und die Stärkung des Freiraums nachhaltig erfolgen können. Das beinhaltet die Fragestellung, welche verkehrsinfra- strukturellen Maßnahmen getroffen werden müssen, um neue oder erweiterte Siedlungsgebiete stadt- und umweltverträglich zu erschließen. Zu 3. Im Zuge der Verfahren „Interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA)“ sowie der darauf aufbau- enden 4. Flächennutzungsplan-Fortschreibung Köln Nord-West wurden die landschaftsplanerischen Belange intensiv mit den Fachämtern und der Landwirtschaftskammer erörtert und abgestimmt. Grundlage dafür bildeten die Ergebnisse des ökologischen Teils der IIRA sowie der Landschaftsplan der Stadt Köln. Der Vorschlag aus der IIRA, übernommen in die 4. FNP-Fortschreibung Köln Nord- West, entspricht damit der abgestimmten Verwaltungsmeinung. Der Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft wird im weiteren Planverfahren definiert und kann in den entsprechenden Suchräu- men im FNP (Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen = grüne Fläche mit T-Signatur) ortsnah erfolgen. Zu 4.: Grundsätzlich lässt sich dazu sagen, dass eine höhere Auslastung der Infrastruktur generell dazu führt, dass diese erhalten bzw. ausgebaut werden kann. Dies ist in der weiteren Planung zu berück- sichtigen und im Detail zu untersuchen, welche Bereiche ausgebaut werden können. Zu 5.: Mit dem Kooperative Baulandmodell hat die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirt- schaft sich bei der Schaffung neuen Baurechtes einen Kodex gegeben, welche Anforderungen an die soziale Infrastruktur und den öffentlich geförderten Wohnungsbau aber auch an die Verfahrens- und Gestaltungsqualitäten einzuhalten sind. Diesem Kodex folgend sind die Vorgaben für eine zukünftige bauliche Entwicklung der neuen Siedlungsbereiche in Esch/Auweiler klar definiert. Hinsichtlich der städtischen Flächen ist dies mit der Verpflichtung zur Konzeptvergabe gekoppelt. Unabhängig davon wird die Öffentlichkeit im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in den Planungsprozess einge- bunden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (2)
- Hahnerweg
- Greesberger Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2278/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.07.2018
- Erstellt
- 09.07.2018 08:49