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AN/0623/2026

Förderaufruf 1000 Moore: Klimamoorschutz auch in Köln

Gem. Antrag nach § 3 (Rat) 20.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 30.04.2026, TOP 2.1

Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

6712 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat  
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des  
Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün 
Frau Denise Abé 
 
 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 20.04.2026 
 
AN/0623/2026 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.04.2026 
 
Förderaufruf 1000 Moore: Klimamoorschutz auch in Köln 
Sehr geehrte Frau Abé, 
sehr geehrter Herr Burmester, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschus-
ses für Kima, Umwelt und Grün zu setzen: 
 
 
Beschluss:   
Die Verwaltung wird beauftragt, dem BUND ein Unterstützungsschreiben für einen Antrag 
nach der Förderrichtlinie „1000 Moore“ im Förderschwerpunkt 2 und ein entsprechendes Pro-
jekt im Bereich Linder Bruch (LB 7.24) bis spätestens 1. Juni 2026 auszustellen. Inhalt des 
Schreibens ist die Berechtigung zur Renaturierung und eine Zweckbindung für entspre-
chende Maßnahmen für die Dauer von nachfolgend 20 Jahren. Ferner soll dieses Unterstüt-
zungsschreiben mit dem Zusatz ausgestellt werden, nach Umsetzung des Förderschwer-
punkts 2.1 ein erneutes Einverständnis der Stadt Köln für Förderschwerpunkt 2.2 einzuholen. 
 
Die Verwaltung stellt sicher, dass die Umsetzung nach vorgelegter Machbarkeitsstudie nur 
durchgeführt wird, wenn durch die Maßnahme eine Verschlechterung der Hochwasser- bzw. 
Grundwassersituation der Anwohnenden in Porz-Lind ausgeschlossen ist. 
 
 
Begründung: 
Der natürliche Klimaschutz ist unbestritten eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben 
unserer Zeit. Die jeweilige Bundesregierung hatte dies mit der Auflage bzw. Fortsetzung des 
„Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz“ (ANK) in der vorherigen bzw. aktuellen Legisla-
turperiode unterlegt.

- 2 - 
 
Bestandteil des ANK ist die Förderrichtlinie „1000 Moore“. Aufgabe der Richtlinie ist es, 
kleine und mittelgroße Moorgebiete in der Größenordnung von 5 bis 200 ha zu Gunsten des 
Naturschutzes, Klimaschutzes und Hochwasserschutzes wiederherzustellen: https://www.z-
u-g.org/1000-moore/foerderrichtlinie-1000-moore/ 
 
Im Rahmen des durch BMUKN, BfN und MUNV geförderten Projekts „Renaturierung von 
Moorlebensräumen auf der Bergischen Heideterrasse“ (im Bundesprogramm biologische 
Vielfalt) hat der BUND (mit 10 % Eigenmitteln) auf Kölner Stadtgebiet, in Kooperation mit 
Grünflächenamt/Umweltamt bzw. Landesbetrieb Wald und Holz in Dünnwald bzw. im Kö-
nigsforst (Naturraum Bergische Heideterrasse/auf der rechtsrheinischen Mittelterrasse), etwa 
100 ha wiedervernässt, weitere etwa 100 ha könnten in den kommenden Jahren folgen: 
https://www.bund-nrw.de/moore-renaturieren/ 
Die Niederterrasse des Rheins (Naturraum Köln-Bonner Rheinebene) zählt nicht zum Gebiet 
dieses Projekts. Aber auch hier gibt es u.a. mit dem Linder Bruch Potenzial, das genutzt wer-
den sollte. Daher hat der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesver-
band Nordrhein-Westfalen e.V.) auf eigene Kosten für dieses Gebiet einen Antrag zum För-
deraufruf „1000 Moore“ vorbereitet. 
 
Der Linder Bruch in Köln-Lind war einst eines der bedeutendsten Niedermoore der Region. 
Durch Maßnahmen der Entwässerung war es weitgehend zerstört worden. Das Gebiet hat 
aber weiterhin bedeutsames Potenzial, zum Zwecke des Natur-, Klima- und Hochwasser-
schutzes restauriert zu werden. Die Stadt Köln hatte dem als Eigentümerin bei der Aufstel-
lung des Landschaftsplans im Jahre 1991 mit der Ausweisung des Geschützten Land-
schaftsbestandteils (LB) 7.24 „Senkelsgraben in Köln-Lind“ (ca. 11 ha) Rechnung getragen. 
 
In 2024 war es in dem Gebiet zu Konflikten gekommen, weil Grundwasser im Kontext starker 
Niederschlagsereignisse in Keller im zum LB benachbarter Gebäude eingedrungen war. Das 
Umweltamt hatte in der Folge ein Gutachten beauftragt, das Ursachen und Handlungsmög-
lichkeiten für die Situation aufzeigen sollte. Dieses Gutachten von Altenbockum & Blomquist 
vom 25.10.2025 untermauert die starken Niederschlagsereignisse als Ursache und empfiehlt 
v.a. einen Pumpensumpf als individuelle Vorsorge für die Wohnhäuser. Die Funktion des Ka-
nalsystems oder Oberflächenwasser des benachbarten Linder Bruchs wurden nicht als Ursa-
che identifiziert. 
 
Die Richtlinie „1000 Moore“ beinhaltet mehrere Förderschwerpunkte (FSP). Im Förder-
schwerpunkt 2.1 werden vorbereitende Maßnahmen für eine Renaturierung gefördert und 
sollen aus einer Machbarkeitsstudie bestehen. Gegenstand dieser Studie sind u.a. die tech-
nische Machbarkeit der Renaturierung, die Beschreibung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses 
und die Identifizierung von Maßnahmen zum Schutze der anliegenden Siedlung vor potenzi-
ellen Auswirkungen einer Renaturierung. Im von FSP 2.1 abhängigen FSP 2.2 geht es um 
die eigentliche Umsetzung der Renaturierung und begleitender Maßnahmen. 
Die Förderschwerpunkte 2.1 und 2.2 sind gleichzeitig zu beantragen, auch wenn sich im 
Rahmen des FSP 2.1 herausstellen sollte, dass die Umsetzung der Renaturierung im FSP 
2.2 aus bestimmten Gründen nicht vorgenommen werden kann oder soll. 
 
Als Antragsteller stellt sich der BUND zur Verfügung. Dieser hat sich in den zurückliegenden 
Monaten in zwei Fördergesprächen mit dem durch das BMUKN (Bundesumweltministerium) 
beauftragten Dienstleister Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG) umfassend beraten 
und die Förderfähigkeit attestieren lassen. Als nichtstaatliche Organisation könnte der BUND 
eine Förderquote von 95 % erreichen. Der BUND beabsichtigt nach eigener Auskunft, sich 
mit dem Antrag zu verpflichten, den Eigenanteil von 5 % zu tragen. Damit ist der Antrag und 
damit verbundene Aufwendungen für die Stadt Köln als Eigentümerin der Fläche und Träge-
rin der Landschaftsplanung kostenneutral.

- 3 - 
 
 
Neben den zu erwartenden positiven Effekten für Natur-, Klima- und Hochwasserschutz bie-
tet das Projekt die Chance, die zum LB anliegende Siedlung vor bisher nicht für Konflikte ur-
sächlichen, für die Zukunft aber potenziell möglichen Auswirkungen bspw. von Oberflächen-
wasser besser zu schützen. Da der Förderaufruf in Mitte 2026 endet, bietet sich nun die ab-
sehbar einzige Chance einer für die Stadt Köln kostenneutralen Realisierung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
  
gez. gez. 
Lino Hammer 
GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer 
Pascal Pütz  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
  
gez. gez. 
Dr. Hans-Günter Bell 
DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez.  
Ulrich Breite 
FDP/KSG-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

30.04.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Senkelsgraben

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Details

Aktenzeichen
AN/0623/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
Datum
20.04.2026
Erstellt
20.04.2026 10:32