V/0242/2005
Ausführung des Haushaltsplanes 2005, Mittelverteilung "Selbstständige Schulen"
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Berichtsvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Ausführung des Haushaltsplanes 2005 Mittelverteilung "Selbstständige Schulen" Beratungsfolge 19.04.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: 1. Vorbemerkungen: Üblicherweise wird im Rahmen einer Mittelver teilungsvorlage über die Schuletats aller städti- schen Schulen und Einrichtungen berichtet. Da seit dem Jahresbeginn 2003 die Bewirtschaf- tung der Schulbudgets der "Selbstständigen Schulen" anders geregelt wird, ist eine getrenn- te Darstellung sinnvoll. Über die Mittelverteilung der nicht „Selbstständigen Schulen“ wird mit der zeitgleich vorgelegten Vorlage "Mittelverteilung Schulen / Amt für Schule und Weiterbil- dung“ -Vorlage Nr. V/0241/2005- informiert. Hierin sind auch die zentralen Beschaffungen des Amtes für Schule und Weiterbildung für die „Selbstständigen Schulen“ mit eingebunden, da eine Differenzierung hierbei weder sinnvoll noch praktikabel ist. Über die spezielle Mittel- bereitstellung der Schulbudgets für die „Selbstständigen Schulen“ wird mit dieser Vorlage be- richtet. 2. Haushaltsmittel für Selbstständige Schulen" Die Haushaltsmittel, die den Schulen und Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Bewirt- schaftung im Rahmen des Schulbudgets (d.h. "klassischer Schuletat", Mittel für die Schulbü- cher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz, der Innovationspauschale des Schulträgers und - bei einigen weiterführenden Schulen- die Standardmittel für die "Neuen Technologien") zur Verfügung gestellt werden sowie die Mittel des Innovationsfonds sind im Haushaltsjahr 2005 bei nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen veranschlagt: Vorlagen-Nr.: V/0242/2005 Auskunft erteilt: Herr Müller Ruf: 492 40 33 E-Mail: MuellerHt@stadt-muenster.de Datum: 30.03.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 2.1 Verwaltungshaushalt („Projekt Selbstständige Schule“): Haushaltsstelle Bezeichnung Ansatz 2005 2100 628 4000 3 Projekt -Selbstständige Schule- Sachkosten 112.740,00 € 2150 628 4000 6 Projekt -Selbstständige Schule- Sachkosten 39.640,00 € 2200 628 4000 2 Projekt -Selbstständige Schule- Sachkosten 43.850,00 € 2300 628 4000 1 Projekt -Selbstständige Schule- Sachkosten 328.060,00 € 2100 631 4000 9 Projekt -Selbstständige Schule- Schulbücher 24.590,00 € 2150 631 4000 1 Projekt -Selbstständige Schule- Schulbücher 11.200,00 € 2200 631 4000 8 Projekt -Selbstständige Schule- Schulbücher 19.080,00 € 2300 631 4000 7 Projekt -Selbstständige Schule- Schulbücher 150.830,00 € Verwaltungshaushalt Ausgaben gesamt 729.990,00 € Hinweis: Ab 2005 wurden aus haushaltsrechtlichen Gründen die Schulbücher für die „Selbstständigen Schulen“ separat veranschlagt. 2.2 Vermögenshaushalt: (Beschaffungen „Projekt Selbstständige Schule“): Haushaltsstelle Schulform Ansatz 2005 2100 935 4000 3 Beschaffungen „Projekt Selbstständige Schule“ 7.500,00 € 2150 935 4000 6 Beschaffungen „Projekt Selbstständige Schule“ 10.000,00 € 2200 935 4000 2 Beschaffungen „Projekt Selbstständige Schule“ 10.000,00 € 2300 935 4000 1 Beschaffungen „Projekt Selbstständige Schule“ 85.000,00 € gesamt Beschaffungen „Projekt Selbstständige Schule“ 112.500,00 € 2.3 Gesamtmittel ”Selbstständige Schule“ (Verwaltungs- / Vermögenshaushalt) Verwaltungshaushalt Projekt Selbstständige Schule -Sachkosten- 729.990,00 € Vermögenshaushalt Beschaffungen „Projekt Selbstständige Schule“ 112.500,00 € gesamt Selbstständige Schule 842.490,00 € Somit stehen im Jahr 2005 insgesamt 842.490,- € einschließlich der Mittel für den Innovati- onsfonds / Regionalen Entwicklungsfonds sowie zur konkreten Abrechnung der Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz des Schuljahres 2004/2005 zur Verfügung. 3. Zusammensetzung des Schulbudgets Aufgrund der erweiterten Zuständigkeiten der „Selbstständigen Schulen“ umfasst das Schul- budget eine Reihe von Haushaltspositionen. Es beinhaltet folgende Haushaltsmittel: 3.1 "Klassischer Schuletat" Der damalige Schulausschuss hat erstmals für das Haushaltsjahr 1987 das Grundsystem für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Schulen festgelegt. Der Gesamtbetrag je Schulform (zusammengesetzt aus der Summe der damaligen gesamten Haushaltsmittel der in das System integrierten Haushaltsstellen) wurde zu jeweils einem Drittel als einheit- licher Sockelbetrag, als Schülerbetrag und als Klassenbetrag aufgeteilt. Diese Beträge wurden entsprechend der Haushaltsentwicklung seit 1987 fortgeschrieben. Darüber hin- aus ergaben sich einzelne Modifizierungen bzw. zusätzliche Beträge für Verlagerungen oder besondere Einzelfallregelungen aufgrund von parlamentarischen Beschlüssen (z. B. für Ganztagsbetrieb, Integrative Erziehung, Folgekosten für „Neue Technologien“ usw.). 3 Haushaltstechnisch gehören die Mittel für die „Selbstständigen Schulen“ zu den soge- nannten vorabbudgetierten Positionen. Insoweit wäre es nicht zwingend erforderlich ge- wesen, hier gegenüber den Beträgen von 2004 analog dem Verfahren bei der „Flexiblen Haushaltsführung“ (alle anderen Schulen / Einrichtungen) eine lineare Kürzung um ca. 2 % vorzunehmen. Um jedoch eine Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Schulen im Bereich des „klassischen“ Schuletats zu vermeiden, wurde die Veränderungen an dieser Stelle ebenfalls eine Kürzung entsprechend der Mittelverteilung für alle anderen Schulen vorgenommen. Für 2005 ergeben sich folgende Hauptbestandteile in der Mittelverteilung: Schulform Sockelbetrag Betrag je Klasse Betrag je Schüler Grundschulen 1.496,38 € 180,41 € 8,30 € Hauptschulen 3.990,74 € 298,38 € 13,26 € Realschulen 3.817,22 € 227,77 € 8,83 € Gymnasien 7.598,68 € 207,90 € 8,73 € 3.1.1 Sport- und Badefahrten bei den Grundschulen Anders als bei den weiterführenden Schulen (dort sind die Mittel in den Schuletats veran- schlagt) wird bei den Grundschulen die Bewirtschaftung der Sport- und Badefahrten wei- terhin durch das Amt für Schule und Weiterbildung vorgenommen. Das Grundprinzip der Eigenverantwortlichkeit für diese Fahrten ist weiterhin gegeben. Da in 2004 insgesamt die Grundschulen im Bereich der Sport- und Badefahrten nicht alle zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel benötigt hatten, kann -wie vereinbart- in 2005 ein Betrag von ca. 320,- € aus den Einsparungen 2004 ausgeschüttet werden. Diese sind in den im Schuletat aus- gewiesenen Mittelkontingenten der Grundschulen enthalten. 3.1.2 Ganztagsschulen / Sondermittel Für die Selbstständigen Schulen, die offiziell als Ganztagsschulen (Wartburgschule und Waldschule Kinderhaus) geführt werden, sind Ganztagszuschläge in Höhe von insgesamt 5.816,38 € in den Mittelkontingenten der Schulen enthalten. 3.1.3 Integrative- / sonderpädagogische Förderung an Grundschulen Seit dem Schuljahr 1995/96 werden an verschiedenen Grundschulen (u.a. Norbertschule und Wartburgschule) sonderpädagogische Fördergruppen bzw. Integrative Klassen ange- boten. Hier für werden insgesamt 3.402,88 € in den Schuletats bereitgestellt. 3.1.4 Versicherung in eigener Regie Seit 1989 besteht für die Schulen das Modell der „Versicherung in eigener Regie“, durch die zeitnah Lehrmitteldiebstähle reguliert werden können. Der Versicherungsfonds (ca. 30.800,- €) orientiert sich jeweils am Schadenverlauf des Vorjahres. Bewegte sich dieser bis einschließlich 1999 immer unter der Versicherungssumme, so überschritt die Scha- denentwicklung im Jahr 2000 erstmalig diesen Betrag. Dies führte für 2001 zu einer Ver- sicherungsprämie von rund 136 % und für 2002 zu einer Versicherungsprämie von ca. 193 %. Bedingt durch verschiedene Kostendämpfungsmaßnahmen und einen geringeren Schadenverlauf war in 2002 und 2003 das Schadensvolumen wieder rückläufig. Aufgrund vieler und hoher Schadensfälle war in 2004 ein Schadensvolumen von 32.960,- € zu regu- lieren. Somit ergibt sich für 2005 eine Prämie in Höhe von ca. 107 %. 4 3.1.5 Folgekosten Medi enentwicklungsplan Der Medienentwicklungsplan wird seit 2003 für die städtischen Schulen sukzessive um- gesetzt. Dies hat zur Folge, dass die in den Schuletats enthaltenen Folgekosten für den EDV-Bereich bei diesen Schulen neu strukturiert wurden. Als Konsequenz hieraus entfal- len bei diesen Schulen die bisherigen Positionen • Kosten für „KM-Rechner“ • Folgekosten EDV-Sekretariate • Folgekosten „Neue Technologien“ • Wartungskosten „Neue Technologien“ • sowie die Sondermittel für „Neue Technologien“ bei den weiterführenden Schulen. Neben den im Rahmen des Medienentwicklungsplanes bereit gestellten laufenden Mitteln wird im Schuletat neu eine Position „Folgekosten Medienentwicklungsplan“ (zur Abde- ckung der Kosten für Verbrauchsmaterialien, Ergänzungsbeschaffungen außerhalb des Medienentwicklungsplanes, Software usw.) geschaffen. Hierfür wird in 2005 den bereits ausgestatteten Schulen ein Sockelbetrag in Höhe von 1.000,00 € (Primarstufenschulen) bzw. 2.000,00 € (Sekundarstufenschulen) zuzüglich einheitlich 10,00 € je Schüler/in zur Verfügung gestellt. 3.1.6 Pauschalen für besondere Zwecke Neben den vorgenannten Positionen sind (zum Teil nur bei einzelnen Schulformen) Pau- schalen für • Gebühren für Radio- und Fernsehempfangsgeräte (GEZ - Gebühren) • Nutzungskosten der städtischen Druckerei • Folgekosten der EDV-Ausstattung der Sekretariate • Folge- und Wartungskosten für „Neue Technologien“ • die Beschaffung von Büromaterial • die Beschaffung von Zeugnissen, Klassenbüchern und Vordrucken • Busfahrten (Sport-, Bade- oder Sonderfahrten) • die Wartung der Sprachlehranlagen Bestandteile der Mittelkontingente. Hinzu kommen im Einzelfall schulspezifische Beträge, mit denen besondere Situationen mitfinanziert werden. 3.2 "Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz (LFG)" Neben dem unter 3.1 genannten Schuletat werden die Mittel für die Beschaffung der Schulbücher nach dem LFG in die Schulbudgets mit einbezogen. Auf der Grundlage • der vom Land NW festgelegten Durchschnittsbeträge • der Schülerzahl 15.10.2004 • den bisher bereitgestellten Mitteln für besonders zu berücksichtigende Personengrup- pen nach dem LFG • der den Schulen zugewiesenen Rabattierung im Rahmen des Ergebnisses der EG- weiten Schulbuchausschreibung werden den Schulen die in der Anlage 1 ausgewiesenen Beträge zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um vorläufige Beträge. Orientiert an der tatsächlichen Schüler- zahlentwicklung wird noch eine genaue Abrechnung vorgenommen. 5 3.3 "Pauschale" Zur Abdeckung besonderer Bedarfe im Zusammenhang mit Entwicklungsvorhaben der "Selbstständigen Schulen" und zur teilweisen Abdeckung des reduzierten Schuletats wird den Schulen eine jährliche Pauschale in Höhe von 2.750,- € zuzüglich 10,25 € je Schü- ler/in zur Verfügung gestellt. Die auf die einzelnen Schulen entfallenden Beträge sind aus der Anlage 1 ersichtlich. 3.4 "Standardmittel Neue Technologien" -nur weiterführende Schulen- Seit Jahren werden den weiterführenden Schulen Sondermittel für die Beschaffung „Neu- er Technologien“ zur Verfügung gestellt. Hieraus sind die notwendige Kosten für EDV- Beschaffungen, Verkabelungen, Spezialmobiliar usw. zu finanzieren. Für Schulen, die be- reits im Zuge des Medienentwicklungsplanes ausgestattet wurden, entfällt dieser Betrag künftig. Für 2005 gilt das bei den „Selbstständigen Schulen“ für die Realschule und das Gymnasium Wolbeck, das Gymnasium Paulinum und das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium. Die Mittel der anderen weiterführenden Schulen für die „Neue Technologien“ sind aus der Anlage 1 ersichtlich. 4. Gesamtübersicht der Haushaltsmittel Die auf die einzelnen Schulen entfallenden Haushaltsmittel -differenziert nach den einzelnen Budgetbestandteilen- sind in der Anlage 1 dargestellt. Insgesamt verteilen sich die Schulbudgetmittel wie folgt auf die unterschiedlichen Schulfor- men: Schulform gesamt Klassen Betrag / Klasse Schüler Betrag / Schüler/in Grundschulen 117.069,74 € 68 1.721,61 € 1.573 74,42 € Hauptschule 46.892,33 € 14 3.349,45 € 342 137,11 € Realschule 51.881,06 € 19 2.730,58 € 553 93,82 € Gymnasien 424.833,14 € 183 2.321,49 € 4.585 92,66 € Insgesamt 640.676,27 € 284 2.255,90 € 7.053 90,84 € Hinweis: Bei den Beträgen „je Klasse“ bzw. „je Schüler“ handelt es sich lediglich um den rechnerischen Durchschnitt. 5. Bewirtschaftung über Schulgirokonten Die Mittelbewirtschaftung erfolgt seit Mai 2003 über für die Schulen eingerichtete Schulgiro- konten. Durch -mit erheblichem Personalaufwand durchgeführte Angebote wie- Vor-Ort- Gespräche, Fortbildungen und Workshops, Hotline, EDV-Unterstützung und Beratung wur- den die Schulen in die Lage versetzt, die Bewirtschaftung und die erforderlichen Buchungen selbst vorzunehmen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden den Schulen in 4 Raten (15.01. = 20 %, 15.04. = 25 %; 15.07. = 35 % und 15.10. = 20 % des Mittelkontingents) überwiesen; halbjährlich ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Hierdurch wird dem Wunsch der Schulen auf ein vereinfachtes Abrechnungs- und Bewirtschaftungsverfahren entsprochen und ein weiterer Schritt zur Selbstständigkeit -der perspektivisch auch auf andere Schulen ausgeweitet wer- den könnte- vorgenommen. 6 Darüber hinaus erfolgt auch die Bewirtschaftung der vom Land NW bereit gestellten Mittel für Fortbildung bzw. „kapitalisierte Stellen“ über das Schulgirokonto. 6. Innovations- / Regionaler Entwicklungsfonds In den für das Projekt „Selbstständige Schule“ bereit gestellten Haushaltsmitteln sind auch die Gesamtmittel für den sogenannten „Regionalen Entwicklungsfonds“ oder Innovations- fonds enthalten. Sie belaufen sich auf insgesamt 60.000,- €. Das Land NW und die Stadt Münster stellen jeweils je Schule jährlich 2.500,- € hierfür zur Verfügung. Diese Mittel werden nicht den einzelnen Schulen zugewiesen, sondern durch die Regionale Steuergruppe zentral verwaltet. Schwerpunktmäßig sind diese Mittel für Fortbildung und Projektförderung vorge- sehen. Der Fachausschuss wird regelmäßig nach Etatverabschiedung über die Mittelkontingente der Schulen informiert. Die vorgenannten Haushaltsmittel, die den Schulen bereits zugewiesen wur- den, stehen für das Jahr 2005 uneingeschränkt zur Bewirtschaftung zur Verfügung. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin 7 ANLAGE 1 Erläuterung Vorlage = Ziffer 3.1 3.2 3.3 3.4 4 Schule Schuletat LFG Pauschale NT gesamt Ludgerusschule Hiltrup 12.512,77 € 7.835,96 € 7.629,00 € 0,00 € 27.977,73 € Norbertschule 11.579,29 € 4.747,47 € 5.456,00 € 0,00 € 21.782,76 € Paul-Schneider-Schule 7.328,57 € 3.562,40 € 4.882,00 € 0,00 € 15.772,97 € Wartburgschule 19.058,57 € 5.974,76 € 6.306,75 € 0,00 € 31.340,08 € Mosaikschule 9.634,43 € 4.962,27 € 5.599,50 € 0,00 € 20.196,20 € Grundschulen gesamt 60.113,63 € 27.082, 86 € 29.873,25 € 0,00 € 117.069,74 € Waldschule Kinderhaus 19.965,04 € 12.362,79 € 6.255,50 € 8.309,00 € 46.892,33 € Realschule Wolbeck 25.035,14 € 18.427,67 € 8.418,25 € 0,00 € 51.881,06 € Annette-v.-Droste.-Hülshoff-Gy. 49.298,05 € 36.692,42 € 14.619,50 € 12.711,00 € 113.320,97 € Gymnasium Paulinum 30.890,24 € 21.456,10 € 9.443,25 € 0,00 € 61.789,59 € Gymnasium Wolbeck 39.287,02 € 30.145,71 € 12.405,50 € 0,00 € 81.838,23 € Immanuel-Kant-Gymnasium 33.465,86 € 31.335,95 € 12.508,00 € 12.711,00 € 90.020,81 € Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 38.217,15 € 27.876,39 € 11.770,00 € 0,00 € 77.863,54 € Gymnasien gesamt 191.158,32 € 147.506,57 € 60.746,25 € 25.422,00 € 424.833,14 € insgesamt 296.272,13 € 205.379,89 € 105.293,25 € 33.731, 00 € 640.676,27 € Anteil an Gesamtmitteln 46,24% 32,06% 16,43% 5,26% 100,00%
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 19
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0242/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 31.03.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37