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0644/2021

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke betreffend "Planungssicherheit für Großmarkthändler und Ihre Beschäftigten oder Vorrang für Klientelpolitik"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.03.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.04.2021, TOP 1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4343 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer  09.03.2021 
 0644/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 25.02.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke betreffend 
"Planungssicherheit für Großmarkthändler und Ihre Beschäftigten oder Vorrang für 
Klientelpolitik" 
Text der Anfrage: 
 
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke möchten im Zusammenhang mit der Planung „Parkstadt-
Süd“ und der B-Planbearbeitung „FC-Gelände“ folgende Fragen von der Verwaltung beantwortet be-
kommen: 
1. Warum wurde trotz eindeutiger Ratsbeschlüsse der Großmarkt bzw. der Neubau eines 
Frischezentrums nicht in das Arbeitsprogramm des Verwaltungsvorstandes für 2021 aufge-
nommen und was bedeutet dies für die Fertigstellung des Neubaus eines Frischezentrums 
zum angekündigten Datum Ende 2023?  
2. Kann die Verwaltung ausschließen, dass ein Zusammenhang zwischen dem von der Kölni-
schen Rundschau vermuteten „Kuhhandel“ der neuen Ratsmehrheit zu Lasten des Großmark-
tes einerseits und dem Verzicht auf die Aufnahme des Neubaus eines Frischezentrums in das 
Arbeitsprogramm des Stadtvorstandes andererseits besteht, und wie begründet sie ihre Hal-
tung?  
3. Hat der von der Verwaltung als Anlage 1 zur Vorlage 1516/2020 vorgelegte Zeitstrahl zur frist-
gerechten Realisierung des Neubaus eines Frischemarktes in Marsdorf bis Ende 2023 weiter-
hin Gültigkeit und welche nächsten Realisierungsschritte plant die Verwaltung bis zu welchem 
Zeitpunkt?  
4. Welche Fortschritte wurden seit Juni 2020 im Workshop-Verfahren mit den Großmarkthänd-
lern erreicht und welche Schritte wird die Verwaltung unternehmen, um einen rechtzeitigen 
Abschluss dieser Gespräche zu ermöglichen?  
5. Hält die Verwaltung einen nahtlosen Übergang der bisher am Großmarkt ansässigen Händler 
in den Neubau des Frischezentrums zur für Ende 2023 geplanten Aufgabe des bisherigen 
Großmarktstandortes in Raderthal weiterhin für möglich? 
Wir bitten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Stadtentwicklungsausschuss zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Zu 1.: 
 
Das  Arbeitsprogramm der Verwaltung beinhaltet die Planung der „Parkstadt Süd“. In diesem Kontext

2 
 
wird auch die Realisierung des Frischezentrums Marsdorf bearbeitet, daher wurde dieses Thema 
nicht explizit in das Arbeitsprogramm aufgenommen. 
Die Planungen für eine zeitnahe Realisierung des Frischezentrums werden  weiterverfolgt. 
 
Zu 2.: 
 
Die am Verfahren „Frischezentrum Marsdorf“ Beteiligten arbeiten seit geraumer Zeit an einer gangba-
ren Lösung für dieses Projekt. Die Verwaltung äußert sich nicht zu politischen Absichten von Rats-
fraktionen. Sie bereitet die Beschlüsse vor und setzt die Beschlüsse des Rates und seiner Fachaus-
schüsse um. 
 
Zu 3.: 
 
Die aufgrund der Pandemie ausgesetzten Workshops zur Erarbeitung einer „Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf“ wurden im Juli 2020 fortgesetzt. Ein letzter Workshop für die Ab-
schlusspräsentation dieser Machbarkeitsstudie und Vorbereitung für die politischen Gremien ist für 
Ende März 2021 geplant. Ein Satzungsbeschluss kann voraussichtlich Ende 2022 erfolgen. 
Es hat weiterhin Bestand, dass mögliche Betriebsformen und/oder die Art der Beauftragung potentiel-
ler Generalübernehmer auf Grundlage des Bebauungs-und Nutzungskonzeptes gemeinsam mit dem 
Dezernat für Liegenschaften parallel zum Bebauungsplanverfahren entwickelt werden sollen. 
 
Zu 4.: 
 
Seit Juli 2020 hat die Verwaltung mit der IG Großmarkt drei weitere Workshops durchgeführt mit dem 
Ergebnis, dass ein städtebauliches Planungskonzept als eine Grundkonzeption erarbeitet wurde, die 
Grundlage für den Vorgabenbeschluss durch den Stadtentwicklungsausschuss des Bebauungsplans 
„Frischezentrum Köln-Marsdorf“ sein wird. 
 
Zu 5.: 
 
Coronabdingt hat sich in 2020 die Zusammenarbeit mit den potentiellen Nutzern eines Frischemark-
tes verzögert. Daher ist die Erreichung einiger Ziele im Zeit-Maßnahmenplan absolut kritisch zu se-
hen. 
 
Eine qualifizierte Aussage hierzu kann erst nach dem geplanten Workshop zur Machbarkeitsstudie 
Ende März 2021 und der daraus folgenden Überarbeitung des Zeit-Maßnahmenplans getroffen wer-
den. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

25.02.2021 Wirtschaftsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0644/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.03.2021
Erstellt
19.02.2021 12:01