AN/1163/2024
Anfrage der SPD-Fraktion "Abriss des Brückenbauwerks Gilgaustraße"
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Anfrage SPD - Abriss Brücke Gilgaustraße
3096 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 01.09.2024 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 17.09.2024 hier: Abriss des Brückenbauwerks Gilgaustraße In der Bezirksvertretung am 12.03.2024 hat die BV Porz Fragen gestellt in Bezug auf den genannten Abriss. Diese wurden unter 1551/2024 beantwortet, allerdings nicht durch die Verwaltung, sondern stattdessen durch die Autobahn GmbH des Bundes. Bei der Beantwortung handelt es sich um eine massive Missachtung der Rechte der Bezirksvertreter. Die Fragen richteten sich ja bewusst an die Verwaltung, um zu klären, ob das Verfahren ordnungsgemäß gelaufen war, warum die BV nicht um Zustimmung gefragt wurde und ob alle vertraglichen Regelungen mit der Autobahn GmbH ordnungsgemäß und zur Zufriedenstellung für die Stadt Köln abgeschlossen wurden. Dass die Autobahn GmbH in ihrer Antwort alles als ordnungsgemäß und wunderbar bezeichnen würde, war klar. Daher haben wir natürlich nicht diese Gesellschaft gefragt, sondern die dafür zuständige Kölner Verwaltung. Außerdem wurde ein Teil der Fragen überhaupt nicht beantwortet, da sich die Autobahn GmbH dafür nicht zuständig sah. Wir fordern die Kölner Verwaltung daher auf, die Fragen nun aus der eigenen Sicht heraus zu beantworten. Weitere Rückfragen bei der Autobahn GmbH werden dazu nicht erwartet. Die Fragen lauteten: 1. Wurde der Abriss des Brückenbauwerks "Gilgaustraße" durch die Stadt Köln genehmigt? 2. Falls dies der Fall ist: Welches städtische Gremium hat dem Abriss vorab zugestimmt und 3. warum wurde die BV Porz zuvor nicht angehört und um Zustimmung gebeten. 4. Wie wird nach einem möglichen Abriss der Brücke die Sicherheit in dem Gebiet sichergestellt, das weder zu Fuß noch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann, und hat - ergänzend dazu - die Feuerwehr dem Abriss ebenfalls zugestimmt? 5. Entstehen für die Stadt Köln nach einem Abriss durch die schlechtere Erreichbarkeit Mehrkosten und - falls ja - werden diese von der Autobahn GmbH erstattet? Begründung: Beim Rückbau von Straßenverbindungen sind die Bezirksvertretungen anzuhören und um Zustimmung zu bitten. Dies ist durch die Verwaltung nicht erfolgt. Offenbar hat die Verwaltung auch gar kein Verständnis dafür, dass die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter des Stadtbezirks Porz die fehlende Beschlussvorlage vermissen. Daher ist der Verwaltung aufzuzeigen, dass es so nicht geht. Zur Klarstellung sei darauf verwiesen, dass es nicht darum geht, den Brückenabriss zu unterbinden. Zu klären ist allerdings, ob alles ordnungsgemäß vereinbart worden ist und ob der Stadt Köln nicht ein möglicher Schadensersatzanspruch verloren gegangen ist. Jutta Komorowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1163/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 03.09.2024
- Erstellt
- 03.09.2024 12:29