Mandari Insight

AN/1163/2024

Anfrage der SPD-Fraktion "Abriss des Brückenbauwerks Gilgaustraße"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 03.09.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 05.12.2024

Anfrage SPD - Abriss Brücke Gilgaustraße

· application/pdf

Ansehen

Anfrage SPD - Abriss Brücke Gilgaustraße

3096 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
 
Köln-Porz, 01.09.2024 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 17.09.2024 
hier:  Abriss des Brückenbauwerks Gilgaustraße 
In der Bezirksvertretung am 12.03.2024 hat die BV Porz Fragen gestellt in Bezug auf 
den genannten Abriss. Diese wurden unter 1551/2024 beantwortet, allerdings nicht 
durch die Verwaltung, sondern stattdessen durch die Autobahn GmbH des Bundes. 
Bei der Beantwortung handelt es sich um eine massive Missachtung der Rechte der 
Bezirksvertreter. Die Fragen richteten sich ja bewusst an die Verwaltung, um zu 
klären, ob das Verfahren ordnungsgemäß gelaufen war, warum die BV nicht um 
Zustimmung gefragt wurde und ob alle vertraglichen Regelungen mit der Autobahn 
GmbH ordnungsgemäß und zur Zufriedenstellung für die Stadt Köln abgeschlossen 
wurden. 
Dass die Autobahn GmbH in ihrer Antwort alles als ordnungsgemäß und wunderbar 
bezeichnen würde, war klar. Daher haben wir natürlich nicht diese Gesellschaft 
gefragt, sondern die dafür zuständige Kölner Verwaltung. Außerdem wurde ein Teil 
der Fragen überhaupt nicht beantwortet, da sich die Autobahn GmbH dafür nicht 
zuständig sah.  
Wir fordern die Kölner Verwaltung daher auf, die Fragen nun aus der eigenen Sicht 
heraus zu beantworten. Weitere Rückfragen bei der Autobahn GmbH werden dazu 
nicht erwartet. Die Fragen lauteten: 
1.  Wurde der Abriss des Brückenbauwerks "Gilgaustraße" durch die Stadt Köln 
genehmigt?

2.  Falls dies der Fall ist: Welches städtische Gremium hat dem Abriss vorab 
zugestimmt und  
3.  warum wurde die BV Porz zuvor nicht angehört und um Zustimmung gebeten.  
4.  Wie wird nach einem möglichen Abriss der Brücke die Sicherheit in dem Gebiet 
sichergestellt, das weder zu Fuß noch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden 
kann, und hat - ergänzend dazu - die Feuerwehr dem Abriss ebenfalls 
zugestimmt?  
5.  Entstehen für die Stadt Köln nach einem Abriss durch die schlechtere 
Erreichbarkeit Mehrkosten und - falls ja - werden diese von der Autobahn GmbH 
erstattet?  
 
Begründung: 
Beim Rückbau von Straßenverbindungen sind die Bezirksvertretungen anzuhören und 
um Zustimmung zu bitten. Dies ist durch die Verwaltung nicht erfolgt. 
Offenbar hat die Verwaltung auch gar kein Verständnis dafür, dass die 
Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter des Stadtbezirks Porz die fehlende 
Beschlussvorlage vermissen. Daher ist der Verwaltung aufzuzeigen, dass es so nicht 
geht. 
Zur Klarstellung sei darauf verwiesen, dass es nicht darum geht, den Brückenabriss zu 
unterbinden. Zu klären ist allerdings, ob alles ordnungsgemäß vereinbart worden ist 
und ob der Stadt Köln nicht ein möglicher Schadensersatzanspruch verloren gegangen 
ist. 
 
Jutta Komorowski  Lutz Tempel 
Fraktionsvorsitzende   Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1163/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
03.09.2024
Erstellt
03.09.2024 12:29